Kursangebot | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Ziele und Wirkungen von Qualitätsmanagementsystemen darstellen

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Ziele und Wirkungen von Qualitätsmanagementsystemen darstellen

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01. Welches Ziel hat das Qualitätsmanagement?

Das Qualitätsmanagement dient der Optimierung der Kosten-Nutzen-Relation der Prozesse. Es zielt nicht zwangsläufig auf höherwertige Produkte oder Prozesse ab, sondern soll die Erreichung der vorgegebenen Qualitätsstandards sicherstellen. Daraus können sich folgende Ziele ergeben:

  • Ablauforganisation verbessern

  • Dienstleistung transparenter erbringen

  • Dienstleistungsqualität erhöhen

  • Einarbeitung von neuen Mitarbeitern verbessern

  • Kosten reduzieren

  • Kundenbindung erhöhen

  • Motivation der Mitarbeiter erhöhen

  • Wunsch der Kunden, Auftraggeber oder Kostenträger nach einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem erfüllen

  • Zertifizierung erlangen.

 

 

02. Welche Vorteile werden von Unternehmen bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems erwartet?

Die überwiegende Erwartung ist, dass Abläufe und Prozesse klarer strukturiert werden. Dadurch Organisation und Strukturen im Unternehmen eindeutiger zugeordnet werden und so eine höhere Transparenz im Unternehmen erzeugt wird.

Häufig ist die Erwartung, dass durch das Qualitätsmanagementsystem eine Leistungssteigerung im Unternehmen (Produktivität), eine bessere Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Ergebnissen sowie ein nachhaltiges Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeitern entsteht.

Oft ist mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems die Erwartung verbunden, dass sich das Image des Unternehmens verbessert, die Anzahl von Fehlern reduziert und die Kosten im Allgemeinen gesenkt werden.

 

03. Wie werden Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im SGB V definiert?

  • Qualitätssicherung wird im § 135a SGB V als Prozess definiert, der insbesondere das Ziel hat, die Ergebnisqualität der erbrachten Leistungen zu verbessern.

  • Qualitätsmanagement definiert sich im § 135a SGB V als interne Maßnahme der Leistungserbringer, die der Sicherung der Qualität dient.

Die einschlägige Fachliteratur definiert die Begriffe Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement häufig nicht trennscharf.

 

04. Wonach richtet sich die Qualitätsplanung?

Die Qualitätsplanung berücksichtigt:

  • Strukturqualität

  • Prozessqualität

  • Ergebnisqualität.

Das Ergebnis der Qualitätsplanung ist eine Dokumentation, die die Ziele des QM-Systems und den Weg der Zielerreichung darstellt. Zu dieser Dokumentation gehören i. d. R. Zielplanung, Prozessbeschreibung, Organigramm, Formulare, Checklisten etc. Häufig werden als Kriterien Soll-Werte festgelegt.

 

05. Welche Funktionen werden im Qualitätsmanagement unterschieden?

Stellen mit verschiedenen Funktionen stellen die Umsetzung und laufende Entwicklung eines QM-Systems sicher. Insbesondere sind dies

  • Qualitätsbeauftragte: Der Qualitätsbeauftragte trägt die Verantwortung für das QM-System einer Organisation. Die Aufgabe des QB liegt in der Koordination und Steuerung der QM-Aktivitäten. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollte der QB kein Mitglied der Geschäftsführung sein, aber Einfluss auf das Management besitzen und eigenständig Entscheidungen im Rahmen des QM treffen können.

  • Interne Auditoren: Mitarbeiter, deren Aufgabe die Durchführung von internen Audits zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen eines QM-Modells, insbesondere der DIN EN ISO 9000 ff. ist.

  • Zertifizierer/externe Auditoren: Zertifizierer werden von externen Organisationen entsendet, um eine Überprüfung bzw. Bewertung des QM-Systems vorzunehmen und ggf. die Ausstellung eines Zertifikates zu empfehlen.

 

06. Welche Qualitätskriterien sind für die Zusammenarbeit von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen zu prüfen?

  • Zusammenarbeit: Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder müssen definiert und voneinander abgegrenzt werden. Ehrenamtliche in Gesundheitsbetrieben arbeiten z. B. als: AWO-Tafelbetreuer, Geschichtenerzähler, Grüne Damen, soziale Betreuung nach § 43b SGB XI usw.

  • Zuständigkeits- und Entscheidungskompetenzen: Bei sich überschneidenden Tätigkeitsfeldern müssen die Zuständigkeits- und Entscheidungskompetenzen transparent und deutlich abgegrenzt sein.

  • Partner: Hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige sind Partner in ihren Tätigkeitsfeldern und ergänzen sich.

  • Konkurrenz: Hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige stehen in keiner Konkurrenz. Innerhalb der gewählten ehrenamtlichen Tätigkeit besteht keine Möglichkeit, hauptamtliche Tätigkeiten durchzuführen.

  • Begleitung: Professionelle Begleitung durch hauptamtlich Tätige darf nicht als hierarchisches Regulativ eingesetzt und vermittelt werden. Die professionelle Begleitung bietet methodische Instrumente zur Begleitung der ehrenamtlich Tätigen.

  • Rahmenbedingungen: Die professionelle Begleitung im Ehrenamt bietet neben den gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen auch Schutz. Hauptamtlich Tätige bieten den Ehrenamtlern ihre Hilfe und Unterstützung an.

  • Fachliches Wissen: Ehrenamtlich Tätige besitzen durch den individuellen Bezug zu ihrer Tätigkeit Kompetenzen, Selbstverantwortungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, die über fachliches Wissen hinausgehen.