01. Wie ist der Auszubildende auf Prüfungen vorzubereiten?
Es wird empfohlen, den Auszubildenden über folgende Aspekte zu informieren bzw. ihn in den genannten Punkten bei der Prüfungsvorbereitung zu unterstützen:
Auszubildende auf Prüfungen vorbereiten |
Information über die Art der Prüfung | Zwischenprüfung | Zunehmend entfallen Zwischenprüfungen nach § 48 Abs. 2 BBiG |
Abschlussprüfung | §§ 37 ff. BBiG |
Information über die Arbeit des Prüfungsausschusses | paritätische Besetzung | §§ 39 ff. BBiG |
- mindestens drei Mitglieder
- die Mitglieder haben Stellvertreter
- ehrenamtliche Tätigkeit für fünf Jahre
- Der Ausschluss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Beschlüsse sind Verwaltungsakte; Widerspruch und Klage sind zugelassen.
- über Inhalt und Ablauf gibt Materialien: IHKn, DIHK, BiBB
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Vorbereitung der Auszubildenden | - Empfehlungen geben zum Umgang mit der Prüfungssituation (Stress, Vorbereitung, Systematik usw.).
- interne Schulungen anbieten
- Prüfungsschwerpunkte herausarbeiten
- Quellen für E-Learning nennen.
- Originalprüfungsaufgaben aus zurückliegenden Jahren bearbeiten – unter Echtbedingungen!
- mündliche Prüfungssituation simulieren und auswerten.
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