Kursangebot | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Risikopräventionsmaßnahmen entwickeln

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Risikopräventionsmaßnahmen entwickeln

01. Wie hilft das Robert Koch-Institut bei der Risikoprävention?

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) gibt Empfehlungen zur Verhinderung von Krankenhausinfektionen heraus, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese beschreiben betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen zur Hygiene, dem Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung und Kontrolle von Infektionen. Zur Beurteilung der beruflichen Sorgfaltspflicht eines Arztes oder einer Einrichtung des Gesundheitswesens können diese Empfehlungen in Gerichtsprozessen dienen.

 

02. Welches Risikomanagement ist für Aktiengesellschaften vorgeschrieben?

Für Aktiengesellschaften ist ein Risikomanagement nach § 91 Abs. 2 AktG vorgeschrieben. Der Vorstand einer AG hat Maßnahmen einzuleiten, die eine Risikofrüherkennung ermöglichen, d. h. er hat ein Überwachungssystem einzurichten. Kapitalgesellschaften haben nach § 289 Abs. 1 HGB in ihrem Lagebericht auf Risiken der zukünftigen Entwicklung einzugehen. Nach § 321 HGB ist das System des Risikomanagements der AG innerhalb der Jahresabschlussprüfung zu prüfen bzw. die Einrichtung derselben zu betreuen.

 

03. Aus welchen Bereichen sollte ein Risikomanagement bestehen?

  • Risikocontrolling:
    frühzeitiges Erkennen von internen und externen Bedrohungen hinsichtlich Vermögen, Finanzen und Ertrag, um rechtzeitig steuernd eingreifen zu können

  • Risikodokumentation:
    Dokumentation von strategischen Projekten zur Verfolgung und Steuerung hinsichtlich ihres Einflusses auf das Gesamtrisiko und den Gesamterfolg

  • Risikoidentifikation:
    durch einen Risikoatlas, welcher z. B. die strategischen, operationalen, finanziellen, personalen und leistungswirtschaftlichen Risiken abbildet

  • Risikokennziffern und Bewertung:
    Frühwarnindikatoren aus dem Rechnungswesen können im Risikosystem erfasst werden und mittels Schwellenwerten definiert werden, damit bei Überschreitungen entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden können.