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Unternehmensführung und -steuerung

Eigenfinanzierung

01. Welche Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung gibt es?

Die Beteiligungsfinanzierung (auch: Einlagenfinanzierung) gehört zu den Formen der Eigenfinanzierung: Dem Unternehmen wird Eigenkapital vom Eigentümer (Einzelunternehmen), Miteigentümer (Gesellschafter/Personengesellschaften) oder Anteilseigner (Kapitalgesellschaften) zur Verfügung gestellt. Man unterscheidet:

a)

Beteiligungsfinanzierung bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, z. B.:

  • Private Mittel des Unternehmers bzw. der Gesellschafter

  • Neuaufnahme von Gesellschaftern.

b)

Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, z. B.:

  • GmbH: Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der Einlage bestehender Gesellschafter

  • AG: Ausgabe neuer Aktien.

c)

Überlassung des Kapitals durch

  • Einzahlung von Barmitteln

  • Einbringen von Sachwerten (z. B. Rechte, Immobilien).

02. Welche Aktienarten unterscheidet man?

Aktienarten
UnterscheidungBezeichnungBeschreibung
ÜbertragungsartInhaberaktieDie Aktie gehört dem jeweiligen Besitzer. Sie wird frei an der Börse gehandelt. Nur die verkaufende Bank kennt den Namen des Inhabers.
NamensaktieDie Aktie ist namentlich auf den Inhaber ausgestellt (Eintragung im Aktienregister); Weitergabe ist nur durch Indossament (Übertragungsvermerk) möglich.
Vinkulierte NamensaktieDie Indossierung ist nur mit Zustimmung der AG möglich (Vinkulus, lat: Fessel).
Umfang der RechteStammaktieNormale Rechte
 VorzugsaktieBesondere Rechte, z. B. Bevorzugung bei der Gewinnverteilung, erhöhter Liquidationsanteil bei Insolvenz; häufig ist das Stimmrecht ausgeschlossen.
AusgabezeitpunktAlte AktieAusgabe bei der Unternehmensgründung
Junge AktieAusgabe bei Kapitalerhöhungen
NennwertNennwertaktieWert = feststehender Anteil am Grundkapital; bei Kapitalerhöhungen müssen neue Nennwertaktien ausgegeben werden.
StückaktieWert = ergibt sich als Quotient aus Grundkapital und Anzahl der Aktien.

03. Was ist das Bezugsrecht?

Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf Bezug neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht ist ein Geldwert, der an der Börse gehandelt wird; der tatsächliche Geldwert ergibt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Bezugswert kann rein rechnerisch ermittelt werden:

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04. Welche Formen der Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gibt es?

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