Inhaltsverzeichnis
01. Was ist ein Personalinformationssystem (PIS) und wie kann es im Rahmen des Personalcontrolling genutzt werden?
Personalinformationssysteme verknüpfen unterschiedliche Datenbestände miteinander und erlauben eine benutzerfreundliche flexible Auswertung nach unterschiedlichen Kriterien, die auch miteinander kombiniert werden können (z. B. Personalplanung: „Welche Mitarbeiter der Führungsebene … mit einem Gehalt ≤ 4.000 € werden in … Jahren die Altersgrenze 63 erreichen?“ usw.).
Ein modernes PIS unterstützt die Tagesfragen der Personalarbeit (z. B. Berichtswesen; intern und extern) und liefert die relevanten Daten für ein effektives Personalcontrolling als Grundlage für personalpolitische Entscheidungen. Die Implementierung eines PIS ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). In der Regel wird man eine Betriebsvereinbarung schließen.
Zu beachten ist, dass
jede Auswertung nur so gut ist, wie die Qualität der Datenbasis, von der man ausgeht
dass Pflegeaufwand und Nutzung in wirtschaftlichem Verhältnis stehen
derartige Systeme die Personalarbeit quantitativ unterstützen, aber nicht die Fach- und Führungskompetenz der Personalverantwortlichen ersetzen können.
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