Kursangebot | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement sicherstellen

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement sicherstellen

01. Was sind die Grundpflichten eines Arbeitgebers beim Arbeitsschutz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) enthält die folgende Vorschrift:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

  1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie

  2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

 

02. Welchen Nutzen und Inhalt hat ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AMS)?

Ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement ist für ein Unternehmen aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Ausfall durch Krankheit reduzieren

  • Motivation der Mitarbeiter erhöhen

  • Strafrechtlich absichern

  • Arbeitsunfälle verringern

  • Kosten sparen.

Bausteine eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems (AMS) sind:

  • die Gefährdungserkennung

  • die Risikoeinschätzung

  • die resultierende Maßnahmenplanung.

Generell sind alle Arbeitsabläufe einer Prüfung zu unterziehen.

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03. Was ist OHSAS?

Die OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) ist ein Arbeitsschutz-Management-System (AMS). Sie wurde 2018 durch die DIN ISO 45001 ersetzt. Diese führt Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement zusammen.

 

04. Was ist ASCA?

Der ASCA wurde als „Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen“ im Jahre 1993 in Hessen für die eigenen Aufsichtsbehörden geschaffen. Ziel ist, Systemfehler in der Arbeitsschutzorganisation von Anlagenbetreibern aufzudecken. Die Checklisten sind kostenlos im Internet herunterzuladen.

 

05. Was ist OHRIS?

Das OHRIS (Occupational Health and Risk Management System) wurde von der Bayerischen Gewerbeaufsicht als Leitfaden für kleinere und mittlere Unternehmen geschaffen. Unternehmer sollen hier freiwillig den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern. Die Schriftenreihe enthält zahlreiche Checklisten und Formblätter. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen. OHRIS und seine Hilfsmittel können unter http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris.php herunter geladen werden. 2018 wurde OHRIS und die Einbindung in Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 verbessert.

 

06. Was die ILO OSH-Guideline?

Die ILO OSH–Guideline ist der im Jahre 2001 veröffentlichte weltweit gültige Leitfaden für AMS von der Arbeitsorganisation der UN. Die ILO ist die International Labour Organisation. Die ILO-OSH Guideline ist Grundlage des deutschen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme.

 

07. Was ist der LASI?

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat zwei Empfehlungen für AMS herausgegeben:

  • LASI LV 21 „Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen“ sowie

  • LASI LV 22 „Arbeitsschutzmanagementsysteme – Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen für kleine und mittlere Unternehmen“.

 

08. Was tragen die Berufsgenossenschaften zum AMS bei?

Hinweis

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Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), der 2007 in die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aufgegangen ist, hat die Broschüre „5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb“ erstellt. Die wichtigsten Forderungen an ein AMS werden auf knapp 20 Seiten dargestellt.

Berufsgenossenschaft für die Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz, kurz MAAS-BGW herausgegeben. Es sind zusätzlich zu den sechs dokumentierten Verfahren der ISO 9001 weitere sieben Verfahrensanweisungen erforderlich. MAAS-BGW ist nur in Verbindung mit der ISO 9001 zertifizierbar. Die BGW erstattet die Zertifizierungskosten zum großen Teil.

Zurzeit sind die MAAS-BGW auf folgende QM-Modelle passgenau abgestimmt:

  • DIN EN ISO 9001:2015

  • KTQ-Krankenhaus 2009 (gilt auch für proCum Cert)

  • QEP 2010

  • IQMP-Reha.Quelle: BGW, Qualitätsmanagementmodelle und MAAS-BGW, 06/2015.

 

09. Was ist das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM)?

Im Zusammenhang mit AMS ist auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu berücksichtigen. Es dient der Prävention und wird in § 167 SGB IX geregelt:

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen, gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber, die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.

Nach dem klaren Wortlaut des § 167 Abs. 2 SGB IX darf ein BEM nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Lehnt sie ab, dürfen hieran keinerlei arbeitsrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden. Dies unterscheidet das BEM deutlich von Krankenrückkehr- oder Fehlzeitengesprächen, bei denen es regelmäßig an einer solchen Freiwilligkeit fehlt.

§ 167 Abs. 2 SGB IX verlangt weiter eine bestimmte Aufgaben- und Rollenverteilung. Danach muss der Arbeitgeber das BEM organisieren. Die Durchführung des BEM, d. h. die konkrete Suche nach Möglichkeiten einer gesundheitsgerechten Beschäftigung ist aber eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (sofern ein schwerbehinderter Mensch betroffen ist). Weitere betriebliche Akteure, wie z. B. der Betriebsarzt können von den Betriebsparteien hinzugezogen werden, um etwa die Möglichkeiten einer Anpassung der Arbeit an die gesundheitlichen Bedürfnisse abzuklären. In der Sache ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Interessenvertretern wichtig, damit die Erfahrungen und Kenntnisse der Beschäftigten für die Wiedereingliederung genutzt werden können.

Als Interessenvertreter haben die Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen zudem aber auch die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen KollegInnen beachtet werden und persönliche Daten nicht entgegen dem Datenschutzrecht zweckentfremdet werden (Nutzung von BEM-Unterlagen zur Begründung einer Kündigung statt zur Wiedereingliederung). Das Gesetz formuliert vor diesem Hintergrund ausdrücklich einen Auftrag an die Interessenvertretungen, über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum BEM zu wachen.

Für ein erfolgreiches BEM ist es oft hilfreich zu prüfen, ob im Einzelfall Hilfen aus den sozialen Sicherungssystemen zu erlangen sind, wie z. B. Zuschüsse für Arbeitshilfen oder Hilfen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplatz und Arbeitsstätte (das Spektrum möglicher Hilfen kann insbes. den §§ 33 ff. SGB IX; 102 SGB IX entnommen werden). Solche Hilfen können ein anderes Licht auf die Realisierbarkeit von betrieblichen Maßnahmen werfen. § 167 Abs. 2 SGB IX weist deswegen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, das Integrationsamt oder die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger hinzuzuziehen.

Die notwendigen Regelungen über den Verfahrensablauf des BEM lassen sich am Besten in einer Betriebsvereinbarung treffen. Möglich ist auch eine sog. Integrationsvereinbarung zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (§ 176 SGB IX).

Vgl.: http://lohn-info.de/betriebliches-eingliederungsmanagement.html, 09.01.2019

 

10. Was ist SCC?

SCC bedeutet safety certificate contractors oder auch Sicherheits-Certifikat-Contractoren.

Unter SCC sind die Unternehmen zu verstehen, die für einen Auftraggeber technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Die Kontraktoren und auch Personaldienstleister haben erheblichen Einfluss auf den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandard (SGU) der Unternehmen für die sie tätig sind.

Da sich die angebotenen Dienstleistungen oder Werkverträge massiv auf die Qualitätsstandards der Kundenbetriebe auswirken, haben diese wiederum ein hohes Interesse die SGU-Management-Systeme der Kontraktoren und Personaldienstleister zu prüfen. Auf den folgenden Seiten werden überwiegend Angaben zum SCC-System gemacht, da dieses System weitgehend anerkannt ist.

(Arbeits-)Sicherheitsmanagement
SCCSafety Certificate Contractors: Internationaler Standard für Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement für technische Dienstleister, die im Auftrag für andere Unternehmen tätig sind.
Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme
(ILO-Guides)International Labour Organisation, Genf: Umsetzung des ILO-Leitfadens, der 2001 verabschiedet wurde: Technical Guidelines on Occupational Safety and Health Management Systems.
Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme
OHRISOccupational Health and Risk Managementsystem: Arbeitsschutz-Managementsystem von 1998, das von der Bayerischen Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit der bayerischen Wirtschaft erarbeitet wurde. Es integriert die ISO 9001, die ISO 1401:2004 und den ILO-Leitfaden; derzeit in der 4. Auflage, Oktober 2001. Einzelheiten vgl. www.stmas.bayern.de
LASI LV 21Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik: Enthält Spezifikationen zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS).
ISO 45001Arbeitschutzmanagementsysteme durch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Ersetzt die OHSAS 18001.