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Handelsmarketing - Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce

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Handelsmarketing

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce

01. Welche rechtlichen Bedingungen sind beim E-Commerce zu beachten?

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Will der Verkäufer die Kundendaten für andere Vorgänge benutzen als die Abwicklung des Kaufvertrages, muss die Einwilligung des Kunden vorliegen (Art. 6 DSGVO; vgl. Opt-in). Ohne Einwilligung müssten die Kundendaten sofort nach Abwicklung des Kaufvertrages (spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist) gelöscht werden. Die Einwilligung sollte in einem gesonderten Dokument dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Nicht zulässig ist es, die Einwilligung z. B. in den AGB zu verstecken. Der Kunde kann die erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Das neue BDSG ist lediglich eine Ergänzung und Konkretisierung der DSGVO, deren Regelungen unmittelbar anwendbar sind.

  • Telemediengesetz (TMG): Jeder Nutzer einer Website muss über die Datenerhebung und -verwendung gemäß § 13 TMG informiert werden. Dazu gehört auch die Information über die Verwendung von Cookies bzw. die Verwendung eines Webanalyse-Tools (z. B. Google-Analytics).

    Jede Website muss ein Impressum (Herkunftsangabe) enthalten.

  • Urheberrecht (UrhG): Wer Bilder oder Texte Dritter verwendet, braucht das Nutzungsrecht für die Art der Nutzung vom Urheber.