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Die Verrechnung von Kosten ist abhängig davon, nach welchem Grundprinzip man vorgeht. Zu diesen zählen
- das Verursachungsprinzip,
- das Durchschnittsprinzip und
- das Tragfähigkeitsprinzip.
Das wichtigste Prinzip in der Kosten- und Leistungsrechnung ist das sog. Verursachungsprinzip.
Es existiert
- in allgemeiner Form und
- in spezieller Form.
Allgemein besagt das Verursachungsprinzip, dass einem bestimmten Kalkulationsobjekt nur jene Kosten angelastet werden sollen, die dieses Objekt verursacht hat. Bei diesem Kalkulationsobjekt kann es sich um eine komplette Kostenstelle, um ein Produkt, einen Betriebsbereich etc. handeln.
In seiner speziellen Form besagt das Verursachungsprinzip hingegen, dass dem einzelnen Kostenträger (als spezielles Kalkulationsobjekt) nur jene Kosten zugerechnet werden dürfen, die dieser verursacht hat.
Beispiel
Die Unternehmung Water AG produziert Wasserflaschen.
Nach dem Verursachungsprinzip sind der einzelnen Flasche als Kalkulationsobjekt - genauer: als Kostenträger - nur jene Kosten zurechenbar, welche diese eine Flasche speziell verursacht hat. Hierzu gehören das Plastik oder das Glas der einzelnen Flasche, das Papier, welches um die einzelne Flasche herum gewickelt wird sowie das Wasser, welches in die Flasche abgefüllt wird. Wenn die Unternehmung eine Flasche zusätzlich auf den Markt bringt, so erhöhen sich die Kosten der Unternehmung entsprechend um die Kosten, die durch diese Flasche verursacht werden. Wenn eine Flasche weniger auf den Markt gebracht wird, so reduzieren sich diese Kosten entsprechend. Das Verursachungsprinzip existiert in zwei unterschiedlichen Ausprägungen, nämlich
- als Kausalitätsprinzip und
- als Finalitätsprinzip.
Kausalitätsprinzip und Finalitätsprinzip
Nun folgt ein Lernvideo zum Kausalitäts- und Finalitätsprinzip:
Video: Verursachungsprinzip
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