Inhaltsverzeichnis
01. Was ist Gegenstand der Planungsrechnung?
Die Planungsrechnung ist eine Vorschaurechnung. Aus den Zahlen der Buchhaltung, der Kosten- und Leistungsrechnung und der Statistik wird eine mengen- und wertmäßige Schätzung betrieblicher Entwicklungen abgeleitet. Diese Eckdaten bilden die Sollwerte für die Zielplanung. Aus dem Vergleich der Sollzahlen mit den Istzahlen lassen sich Abweichungen und deren Ursachen erkennen (Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse). Die Planungsrechnung ist daher ein effektives Steuerungs- und Kontrollinstrument.
02. Auf welche Unternehmensbereiche kann sich die Planungsrechnung beziehen?
Die Planungsrechnung kann sich auf alle Unternehmensbereiche beziehen (Teilpläne), z. B.:
Absatzplan: Planung der abzusetzenden Mengen der betreffenden Produkte
Umsatzplan: Absatzplan, der mit den Planpreisen gewichtet ist
Investitionsplan: Planung der Investitionen (Projekte, Zeit, Höhe der geplanten Kosten)
Personalplan: Planung des Personalbedarfs (quantitativ, qualitativ, des Personalentwicklungsbedarfs, des Personalanpassungsbedarfs und der Personalkosten).
03. Welche zeitliche Ausgestaltung kann die Planungsrechnung haben?
Die Planungsrechnung kann zeitlich folgendermaßen angelegt sein:
Planungsrechnung – Zeitliche Ausgestaltung | |||
Zeithorizont | Bezeichnung | Beispiele/Methoden Beachten Sie die Mehrfachnennung. | |
Kurzfristige Planungsrechnung | bis zu 1 Jahr | Operative Planungsrechnung |
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Mittelfristige Planungsrechnung | 1 bis 4 Jahre | Taktische Planungsrechnung |
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Langfristige Planungsrechnung | über 4 Jahre | Strategische Planungsrechnung |
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