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Montagetechnik - Anforderungen an Anlagen bei der Abnahme

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Montagetechnik

Anforderungen an Anlagen bei der Abnahme

01. Welche Anforderungen müssen Anlagen bei der Abnahme erfüllen?

Inbetriebnahme von Anlagen:

  • Kontrolle des Montageablaufs: Fließbilder (ARI, RUI) stellen in schematisierter Form die einzelnen Verfahrensabschnitte dar; die Darstellung ist geregelt nach DIN EN ISO 10628 in Verbindung mit DIN EN ISO 10628, 2429 und DIN EN 62424.
  • Messtechnische Überprüfung

  • Überprüfen der vereinbarten FunktionssicherheitNachweis der Betriebssicherheit

  • Nachweis der vereinbarten kundenspezifischen Vorgaben (Pflichten-/Lastenheft, z. B. Rüstzeit, Taktzeit, Qualität)

  • Optimierung des technischen Ablaufs

  • Erfassen und Beseitigen von Störungen, Fehlern und Mängeln (Störanalyse/Schadens analyse)

Inbetriebnahme von Anlagenkomponenten:

  • Druck- und Steuersysteme (z. B. Hydraulik, Pneumatik)

  • Stickstoff-, Kühlwasser-, Dampf-, Heißwasser- und Abwassersysteme

  • Messtechnische Überprüfung

 

Inbetriebnahme von verfahrenstechnischen Anlagen:

  • Anfahren, Stabilisieren, Hochfahren, Einfahren und Abfahren

  • Garantieversuch/Dauerbetrieb

  • Sicherheitsaspekte