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Rechnungswesen für Wirtschaftsfachwirte

Planungsrechnung

 

01. Was ist Gegenstand der Planungsrechnung?

Die Planungsrechnung ist eine Vorschaurechnung. Aus den Zahlen der Buchhaltung, der Kosten- und Leistungsrechnung und der Statistik wird eine mengen- und wertmäßige Schätzung betrieblicher Entwicklungen abgeleitet. Diese Eckdaten bilden die Sollwerte für die Zielplanung. Aus dem Vergleich der Sollzahlen mit den Istzahlen lassen sich Abweichungen und deren Ursachen erkennen (Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse). Die Planungsrechnung ist daher ein effektives Steuerungs- und Kontrollinstrument.

 

02. Auf welche Unternehmensbereiche kann sich die Planungsrechnung beziehen?

Die Planungsrechnung kann sich auf alle Unternehmensbereiche beziehen (Teilpläne), z. B.:

  • Absatzplan: Planung der abzusetzenden Mengen der betreffenden Produkte

  • Umsatzplan: Absatzplan, der mit den Planpreisen gewichtet ist

  • Investitionsplan: Planung der Investitionen (Projekte, Zeit, Höhe der geplanten Kosten)

  • Personalplan: Planung des Personalbedarfs (quantitativ, qualitativ, des Personalentwicklungsbedarfs, des Personalanpassungsbedarfs und der Personalkosten).

 

03. Welche zeitliche Ausgestaltung kann die Planungsrechnung haben?

Die Planungsrechnung kann zeitlich folgendermaßen angelegt sein:

Planungsrechnung – Zeitliche Ausgestaltung
ZeithorizontBezeichnungBeispiele/Methoden
Beachten Sie die Mehrfachnennung.
Kurzfristige
Planungsrechnung
bis zu 1 Jahr Operative
Planungsrechnung
  • Budgetierung
  • Eigenfertigung oder Fremdbezug
  • Finanzplanung
  • optimale Bestellmenge
  • optimale Losgröße
  • kurzfristige Preisuntergrenze
Mittelfristige
Planungsrechnung
1 bis 4 Jahre Taktische
Planungsrechnung
  • Fertigungsprogrammoptimierung
  • Finanzplanung
Langfristige
Planungsrechnung
über 4 Jahre Strategische
Planungsrechnung
  • Eigenfertigung oder Fremdbezug
  • Auswahl der Fertigungsverfahren
  • Finanzplanung
  • Investitionsrechnung
  • langfristige Preisuntergrenze