Kursangebot | Rechtsbewusstes Handeln | Ziel und Aufgaben des Umweltschutzes

Rechtsbewusstes Handeln

Ziel und Aufgaben des Umweltschutzes

01. Was versteht man unter dem Begriff „Umweltschutz“?

Der Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Pflanzen und Tieren.

Der Umweltschutz ist in Deutschland ein Staatsziel. Er ist deshalb in Art. 20a des Grundgesetzes festgeschrieben. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzrecht zielt der Begriff nicht nur auf den Schutz von Menschen als Lebewesen, sondern schließt den Schutz von Tieren und Pflanzen sowie den Schutz des Lebensraumes der Bürger ein.

 

02. Welche Aufgabe verfolgt die Umweltpolitik?

Aufgabe der Umweltpolitik im engeren Sinne ist der Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der ökonomischen Aktivitäten des Menschen auf die Umwelt.

Hierbei haben sich

  • die Maßnahmen zur Bewahrung von Boden und Wasser vor Verunreinigung durch chemische Fremdstoffe und Abwasser,

  • die Reinhaltung der Luft,

  • die Reinhaltung der Nahrungskette,

  • die Lärmbekämpfung,

  • die Müllbeseitigung, die Wiedergewinnung von Abfallstoffen (Recycling) und

  • mit besonderer Aktualität der Strahlenschutz

herausgebildet.

Ferner gehören hierzu Vorschriften und Auflagen zur Erreichung größerer Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln. In der Textilindustrie und dem Handel kommt deshalb dem Umweltschutz eine große und vielfältige Bedeutung zu.

 

03. Nach welchen Gesichtspunkten lässt sich der Umweltschutz unterteilen?

Unterteilen kann man den Umweltschutz in die Bereiche:

  • Medialer Umweltschutz:

    Schwerpunkt ist der Schutz der Lebenselemente Boden, Wasser und Luft

  • Kausaler Umweltschutz:

    Schwerpunkt ist die Prävention von Gefahren

  • Vitaler Umweltschutz:

    Naturschutz, Landschaftsschutz und Waldschutz zählen zum vitalen Umweltschutz.

 

04. Welche Sachgebiete des Umweltschutzes gibt es?

Als Sachgebiete des Umweltschutzes gelten:

  • Immissionsschutz

  • Strahlenschutz

  • Gewässerschutz

  • Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung

  • Naturschutz

  • Landschaftspflege

  • Wasserwirtschaft.

 

05. An welchen Phänomenen lässt sich heute die globale Umweltbelastung festmachen?

Menschliches Leben und Wirtschaften ist an einem Punkt angelangt, an dem es Gefahr läuft, sich seiner eigenen, natürlichen Grundlagen zu berauben.

Auch wenn die Beeinträchtigung der Umwelt durch menschliches Handeln seit Jahrzehnten bekannt ist, erscheint es doch bemerkenswert, dass z. B. die Anfänge des modernen Umweltschutzes in Deutschland nur bis in die 60er-Jahre zurückreichen.

Heute zeigt sich die Umweltkrise im Wesentlichen in folgenden Phänomenen:

Phänomene der Umweltbelastung
Betrachtungsobjekte – BeispielBeispiele zur Umweltschädigung
Boden
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Bodenverseuchung und -versiegelung, Kontaminierung, Landschaftszersiedelung und -verbrauch; Erosion landwirtschaftlicher Nutzfläche und Vordringen der Wüsten
Luft, Klima
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Verringerung der Ozonschicht, Erwärmung der Erdoberfläche, Treibhauseffekt, Emissionen (z. B. CO2-Ausstoß, Feinstaub); Ansteigen der mittleren globalen Lufttemperatur um 0,3 bis 0,6 Grad Celsius seit Ende des 19. Jahrhunderts
Wasser, Weltmeere
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Gewässerverunreinigung, weltweite Wasserverknappung; Ansteigen des Meeresspiegels um 10 bis 25 Zentimeter in den letzten 100 Jahren (Abschmelzen der Eisschicht an den Polkappen)
Flora, Fauna
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Artenvernichtung, Überfischung der Weltmeere, saurer Regen, Waldsterben
Ressourcen
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Rückgang der weltweiten Ressourcen und Energieträger, insbesondere bei Erdöl und Gas; Abholzen der Tropenwälder

Der Umweltschutz ist und bleibt daher die zentrale Schicksalsfrage der Menschheit.

 

06. Welche Zielsetzung hat der Umweltschutz?

Das Postulat (Forderung) heißt Nachhaltigkeit. Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit bilden eine untrennbare Einheit. Dies ist der wesentliche Kern des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung, auf das sich die Staatengemeinschaft verständigt hat. Nachhaltig ist eine Entwicklung, die diese drei Aspekte zusammenführt.

Zieldreieck der Nachhaltigkeit

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Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen muss mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden. Den Weg zur Nachhaltigkeit muss dabei jede Gesellschaft für sich definieren. Er hängt von den jeweiligen geografischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten ab und sieht für Entwicklungsländer und Industrieländer aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgangslage jeweils anders aus.

Einigkeit besteht in der Staatengemeinschaft darüber, dass umweltgerechtes Leben und Wirtschaften zumindest drei grundlegenden Kriterien genügen muss, die auch als die Managementregeln der Nachhaltigkeit bezeichnet werden:

  • Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z. B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate – andernfalls ginge diese Ressource zukünftigen Generationen verloren.

  • Die Nutzung nicht-erneuerbarer Naturgüter (z. B. fossile Energieträger oder landwirtschaftliche Nutzfläche) darf auf Dauer nicht größer sein als die Substitution ihrer Funktionen (Beispiel: denkbare Substitution fossiler Energieträger durch Wasserstoff aus solarer Elektrolyse).

  • Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt (Beispiel: Anreicherung von Treibhausgasen in der Atmosphäre oder von säurebildenden Substanzen in Waldböden).

 

07. Welche Prinzipien gelten im Umweltschutz und daraus folgend im Umweltrecht?

Prinzipien des Umweltschutzes
VerursacherprinzipDer Verursacher hat für die Beseitigung der von ihm verursachten Umweltschäden zu sorgen und die Kosten dafür zu tragen.
VorsorgeprinzipVorbeugende Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit Umweltschäden erst gar nicht entstehen.
KooperationsprinzipZwischen Betreibern umweltgefährdender Anlagen und den zuständigen Behörden ist die Zusammenarbeit vorgeschrieben. Gleichzeitig müssen Nachbarländer bei grenzüberschreitenden Problemen zusammenarbeiten.
GemeinlastprinzipDie Kosten der Beseitigung von Umweltschäden werden von der Allgemeinheit getragen (Bund, Länder, Gemeinden). Dies gilt bei Altlasten, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist oder wenn die Kosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verursachers/Betreibers übersteigen.

 

08. Was unterscheidet Emissionen von Immissionen?

  • Emissionen sind alle von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

  • Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser sowie die Atmosphäre einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und ähnliche Belastungen.

 

09. Welchen Inhalt hat das Umweltstrafrecht?

Das Umweltstrafrecht ist Teil des Strafgesetzbuches. Bestraft werden können nur natürliche Personen. Straftatbestand kann ein bestimmtes Handeln, aber auch ein bestimmtes Unterlassen sein. Die Geschäftsleitung haftet stets in umfassender Gesamtverantwortung.

Bestraft werden z. B. folgende Tatbestände:

  • Verunreinigung von Gewässern

  • Boden- und Luftverunreinigung

  • unerlaubtes Betreiben von Anlagen

  • umweltgefährdende Beseitigung von Abfällen.

 

10. Welchen Inhalt hat das Umwelthaftungsrecht?

Es regelt die zivilrechtliche Haftung bei Umweltschädigungen. Hier können auch juristische Personen verklagt und in Anspruch genommen werden.

Die Ansprüche gliedern sich in drei Bereiche:

  • Gefährdungshaftung

  • Verschuldenshaftung

  • nachbarrechtliche Ansprüche.

 

11. Welche Bedeutung hat das europäische Umweltrecht?

Die Umweltpolitik hat innerhalb der EU an Bedeutung gewonnen. Mit dem Vertrag von Maastricht wurden der EU umfangreichere Regelungskompetenzen übertragen. Zurzeit existieren etwa 200 europäische Rechtsakte mit umweltpolitischem Bezug. Diese Rechtsakte regeln nicht nur das Verhältnis zwischen den Staaten, sondern sie sind auch verbindlich für den einzelnen Bürger und die Unternehmen. Die europäischen Rechtsakte haben unterschiedlichen Verbindlichkeitscharakter:

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  • EU-Richtlinien sind Aufforderungen an die Mitgliedsstaaten der EU, innerhalb einer bestimmten Frist ein bestimmtes Ziel in nationales Recht umzusetzen (z. B. UVP-Richtlinie → UVP-Gesetz).

  • EU-Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten; gegebenenfalls werden sie durch nationales Recht ergänzt (z. B. Öko-Audit-Verordnung).

 

12. Welcher Zusammenhang lässt sich zwischen Produktion, Konsum und Umweltbelastungen herstellen?

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13. Was ist der wesentliche Berührungspunkt zwischen Umweltschutz und Arbeitsschutz?

Die Immissionen, also die Einwirkungen von Belastungen aus der Umwelt (hier Arbeitsumwelt) auf die Menschen, ist der wesentliche Berührungspunkt zwischen Arbeitsschutz und Umweltschutz.

Berührungspunkte in der Praxis der Metallbranche sind:

  • Luftverunreinigungen, die von Arbeitsprozessen verursacht werden.

    Beispiel

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    Schweißrauche in der Metallindustrie wirken als Schadstoffe auf die Atmungsorgane der Schweißer.

  • Lärm, der durch den Arbeitsprozess verursacht wird.

    Beispiel

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    Lärm, der durch Pressen und Stanzen in der Metallfertigung entsteht, wirkt langfristig schädigend auf das Hörvermögen der Mitarbeiter – die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit kann entstehen.

Merke

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Immissionsschutz und Arbeitsschutz haben besonders in der Metallindustrie einen engen Zusammenhang.

 

14. Warum ist ein betriebliches Umweltmanagement erforderlich und was versteht man darunter?

Hinweis

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EU-Öko-Audit-Verordnung, DIN EN ISO 14001, EMAS-Verordnung

Es hat sich gezeigt, dass das Vorhandensein gesetzlicher Bestimmungen der Unternehmen zum Umweltschutz allein nicht ausreichend ist. Umweltschutz muss in das Management integriert werden. Weiterhin zeigt die Erfahrung, dass der betriebliche Umweltschutz nur sicher und wirtschaftlich gelenkt werden kann, wenn er systematisch betrieben wird.

Umweltmanagement ist eine besondere Form der Betriebsorganisation, bei der alle Mitarbeiter dem Ziel der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet werden (Öko-Audit). Damit sich das Engagement der Mitarbeiter nicht in kurzfristigen Aktionen erschöpft und über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden kann, soll das Umweltmanagementsystem als automatisch ablaufender Prozess im Unternehmen integriert werden. Kriterien für ein fortschrittliches Umweltmanagement enthalten die EU-Öko-Audit-Verordnung und die DIN EN ISO 14001.

Das Umweltmanagement berücksichtigt bei der Planung, Durchsetzung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten in allen Bereichen Umweltschutzziele zur Verminderung und Vermeidung der Umweltbelastungen und zur langfristigen Sicherung der Unternehmensziele. Mit der EMAS-Verordnung der EU und der ISO 14000-Normenreihe wurde eine umfassende, systematische Konzeption für das betriebliche Umweltmanagement vorgelegt und zugleich normiert. Der Grundgedanke der Verordnung ist Ausdruck einer geänderten politischen Haltung: Weg von Verboten und Grenzwerten, hin zu marktwirtschaftlichen Anreizen. Betriebliche Eigenverantwortung und Selbststeuerung sollen (aufgrund der besseren Ausbildung aller Mitarbeiter) in Zukunft für globale Veränderungen (Verbesserungen) mehr bewirken als unflexible staatliche Top-down-Steuerungen.

Modern geführte Industrieunternehmen haben schon lange Umweltschutzmanagementsysteme implementiert, die der Norm DIN EN ISO 14001 entsprechen.

Zwischen der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) und der DIN EN ISO 14001 ff. gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede:

MerkmaleEMASDIN EN ISO 14001 ff.
Gültigkeiteuropaweit, bestimmte Wirtschaftszweigeweltweit, alle Wirtschaftszweige
staatliche Anerkennungjanein
GeltungEUweltweit
Strukturim Inhalt ausformuliertablauforientiert gegliedert
Branchenproduzierendes Gewerbe (Dienstleistung in Vorbereitung)alle Branchen
InformationUmwelterklärung ist verpflichtendUmwelteerklärung ist formal nicht verpflichtend
Werbungmit EG-Öko-Audit-Zeichen nicht zulässigist zulässig

 

15. Welche veränderte Denkhaltung ist in der Umweltdiskussion erforderlich?

In allen Nationen, Regierungen und Unternehmen sowie Einzelpersonen muss eine Abkehr von traditionellem Denken erfolgen:

  • Die klassische Sichtweise ist, dass Unternehmen erfolgreich sein sollen, und sie sind es dann, wenn sie kurzfristig ihren Gewinn maximieren ohne Rücksicht auf andere und auf die Umwelt. Die Natur wird zu einem beliebig nutzbaren Produktionsfaktor, den man hemmungslos ausgebeutet. Als Bewahrer der Umwelt wird der Staat gesehen, der mit Anreizen (z. B. Subventionierung der Solarenergie als „Zuckerbrot“) oder Verboten („Peitsche“) für die Bewahrung der Umwelt zuständig ist. Diese Konkurrenz unter den Unternehmen ist weltweit auch zwischen den Nationen vorherrschend. Beispiel: Die USA haben das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Indien und die VR China haben keine Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausemissionen abgegeben.

  • Die wirtschaftlich und umweltpolitisch gleichermaßen ausgerichtete Denkweise muss nachhaltig sein: Unternehmen sind dann erfolgreich, wenn

    • sie ihre Existenz langfristig sichern können (damit ist der angemessene Gewinn und nicht der Maximalgewinn angesprochen) und

    • von allen Bezugsgruppen (Mitarbeiter, Aktionäre/Kapitalgeber, Staat, Nachbarstaaten) auf Dauer akzeptiert werden.

Damit wird zugleich deutlich, dass ein wirksamer Umweltschutz nur im Schulterschluss aller Nationen erreichbar ist. Umweltpolitik ist nur als globales Instrument wirksam.

 

16. Vor welchen Problemen stehen die deutschen Unternehmen heute beim Umweltschutz?

Die Unternehmen müssen auf der Grundlage von streng formulierten gesetzlichen Vorschriften arbeiten, die i. d. R. viel gravierender als die Vorschriften in vergleichbaren Industrienationen sind und daher höhere Kosten verursachen.

 

17. Warum muss bei der Betrachtung der Umweltschutzkosten zwischen betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher sowie kurz- und langfristiger Sichtweise unterschieden werden?

Die Kosten für den Umweltschutz können nach folgenden Aspekten gegliedert werden:

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Dazu einige Thesen:

Maßnahmen des Umweltschutzes

  • sind betriebswirtschaftlich zunächst Kosten bzw. führen zu einem Kostenanstieg; dies kann kurzfristig zu einer Wettbewerbsverzerrung führen;

  • können langfristig vom Betrieb als Wettbewerbsvorteil genutzt werden – bei verändertem Verhalten der Endverbraucher (z. B. Gütesiegel, Blauer Engel, chlorarm, ohne Treibgas, biologisch abbaubar);

  • werden z. T. nicht verursachergerecht umgelegt – je nach den politischen Rahmenbedingungen; z. B.:

    • die Nichtbesteuerung von Flugbenzin wird beklagt,

    • es wird argumentiert, dass die durch die Lkws verursachten Straßenschäden nicht verursachergerecht belastet werden und es deshalb zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Straße und Schiene kommt;

  • werden nicht in erforderlichem Umfang durchgeführt; das führt kurzfristig zu einzelwirtschaftlichen Gewinnen und langfristig zu volkswirtschaftlichen Kosten (z. B. Atomenergie und die bis heute ungeklärten Kosten der Entsorgung von Brennstäben).

 

18. In welcher Form ist der Umweltschutzes durch die Unternehmen sicherzustellen?

Betrieblicher Umweltschutz

  1. muss vom Gedanken der Nachhaltigkeit geprägt sein

  2. darf nicht mehr zufällig erfolgen, sondern ist in einem Umweltschutzmanagementsystem zu etablieren, das wiederum Bestandteil eines integrierten Managementsystems ist (IMS; Integration der im Betrieb vorhandenen Managementsysteme: Qualitätsmanagement, Finanzmanagement usw.)

  3. hat alle Stufen der Wertschöpfung zu erfassen – von der Produktion über die Logistik bis hin zur Entsorgung

  4. hat Ökonomie und Ökologie in tragfähiger Weise zu vereinigen: Zielsetzung ist nicht ein maximaler Gewinn sondern ein auskömmlicher, der die Unternehmensexistenz sichert. Das Gewinnstreben muss nachhaltig vereinbar sein mit den Anforderungen der Gesellschaft nach Lebensqualität und den Erfordernissen der Natur

  5. hat die Aufgabe, neue umweltschonende Produktionsverfahren und Produkte zu entwickeln und auf diese Weise neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Tatsächlich ist dies in weiten Bereichen gelungen: viele Unternehmen stellen erfolgreich umweltschonende Produkte her, die qualitativ hochwertig sind. Eines der Mittel zur Durchsetzung umweltschonender Produkte ist die Senkung des Energieverbrauchs. Aber auch andere Maßnahmen, wie z. B. ein konsequentes Umweltcontrolling, Öko-Audit, Öko-Bilanz, haben in vielen Betrieben zu Kostenentlastungen geführt.