Kursangebot | Rechtsbewusstes Handeln | Gesetzliche Grundlagen der Gewerbeaufsicht

Rechtsbewusstes Handeln

Gesetzliche Grundlagen der Gewerbeaufsicht

01. Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes?

Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland ist dual aufgebaut. Man spricht vom „Dualismus des deutschen Arbeitsschutzsystems“. Diese Struktur ist in Europa einmalig:

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  • Dem dualen Aufbau folgend wird die Einhaltung der staatlichen Vorschriften von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern überwacht. Die Gewerbeaufsicht unterliegt der Hoheit der Länder.

  • Die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wird von den Berufsgenossenschaften überwacht. Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und agieren hoheitlich wie staatlich beauftragte Stellen.

    Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Sie liefern Prävention und Entschädigungsleistungen aus einer Hand. Sie arbeiten als bundesunmittelbare Verwaltungen, d. h. sie sind entweder bundesweit oder aber zumindest in mehreren Bundesländern tätig.

 

02. Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Gewerbeaufsicht?

Die Gewerbeaufsicht (Hinweis: die neue Bezeichnung der Gewerbeaufsichtsämter lautet „Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“) hat die Einhaltung des technischen und sozialen Arbeitsschutzes zu überwachen. Die zuständigen Ämter sind bei den Bundesländern eingerichtet (Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz; unterschiedliche Bezeichnung je nach Bundesland).

  • Aufgaben:

    • Überwachung des Arbeitsschutzes durch Inspektion der Betriebe

    • Beratung der Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes inkl. praktischer Lösungsvorschläge.

  • Befugnisse:

    Die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts

    • dürfen den Betrieb unangemeldet betreten, besichtigen und prüfen,

    • dürfen Unterlagen einsehen, Daten erheben und Stoffproben entnehmen,

    • dürfen Sachverständige hinzuziehen

    • können erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen anordnen und ggf. zwangsweise durchsetzen (polizeiliche Befugnisse, z. B. Ersatznahme, Zwangsgeld, unmittelbaren Zwang).

 

03. Welche externen Stellen überwachen den Arbeitsschutz/die Arbeitssicherheit?

  • Gewerbeaufsichtsamt

  • zuständige Berufsgenossenschaft

  • TÜV

  • DEKRA