Kursangebot | Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation | Verbesserungvorschläge

Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Verbesserungvorschläge

01. Welche Ansätze zur Verbesserung von Beurteilungssystemen lassen sich nennen?

Ein Personalbeurteilungssystem (PBS) soll zu einer Standardisierung des Vorgehens bei der Beurteilung und damit zu einer Transparenz, Praktikabilität sowie Objektivierbarkeit von Beurteilungsvorgängen beitragen. Weiterhin muss das Beurteilungssystem die Anforderungen der Akzeptanz und der Relevanz erfüllen.

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Vgl. dazu: Führungsmethoden und Führungsstile

Hier kann bereits eine Verbesserung des PBS ansetzen, z. B.:

  1. Objektivität:
    Die Objektivität kann verbessert werden, indem es den Beurteilern gelingt, Fehlurteile zu vermeiden. Geeignete Maßnahmen sind z. B.:

    • Die Beurteilung ist zu begründen („Woran machen Sie das fest?“)

    • Schulung der Beurteiler

    • Mehrfachbewertung (Kollege, Beurteilter, Verfahren)

    • Ziel ist es, dass zwei unabhängige Beurteiler zu einem weitgehend übereinstimmenden Urteil kommen.

  2. Praktikabilität:
    Kein perfekt ausgearbeitetes PBS ist noch kein Garant für den Erfolg des Beurteilungsverfahrens. Dieses muss handhabbar sein und der Beurteilungsaufwand in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen stehen.

  3. Akzeptanz:
    Beurteiler und Beurteilter müssen das PBS akzeptieren (keine Bedrohung, Sinn und Zweck vermitteln, Betriebsrat bei der Entwicklung des PBS einbeziehen).

  4. Relevanz:
    Die Beurteilungskriterien müssen für die beurteilte Tätigkeit von Bedeutung sein (z. B. die Frage nach der Intelligenz ist in ihrer allgemeinen Form nicht relevant und vom Laien nicht erfassbar).

  5. Transparenz:
    Der gesamte Prozess der Beurteilung muss allen Beteiligten klar und verständlich sein (keine Geheimniskrämerei).

02. Welche Verbesserungen können hinsichtlich der Beurteilungskriterien und -verfahren durchgeführt werden?

Abgesehen von den oben dargestellten Verbessungsmöglichkeiten kann es hinsichtlich der Beurteilungskriterien folgende Verbesserungsmöglichkeiten geben, z. B.:

  • Kriterien:

    • Die Kriterien müssen anforderungsbezogen sein (aus dem Anforderungsprofil abgeleitet sein).

    • Die Anzahl der Beobachtungsmerkmale darf nicht zu umfangreich sein. Die Kriterien sind sonst nicht mehr beobachtbar.

    • Die Beobachtungsmerkmale dürfen sich nicht überschneiden (trennscharf).

    • Die Skalierung darf nicht zu umfangreich sein (Schwierigkeit der Einschätzung für den Beurteiler).

Hinsichtlich des Beurteilungsverfahrens kann es folgende Verbesserungsmöglichkeiten geben, z. B.

  • Verfahren, z. B.:

    • Die Quellen der Beobachtung müssen relevant sein (z. B. gleichmäßig, nicht zu einer bestimmten Uhrzeit, nur in einer bestimmten Situation)

    • Urteilstendenzen durch das Beurteilungssystem oder die Person des Beurteilers müssen vermieden werden (Urteilsfehlertraining).

    • Beurteilungsergebnisse dürfen nicht missbraucht werden (fehlerhafte Verwendungstendenzen).

    • Das Ergebnis der Beurteilung einzelner Kriterien muss mit der „Gesamtschau“ stimmig sein und es muss sich auf ausreichend viele Beobachtungen stützen (Training der Verhaltensbeobachtung).

    • Beurteilungen dürfen nicht halbherzig durchgeführt werden.

    • Beurteilungskonflikte dürfen nicht gescheut werden.

    • Für den Beurteilungsprozess sind (zeitliche) Freiräume zu schaffen.

    • Beurteilungsergebnisse sind zu kommunizieren.