Inhaltsverzeichnis
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Einführung
- 01. Was ist das Hauptziel der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)?
- 02. Welche Aufgaben (Funktionen) erfüllt die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)?
- 03. Welche Grundbegriffe der KLR sind zu unterscheiden?
- 04. Wie ist die Abgrenzungsrechnung vorzunehmen?
- 05. Wie wird das Betriebsergebnis ermittelt?
- 06. Was muss der Vorgesetzte bei der Erfassung von Kostendaten sowie bei der Verwendung von Belegen und Datensätzen beachten?
- 07. Welche Stufen (Bereiche) umfasst die KLR?
- Kostenartenrechnung
- 01. Welche Aufgaben hat die Kostenartenrechnung?
- 02. Nach welchen Merkmalen können Kostenarten gegliedert werden?
- 03. Warum muss die Kostenerfassung bestimmten Prinzipien (auch: Grundsätzen) genügen?
- 04. Welche Prinzipien der Kostenerfassung sind zu beachten?
- 05. Wie werden Einzel- und Gemeinkosten unterschieden?
- 06. Wie werden die kalkulatorischen Kosten ermittelt?
- 07. Wie werden fixe und variable Kosten unterschieden?
- 08. Wie ist der Industriekontenrahmen (IKR) gegliedert?
- 09. Welche Vorteile hat die Anwendung des IKR?
- 10. Was ist ein Kontenplan?
- Kostenstellenrechnung
- 01. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenstellenrechnung?
- 02. Was ist eine Kostenstelle?
- 03. Welche Kostenstellen werden verrechnungstechnisch unterschieden?
- 04. Nach welchen Merkmalen können Kostenstellen gebildet werden?
- 05. Welche Verteilungsschlüssel sind sinnvoll?
- 06. Welche Aufgabe hat der Betriebsabrechnungsbogen (BAB)?
- 07. Wie ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als Hilfsmittel der Kostenstellenrechnung aufgebaut?
- 08. Wie werden die Zuschlagssätze für die Kalkulation ermittelt?
- Kostenträgerrechnung
- 01. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerrechnung?
- 02. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerzeitrechnung?
- 03. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerstückrechnung?
- Kalkulationsverfahren
- Maschinenstundensatzrechnung
- 01. Wie werden Maschinenstundensätze (im Rahmen der differenzierten Zuschlagskalkulation) berechnet?
- 02. Wie wird der Minutensatz bei der Kalkulation mit Maschinenstundensätzen ermittelt?
- Handelskalkulation
- 01. Welches Kalkulationsverfahren findet im Handel Anwendung?
- 02. Wie wird die Handelsspanne ermittelt?
- 03. Wie werden der Kalkulationszuschlag bzw. der Kalkulationsfaktor berechnet?
- 04. Wie wird nach dem Verfahren der Divisionskalkulation im Handel gearbeitet?
- 05. Welche Nachteile hat die Divisionskalkulation im Handel?
- Vergleich von Vollkosten- und Teilkostenrechnung
- 01. Was bezeichnet man als Deckungsbeitrag?
- 02. Welche Aufgabe erfüllt die Deckungsbeitragsrechnung (DBR) als Instrument der Teilkostenrechnung?
- 03. Wie wird die Grenzstückzahl berechnet?
- 04. Wie wird der Kostenvergleich bei alternativen Produktionsverfahren durchgeführt?
- 05. Was versteht man unter dem Beschäftigungsgrad?
- 06. Wie lässt sich der Zusammenhang von Erlösen, Kosten und alternativen Beschäftigungsgraden darstellen (Break-even-Analyse)?
Kosten- und Leistungsrechnung
Einführung
01. Was ist das Hauptziel der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)?
Hauptziel der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist die Erfassung aller Aufwendungen und Erträge, die mit der Tätigkeit des Betriebes in engem Zusammenhang stehen.
In engem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Industriebetriebes stehen alle Aufwendungen und Erträge, die sich im Rahmen der Funktionen ergeben:
Beschaffung → Produktion → Absatz
Die betriebsbezogenen Aufwendungen werden als Kosten bezeichnet (z. B. Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne).
Die betriebsbezogenen Erträge nennt man Leistungen (z. B. Umsatzerlöse, Mehrbestände an Erzeugnissen, Eigenverbrauch).
Hauptziel der KLR ist also die periodenbezogene Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen und die Ermittlung des Betriebsergebnisses:
Leistungen > Kosten → Betriebsgewinn
Leistungen
02. Welche Aufgaben (Funktionen) erfüllt die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)?
Aufgaben (Funktionen) der KLR | ||
1. | Ermittlungs- und Informationsfunktion auch: Dokumentationsfunktion | Die KLR hat die Aufgabe, die Kosten und Leistungen zu erfassen, internen Berechtigten zur Verfügung zu stellen und zu dokumentieren (z. B. bei öffentlichen Aufträgen; Nachweis der Kalkulation). |
2. | Planungs-, Vorgabe- und Entscheidungsfunktion | Auf der Grundlage der Informationen erfolgt die Planung von Prozessen in bestimmten Zeitabschnitten: Hierbei werden Kosten und Leistungen für Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger geplant. Bei der Kalkulation ist dies die Vorkalkulation als Grundlage für die Bestimmung der Preise der Leistungseinheiten. Grundlage dafür ist die Planung der Kosten für die einzelnen Kostenarten. Aber auch für die Verantwortungsbereiche (Kostenstellen) werden Kosten und Leistungen geplant. Instrumente sind Planvorgaben und Budgets. |
3. | Analyse- bzw. Kontrollfunktion | Die Informationen werden zur Analyse der Ursachen von Abweichungen von den geplanten Größen genutzt. Die Analyse wird mithilfe von betriebswirtschaftlichen Kennziffern vorgenommen, um damit zu den Ursachen für diese Abweichungen vorzudringen. Beispielsweise sind es Kennziffern der Wirtschaftlichkeit, der Produktivität, des Erfolgs (Rentabilität), aber auch spezifische Kennziffern, die sich aus der KLR ergeben, wie z. B. relative Deckungsbeiträge. Diese Analyse kann wiederum für Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger vorgenommen werden. |
4. | Entscheidungs- und Steuerungsfunktion | Die KLR liefert Grundlagen für Entscheidungen, zur Steuerung des Unternehmens. Sie bereitet diese Entscheidungen durch die Bereitstellung der Informationen und Analysen, ggf. auch mit unterschiedlichen Entscheidungsalternativen, vor. |
5. | Kalkulationsfunktion | Die Kalkulationsfunktion umfasst Information (Ermittlung der Daten für die Vorkalkulation), Planung (Vorkalkulation), Analyse (Analyse der Ursachen für Abweichungen in der Nachkalkulation) und Steuerungsfunktion (Schlussfolgerungen für die Preisgestaltung der folgenden Periode, wie z. B. Preisuntergrenzen im Verkauf, Preisobergrenzen im Einkauf). |
6. | Ergebnisermittlung und kurzfristige Erfolgsrechnung | Der Betriebserfolg wird mehrfach im Jahr (monatlich, vierteljährlich) ermittelt. Damit kann die Unternehmensleitung kurzfristig den Grad der Zielerfüllung überprüfen. |
03. Welche Grundbegriffe der KLR sind zu unterscheiden?
Auszahlungen sind tatsächliche Abflüsse, Einzahlungen sind tatsächliche Zuflüsse von Zahlungsmitteln.
Einnahmen sind Mehrungen, Ausgaben sind Minderungen des Geldvermögens.
Beispiel
Der Betrieb kauft am 01.10. eine Maschine mit einem Zahlungsziel von vier Wochen: Der Kauf führt zu einer Ausgabe am 01.10. (Minderung des Geldvermögens). Der tatsächliche Abfluss von Zahlungsmitteln (Auszahlung) erfolgt am 01.11.
Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung will man in der KLR den tatsächlichen Verbrauch von Werten (= Werteverzehr ) für Zwecke der Leistungserstellung festhalten. Dies führt dazu, dass die Begriffe der KLR und der Finanzbuchhaltung auseinander fallen:
Aufwendungen sind der gesamte Werteverzehr; er ist zu unterteilen in den betriebsfremden Werteverzehr (= nicht durch den Betriebszweck verursacht; z. B. Spenden) und den betrieblichen Werteverzehr (= durch den Betriebszweck verursacht; z. B. Miete für eine Produktionshalle, Betriebssteuern).
Die betrieblichen Aufwendungen werden noch weiter unterteilt in
ordentliche Aufwendungen
(= Aufwendungen, die üblicherweise im „normalen“ Geschäftsbetrieb anfallen) und
außerordentliche Aufwendungen
(= Aufwendungen, die unregelmäßig vorkommen oder ungewöhnlich hoch auftreten; z. B. periodenfremde Steuernachzahlungen, Aufwendungen für einen betrieblichen Schadensfall).
Die betrieblichen, ordentlichen Aufwendungen bezeichnet man auch als Zweckaufwendungen. Die betriebsfremden sowie die betrieblich-außerordentlich bedingten Aufwendungen ergeben zusammen die neutralen Aufwendungen.
Die Zweckaufwendungen bezeichnet man als Grundkosten, da sie den größten Teil des betrieblich veranlassten Werteverzehrs darstellen. Da sie unverändert aus der Finanzbuchhaltung (Kontenklasse 4) in die KLR übernommen werden, heißen sie auch aufwandsgleiche Kosten (Aufwand = tatsächlicher, betrieblicher Werteverzehr = Kosten).
Die Erträge werden analog zu den Aufwendungen gegliedert:
Erträge sind der gesamte Wertezuwachs in einem Betrieb. Betrieblich bedingte, ordentliche Erträge sind Leistungen. Betriebsfremde Erträge sowie betrieblich bedingte, außerordentliche Erträge sind neutrale Erträge:
Kosten sind der tatsächliche Werteverzehr für Zwecke der Leistungserstellung. Ein Teil der Kosten kann unmittelbar aus der Finanzbuchhaltung übernommen werden; Aufwand und Kosten sind hier gleich; dies ist der sog. Zweckaufwand = Grundkosten.
Für die Erfassung des tatsächlichen Werteverzehrs reicht dies jedoch nicht aus:
Zusatzkosten:
Es gibt auch Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht (der Werteverzehr führt nicht zu Ausgaben). Sie heißen daher aufwandslose Kosten und zählen zur Kategorie der Zusatzkosten.
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Beispiel 1: Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Bei einem Einzelunternehmen erbringt der Inhaber durch seine Tätigkeit im Betrieb eine Leistung. Dieser Leistung steht jedoch keine Lohnzahlung (= Kosten) gegenüber. Damit trotzdem die Äquivalenz von Kosten und Leistungen gesichert ist, wird „kalkulatorisch“ der Werteverzehr der Unternehmertätigkeit berechnet und in die KLR als „kalkulatorischer Unternehmerlohn“ eingestellt.
Beispiel 2: Kalkulatorische Zinsen
Wenn eine Personengesellschaft Fremdkapital von der Bank erhält, zahlt sie dafür Zinsen (= Kosten). Wenn der Inhaber Eigenkapital in das Unterenehmen einbringt, muss auch hier der Werteverzehr erfasst werden, obwohl keine Aufwendungen vorliegen: Man erfasst also rein rechnerisch („kalkulatorisch“) die Verzinsung des Eigenkapitals in der KLR, obwohl dem keine Aufwendungen gegenüberstehen.
Anderskosten:
Bei den Anderskosten liegen zwar Aufwendungen vor, jedoch entsprechen die Zahlen der Finanzbuchhaltung nicht dem tatsächlichen Werteverzehr und müssen deshalb „anders“ in der KLR berücksichtigt werden. Man nennt sie daher Anderskosten bzw. aufwandsungleiche Kosten (Aufwand ≠ Kosten).
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In der Finanzbuchhaltung wurde der Aufwand für den Werteverzehr der Anlagen (bilanzielle Abschreibung) gebucht. Diese Zahlen können jedoch z. B. nicht in die KLR übernommen werden, weil der tatsächliche Werteverzehr anders ist. Aus diesem Grunde wird ein anderer Berechnungsansatz gewählt („kalkulatorischer Wertansatz“ → kalkulatorische Abschreibung). Analog berücksichtigt man z. B. kalkulatorische Wagnisse.
Die nachfolgende Übersicht gibt die Gesamtkosten im Sinne der KLR wieder:
In Verbindung mit den oben dargestellten Ausführungen über „Aufwendungen“ ergibt sich folgendes Bild:
Leistungen sind betriebsbedingte Erträge. Dies sind in erster Linie die Erträge aus Absatzleistungen sowie der Mehrbestand an Erzeugnissen (= Fertigung auf Lager). Daneben kann es z. B. vorkommen, dass der Vorgesetzte den Bau einer Vorrichtung für Montagezwecke durch eigene Leute veranlasst; diese Vorrichtung verbleibt im Betrieb und wird nicht verkauft: Es liegt also ein betrieblich bedingter Werteverzehr (= Kosten, z. B. Material- und Lohnkosten) vor, dem jedoch keine Umsatzerlöse gegenüberstehen. Von daher wird diese innerbetriebliche Leistungserstellung als „kalkulatorische Leistungserstellung“ in die KLR eingestellt (vgl. dazu analog oben, kalkulatorischer Unternehmerlohn).
In Verbindung mit der oben dargestellten Abbildung „Aufwendungen“ ergibt sich folgende Struktur der Leistungen:
04. Wie ist die Abgrenzungsrechnung vorzunehmen?
Den Hauptteil der relevanten Informationen erhält der Kostenrechner aus der Finanzbuchhaltung (FiBu), die die Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode erfasst. Aufgabe des Kostenrechners ist es, die Aufwendungen und Erträge auszusondern, die nicht betrieblich bedingt sind, sowie kostenrechnerische Korrekturen durchzuführen. Diese Abgrenzungsrechnung ist das Bindeglied zwischen der FiBu und der KLR und kann in folgenden Schritten durchgeführt werden – dargestellt am Beispiel der Kostenermittlung:
Aus den gesamten Aufwendungen der Abrechnungsperiode sind die neutralen Aufwendungen auszusondern.
Von den Zweckaufwendungen sind die Grundkosten unverändert zu übernehmen.
Die übrigen Zweckaufwendungen werden nicht mit dem Wert der FiBu übernommen; es wird ein geeigneter Wert veranschlagt.
Aufwendungen, die nicht in der FiBu erfasst wurden, sind als Zusatzkosten zu übernehmen.
05. Wie wird das Betriebsergebnis ermittelt?
Rechnungskreis I:
Innerhalb der Finanzbuchhaltung wird das Gesamtergebnis ermittelt und in der GuVRechnung ausgewiesen (sog. Rechnungskreis I).
Rechnungskreis II:
Innerhalb der KLR wird das Betriebsergebnis ermittelt (sog. Rechnungskreis II).
Das Betriebsergebnis unterscheidet sich vom Gesamtergebnis durch:
die kalkulatorischen Kosten
die neutralen Ergebnisse der Abgrenzungsrechnungen.
Abgrenzungsrechnung:
Die Verknüpfung zwischen dem Rechnungskreis I und II wird über die Abgrenzungsrechnung hergestellt. Sie erfasst nicht betriebsbedingte Aufwendungen und Erträge als neutrales Ergebnis gesondert und führt kostenrechnerische Korrekturen durch.
06. Was muss der Vorgesetzte bei der Erfassung von Kostendaten sowie bei der Verwendung von Belegen und Datensätzen beachten?
Die Finanzbuchhaltung und die KLR können ihren Aufgaben nur dann gerecht werden, wenn am Ort der Datenentstehung die Kosten richtig erfasst und weitergeleitet werden. Für den Vorgesetzten heißt das:
alle Kosten erfassen;
also z. B. auch Kosten der innerbetrieblichen Leistungserstellung
alle Kostenbelege richtig und vollständig ausfüllen und weiterleiten;
z. B. Lohnscheine, Materialentnahmescheine (Auftrags-Nr., Kunden-Nr., Materialart/-menge, Datum, Kostenstelle, Unterschrift usw.).
07. Welche Stufen (Bereiche) umfasst die KLR?
Kostenartenrechnung
01. Welche Aufgaben hat die Kostenartenrechnung?
Die zentrale Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, alle in einem Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten zu erfassen und in Gruppen systematisch zu ordnen. Die Fragestellung lautet: Welche Kosten sind entstanden?
Sie stellt damit die Kostenarten für die unterschiedlichen Zwecke der Kostenrechnung zur Verfügung (vgl. Vor-, Nachkalkulation, Kostenkontrolle, Ergebnisermittlung).
Daraus ergeben sich folgende Einzelaufgaben:
Erfassung aller Kosten einer Periode
Ermittlung der Kostenart und der Kostenbeträge
Information über die Struktur der Kosten
Gliederung und Zurechnung in Einzel-, Gemeinkosten sowie Sondereinzelkosten
Aufteilung in fixe und variable Kosten in Abhängigkeit von der Beschäftigung
Bereitstellen von Informationen für betriebliche Entscheidungsprozesse
Schaffen der Voraussetzungen für die Zuordnung der Kosten auf Kostenstellen und Kostenträger.
02. Nach welchen Merkmalen können Kostenarten gegliedert werden?
Merkmal | Gliederung | Beispiele/Erklärung |
nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren | ► Materialkosten | RHB-Stoffe, Zukaufteile, Handelswaren |
► Personalkosten | Löhne, Gehälter, Sozialkosten | |
► Maschinenkosten | Instandhaltung, kalkulatorische AfA | |
► Dienstleistungs-kosten | Fremdleistungen, Reisekosten, Beratungskosten, Versicherungen | |
► Abgaben | Steuern, Gebühren, Beiträge | |
► Wagnisse | kalkulatorische Wagnisse | |
nach den betrieblichen Funktionen | ► Beschaffungskosten | Einkaufskosten, Bestellkosten |
► Fertigungskosten | Löhne, Maschinenkosten | |
► Marketingkosten | Vertriebskosten, Sondereinzelkosten | |
► Verwaltungskosten | Verwaltungspersonalkosten, Verbandsbeiträge | |
nach der Art der Verrechnung auf die Kostenträger | ► Einzelkosten | können direkt zugerechnet werden, z. B. Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial lt. Beleg. |
► Sondereinzelkosten | Sonderkosten der Fertigung oder des Vertriebs | |
► Gemeinkosten | fallen für das Unternehmen insgesamt an und können den Kostenträgern nur über geeignete Verteilungsschlüssel zugerechnet werden. | |
nach der Art der Kostenerfassung | ► Grundkosten | = Zweckaufwendungen = aufwandsgleiche Kosten = Aufwand lt. Fibu |
► Anderskosten | werden in der KLR anders bewertet, z. B. kalkulatorische AfA | |
► Zusatzkosten | = aufwandslose Kosten; ihnen steht in der Fibu kein entsprechender Aufwand gegenüber, z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn. | |
nach der Abhängigkeit von der Beschäftigung | ► fixe Kosten | sind beschäftigungsunabhängig |
► variable Kosten | verändern sich mit dem Beschäftigungsgrad | |
► Mischkosten | setzen sich aus fixen und variablen Kosten zusammen | |
nach dem Zeitbezug | ► Istkosten | = tatsächliche Kosten einer Periode |
► Normalkosten | = durchschnittliche Istkosten zurückliegender Perioden | |
► Plankosten | = Kostenvorgabe für eine zukünftige Periode | |
Bemessungsgrundlage | ||
► Gesamtkosten | = Summe aller Kosten einer Bezugsgröße, K = Kf + x • kv | |
► Stückkosten | Kosten pro Leistungseinheit, z. B. kv = Kv : x |
03. Warum muss die Kostenerfassung bestimmten Prinzipien (auch: Grundsätzen) genügen?
Die KLR hat die Aufgabe, sämtliche Kosten und Leistungen zu erfassen und verursachungsgerecht zu verrechnen. Der grundlegende Zweck ist die wirklichkeitsgetreue und wertmäßig zutreffende Abbildung des Gütereinsatzes und der daraus resultierenden Ausbringung. Daraus folgt die Beachtung bestimmter Prinzipien bei der Kostenerfassung. Nur dann kann die KLR ihren Aufgaben gerecht werden.
04. Welche Prinzipien der Kostenerfassung sind zu beachten?
Prinzipien der Kostenerfassung | |
Deckungsgleichheit | Die real anfallenden Kosten und die in der KLR erfassten Kosten müssen sich entsprechen. |
Vollständigkeit | Es sind alle Kosten zu erfassen. |
Genauigkeit | Die Kosten müssen mit einem möglichst hohen Grad an Genauigkeit erfasst werden. |
Aktualität | Die Daten müssen möglichst zeitnah erfasst werden. |
Wirtschaftlichkeit | Der Informationsgewinn muss in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Erfassung entstehenden Kosten stehen. Bei jeder Veränderung der Kostenerfassung bzw. der Neuentwicklung des Kostenrechnungssystems ist eine Kosten-Nutzen-Analyse anzustellen. |
Kontinuität auch:
| Die Prinzipien der Kostenerfassung dürfen nicht laufend verändert werden, da sonst eine Vergleichbarkeit der Daten und der gewonnenen Erkenntnisse über mehrere Rechnungsperioden unmöglich wird. |
Eindeutigkeit | Die Festlegung der Kostenarten muss so erfolgen, dass eine zweideutige Zuordnung vermieden wird. |
Periodenbezogenheit | Die Kosten müssen sich auf eine Rechnungsperiode beziehen und abgegrenzt sein. |
Zweckorientierung | Dieses Prinzip hat eine übergeordnete Bedeutung und besagt, dass jedes System einer KLR und damit auch der Kostenerfassung zweckbestimmt ist: Es sind die Kosten verfeinert zu erfassen, die in dem betreffenden Unternehmen eine besondere Bedeutung für Planungs- und Entscheidungsprobleme haben. Man nennt sie relevante Kosten.
|
05. Wie werden Einzel- und Gemeinkosten unterschieden?
Einzelkosten können dem Kostenträger (Produkt, Auftrag) direkt zugerechnet werden, z. B.:
Hier klicken zum AusklappenBeispiel
• Fertigungsmaterial
→ Zurechnung, z. B. über Materialentnahmescheine, Stücklisten
• Fertigungslöhne
→ Zurechnung, z. B. über Lohnzettel/-listen, Auftragszettel
• Sondereinzelkosten
→ Zurechnung, z. B. über Auftragszettel, Eingangsrechnung.
Gemeinkosten fallen für das Unternehmen insgesamt an und können daher nicht direkt einem bestimmten Kostenträger zugerechnet werden. Man erfasst die Gemeinkosten zunächst als Kostenart auf bestimmten Konten der Finanzbuchhaltung. Anschließend werden die Gemeinkosten über geeignete Verteilungsschlüssel auf die Hauptkostenstellen umgelegt (vgl. Betriebsabrechnungsbogen; BAB) und später den Kostenträgern prozentual zugeordnet. Zum Beispiel Materialgemeinkosten, Abschreibungen, Zinsen, Steuern, Versicherungen, Gehälter usw.
06. Wie werden die kalkulatorischen Kosten ermittelt?
Kalkulatorische Kosten gliedern sich in Anderskosten und Zusatzkosten (vgl. S. 174). Sie dienen der exakteren Kalkulation (Preisfindung) und der besseren Vergleichbarkeit der Unternehmen.
Kalkulatorische Abschreibung:
– FiBu: Ausgangspunkt ist der Anschaffungswert (AW) – KLR: Ausgangspunkt ist der Wiederbeschaffungswert (WB) Kalkulatorische Zinsen:
Die Kostenrechnung verrechnet im Gegensatz zur Erfolgsrechnung, in die nur die Fremdkapitalzinsen als Aufwand eingehen, Zinsen für das gesamte, betriebsnotwendige Kapital. Die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt in der Regel zu dem Zinssatz, den der Eigenkapitalgeber für sein eingesetztes Kapital bei anderweitiger Verwendung am freien Kapitalmarkt erhalten würde.
Das betriebsnotwendige Kapital kann folgendermaßen ermittelt werden:
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen + Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen = Betriebsnotwendiges Vermögen – Abzugskapital = Betriebsnotwendiges Kapital Kalkulatorische Wagnisse:
Die mit jeder unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen einteilen:
1. Das allgemeine Unternehmerrisiko (-wagnis) ist aus dem Gewinn abzudecken. 2. spezielle Einzelwagnisse, die sich aufgrund von Erfahrungswerten oder versicherungstechnischen Überlegungen bestimmen lassen 2.1 Deckung auftretender Schäden durch Dritte (Versicherungen). 2.2 Deckung durch kalkulatorische Wagniszuschläge als eine Art Selbstversicherung. Dabei wird langfristig ein Ausgleich zwischen tatsächlich eingetretenen Wagnisverlusten und verrechneten kalkulatorischen Wagniszuschlägen angestrebt. Für die Einzelwagnisse werden folgende Bezugsgrößen gewählt:
Einzelwagnis Beschreibung – Beispiele Bezugsbasis Anlagenwagnis Ausfälle von Maschinen aufgrund vorzeitiger Abnutzung, vorzeitiger Überalterung Anschaffungskosten Beständewagnis Senkung des Marktpreises, Überalterung, Schwund, Verderb Bezugskosten Entwicklungswagnis Fehlentwicklungen Entwicklungskosten Fertigungswagnis Mehrkosten durch Ausschuss, Nacharbeit, Fehler Herstellkosten Vertriebswagnis Forderungsausfälle, Währungsrisiken Umsatz zu Selbstkosten Gewährleistungswagnis Preisnachlässe aufgrund von Mängeln, Zusatzleistungen, Ersatzlieferungen Berechnung allgemein: Wagniszuschlagssatz = Verlust • 100 : Bezugsbasis Kalkulatorischer Unternehmerlohn:
Während bei Kapitalgesellschaften das Gehalt der Geschäftsführung als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht wird, muss die Arbeit des Unternehmers bei Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften aus dem Gewinn gedeckt werden. In der Kostenrechnung ist jedoch das Entgelt für die Arbeitsleistung des Unternehmers als Kostenfaktor zu berücksichtigen. Maßstab für die Höhe ist i. d. R. das Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Funktion.
Kalkulatorische Miete:
Werden eigene Räume des Gesellschafters oder des Einzelunternehmers für betriebliche Zwecke zur Verfügung gestellt, sollte dafür eine kalkulatorische Miete in ortsüblicher Höhe angesetzt werden.
07. Wie werden fixe und variable Kosten unterschieden?
Fixe Kosten sind beschäftigungsunabhängig und für eine bestimmte Abrechnungsperiode konstant (z. B. Kosten für die Miete einer Lagerhalle). Bei steigender Beschäftigung führt dies zu einem Sinken der fixen Kosten pro Stück (sog. Degression der fixen Stückkosten).
Variable Kosten verändern sich mit dem Beschäftigungsgrad; steigt die Beschäftigung, so führt dies z. B. zu einem Anstieg der Materialkosten und umgekehrt. Zum Beispiel sind bei einem proportionalen Verlauf der variablen Kosten die variablen Stückkosten bei Änderungen des Beschäftigungsgrades konstant.
Mischkosten sind solche Kosten, die fixe und variable Bestandteile haben (z. B. Stromkosten).
Die Abbildung zeigt schematisch den Verlauf der fixen und variablen Kosten bei Veränderungen der Beschäftigung (= x).
08. Wie ist der Industriekontenrahmen (IKR) gegliedert?
Der IKR wird seit 1971 vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) empfohlen; im Jahr 1986 wurde er überarbeitet und umfasst insgesamt zehn Kontenklassen:
Industriekontenrahmen Aktiva Anlagevermögen Klasse 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Klasse 1 Finanzanlagen Umlaufvermögen Klasse 2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung Passiva Klasse 3 Eigenkapital und Rückstellungen Klasse 4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung Erträge Klasse 5 Erträge Aufwendungen Klasse 6 Betriebliche Aufwendungen Klasse 7 Weitere Aufwendungen Ergebnisrechnungen Klasse 8 Ergebnisrechnungen Kosten- und
LeistungsrechnungKlasse 9 Kosten- und Leistungsrechnung Der IKR ist nach dem Zweikreissystem gegliedert: Er enthält im
Rechnungskreis I = Kontenklasse 0 bis 8 die Konten der Geschäfts- und Finanzbuchführung
Rechnungskreis II = Kontenklasse 9 die Betriebsbuchführung.
09. Welche Vorteile hat die Anwendung des IKR?
Der IKR bietet den Industrieunternehmen eine einheitliche Grundstruktur für die Gliederung und Bezeichnung der Konten. Damit wird die buchhalterische Erfassung der Geschäftsvorgänge vereinfacht und vereinheitlicht. Zeitvergleiche und Betriebsvergleiche sowie die Prüfung der Kontierung sind leichter möglich.
Der Kontenrahmen ist unterteilt in zehn Kontenklassen (1-stellige Ziffer), in zehn Kontengruppen (2-stellige Ziffer) und in zehn Kontenarten (3-stellige Ziffer). Die Kontenunterarten können vom Unternehmen individuell benannt werden – je nach den betrieblichen Erfordernissen (Kontenplan).
10. Was ist ein Kontenplan?
Der Kontenplan wird aus dem Kontenrahmen abgeleitet und ist auf die Belange des betreffenden Unternehmens speziell ausgerichtet: Er enthält die Grundstruktur des Kontenrahmens, führt jedoch nur die Konten, die das betreffende Unternehmen benötigt und spezifiziert die Bezeichnung in der Kontenunterart.
Beispiel
Kontenklasse | 6 | Betriebliche Aufwendungen | Kontenrahmen | |||
Kontengruppe | 62 | Löhne | ||||
Kontenart | 623 | Freiwillige Zuwendungen | Kontenplan | |||
Kontenunterart | 6230 | Fahrtkosten | ||||
6231 | Betriebssport | |||||
6232 | Härtefond |
Das Beispiel zeigt:
Innerhalb der Kontenklasse 6 (Betriebliche Aufwendungen), der Kontengruppe 62 (Löhne) und der Kontenart 623 (Freiwillige Zuwendungen) enthält der Kontenplan des Betriebes drei spezielle Kontenunterarten (6230, 6231, 6232).
Analog wird der Betrieb bei der Bildung seiner Finanzkonten verfahren: Je nachdem, welche Bankverbindungen existieren, werden in der Kostenart 280 Banken z. B. aufgeführt:
2801 Stadtsparkasse …
2802 Volksbank …
2803 Deutsche Bank …
Kostenstellenrechnung
01. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenstellenrechnung?
Die Kostenstellenrechnung ist nach der Kostenartenrechnung die zweite Stufe innerhalb der Kostenrechnung. Sie hat die Aufgabe, die Gemeinkosten verursachergerecht auf die Kostenstellen zu verteilen, die jeweiligen Zuschlagssätze zu ermitteln und den Kostenverbrauch zu überwachen: Wo sind die Kosten entstanden?
02. Was ist eine Kostenstelle?
Kostenstellen sind nach bestimmten Grundsätzen abgegrenzte Bereiche des Gesamtunternehmens, in denen die dort entstandenen Kostenarten verursachungsgerecht gesammelt werden.
03. Welche Kostenstellen werden verrechnungstechnisch unterschieden?
Hauptkostenstellen an denen unmittelbar am Erzeugnis gearbeitet wird, z. B.: Lackiererei, Montage.
Hilfskostenstellen sind nicht direkt an der Produktion beteiligt, z. B.: Arbeitsvorbereitung, Konstruktion.
Allgemeine Kostenstellen können den Funktionsbereichen nicht unmittelbar zugeordnet werden, z. B. Werkschutz, Fuhrpark.
04. Nach welchen Merkmalen können Kostenstellen gebildet werden?
Im Allgemeinen wird ein Industriebetrieb in folgende Kostenstellengruppen aufgeteilt:
Kostenstellen | Fertigungshilfsstellen | Allgemeine Kostenstellen |
| • ... | • ... |
05. Welche Verteilungsschlüssel sind sinnvoll?
Verteilungsschlüssel sind:
m², cbm, kwh, Liter,
Kapitaleinsatz, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Verhältniszahlen.
06. Welche Aufgabe hat der Betriebsabrechnungsbogen (BAB)?
Der BAB ist die tabellarische Form der Kostenstellenrechnung. Er wird monatlich oder jährlich erstellt und ist nach Kostenstellen und nach Kostenarten gegliedert. Im BAB werden die Gemeinkosten nach Belegen oder nach geeigneten Verteilungsschlüsseln auf die Kostenstellen verteilt. Anschließend erfolgt die Berechnung der Zuschlagssätze als Grundlage für die Kostenträgerstück- bzw. Kostenträgerzeitrechnung.
07. Wie ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als Hilfsmittel der Kostenstellenrechnung aufgebaut?
Die inhaltlichen und rechnerischen Zusammenhänge werden anhand eines einfachen BAB dargestellt (vier Kostenstellen, ohne Hilfskostenstellen, ohne allgemeine Kostenstellen; die im BAB eingezeichneten Pfeile verdeutlichen die Berechnung des Zahlenmaterials):
08. Wie werden die Zuschlagssätze für die Kalkulation ermittelt?
Bei der differenzierten Zuschlagskalkulation (= selektive Zuschlagskalkulation) werden die Gemeinkosten nach Bereichen getrennt erfasst und die Zuschlagssätze differenziert ermittelt:
Bereich | Gemeinkosten | Zuschlagsbasis |
Materialbereich | Materialgemeinkosten | Materialeinzelkosten |
Fertigungsbereich | Fertigungsgemeinkosten | Fertigungseinzelkosten |
Verwaltungsbereich | Verwaltungsgemeinkosten | Herstellkosten des Umsatzes |
Vertriebsbereich | Vertriebsgemeinkosten |
Demzufolge werden die differenzierten Zuschlagssätze folgendermaßen ermittelt:
${\small Materialgemeinkostenzuschlag =} {\large\frac{Materialgemeinkosten}{Materialeinzelkosten}} \;\cdot\; 100$
${\small Fertigungsgemeinkostenzuschlag =} {\large\frac{Fertigungsgemeinkosten}{Fertigungseinzelkosten}} \;\cdot\; 100$
${\small Verwaltungsgemeinkostenzuschlag =} {\large\frac{Verwaltungsgemeinkosten}{Herstellkosten\; des\; Umsatzes}} \;\cdot\; 100$
${\small Vertriebsgemeinkostenzuschlag =} {\large\frac{Vertriebsgemeinkosten}{Herstellkosten\; des\; Umsatzes}} \;\cdot\; 100$
Dabei sind die Herstellkosten des Umsatzes:
Materialeinzelkosten | |
+ | Materialgemeinkosten |
+ | Fertigungseinzelkosten |
+ | Fertigungsgemeinkosten |
= | Herstellkosten der Erzeugung |
+/– | Bestandsveränderungen (+ Minderbestand/- Mehrbestand) |
= | Herstellkosten des Umsatzes |
Sind keine Bestandsveränderungen zu berücksichtigen – sind also alle in der Periode hergestellten Erzeugnisse verkauft worden – so gilt:
$$Herstellkosten\; der\; Erzeugung = Herstellkosten\; des\; Umsatzes$$
Beispiel
Ermittlung der Zuschlagssätze | |||||
Zahlen der KLR | Material | Fertigung | Verwal-tung | Vertrieb | |
Gemeinkosten | 23.903 | 142.700 | 60.610 | 18.183 | |
Einzelkosten | 217.300 | 170.000 | – | – | |
Herstellkosten der Erzeugung | 553.903 | ||||
Bestands-veränderungen | –190.243 | ||||
Herstellkosten des Umsatzes | 363.660 | ||||
Zuschlagsbasis | 217.300 | 170.000 | 363.660 | 363.660 | |
Zuschlagssätze | 23.903 : 217.300 • 100 | 142.700 : 170.00 • 100 | 60.610 : 363.660 • 100 | 18.183 : 363.660 • 100 | |
11,00 % | 83,94 % | 16,67 % | 5,00 % |
Kostenträgerrechnung
Einführung
01. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerrechnung?
Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe zu ermitteln, wofür die Kosten angefallen sind, d. h. für welche Kostenträger (= Produkte oder Aufträge). Sie wird in zwei Bereiche unterteilt:
Die Kostenträgerrechnung übernimmt die Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung und die Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung. Außerdem werden die Leistungen erfasst, um dadurch den Erfolg der Unternehmensaktivität zu ermitteln.
Im nachfolgenden Text werden aus Vereinfachungsgründen folgende, gebräuchliche Abkürzungen verwendet (Darstellung im Schema der differenzierten Zuschlagskalkulation, Kostenträgerstückrechnung, Gesamtkostenverfahren):
Zeile | Kostenart | Abkürzung | Berechnung (Z = Zeile) | |
1 | Materialeinzelkosten | MEK | direkt | |
2 | + | Materialgemeinkosten | MGK | Z 1 • MGK-Zuschlag |
3 | = | Materialkosten | MK | Z 1 + Z 2 |
4 | Fertigungseinzelkosten | FEK | direkt | |
5 | + | Fertigungsgemeinkosten | FGK | Z 4 • FGK-Zuschlag |
6 | + | Sondereinzelkosten der Fertigung | SEKF | direkt |
7 | = | Fertigungskosten | FK | Σ Z 4 bis 6 |
8 | = | Herstellkosten der Fertigung/Erzeugung | HKF | Z 3 + Z 7 |
9 | – | Bestandsmehrung, fertige/unfertige Erzeugnisse | BV+ | direkt |
10 | + | Bestandsminderung, fertige/unfertige Erzeugnisse | BV– | direkt |
11 | = | Herstellkosten des Umsatzes | HKU | Σ Z 8 bis 10 |
12 | + | Verwaltungsgemeinkosten | VwGK | Z 11 • VwGK-Zuschlag |
13 | + | Vertriebsgemeinkosten | VtGK | Z 11 • VtGK-Zuschlag |
14 | + | Sondereinzelkosten des Vertriebs | SEKV | direkt |
15 | = | Selbstkosten des Umsatzes | SKU | Σ Z 11 bis 14 |
02. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerzeitrechnung?
Die Kostenträgerzeitrechnung (auch: kurzfristige Ergebnisrechnung) überwacht laufend die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens:
Sie stellt die Kosten und Leistungen (Erlöse) einer Abrechnungsperiode (i. d. R. ein Monat) im Kostenträgerblatt (BAB II) gegenüber – insgesamt und getrennt nach Kostenträgern. Sie ist damit die Grundlage zur Berechnung der Herstellkosten, der Selbstkosten und des Umsatzergebnisses einer Abrechnungsperiode. Außerdem kann der Anteil der verschiedenen Erzeugnisgruppen an den Gesamtkosten und am Gesamtergebnis ermittelt werden. Die Kostenträgerzeitrechnung wird üblicherweise auf Basis der verrechneten Normalkosten erstellt und später mit den Istkosten verglichen.
Bei der Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen tritt ein Problem auf: Die Erlöse beziehen sich auf die verkaufte Menge, während sich die Kosten auf die hergestellte Menge beziehen. Das heißt also, das Mengengerüst von hergestellter und verkaufter Menge ist nicht gleich (Stichwort: Bestandsveränderungen). Um dieses Problem zu lösen, gibt es zwei Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses:
Die Erlöse werden an das Mengengerüst der Kosten angepasst (Gesamtkostenverfahren).
Die Kosten werden an das Mengengerüst der Erlöse angepasst (Umsatzkostenverfahren).
Kostenträgerzeitrechnung – Verfahren
Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB
Umsatzerlöse +/– Bestandsveränderungen zu Herstellkosten – Kosten (gesamte primäre Kosten) = Betriebsergebnis Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB
Umsatzerlöse – Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen – Vertriebskosten und Verwaltungsgemeinkosten = Betriebsergebnis
Beispiel
Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren bei zwei Produkten. Zu berücksichtigen sind Bestandsminderungen von 10.000 €. Die Abrechnungsperiode hat bei Produkt 1 Nettoerlöse in Höhe von 310.000 € und bei Produkt 2 in Höhe von 140.000 € ergeben.
Bearbeitungsschritte:
Schema nach dem Gesamtkostenverfahren erstellen
Verteilung der Kostensummen je Kostenart auf die Produkte (Kostenträger)
Ermittlung des Umsatzergebnisses gesamt und je Produkt:
$Umsatzergebnis = Nettoerlöse – Selbstkosten\; des\; Umsatzes$
Analyse des Ergebnisses.
Verrechnete Normalkosten | ||||
Berechnungsschema | Kostenart | Produkt 1 | Produkt 2 | |
MEK | 50.000 | 30.000 | 20.000 | |
+ | MGK, 50 % | 25.000 | 15.000 | 10.000 |
= | MK | 75.000 | 45.000 | 30.000 |
FEK | 120.000 | 80.000 | 40.000 | |
+ | FGK, 120 % | 144.000 | 96.000 | 48.000 |
= | FK | 264.000 | 176.000 | 88.000 |
= | HKF | 339.000 | 221.000 | 118.000 |
+ | BV/Minderbestand | 10.000 | 5.000 | 5.000 |
= | HKU | 349.000 | 226.000 | 123.000 |
+ | VwGK, 15 % | 52.350 | 33.900 | 18.450 |
+ | VtGK, 5 % | 17.450 | 11.300 | 6.150 |
= | Selbstkosten des Umsatzes | 418.800 | 271.200 | 147.600 |
Umsatzerlöse, netto | 450.000 | 310.000 | 140.000 | |
Umsatzergebnis | 31.200 | 38.800 | –7.600 |
Analyse:
Das Umsatzergebnis ist insgesamt positiv und beträgt 31.200 €.
Das Produkt 1 erwirtschaftet ein positives und das Produkt 2 ein negatives Umsatzergebnis.
Mögliche Maßnahmen, z. B.:
Senkung der Fertigungskosten für Produkt 2, z. B. Lohnkosten, Materialkosten, Überprüfung der Umlage Verwaltung/Vertrieb, Rationalisierung der Abläufe, Veränderung des Fertigungsverfahrens.
Reduzierung der Fertigungsmenge von Produkt 2 zugunsten von Produkt 1.
Beispiel
Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren bei zwei Produkten. Neben der Ausgangslage von Beispiel 1 ist eine Kostenüberdeckung lt. BAB von 15.000 € zu berücksichtigen.
Bearbeitungsschritte:
Schema nach dem Gesamtkostenverfahren erstellen und Kostensummen verteilen
Umsatzergebnis = Nettoerlöse – Selbstkosten des Umsatzes
$Betriebsergebnis = Umsatzergebnis + Kostenüberdeckung$
Begründung:
Kalkuliert wurde mit Normal-Zuschlagssätzen. Der BAB weist eine Kostenüberdeckung aus; das heißt, dass die Istkosten geringer sind als die Kalkulation auf Normalkostenbasis ausweist. Demzufolge müssen die Istkosten um den Betrag der Kostenüberdeckung reduziert bzw. das Umsatzergebnis um den Betrag erhöht werden. Analog ist eine Kostenunterdeckung zu subtrahieren.
Analyse des Ergebnisses.
Verrechnete Normalkosten | ||||
Berechnungsschema | Kostenart | Produkt 1 | Produkt 2 | |
… | … | … | … | |
= | Selbstkosten des Umsatzes | 418.800 | 271.200 | 147.600 |
Umsatzerlöse, netto | 450.000 | 310.000 | 140.000 | |
Umsatzergebnis | 31.200 | 38.800 | –7.600 | |
+ | Überdeckung lt. BAB | 15.000 | ||
Betriebsergebnis | 46.200 |
03. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerstückrechnung?
Die Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) ermittelt die Selbstkosten je Kostenträgereinheit. Sie kann als Vor-, Zwischen- oder Nachkalkulation aufgestellt werden:
Beispiel
Vorkalkulation (Kalkulation des Angebotspreises)
Eine Sonderfertigung für einen Gewerbekunden ist zu kalkulieren mit 20 % Gewinnzuschlag, 2 % Skonto und 10 % Rabatt. Die Selbstkosten liegen bei 8.000 €.
Berechnungsschritte:
Auf der Basis der Selbstkosten des Umsatzes sind 20 % Gewinn zu kalkulieren („vom 100“).
Kundenskonto-Berechnung:
Berechnungsbasis ist der Zielverkaufspreis; Achtung: „vom verminderten Wert“/Barverkaufspreis („auf 100“)
Beispiel:
Gegeben: 98 % = Barverkaufspreis = 9.600 2 % = Skonto = x Gesucht: x = 9.600 • 2 : 98 = 195,92 Probe: 2 % von 9.765,92 = 195,92 Kundenrabatt-Berechnung: „vom verminderten Wert“/Zielverkaufspreis; analog zu Kundenskonto:
x = 9.795,92 • 10 : 90 = 1.088,44 Mehrwertsteuer:
Bei gewerblichen Kunden können Nettopreise (ohne MwSt) angeboten werden.
Bei Endverbrauchern müssen Bruttopreise (inkl. MwSt) angeboten werden.
Vorkalkulation: Kalkulation des Angebotspreises
Selbstkosten des Umsatzes | 8.000,00 | |
+ | Gewinn, 20 % | 1.600,00 |
= | Barverkaufspreis | 9.600,00 |
+ | Kundenskonto, 2 % | 195,92 |
= | Zielverkaufspreis | 9.795,92 |
+ | Kundenrabatt, 10 % | 1.088,44 |
= | Nettoverkaufspreis | 10.884,36 |
Beispiel
Nachkalkulation
Nach Durchführung des Auftrags (vgl. Beispiel 1) liegen aus der Kostenstellenrechnung die tatsächlichen Kosten des Auftrags vor. Es soll ein Vergleich der Normalkosten aus der Vorkalkulation mit den Istkosten durchgeführt werden:
Berechnungsschritte:
Für die Nachkalkulation werden die tatsächlichen Werte des Auftrags der Kostenrechnung entnommen und den Normalkosten der Vorkalkulation gegenübergestellt.
Ist der Angebotspreis verbindlich, führt eine Kostenunterdeckung (Istkosten > Normalkosten) zu einer Gewinnschmälerung und umgekehrt.
Berechnungsschema | Vorkalkulation Normalkosten-basis | Nachkalkulation Istkostenbasis | Abweichung (+) Kosten-überdeckung (–) Kosten-unterdeckung | |
MEK | 1.000,00 | 1.200,00 | –200,00 | |
+ | MGK, 50 % | 500,00 | 500,00 | 0,00 |
= | MK | 1.500,00 | 1.700,00 | –200,00 |
FEK | 2.000,00 | 2.200,00 | –200,00 | |
+ | FGK, 120 % | 2.400,00 | 2.500,00 | –100,00 |
= | FK | 4.400,00 | 4.700,00 | –300,00 |
= | HKU | 5.900,00 | 6.400,00 | –500,00 |
+ | VwGK, 15 % | 885,00 | 880,00 | 5,00 |
+ | VtGK, 10 % | 590,00 | 600,00 | –10,00 |
= | SEK d. Vertriebs | 625,00 | 700,00 | –75,00 |
= | SKU | 8.000,00 | 8.580,00 | –580,00 |
+ | Gewinn, 20 % | 1.600,00 | 11,89 % 1.020,00 | –580,00 |
= | Barverkaufspreis | 9.600,00 | 9.600,00 | |
+ | Kundenskonto, 2 % | 192,92 | ||
= | Zielverkaufspreis | 9.795,92 | ||
+ | Kundenrabatt, 10 % | 1.088,44 | ||
= | Nettoverkaufspreis | 10.884,36 |
Analyse:
Gegenüber der Vorkalkulation führt die Kostenunterdeckung bei fast allen Kostenarten zu einer Gewinnschmälerung: Die Gewinnspanne sinkt von 20 % (kalkuliert) auf tatsächlich 11,89 %. Die Gewinneinbuße beträgt 580 €. Die Ursache(n) für die Kostenüberschreitungen ist/sind gründlich zu untersuchen. Lassen sich die Istkosten im vorliegenden Fall nicht verändern, müssen die Normal-Zuschlagssätze korrigiert werden. Erfolgt keine Korrektur, besteht die Gefahr, dass auch andere Angebotspreise „falsch“ kalkuliert sind und ggf. zu einer Gewinneinbuße führen – in der Praxis eine gefährliche Entwicklung.
Kalkulationsverfahren
01. Welche Kalkulationsverfahren werden unterschieden?
Je nach Produktionsverfahren werden verschiedene Kalkulationsverfahren angewendet. Die Grundregel lautet:
Merke
Das Produktionsverfahren bestimmt das Kalkulationsverfahren.
Der Rahmenplan nennt neben der Handels(waren)kalkulation folgende Verfahren:
02. Wie ist das Verfahren bei der einstufigen Divisionskalkulation?
Voraussetzungen:
Massenfertigung; Einproduktunternehmen (z. B. Energieerzeuger: Stadtwerke, Wasserwerke)
einstufige Fertigung
keine Kostenstellen
keine Aufteilung in Einzel- und Gemeinkosten
produzierte Menge = abgesetzte Menge; xP = xA
Berechnung:
Die Stückkosten (k) ergeben sich aus der Division der Gesamtkosten (K) durch die in der Abrechnungsperiode produzierte und abgesetzte Menge (x).
$Stückkosten = \frac{Gesamtkosten}{Ausbringungsmenge}$ | $k = \frac{K}{x}€/Stk.$ |
Beispiel
Ein Einproduktunternehmen produziert und verkauft im Monat Januar 1.200 Stk. bei 360.000 € Gesamtkosten. Die Stückkosten betragen:
$$k = \frac{K}{x} €/Stk.$$
$$= \frac{360.000 €}{1.200\; Stk.} = 300 €/Stk.$$
03. Wie ist das Verfahren bei der mehrstufigen Divisionskalkulation?
Voraussetzungen:
Massenfertigung; Einproduktunternehmen
zwei oder mehrstufige Fertigung
produzierte Menge ≠ abgesetzte Menge; xP ≠ xA
Aufteilung der Gesamtkosten (K) in Herstellkosten (KH) sowie Vertriebskosten (KVertr.) und Verwaltungskosten (KVerw.)
die Herstellkosten werden auf die produzierte Menge (xP) bezogen, die Vertriebs- und Verwaltungskosten auf die abgesetzte Menge (xA).
Berechnung: Bei einer einstufigen Fertigung ergibt sich folgende Berechnung:
Stückkosten =
$$\frac{Herstellkosten}{produzierte\; Menge} + \frac{Vertriebs-\; und\; Verwaltungskosten}{abgesetzte\; Menge}$$
$$=\frac{KH}{xP} + \frac{KVertr. + KVerw.}{xA}$$
Beispiel
Ein Betrieb produziert im Monat Januar 1.200 Stk., von denen 1.000 verkauft werden. Die Herstellkosten betragen 240.000 €, die Vertriebs- und Verwaltungskosten 120.000 €. Die Stückkosten sind:
$Stückkosten =$
$\frac{240.000 €}{1.200\; Stk.} + \frac{120.000 €}{1.000\; Stk.} = 200 €/Stk. + 120 €/Stk = 320 €/Stk.$
Beispiel
Die Herstellkosten betrugen im Juni d. J. 400.000 €, die Vertriebs- und Verwaltungskosten 100.000 €. Die produzierte und abgesetzte Menge war 50.000 €. Im Oktober d. J. trat eine Absatzschwäche auf, sodass – unter sonst gleichen Bedingungen – 30 % der Fertigung auf Lager genommen werden musste. Zu ermitteln ist, um wie viel sich die Selbstkosten pro Einheit (E) verändert haben.
Im Juni d. J. gilt:
$$k = \frac{K}{x} €/E$$
$$= 500.000 €\; :\; 50.000\; E = 10 €/E$$
Im Oktober d. J. gilt:
$$Stückkosten = \frac{KH}{xp} + \frac{KVertr.}{xA}$$
$$= \frac{400.000}{50.000} + \frac{100.000}{35.000} = 10,86 €/E$$
Die Produktion, die im Oktober d. J. zum Teil auf Lager genommen werden musste, erhöhte die Stückkosten um 8,6 % und verschlechterte die Liquidität.
Analog geht man bei einer n-stufigen Fertigung vor: Die Kosten je Fertigungsstufe werden auf die entsprechenden Stückzahlen bezogen:
$Stückkosten = $
$$\frac{KH1}{xP1} + \frac{KH2}{xP2} + … + \; \frac{KHn}{xPn} + \frac{KVertr. + KVerw.}{xA}$$
04. Wie ist das Verfahren bei der Divisionskalkulation mit Äquivalenzziffern?
Voraussetzungen:
Sortenfertigung (gleichartige, aber nicht gleichwertige Produkte), z. B. Bier, Zigaretten, Ziegelei, Walzen von Blechen.
Die Stückkosten der einzelnen Sorten stehen langfristig in einem konstanten Verhältnis; man geht aus von einer Einheitssorte (Bezugsbasis), die die Äquivalenzziffer 1 erhält; alle anderen Sorten erhalten Äquivalenzziffern im Verhältnis zur Einheitssorte; sind z. B. die Stückkosten einer Sorte um 40 % höher als die der Einheitssorte, so erhält sie die ÄquivalenzZiffer 1,4 usw. Äquivalenzziffern werden durch Messungen, Beobachtungen, Beanspruchung der Kosten entsprechend den betrieblichen Bedingungen ermittelt.
produzierte Menge = abgesetzte Menge; xP = xA
Beispiel
In einer Ziegelei werden drei Sorten hergestellt. Die Gesamtkosten betragen in der Abrechnungsperiode 104.400 €. Die produzierten Mengen sind: 30.000, 15.000, 20.000 Stück. Das Verhältnis der Kosten beträgt 1 : 1,4 : 1,8.
Sorte | Produzierte Menge (in Stk.) | Äquivalenz-ziffer | Rechen-einheiten | Stück-kosten (in €/Stk.) | Gesamt-kosten (in €) |
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | |
I | 30.000 | 1,0 | 30.000 | 1,20 | 36.000 |
II | 15.000 | 1,4 | 21.000 | 1,68 | 25.200 |
III | 20.000 | 1,8 | 36.000 | 2,16 | 43.200 |
Σ | 87.000 | 104.400 |
Rechenweg:
Ermittlung der Äquivalenzziffern bezogen auf die Einheitssorte.
Die Multiplikation der Menge je Sorte mit der ÄquivalenzZiffer ergibt die Recheneinheit je Sorte (= Umrechnung der Mengen auf die Einheitssorte).
Die Division der Gesamtkosten durch die Summe der Recheneinheiten (RE) ergibt die Stückkosten der Einheitssorte: 104.400 € : 87.000 RE = 1,20 €/Stk.
Die Multiplikation der Stückkosten der Einheitssorte mit der ÄquivalenzZiffer je Sorte ergibt die Stückkosten je Sorte: 1,20 • 1,4 = 1,68
Spalte (5) zeigt die anteiligen Gesamtkosten je Sorte (z. B.: 1,68 • 15.000 = 25.200). Die Summe muss den gesamten Produktionskosten entsprechen (rechnerische Probe der Verteilung).
05. Wie ist das Verfahren bei der summarischen Zuschlagskalkulation?
Voraussetzungen:
Die summarische Zuschlagskalkulation ist ein sehr einfaches Verfahren, das bei Serien- oder Einzelfertigung angewendet wird.
Die Gesamtkosten werden in Einzel- und Gemeinkosten getrennt. Dabei werden die Einzelkosten der Kostenartenrechnung entnommen und dem Kostenträger direkt zugeordnet.
Die Gemeinkosten werden als eine Summe („summarisch“; en bloc) erfasst und den Einzelkosten in einem Zuschlagssatz zugerechnet.
Es gibt nur eine Basis zur Berechnung des Zuschlagssatzes: entweder das Fertigungsmaterial oder die Fertigungslöhne oder die Summe (Fertigungsmaterial + Fertigungslöhne).
Beispiel
In dem nachfolgenden Fallbeispiel wird angenommen, dass Möbel in Einzelfertigung hergestellt werden. Die verwendeten Einzel- und Gemeinkosten wurden in der zurückliegenden Abrechnungsperiode ermittelt und sollen als Grundlage zur Feststellung des Gemeinkostenzuschlages dienen:
Fall A:
$$Gemeinkostenzuschlag = \frac{Gemeinkosten}{Fertigungsmaterial} \;\cdot\; 100$$
z. B.:
$$Gemeinkostenzuschlag = \frac{120.000 €}{340.000 €} \;\cdot\; 100 = 35,29 \%$$
Fall B:
$$Gemeinkostenzuschlag = \frac{Gemeinkosten}{Fertigungslöhne} \;\cdot\; 100$$
z. B.:
$$Gemeinkostenzuschlag = \frac{120.000 €}{260.000 €} \;\cdot\; 100 = 46,15 \%$$
Fall C:
$$Gemeinkostenzuschlag = \frac{Gemeinkosten}{Fertigungsmaterial + Fertigungslöhne} \;\cdot\; 100$$
z. B.:
$$Gemeinkostenzuschlag = $$ $$\frac{120.000 €}{340.000 € + 260.000 €} \;\cdot\; 100 = 20,0 \%$$
Es ergeben sich also unterschiedliche Zuschlagssätze – je nach Wahl der Bezugsbasis:
Fall | Zuschlagsbasis | Gemeinkostensatz |
A | Fertigungsmaterial | 35,29 % |
B | Fertigungslöhne | 46,15 % |
C | Fertigungsmaterial + Fertigungslöhne | 20,00 % |
In der Praxis wird man die summarische Zuschlagskalkulation nur dann einsetzen, wenn relativ wenig Gemeinkosten anfallen; im vorliegenden Fall darf das unterstellt werden.
Als Basis für die Berechnung des Zuschlagssatzes wird man die Einzelkosten nehmen, bei denen der stärkste Zusammenhang zwischen Einzel- und Gemeinkosten gegeben ist (z. B. proportionaler Zusammenhang zwischen Fertigungsmaterial und Gemeinkosten).
Beispiel
Das Unternehmen hat einen Auftrag zur Anfertigung einer Schrankwand erhalten. An Fertigungsmaterial werden 3.400 € und an Fertigungslöhnen 2.200 € anfallen. Es sollen die Selbstkosten dieses Auftrages alternativ unter Verwendung der unterschiedlichen Zuschlagssätze (siehe oben) ermittelt werden (Kostenangaben in Euro).
Fall A:
Fall B:
Fall C:
Ergebnisbewertung:
Man erkennt an diesem Beispiel, dass die Selbstkosten bei Verwendung alternativer Zuschlagssätze ungefähr im Intervall (6.600 ; 6.800) streuen – ein Ergebnis, das durchaus befriedigend ist. Die Ursache für die verhältnismäßig geringe Streuung ist in den relativ geringen Gemeinkosten zu sehen.
Bei höheren Gemeinkosten (im Verhältnis zu den Einzelkosten) wäre die beschriebene Streuung größer und könnte zu der Überlegung führen, dass eine summarische Zuschlagskalkulation betriebswirtschaftlich nicht mehr zu empfehlen wäre, sondern ein Wechsel auf die differenzierte Zuschlagskalkulation vorgenommen werden muss.
06. Wie ist das Verfahren bei der differenzierten Zuschlagskalkulation?
Die differenzierte Zuschlagskalkulation (auch: selektive Zuschlagskalkulation) liefert i. d. R. genauere Ergebnisse als die summarische Zuschlagskalkulation (vgl. Frage 05.). Voraussetzung dafür ist eine Kostenstellenrechnung. Die Gemeinkosten werden nach Bereichen getrennt erfasst und die Zuschlagssätze differenziert ermittelt:
Bereich | Gemeinkosten | Zuschlagsbasis |
Materialbereich | Materialgemeinkosten | Materialeinzelkosten |
Fertigungsbereich | Fertigungsgemeinkosten | Fertigungseinzelkosten |
Verwaltungsbereich | Verwaltungsgemeinkosten | Herstellkosten des Umsatzes |
Vertriebsbereich | Vertriebsgemeinkosten | Herstellkosten des Umsatzes |
Demzufolge werden die differenzierten Zuschlagssätze folgendermaßen ermittelt:
${\small Materialgemeinkostenzuschlag =} {\large \frac{Materialgemeinkosten}{Materialeinzelkosten}} \;\cdot\; 100$
${\small Fertigungsgemeinkostenzuschlag =} {\large \frac{Fertigungsgemeinkosten}{Fertigungseinzelkosten} }\;\cdot\; 100$
${\small Verwaltungsgemeinkostenzuschlag =} {\large \frac{Verwaltungsgemeinkosten}{Herstellkosten\; des\; Umsatzes}} \;\cdot\; 100$
${\small Vertriebsgemeinkostenzuschlag =} {\large \frac{Vertriebsgemeinkosten}{Herstellkosten\; des\; Umsatzes}} \;\cdot\; 100\; $
Für die differenzierte Zuschlagskalkulation wird bei dem Gesamtkostenverfahren folgendes Schema verwendet (vgl. Kostenträgerrechnung):
Zeile | Kostenart | Abkürzung | Berechnung (Z = Zeile) | |
1 | Materialeinzelkosten | MEK | direkt | |
2 | + | Materialgemeinkosten | MGK | Z 1 • MGK-Zuschlag |
3 | = | Materialkosten | MK | Z 1 + Z 2 |
4 | Fertigungseinzelkosten | FEK | direkt | |
5 | + | Fertigungsgemeinkosten | FGK | Z 4 • FGK-Zuschlag |
6 | + | Sondereinzelkosten der Fertigung | SEKF | direkt |
7 | = | Fertigungskosten | FK | Σ Z 4 bis 6 |
8 | = | Herstellkosten der Fertigung/Erzeugung | HKF | Z 3 + Z 7 |
9 | – | Bestandsmehrung, fertige/unfertige Erzeugnisse | BV+ | direkt |
10 | + | Bestandsminderung, fertige/unfertige Erzeugnisse | BV– | direkt |
11 | = | Herstellkosten des Umsatzes | HKU | Σ Z 8 bis 10 |
12 | + | Verwaltungsgemeinkosten | VwGK | Z 11 • VwGK-Zuschlag |
13 | + | Vertriebsgemeinkosten | VtGK | Z 11 • VtGK-Zuschlag |
14 | + | Sondereinzelkosten des Vertriebs | SEKV | direkt |
15 | = | Selbstkosten des Umsatzes | SKU | Σ Z 11 bis 14 |
Hinweise zur Berechnung:
Zeile 6:
Sondereinzelkosten der Fertigung fallen nicht bei jedem Auftrag an, z. B. Einzelkosten für eine spezielle Konstruktionszeichnung.
Zeile 9 – 10:
Bestandsmehrungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen haben zum Umsatz nicht beigetragen, sie sind zu subtrahieren (werden auf Lager genommen).
Bestandsminderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen haben zum Umsatz beigetragen, sie sind zu addieren (werden vom Lager genommen und verkauft).
Zeile 14:
Sondereinzelkosten des Vertriebs (analog zu Zeile 6) fallen nicht generell an und werden dem Auftrag als Einzelkosten zugerechnet, z. B. Kosten für Spezialverpackung.
Beispiel
Wir kehren noch einmal zurück zu der Möbelfirma (vgl. Beispiel „summarische Zuschlagskalkulation, Frage 05.): Das Unternehmen will den vorliegenden Auftrag über die Schrankwand nun mithilfe der differenzierten Zuschlagskalkulation berechnen.
Folgende Daten liegen aus der zurückliegenden Abrechnungsperiode vor:
Fertigungsmaterial | 340.000 € |
Fertigungslöhne | 260.000 € |
Aus dem BAB ergaben sich folgende Gemeinkosten:
Materialgemeinkosten | 60.000 € |
Fertigungsgemeinkosten | 30.000 € |
Verwaltungsgemeinkosten | 10.000 € |
Vertriebsgemeinkosten | 20.000 € |
Für den Auftrag werden 3.400 € Fertigungsmaterial und 2.200 € Fertigungslöhne anfallen. Bestandsveränderungen sowie Sondereinzelkosten liegen nicht vor. Zu kalkulieren sind die Selbstkosten des Auftrags.
1. Schritt:
Ermittlung der Zuschlagssätze für Material und Lohn
$$MGK-Zuschlag = \frac{MGK \;\cdot\; 100}{MEK}$$
$$= \frac{60.000 \;\cdot\; 100}{340.000} = 17,65 \%$$
$$FGK-Zuschlag = \frac{FGK \;\cdot\; 100}{FEK}$$
$$= \frac{30.000 \;\cdot\; 100}{260.000} = 11,54 \%$$
2. Schritt:
Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes als Grundlage für die Berechnung des Verwaltungs- und des Vertriebsgemeinkostensatzes
Materialeinzelkosten | 340.000,00 | |
+ | Materialgemeinkosten | 60.000,00 |
+ | Fertigungseinzelkosten | 260.000,00 |
+ | Fertigungsgemeinkosten | 30.000,00 |
= | Herstellkosten des Umsatzes | 690.000,00 |
$$VwGK-Zuschlag = \frac{VwGK \;\cdot\; 100}{HKU}$$
$$= \frac{10.000 \;\cdot\; 100}{690.000} = 1,45 \%$$
$$VtGK-Zuschlag = \frac{VtGK \;\cdot\; 100}{HKU}$$
$$= \frac{20.000 \;\cdot\; 100}{690.000} = 2,90 \%$$
3. Schritt:
Kalkulation der Selbstkosten des Auftrages mithilfe des Schemas
Materialeinzelkosten | 3.400,00 | ||
+ | Materialgemeinkosten | 17,65 % | 600,10 |
= | Materialkosten | 4.000,10 | |
Fertigungseinzelkosten | 2.200,00 | ||
+ | Fertigungsgemeinkosten | 11,54 % | 253,88 |
= | Fertigungskosten | 2.453,88 | |
Herstellkosten der Fertigung | 6.453,98 | ||
= | Herstellkosten des Umsatzes | 6.453,98 | |
+ | Verwaltungsgemeinkosten | 1,45 % | 93,58 |
+ | Vertriebsgemeinkosten | 2,90 % | 187,17 |
= | Selbstkosten (des Auftrags) | 6.734,73 |
Bewertung des Ergebnisses:
Man kann an diesem Beispiel erkennen, dass die Selbstkosten auf Basis der differenzierten Zuschlagskalkulation nur wenig von denen auf Basis der summarischen Zuschlagskalkulation abweichen. Die Ursache ist darin zu sehen, dass wir im vorliegenden Fall einen Kleinbetrieb mit nur sehr geringen Gemeinkosten haben. Es lässt sich zeigen, dass bei hohen Gemeinkosten die differenzierte Zuschlagskalkulation eindeutig zu besseren Ergebnissen als die summarische Zuschlagskalkulation führt.
Maschinenstundensatzrechnung
01. Wie werden Maschinenstundensätze (im Rahmen der differenzierten Zuschlagskalkulation) berechnet?
Die Kalkulation mit Maschinenstundensätzen ist eine Verfeinerung der differenzierten Zuschlagskalkulation:
In dem oben dargestellten Schema der differenzierten Zuschlagskalkulation wurden in Zeile 2 die Fertigungsgemeinkosten als Zuschlag auf Basis der Fertigungseinzelkosten berechnet:
Bisher:
Fertigungseinzelkosten (z. B. Fertigungslöhne) | |
+ | Fertigungsgemeinkosten |
= | Fertigungskosten |
Bei dieser Berechnungsweise wird übersehen, dass die Fertigungsgemeinkosten bei einem hohen Automatisierungsgrad nur noch wenig von den Fertigungslöhnen beein flusst sind, sondern vielmehr vom Maschineneinsatz verursacht werden. Von daher sind die Fertigungslöhne bei zunehmender Automatisierung nicht mehr als Zuschlagsgrundlage geeignet.
Man löst dieses Problem dadurch, indem die Fertigungsgemeinkosten aufgeteilt werden in maschinenabhängige und maschinenunabhängige Fertigungsgemeinkosten.
Die maschinenunabhängigen Fertigungsgemeinkosten bezeichnet man als „Restgemeinkosten“; als Zuschlagsgrundlage werden die Fertigungslöhne genommen.
Bei den maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten werden als Zuschlagsgrundlage die Maschinenlaufstunden genommen. Es gilt:
Maschinenstundensatz = $$\frac{maschinenabhängige\; Fertigungsgemeinkosten}{Maschinenlaufstunden}$$
Das bisher verwendete Kalkulationsschema (vgl. Zeile 2) modifiziert sich. Es gilt:
Neu:
Fertigungslöhne + Restgemeinkosten (in % der Fertigungslöhne) + Maschinenkosten (Laufzeit des Auftrages • Maschinenstundensatz) = Fertigungskosten
Beispiele für maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten:
kalkulatorische Abschreibung (AfA; Absetzung für Abnutzung)
kalkulatorische Zinsen
Energiekosten
Raumkosten
Instandhaltung, Werkzeuge.
Beispiel
Zuschlagskalkulation mit Maschinenstundensatz
Auf einer NC-Maschine wird ein Werkstück bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt 86 Minuten; der Materialverbrauch liegt bei 160 €. Der anteilige Fertigungslohn für die Bearbeitung beträgt 40 € (Einrichten, Nacharbeit). Es sind Materialgemeinkosten von 80 % und Restgemeinkosten von 60 % zu berücksichtigen. Zu kalkulieren sind die Herstellkosten der Fertigung.
1. Schritt: Berechnung des Maschinenstundensatzes
Zur Berechnung des Maschinenstundensatzes wird auf folgende Daten der vergangenen Abrechnungsperiode zurückgegriffen:
► Anschaffungskosten der NC-Maschine: | 100.000 € |
► Wiederbeschaffungskosten der NC-Maschine: | 120.000 € |
► Restwert: | 0 € |
► Nutzungsdauer der NC-Maschine: | 10 Jahre |
► kalkulatorische Abschreibung: | linear |
► kalkulatorische Zinsen: | 6 % vom halben Anschaffungswert |
► Instandhaltungskosten: | 2.000 € p. a. |
► Raumkosten: | |
– Raumbedarf: | 20 m² |
– Verrechnungssatz je m²: | 10 €/m²/Monat |
► Energiekosten: | |
– Energieentnahme der NC-Maschine: | 11 Kwh |
– Verbrauchskosten: | 0,12 €/Kwh |
– Jahresgrundgebühr: | 220 € |
► Werkzeugkosten: | 6.000 € p. a., Festbetrag |
► Laufzeit der NC-Maschine: | 1.800 Std. p. a. |
Berechnung:
Kalkulatorische Zinsen
$$=\;\frac{Anschaffungskosten + Restwert}{2} \;\cdot\; \frac{Zinssatz}{100}$$
$$=\; \frac{100.000 + 0}{2} \;\cdot\; \frac{6}{100} = 3.000 \;€\; $$
Kalkulatorische Abschreibung
$$ =\; \frac{Wiederbeschaffungskosten \;–\; Restwert}{Nutzungsdauer}$$
$$=\; \frac{120.000 \;–\; 0}{10} \;=\; 12.000 \;€$$
Raumkosten
$$=\; Raumbedarf \;\cdot\; Verrechnungssatz/m²/Monat \;\cdot\; 12 \;Monate$$
$$=\; 20\; m² \;\cdot\; 10\; €/m²/Mon. \;\cdot\; 12\; Mon.$$
$$=\; 2.400 \;€$$
Energiekosten
$$=\; Energieverbrauch/Std. \;\cdot\; €/Kwh * Laufleistung\; p. a. + Grundgebühr$$
$$=\; 11\; kwh * 0,12 €/Kwh \;\cdot\; 1.800\; Std.\; p. a. + 220 \;€$$
$$=\; 2.596 \;€$$
Instandhaltungskosten
$$=\; Festbetrag\; p. a. = 2.000 \;€$$
Werkzeugkosten
$$=\; Festbetrag\; p. a. = 6.000 \;€$$
Daraus ergibt sich folgender Maschinenstundensatz:
$$=\; \frac{maschinenabhängige\; Fertigungsgemeinkosten}{Maschinenlaufstunden}$$
$$=\; 27.996\;€\; :\; 1.800\; Std.$$
$$=\; 15,55 \;€/Std.$$
Lfd. Nr. Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten € p. a. 1 kalkulatorische Zinsen 3.000 2 kalkulatorische Abschreibung 12.000 3 Raumkosten 2.400 4 Energiekosten 2.596 5 Instandhaltungskosten 2.000 6 Werkzeugkosten 6.000 Σ 27.996 Maschinenstundensatz = 27.996 € : 1.800 Std. = 15,55 €/Std.
2. Schritt: Kalkulation der Herstellkosten der Fertigung
Materialeinzelkosten | 160,00 | ||
+ | Materialgemeinkosten | 80 % | 128,00 |
= | Materialkosten | 288,00 | |
Fertigungslöhne | 40,00 | ||
+ | Restgemeinkosten | 60 % | 24,00 |
= | Maschinenkosten | 86 min • 15,55 €/Std. : 60 min | 22,29 |
= | Fertigungskosten | 86,29 | |
Herstellkosten der Fertigung | 374,29 |
Im vorliegenden Fall gilt:
$$Herstellkosten\; der\; Fertigung/Erzeugung = Herstellkosten\; des\; Umsatzes$$
02. Wie wird der Minutensatz bei der Kalkulation mit Maschinenstundensätzen ermittelt?
Der Maschinenstundensatz bezieht sich auf 60 Minuten. Der Minutensatz der Maschinenkosten ist:
$$Minutensatz = \frac{Maschinenstundensatz €/Std.}{60\; min/Std.}$$
$$z. B.: = 15,55\; :\; 60 = 0,2592 €/min$$
Für die auftragsbezogenen Maschinenkosten gilt:
$$Maschinenkosten_{Auftrag} = Minutensatz * Belegungszeit\; (in\; min)$$
$$z. B.: = 0,2592 €/min \cdot 86\; min = 22,29 €\; $$
Handelskalkulation
01. Welches Kalkulationsverfahren findet im Handel Anwendung?
Im Handel wird in erster Linie das Zuschlagsverfahren angewendet. Ausgangsbasis ist der Listeneinkaufspreis der Ware. Abzuziehen sind Rabatte und Skonti, hinzuzurechnen sind die Bezugskosten wie Verpackung, Fracht und Rollgelder.
Die Vorwärtskalkulation (= progressive Kalkulation) geht vom Listeneinkaufspreis aus und ermittelt den Netto- bzw. Bruttoverkaufspreis.
Die Rückwärtskalkulation (= retrograde Kalkulation) geht von einem gegebenen Verkaufspreis (= Marktpreis) aus und berechnet, zu welchem Listeneinkaufspreis die Ware beschafft werden muss.
Die Differenzkalkulation geht von einem gegebenen Verkaufspreis (= Marktpreis) und einem gegebenen Listeneinkaufspreis aus und ermittelt, welcher Gewinn unter diesen Bedingungen noch zu realisieren ist.
Der Handelskalkulation liegt folgendes Schema zugrunde:
02. Wie wird die Handelsspanne ermittelt?
Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis (= Netto-VP) und Bezugspreis (= BP) in Prozent vom Nettoverkaufspreis:
$$Handelsspanne = \frac{Nettoverkaufspreis – Bezugspreis}{Nettoverkaufspreis} \;\cdot\; 100$$
03. Wie werden der Kalkulationszuschlag bzw. der Kalkulationsfaktor berechnet?
Im Großhandel: Der Kalkulationszuschlag (in %) ist die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis (= Netto VP) und Bezugspreis (= BP) in Prozent vom Bezugspreis. Man bezieht sich auf den Nettoverkaufspreis wegen des getrennten Umsatzsteuerausweises.
Kalkulationszuschlag in % = $$\frac{Nettoverkaufspreis – Bezugspreis}{Bezugspreis} \;\cdot\; 100$$
Der Kalkulationsfaktor ist ein Kalkulationsaufschlag auf den Bezugspreis – bezogen auf 1 €; z. B. bei 25 % (Kalkulationszuschlag in %) ergibt sich ein Kalkulationsfaktor von 1,25.
Kalkulationsfaktor = $$ 1 + \frac{Nettoverkaufspreis – Bezugspreis}{Bezugspreis} = 1 + Kalkulationszuschlag$$
Im Einzelhandel: Hier ist der Verkaufspreis immer einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben; als Berechnungsgröße ist daher der Bruttoverkaufspreis heranzuziehen:
Kalkulationszuschlag in % = $$\frac{Bruttoverkaufspreis – Bezugspreis}{Bezugspreis} \;\cdot\; 100$$
Kalkulationsfaktor = $$1 + \frac{Bruttoverkaufspreis – Bezugspreis}{Bezugspreis} $$ $$= 1 + Kalkulationszuschlag$$
Im Großhandel besteht zwischen der Handelsspanne, dem Kalkulationszuschlag und dem Kalkulationsfaktor folgender Zusammenhang:
Handelsspanne = $$\frac{Kalkulationszuschlag}{Nettoverkaufspreis}$$
04. Wie wird nach dem Verfahren der Divisionskalkulation im Handel gearbeitet?
Bei der Anwendung der Divisionskalkulation werden zunächst die Wareneinstandskosten, d. h. die Einkaufspreise zuzüglich der Verpackungskosten, Transportkosten und Finanzkosten sowie abzüglich der Rabatte und Skonti von den Handlungskosten getrennt. Die Wareneinstandskosten werden den Artikeln direkt zugeordnet. Die Handlungskosten werden in Beziehung zu den Wareneinstandskosten gesetzt und führen zu einer Kalkulationsquote (Handlungskostenaufschlag):
Die Verkaufspreise werden auf der Basis der ermittelten einheitlichen Kalkulationsquote berechnet:
Wareneinstandskosten pro Artikel | |
+ | Handlungskostenaufschlag |
= | Selbstkosten |
+ | Gewinnaufschlag |
= | Verkaufspreis |
05. Welche Nachteile hat die Divisionskalkulation im Handel?
Die Verteilung der Handlungskosten mithilfe eines einheitlichen Satzes wird der unterschiedlichen Warenstruktur nicht gerecht und unterschiedliche Kosten können den verursachenden Artikeln nicht angelastet werden. Die Nachteile der Divisionskalkulation lassen sich durch Äquivalenzziffern vermindern.
Vergleich von Vollkosten- und Teilkostenrechnung
01. Was bezeichnet man als Deckungsbeitrag?
Der Deckungsbeitrag (DB) gibt an, welchen Beitrag ein Kostenträger bzw. eine Mengeneinheit zur Deckung der fixen Kosten beiträgt .
Mathematisch erhält man den Deckungsbeitrag (DB), wenn man von den Erlösen eines Kostenträgers dessen variable Kosten subtrahiert:
Deckungsbeitrag (DB)
$$DB = Erlöse – variable\; Kosten$$
$$DB = U \;– K_{v}$$
$$DB = x \cdot p \;– K_{v}$$
$$DB = x \cdot p \;– x \cdot k_{v}$$
$$DB = x\; (p \;– k_{v})$$
Dabei ist:
U: Erlöse x: Menge p: Preis Kv: variable Kosten kv: variable Stückkosten Grafisch lässt sich der DB folgendermaßen veranschaulichen:
02. Welche Aufgabe erfüllt die Deckungsbeitragsrechnung (DBR) als Instrument der Teilkostenrechnung?
Die bereits dargestellten Kalkulationsverfahren gehen von dem Vollkostenprinzip aus, d. h. fixe und variable Kosten werden bei der Kalkulation (z. B. Ermittlung des Angebotspreises im Rahmen der Vorkalkulation) insgesamt berücksichtigt.
Die Deckungsbeitragsrechnung (DBR) ist eine Teilkostenrechnung und geht von der Überlegung aus, dass es kurzfristig und vorübergehend von Vorteil sein kann, nicht alle Kosten bei der Preisberechnung zu berücksichtigen.
Die Kosten werden unterteilt in fixe und variable Kosten (Voraussetzung der DBR). Die fixen Kosten entstehen, gleichgültig, ob der Betrieb produziert oder ruht. Das Unternehmen kann also kurzfristig die Entscheidung treffen, einen Einzelauftrag unter dem Marktpreis anzunehmen, wenn der Auftrag einen positiven DB liefert, d. h. die variablen Kosten dieses Auftrags abgedeckt werden und zusätzlich ein Beitrag zur „Deckung der fixen Kosten entsteht“.
Langfristig gilt jedoch:
Nur die Vollkostenrechnung kann als dauerhafte Grundlage der Kostenkontrolle und der Kalkulation der Preise genommen werden.
Die DBR kann als Stückrechnung (Kostenträgerstückrechnung) erfolgen.
Kalkulation einer Mengeneinheit
Verkaufspreis pro Stück p – variable Stückkosten kv = DB pro Stück db = p – kv – fixe Kosten pro Stück kf = Ergebnis pro Stück BEStk. Dabei gilt im Break-even-Point:
$$x = \frac{Kf}{DBStk.} + \frac{Kf}{db}$$
oder
Sie kann als Periodenrechnung (Kostenträgerzeitrechnung) durchgeführt werden (Beispiel: 2-Produkt-Unternehmen):
03. Wie wird die Grenzstückzahl berechnet?
Beispiel
Vergleich von zwei Produktionsverfahren und Berechnung der Grenzstückzahl
Fragestellung: Welches Produktionsverfahren ist bei gegebener Losgröße kostengünstiger bzw. bei welcher Menge (Grenzstückzahl) sind beide Verfahren kostengleich?
Verfahren 1 | Verfahren 2 | ||
Rüsten: | Vorgabezeit | 0,5 Std. | 6,5 Std. |
Stundensatz | 20 € | 42 € | |
Fertigen: | Vorgabezeit | 2,2 Min./Stk. | 0,8 Min./Stk. |
Stundensatz | 24 € | 48 € |
1. Schritt: Errechnen der variablen Stückkosten:
Verfahren 1:
60 Min. entsprechen 24 €
2,2 Min. entsprechen x1
$$x_{1} = 24 \cdot 2,2\; :\; 60 = 0,88 €$$
Verfahren 2: analog
$$x_{2} = 0,64 €$$
2. Schritt: Die Kosten für beide Verfahren werden gleichgesetzt; mit x wird die Stückzahl bezeichnet:
$$0,5 \cdot 20 + x \cdot 0,88 = 6,5 · 42 + x \cdot 0,64$$
$$x = rd.\; 1.096\; Stk.$$
In Worten:
Bei rd. 1.096 Stk. (= Grenzstückzahl) sind die Kosten beider Verfahren gleich. Oberhalb der Grenzstückzahl ist Verfahren 2 wirtschaftlicher, also das Verfahren mit den geringeren variablen Stückkosten .
Allgemein gilt:
Rechnerisch:
Grenzstückzahl = $$\frac{Fixkosten_1 – Fixkosten_2}{var.\; Stückkosten_2 – var.\; Stückkosten_1}$$
$$x = \frac{K_{f1} – K_{f2}}{k_2 – k_1}$$
Grafisch:
04. Wie wird der Kostenvergleich bei alternativen Produktionsverfahren durchgeführt?
Ist die genutzte Kapazität (nicht die technische Kapazität) von zwei Anlagen gleich groß, wird ein Vergleich der Kosten pro Abrechnungsperiode oder pro Stück durchgeführt; es werden alle relevanten Kosten , die nicht identisch sind, gegenübergestellt .
Werden die Anlagen in unterschiedlicher Höhe genutzt, müssen die Stückkosten miteinander verglichen werden .
Beispiel
Verkürzte Darstellung
Einheiten | Verfahren 1 | Verfahren 1 | |
Anschaffungskosten | € | 184.721,00 | 786.275,00 |
Nutzungsdauer | Jahre | 10,00 | 10,00 |
Kapazität | Stk./Jahr | 9.600,00 | 12.000,00 |
Fixe Kosten:
► Abschreibung | €/Jahr | 18.472,10 | 78.627,50 |
► Zinsen | €/Jahr | 5.541,63 | 23.588,25 |
usw. | … | … | |
Fixe Kosten, gesamt | €/Jahr | 24.013,73 | 102.653,75 |
Variable Kosten:
► Löhne | €/Jahr | 168.000,00 | 96.000,00 |
► Material | €/Jahr | … | |
usw. | … | ||
Variable Kosten, gesamt | €/Jahr | 172.416,00 | 106.800,00 |
Gesamtkosten | €/Jahr | 196.429,73 | 209.453,75 |
Differenz der Gesamtkosten | €/Jahr | –13.024,02 | |
Stückkosten | € | 20,46 | 17,45 |
Differenz der Stückkosten | € | 3,01 |
Ergebnis: Verfahren 2 ist kostengünstiger.
05. Was versteht man unter dem Beschäftigungsgrad?
Der Beschäftigungsgrad (= Kapazitätsausnutzungsgrad) ist das Verhältnis von tatsächlicher Nutzung der Kapazität zur verfügbaren Kapazität:
$$Beschäftigungsgrad = \frac{genutzte\; Kapazität}{verfügbare\; Kapazität} \cdot 100$$
oder
$$Beschäftigungsgrad = \frac{Istleistung}{Kapazität} \cdot 100$$
Als Kapazität bezeichnet man (vereinfacht) das Leistungsvermögen eines Unternehmens.
06. Wie lässt sich der Zusammenhang von Erlösen, Kosten und alternativen Beschäftigungsgraden darstellen (Break-even-Analyse)?
Der Break-even-Point (= Gewinnschwelle) ist die Beschäftigung, bei der das Betriebsergebnis gleich Null ist. Die Erlöse sind gleich den Kosten (Hinweis: Die Break-even-Analyse erstreckt sich nur auf eine Produktart).
Rechnerisch gilt im Break-even-Point:
$$Betriebsergebnis = 0 = BE → Erlöse = Kosten$$
$$U = K$$
$$U = Menge · Preis = x\cdot p$$
$$K = fixe\; Kosten + variable\; Kosten = K_{f} + K_{v}$$
$$K_{v} = Stückzahl \cdot variable\; Kosten/Stk. = x \cdot k_{v}$$
Daraus ergibt sich für die kritische Menge (= die Beschäftigung, bei der das Betriebsergebnis B gleich Null ist):
BE
$$= U – K$$
$$= x \cdot p – (K_{f} + K_{v})$$
$$= x \cdot p – K_{f} – K_{v}$$
$$= x \cdot p – K_{f} – x \cdot k_{v}$$
$$= x (p – k_{v}) – K_{f}$$
Da im Break-even-Punkt BE = 0 ist, gilt weiterhin:
$$K_{f} = x (p – k_{v})$$
$$x = \frac{Kf}{p} – k_{v}$$
Da die Differenz aus Preis und variablen Stückkosten der Deckungsbeitrag pro Stück ist (db) gilt:
$$x = \frac{Kf\; =}{DBStk.} = \frac{Kf}{db}$$
In Worten:
Im Break-even-Punkt ist die Beschäftigung (kritische Menge) gleich dem Quotienten aus fixen Gesamtkosten Kf und dem Deckungsbeitrag pro Stück db.
Beispiel
Fall 1:
Ein Unternehmen verkauft in einer Abrechnungsperiode 50.000 Stk. zu einem Preis von 40 € pro Stk. bei fixen Gesamtkosten von 400.000 € und variablen Stückkosten von 30 €.
Fall 2:
In der nächsten Abrechnungsperiode muss das Unternehmen einen Beschäftigungsrückgang von 30 % hinnehmen und verkauft nur noch 35.000 Stk. bei sonst unveränderter Situation.
Zu ermitteln ist jeweils das Betriebsergebnis im Fall 1 und 2. Bei welcher Beschäftigung ist das Betriebsergebnis (BE) gleich Null?
Fall 1:
BE | = | x (p – kv) – Kf |
= | 50.000 (40 – 30) – 400.000 | |
= | 100.000 € |
Fall 2:
BE | = | x (p – kv) – Kf |
= | 35.000 (40 – 30) – 400.000 | |
= | –50.000 € |
Kommentar:
Im vorliegenden Fall führt ein Beschäftigungsrückgang um 30 % zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses in Höhe von 150 % und damit zu einem Verlust von 50.000 €.
Kritische Menge (Gewinnschwelle):
$$x = \frac{Kf}{p – kv}$$
$$= \frac{400.000}{40 – 30} = 40.000\; Stk.$$
Das Unternehmen erreicht den Break-even-Punkt bei einer Beschäftigung von 40.000 Stk. Oberhalb dieser Ausbringungsmenge ist das Betriebsergebnis positiv (Gewinnzone), unterhalb ist es negativ (Verlustzone).
Grafisch gilt im Break-even-Punkt (bei linearen Kurvenverläufen):
Das Lot vom Schnittli der Erlösgeraden mit der Gesamtkostengeraden auf die x-Achse zeigt die kritische Menge (= Beschäftigung im Break-even-Punkt), bei der das Betriebsergebnis gleich Null ist (BE = 0 bzw. U = K), in diesem Fall bei x = 40.000 Stk.
Oberhalb dieses Beschäftigungsgrades wird die Gewinnzone erreicht; unterhalb liegt die Verlustzone.
Die fixen Gesamtkosten verlaufen für alle Beschäftigungsgrade parallel zur x-Achse (= konstanten Verlauf); hier bei Kf = 400.000 €.
Fazit zur Break-even-Analyse:
Die Gewinnschwellen-Analyse ist ein Instrument, mit dem leicht festgestellt werden kann, welche Absatzmenge ein Unternehmen pro Periode mindestens erzielen muss (= kritische Menge), um ein negatives Betriebsergebnis zu vermeiden.