Kursangebot | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Externe und interne Risiken erkennen

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Externe und interne Risiken erkennen

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01. Welche Stufen hat die Früherkennungstreppe der unternehmerischen Risiken?

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Mithilfe der Früherkennungstreppe kann erkannt werden, wie es um das Unternehmen bestellt ist. Daraus folgt, welche Risiken momentan durch das Unternehmen zu bearbeiten sind.

 

02. Was ist ein Risiko?

Der Risikobegriff und Risikoarten werden sehr unterschiedlich verwendet und definiert. Generell wird eine zukünftige Abweichung von den geplanten Unternehmenszielen als ein unternehmerisches Risiko verstanden.

 

 

 

03. Wie kann die Mitwirkung im Risikomanagement eines Unternehmens gestaltet werden?

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04. Was sind externe Risiken?

Externe Risiken für Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens können folgende sein:

  • Beschaffungs- und Absatzmarkt: Zölle, Verbote, Gesetze

  • Gesellschaft: Demografie, Migration, Verbrauchergewohnheiten

  • Kapitalmarkt: Zinsen, Wechselkurse

  • Konjunktur: Reduktion der Krankmeldung, Geschäftsklima, Auftragseingänge, Konsumentenstimmung

  • Medizin: neue OP-Techniken, Implantate, Robotereinsatz

  • Pharmazie: Generika, Darreichungsformen

  • Politik: Politikwechsel, Änderungen in der Gesundheits- und Sozialpolitik, Fördermittelzuweisungen, Versorgungsverträge

  • Technik: neue EDV, neue Kommunikationstechniken, Cloud-Computing, Robotik, Datenschutz.

 

05. Welche Risiken gibt es bei Medizinprodukten?

Medizinprodukte: werden nach EU-Recht in Risikoklassen eingeordnet:

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Es spielen Aktivität (z. B. mit oder ohne Strom), Verweildauer (z. B. kurz-/langfristig) sowie Invasivität (z. B. ein Implantat) und Gebrauchsweise (z. B. Ein-/Mehrweg) eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung des Risikos. Vom geringen Risiko einer Lesebrille über Zahnfüllungen und Kondome bis hin zu Produkten mit sehr hohem Risiko wie Herzkatheter.

Von der Risiko-Einteilung hängt das Kennzeichnungsverfahren des Produktes ab, d. h. ob das CE-Kennzeichen durch die Firma selbst erstellt werden kann oder ob es durch eine sogenannte benannte Stelle (wie z. B. den TÜV) vergeben werden muss. Die CE-Kennzeichnung hat eine EU-weite Zulassung zur Folge. Dabei spielt es keine Rolle ob das Medizinprodukt tatsächlich den betroffenen Patienten hilft. So prüft die benannte Stelle, ob ein Herzschrittmacher mit Defibrillatorfunktion einen Kurzschluss auslösen kann, jedoch nicht, ob dieser eine schwerwiegende Herzrhythmusstörungen korrekt erkennt und so dem Betroffenen hilft. Medizinprodukte, die Arzneistoffe enthalten, werden gesondert bewertet. Überwiegt der Arzneimittelaspekt, kann das Produkt anstelle der Zertifizierung nach dem Medizinprodukte-Gesetz unter die arzneimittelrechtliche Zulassung fallen.

 

06. Welche Risiken liegen im Beschaffungsbereich eines Unternehmens?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Inflation: Preissteigerungen bei der Beschaffung von Gebrauchs-, Verbrauchs- und Anlagegüter kann dazu führen, dass die externen Budgets nicht kostendeckend verhandelt werden.

  • Kapitalbindung: das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital sowie die Bestimmung des betriebsnotwendigen Kapitals können sich positiv auf Liquidität und Zinslasten auswirken.

  • Lagerbestände: die optimale Bestell- und Lagermenge verhindert z. B. den Verfall von Artikeln und kann auch die Beschaffungsprozesse optimieren.

  • Lieferantenqualität: die Güte der Lieferanten hinsichtlich Liefertreue, Flexibilität, Innovation sowie Überlebensfähigkeit ist für den eigenen Betrieb existenziell.

  • Preisentwicklungen: durch gedeckeltes externes Budget könnten Preis- und Entgelttarifsteigerungen die Sach- und Personalkosten stark erhöhen und ggf. zu Verlusten führen.

 

07. Welche Risiken liegen im Dienstleistungsbereich eines Unternehmens?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Fehlbelegung (§ 39 SGB V, § 275 SGB V): MDK-Prüfungen können erhebliche finanzielle Probleme nach sich ziehen.

  • Instandhaltungskosten: durch Kassenlage der Länder ist die Finanzierung der Instandhaltungskosten mittels dualer Finanzierung nicht mehr auskömmlich (siehe auch Vereinbarungen nach § 10 Abs. 2 KHG).

  • Instandhaltungsstau: werden Instandhaltungsmaßnahmen nicht privat finanziert, so kann es zum Ausbleiben von notwendigen Maßnahmen kommen.

  • Kapazitätsauslastung: je nach Betrieb sind z. B. für ein Krankenhaus eine Auslastung von 95 % gut, für eine stationäre Pflegeeinrichtung 98 % Bewohner, für eine Kita 100 % Platzauslastung, für Beratungseinrichtungen 80 % Gespräche.

  • Qualität: Infektionsrate: das neue Infektionsschutzgesetz gibt hier neue Vorgaben, Dekubitus, Nosokomiale Infektion, Produktionsfehler bei Hilfsmitteln.

  • Verweildauer DRG: die Verweildauer sollte bei entsprechenden Diagnosen nicht den Durchschnitt übersteigen.

 

08. Welche Risiken können in den Prozessen des Unternehmens liegen?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Abrechnungsfehler (§§ 295, 300, 302 SGB V): Fehler in der Rechnungsstellung durch mangelhafte Dokumentation der Leistungen auf der Rechnung und bei der Erstellung der Rechnung kann zu finanziellen Risiken führen.

  • Aufklärungsfehler: nur der aufgeklärte Patient kann, nach einer vollumfänglichen Risikoaufklärung, rechtsgültig in die Behandlung einwilligen, (Patientenrechtegesetz §§ 630 a - h BGB).

  • Betriebsdatenerfassung (z. B. nach HL7, RöV): durch z. B. die Erfassung von OP-Zeiten, Anästhesiezeiten, Mengen und Zeiten von Beratungsgesprächen, Auslastung der Kita-Gruppen und Durchschnittsverbrauch von Handdesinfektionsmittel erhält man im Zeitreihenvergleich Informationen über Schwankungen bei der Qualität und Dienstleistungserbringung

  • Clinical Pathways: die Einführung und Einhaltung von Behandlungsleitfäden reduziert Risiken und verbessert die Prozesse der Leistungserbringer

  • Codierung (ICD-10, ICPM, § 301 SGB V): die richtige Codierung ist z. B. für Krankenhäuser und zukünftig auch für psychiatrische Kliniken überlebenswichtig, nur mit der richtigen Codierung erhält der Leistungserbringer das richtige Entgelt.

  • Disease Management Programme (§ 137 f SGB V): die Beteiligung an Disease Management Programmen hat für die Patienten, den Arzt und die Krankenkassen Qualitäts- und Kostenvorteile, da vorbeugende Behandlung hohe Kosten in der Zukunft reduziert.

  • Dokumentationsfehler: mangelhafte Dokumentation der vorvertraglichen Aufklärung, der medizinischen Aufklärung z. B. bei Operationen, der Produktinformation bei Heil- und Hilfsmitteln, Arzneimittelgabe, Anamnese, Diagnostik, Therapie sowie deren Verlauf, Arztbriefschreibung, Pflegedokumentation bergen hohe Haftungsrisiken. Instandhaltungsstau: unterlassene Instandhaltungen können z. B. Hygienemängel oder Belegungsrückgänge nach sich ziehen, welche die Einrichtung in ihrer Existenz gefährden.

  • „Integrierte“ bzw. besondere Versorgung: nach § 140a SGB V i. V. m. „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ (Qesü-RL): eine sektorenübergreifende Versorgung reduziert die Risiken von Doppeluntersuchungen und kann durch koordinierte Versorgung Kosten reduzieren und die Qualität erhöhen

  • Behandlungsfehler (§ 66 SGB V): die Erfassung von Beschwerden über Leistungen, die aktive Dokumentation von Fehlleistungen kann durch ihre Analyse Risiken in der Zukunft reduzieren.

 

09. Welche Risiken können im Absatzbereich des Unternehmens liegen?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Umsatz: die Höhe ist abhängig von Preis und Menge, Preisnachlässe können nachhaltig den Umsatz gefährden.

  • Preise (§ 17 KHG, § 130 SGB V): über Pflegesatzverhandlungen und Investitionskostenverhandlungen sind Entgelte zu vereinbaren welche die Kosten des Unternehmens decken und einen Gewinn ermöglichen.

  • Wartelisten (§ 103 SGB V): für Leistungserbringer können Patientenwarteliste aus Kapazitätsgründen notwendig sein, Wartelisten für die Zulassung von Ärzten sollen Überversorgungen verhindern.

  • Sektorengrenzen z. B.: stationär, ambulant, Rehabilitation

  • Integrierter Versorgung z. B.: vertragliche Begrenzungen

  • Outsourcing (§§ 611, 613a, 631 BGB § 611 BGB § 613a BGB § 631 BGB ): eine Fremdvergabe von Leistungen kann einerseits ökonomische Vorteile andererseits qualitative Nachteile mit sich bringen.

  • Politik: Zweibettzimmerquote wird reduziert, Leistungen und Angebote der Sozialversicherung werden verändert, Ambulantisierung wird gefördert.

  • Gesellschaft: Menschen wollen in der Stadt wohnen, Menschen wollen länger zu Hause wohnen.

 

10. Welche Risiken können im Personalbereich des Unternehmens liegen?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Altersstruktur (§ 1 KSchG): ein zu hohes Durchschnittsalter des Personals kann zur Folge haben, dass bestimmte Tätigkeiten von einigen Mitarbeitern nicht erbracht werden können, ein Wegfall der älteren Mitarbeiter kann aber auch zu Verlust von betrieblichen Wissen führen.

  • Bewerbungsverfahren: jedes Bewerbungsverfahren birgt Risiken, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) begründet sind.

  • Fachkraftquote: z. B. gem.§ 5 Heimpersonalverordnung, Mindestbesetzung.

  • Fluktuation: eine geringe Fluktuation führt ggf. zu einer Überalterung des Personals, eine hohe Fluktuation erzeugt hohe Transaktionskosten bei der Wiederbeschaffung und Einarbeitung von Personal, eine Fluktuationsanalyse kann Gründe und Motive aufzeigen und ermöglicht Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

  • Fortbildung der Mitarbeiter: z. B. gem. EU-Richtlinie 2005/36/EG, Artikel 22, b: Fortbildungspflicht für Krankenschwestern und Hebammen, Hamburger Pflegefachkräfte-Berufsordnung.

  • Humankapital: je höher die formale fachliche Qualifikation eines Mitarbeiters, desto höher das Humankapital.

  • Krankenstände: der Personalausfall durch Krankheit sollte nicht über dem Durchschnitt der Branche liegen, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX ) kann Risiken nach krankheitsbedingtem Ausfall mindern.

  • Mitarbeiter: Mitarbeiter können ein Risiko hinsichtlich ihrer Qualifikation, der Datensicherheit oder auch Spionage darstellen. Qualitätskriterien und Standards zur beruflichen Eignungsqualifizierung sind in der DIN 33430 festgelegt.

 

11. Welche Risiken können im Finanzbereich des Unternehmens liegen?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Betriebsergebnis: der Wert der betrieblichen Leistungen muss höher als deren Kosten sein.

  • Cashflow: der Cashflow sollte immer positiv sein, sonst droht ein Cashburn.

  • Externes Budget: durch die Preisvorgaben und Vergütungsverhandlungen (DRG, Pflegesätze, Investitionskosten, Arznei-, Heil-, Hilfsmittel) wird der Umsatz und Gewinn von Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen beschränkt.

  • Fördermittel: (z. B. nach § 20 b SGB V, § 82, 3 SGB XI, § 4 KHG).

  • Liquidität: Liquidität steht vor Rentabilität.

  • Verschuldungsgrad: der optimale Verschuldungsgrad ist über den Leverage-Effekt zu ermitteln.

 

12. Welche Risiken können im Rechnungswesen und Controlling des Unternehmens liegen?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Finanz- und Liquiditätsmanagement: tägliche Übersicht über die Barliquidität, offene Forderungen und offene Verbindlichkeiten hilft auf kurze Sicht, eine Liquiditäts-, Investitions-, Umsatz- und Kostenplanung hilft mittelfristig.

  • Kostenerfassung: eine unzureichende Kostenstellenrechnung kann dazu führen, das Abweichungen zwischen Leistung und Kosten nicht erkannt werden.

  • Kostenträgerrechnung (§ 8 KHBV, § 7 PBV): eine unzureichende Kostenträgerrechnung führt z. B. zu umfangreichen manuellen Arbeiten bei der Pflegesatzkalkulation und dem Abgleich in der BWA (Betriebswirtschaftlichen Auswertung im Buchhaltungsprogramm).

  • Leistungserfassung: eine unzureichende Erfassung von Pflege-Leistungen kann z. B. zu einer falschen Pflegestufe führen (Pflegestufenmanagent).

  • Mahnverfahren und -management: aktives Forderungsmanagement kann helfen die Liquidität zu sichern und Zinsbelastungen zu senken.

  • Reportingsystem: der EDV-Einsatz ermöglicht regelmäßige Berichte, welche individuell zu gestalten sind.

  • Risikomangementsystem: nach BilMoG, KonTrag, § 289 HGB und § 91 AktG sind Unternehmen verpflichtet ein Risikomanagement aufzubauen und durchzuführen.

 

13. Welche Risiken können im Produkt liegen?

Hier sind u. a. folgende Risiken zu beachten:

  • Produkt und Marktanforderungen stimmen nicht überein, die Absatzchancen sinken, es werden Konkurrenten bevorzugt.

  • Produkt entspricht nicht den Vorstellungen des Kunden/Abnehmers, Produkt wird reklamiert oder umgetauscht, der Kunde wandert zur Konkurrenz

  • Produkt erfüllt nicht die vorgesehenen Funktionen, das Produkt hat einen Fehler, es werden Garantien oder Regressansprüche gestellt.

  • Produkt und seine Herstellung wirken sich negativ auf die Umwelt aus. Emissionen belasten die Umwelt, es kann zu Verboten und erhöhten Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Imageschäden kommen.

  • Produkt ist nicht in ausreichender Menge vorhanden, Engpasssituation, Wartelisten, Abwanderung von Kunden.

  • Produkt enthält Anwendungsrisiken, Aufklärungspflichten vor Verletzungsgefahr, Sicherungspflichten.

  • Produkt ist mit Transportschäden behaftet, Kunden werden verärgert, weil das Produkt mangelhaft transportiert wurde.

 

14. Was ist Korruption?

Korruption ist Bestechung oder Vorteilnahme. Dies geschieht grundsätzlich zwischen zwei Parteien: einem, der besticht und einem, der bestechlich ist; einem, der Vorteile gewährt und einem, der Vorteile annimmt. Korruption ist strafbar, im geschäftlichen Verkehr nach §§ 299 ff. StGB und gegenüber Amtsträgern nach §§ 331 ff. StGB. Zugleich gibt es das „Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung“ (IntBestG) und das „EU-Bestechungsgesetzes“ (EUBestG).

 

15. Wie kann Korruption begegnet werden?

Grundsätzlich sind die Führungskräfte Beispiel für das gesamte Unternehmen. Eine auf Treu- und Glauben aufgebaute Unternehmenskultur, die eine faire, tolerante und vertrauensvolle Kommunikation fördert, kann Korruption behindern.

Im Rechnungswesen und beim Umgang mit Geldern ist Sicherheit nur durch eine umfassende Kontrolle und beleghafte Dokumentation zu erreichen (Vieraugenprinzip, externe vor Eigenbelegen etc.).

Schwachstellen liegen auch in der Personalauswahl, dem Personaleinsatz und einer angemessenen Vergütung. Hier können angemessene Vergütung, Funktionstrennung (z. B. Debitoren/Kreditoren-Buchhaltung, Auftragsannahme/Auftragsabwicklung), Job-Rotation, oder ggf. die Förderung von Whistleblowing helfen.