Inhaltsverzeichnis
01. Welche Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung gibt es?
Die Beteiligungsfinanzierung (auch: Einlagenfinanzierung) gehört zu den Formen der Eigenfinanzierung: Dem Unternehmen wird Eigenkapital vom Eigentümer (Einzelunternehmen), Miteigentümer (Gesellschafter/Personengesellschaften) oder Anteilseigner (Kapitalgesellschaften) zur Verfügung gestellt. Man unterscheidet:
- a)
Beteiligungsfinanzierung bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, z. B.:
Private Mittel des Unternehmers bzw. der Gesellschafter
Neuaufnahme von Gesellschaftern.
- b)
Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, z. B.:
GmbH: Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der Einlage bestehender Gesellschafter
AG: Ausgabe neuer Aktien.
- c)
Überlassung des Kapitals durch
Einzahlung von Barmitteln
Einbringen von Sachwerten (z. B. Rechte, Immobilien).
02. Welche Aktienarten unterscheidet man?
Aktienarten | ||
Unterscheidung | Bezeichnung | Beschreibung |
Übertragungsart | Inhaberaktie | Die Aktie gehört dem jeweiligen Besitzer. Sie wird frei an der Börse gehandelt. Nur die verkaufende Bank kennt den Namen des Inhabers. |
Namensaktie | Die Aktie ist namentlich auf den Inhaber ausgestellt (Eintragung im Aktienregister); Weitergabe ist nur durch Indossament (Übertragungsvermerk) möglich. | |
Vinkulierte Namensaktie | Die Indossierung ist nur mit Zustimmung der AG möglich (Vinkulus, lat: Fessel). | |
Umfang der Rechte | Stammaktie | Normale Rechte |
Vorzugsaktie | Besondere Rechte, z. B. Bevorzugung bei der Gewinnverteilung, erhöhter Liquidationsanteil bei Insolvenz; häufig ist das Stimmrecht ausgeschlossen. | |
Ausgabezeitpunkt | Alte Aktie | Ausgabe bei der Unternehmensgründung |
Junge Aktie | Ausgabe bei Kapitalerhöhungen | |
Nennwert | Nennwertaktie | Wert = feststehender Anteil am Grundkapital; bei Kapitalerhöhungen müssen neue Nennwertaktien ausgegeben werden. |
Stückaktie | Wert = ergibt sich als Quotient aus Grundkapital und Anzahl der Aktien. |
03. Was ist das Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf Bezug neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht ist ein Geldwert, der an der Börse gehandelt wird; der tatsächliche Geldwert ergibt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Bezugswert kann rein rechnerisch ermittelt werden: