Es gibt Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem Ansatz und der Bewertung latenter Steuern nach IFRS und nach HGB.
Folgende Unterschiede zur Bilanzierung latenter Steuern nach HGB existieren:
Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern (IAS 12.24)
bei HGB Aktivierungswahlrecht
Ausnahmen vom Ansatz latenter Steuern
Goodwill aus Kapitalkonsolidierung (IAS 12.15a)
grundsätzlich Saldierungsverbot aktiver und passiver latenter Steuern (IAS 12), also Bruttoausweis.
Es erfolgt allerdings sehr wohl eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern dann, wenn für das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden bestehen und auch wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern der gleichen Steuerbehörde beziehen.
Zu den Gemeinsamkeiten:
Latente Steuern sind, genau wie im HGB auch, nach der Liability-Methode zu bewerten. Dies bedeutet, dass jener Steuersatz wichtig ist, der im Umkehrzeitpunkt gültig ist. Latente Steuern werden nicht abgezinst (IAS 12.53).
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