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Rechnungswesen (Fachwirte) - Selbstkontrollaufgaben

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Rechnungswesen (Fachwirte)

Selbstkontrollaufgaben

Bewerte, was im Monat Februar 2007 aus der nachfolgenden Tabelle jeweils vorliegt. Beschreibe zusätzlich, ob es sich um

  • Grundkosten,

  • Anderskosten,

  • Zusatzkosten oder

  • neutralen Aufwand

handelt.

Vorfall

Aus-
zahlung

Aus-
gabe

Auf-
wand

Kosten

Einzah-
lungen

Ein-
nahme

Ertrag

Betriebs-
ertrag

a)

b)

c)

d)

e)

f)

g)

Begründen Sie Ihre Ansicht.

a) Die Fritz-AG, ein stadtbekannter Hersteller von Armbanduhren, verbraucht im Februar 2007 Leder im Werte von 5.000 €, welches sie im Januar 2007 gekauft und erhalten hatte. (2 Punkte)

b) Die Fritz-AG muss im Februar 2007 Gewerbesteuer für 2006 nachzahlen in Höhe von 3.000 €. (2 Punkte)

c) Kuno Wunderlich, leitender Angestellter der Fritz-AG, hatte im Januar 2007 ein Darlehen in Höhe von 3.000 € bei der Fritz-AG aufgenommen, das er im Februar mit Zinsen von 300 € zurückzahlt. (2 Punkte)

d) Die Fritz-AG bezahlt am 28.2.2007 ihre Februar-Stromrechnung. (2 Punkte)

e) Die Fritz-AG kauft im Februar eine Maschine für 3.000 €. (2 Punkte)

f) Der Leiter der Fritz-AG, Carlo Fritz, überweist Fertigungslöhne von 30.000 € für den Monat Februar am 28.2.2007. (2 Punkte)

g) Fritz Zocker, der Abteilungsleiter Rechnungswesen, kauft im Januar eine Finanzanlage für 1.000 € mit Firmengeldern allein zu Spekulationszwecken. Im Februar ist diese lediglich noch 100 € wert. (2 Punkte)

Vertiefung

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Lösung

a) Im Januar 07 kommt es zu einer Auszahlung, denn liquide Mittel fließen ab. Die Ausgabe findet statt mit Zugang des Leders, welcher höchstwahrscheinlich im Januar passierte. Im Februar wird das Leder verbraucht, es kommt von daher zu einem Aufwand in Höhe von 5.000 €. Da der Aufwand betriebszweckbezogen, periodenrichtig und schließlich auch nicht außerordentlich ist, handelt es sich auch um Kosten in eben dieser Höhe. Es liegen daher aufwandsgleiche Kosten (= kostengleiche Aufwendungen = Grundkosten) vor.

b) Geld fließt ab, es kommt also zu einer Auszahlung. Aufwand liegt auch vor, denn es wird etwas verbraucht. Dieser Verbrauch ist allerdings nicht periodenrichtig, insofern handelt es sich um neutralen Aufwand.

c) Geld fließt zu, insofern kommt es zu einer Einzahlung. Gleichzeitig liegt ein Erfolgsbeitrag vor, deswegen handelt es sich um einen Ertrag. 
Aufwand und Ertrag finden also immer dann statt, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung betroffen ist, wenn also ein Erfolgsbeitrag – negativ oder positiv vorliegt.
Trotzdem ist der Ertrag nicht betriebszweckbezogen, denn es gehört nicht zur eigentlichen Aufgabe der Fritz-AG, Darlehen herauszugeben. Insofern ist der Ertrag neutral, es liegt kein Betriebsertrag vor.

d) Liquide Mittel fließen ab, also kommt es zu einer Auszahlung. Das Gut (nämlich der Strom) geht im Februar zu, also liegt ebenso eine Ausgabe vor. Gleichzeitig wird der Strom nicht nur geliefert (also Ausgabe), sondern auch verbraucht (also Aufwand). Weil der Verbrauch außerdem betriebszweckbezogen, periodenrichtig und nicht außerordentlich ist, ist dieser ebenso eine Kostenposition. Die Aufwendungen sind also Grundkosten.

e) Der Kauf der Maschine ist ein Verpflichtungsgeschäft, kein Erfüllungsgeschäft.
Wir erinnern uns an unsere juristischen Kenntnisse. Man trennt nach dem Abstraktionsprinzip das Verpflichtungsgeschäft, nämlich den Vertragsabschluss, vom Erfüllungsgeschäft, also der dinglichen Übereignung.
Der Kauf der Maschine ist lediglich die zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung. Der Geldbetrag für die Maschine geht noch nicht aus (also keine Auszahlung), die Maschine geht noch nicht zu (also keine Ausga-be), sie wird insofern auch nicht verbraucht (kein Aufwand). Kalkulatorische Kosten liegen auch nicht vor, insofern kommen auch Kosten nicht infrage. In der vorliegenden Aufgabenstellung liegen also nichts vor.

f) Die Aufgabenstellung ist ähnlich gelagert wie jene mit der Stromrechnung. Auszahlungen liegen vor, weil Geld abgeht, eine Ausgabe aber auch, weil das Gut bzw. die Dienstleistung, also die Arbeitsleistung der Mitarbeiter, im Februar zuging. Aufwand ist es aber auch, denn die Mitarbeiter wurden „verbraucht“. Schließlich ist der Aufwand betriebszweckbezogen, periodenrichtig und nicht außerordentlich, insofern liegen auch Kosten vor, nämlich Grundkosten.

g) Die Auszahlung lag im Januar vor und nicht im Februar. Die Ausgabe ebenso, denn das Gut ging im Januar zu. Aufwand hingegen hat die Fritz -AG im Februar, denn es handelt sich um einen Verbrauch. Dieser ist allerdings außerordentlich, insofern liegen neutrale Aufwendungen vor und keine Kosten.
Oft ist es schwer, den Unterschied zu erkennen zwischen neutralen Aufwendungen, die deswegen neutral sind,

  • weil sie außerordentlich sind oder
  • weil sie nicht betriebszweckbezogen sind.

Die Konsequenz ist dieselbe, nämlich dass gerade keine Kosten vorliegen, sondern „lediglich“ neutrale Aufwendungen.
In der vorliegenden Aufgabe ist es quasi nicht allzuweit vom Betriebszweck entfernt, spekulative Wertpapiere zu erwerben. Der Aufwand ist daher betriebszweckbezogen und auch periodenrichtig. Allerdings ist ein Verlust auf dieses Wertpapier außerordentlich.

Zur Vervollständigung nochmals die Tabelle:

Vor-fallAus-zah-lungAus-ga-benAuf-wandKos-tenEin-zah-lun-genEin-nah-meEr-tragBe-triebs-er-trag
a)xx
b)xx
c)xx
d)xxxx
e)
f)xxxx
g)x