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Die klassische Plankostenrechnung ist auf Vollkostenbasis. Die Grenzplankostenrechnung ist eine Weiterentwicklung der Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis.
Die Grenzplankostenrechnung funktioniert im Prinzip so wie die Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis, jedoch mit zwei entscheidenden Unterschieden:
- es werden die fixen Kosten vernachlässigt und
- daher existiert keine Beschäftigungsabweichung.
In der Grenzplankostenrechnung gilt, wie in der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis auch, dass die Beschäftigung die einzige entscheidungsrelevante Kostengröße ist. In der Grenzplankostenrechnung sind die verrechneten Plankosten also gegeben durch:
$$\ K_{VP}= {K_v^P \over x_P} \cdot x_I $$
also hier $$\ K_{VP}= {K_v^P \over x_P} \cdot x_I= {1.500 \over 1.000} \cdot x_I = 1,5 \cdot x_I $$
Merke
Plankostenverrechnungssatz
Der Plankostenverrechnungssatz von $\ PKVS = {K_v^P \over x_P} $ weist also nur variable Bestandteile aus. Eine Fixkostenproportionalisierung findet nicht statt.
Merke
Beschäftigungsabweichung
Eine Beschäftigungsabweichung wird also klarerweise nicht ausgewiesen. Lediglich die Verbrauchsabweichung als Differenz aus Istkosten und Sollkosten ist sinnvoll interpretierbar. Die Sollkosten sind in der Grenzplankostenrechnung gegeben durch:
$$\ K_S= {K_v^P \over x_p} \cdot x_I $$
Die Fixkosten $\ K_f $ werden also nicht beachtet.
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