Inhaltsverzeichnis
01. Was ist der Zweck der kurzfristigen Erfolgsrechnung?
Die kurzfristige Erfolgsrechnung wird monatlich oder vierteljährlich durchgeführt und soll die (nur) jährlich zu erstellende Gewinn- und Verlustrechnung ergänzen und zwar einmal deshalb, weil der Zeitraum von einem Jahr zu lang für eine Vielzahl betrieblicher Entscheidungen ist und zum anderen, weil der Gewinn in der GuV-Rechnung aus steuerlichen Gründen nicht die für das Betriebsgeschehen notwendigen Entscheidungen erlaubt. Außerdem umfasst die GuV-Rechnung neutrale Aufwendungen und Erträge, die im vorliegenden Fall unberücksichtigt bleiben müssen.
02. Wie wird die kurzfristige Erfolgsrechnung durchgeführt?
Die kurzfristige Erfolgsrechnung wird durch Gegenüberstellung der in einer Kostenrechnungsperiode – in der Regel einem Monat – für einen Kostenträger ermittelten Kosten und erzielten Erlöse durchgeführt. Sie gibt dem Handel – nach Warengruppen getrennt – einen Einblick in:
Umsatzentwicklung
Wareneingang
Wareneingangskalkulation
Preisänderungen
Lagerbestand
Lagerumschlag
Man unterscheidet die kurzfristige Erfolgsrechnung
zu Einstandswerten (Einstandswertverfahren) oder
zu Verkaufswerten (Verkaufswertverfahren).
03. Wie wird die kurzfristige Erfolgsrechnung im Einstandswertverfahren angewandt?
Das Einstandswertverfahren eignet sich insbesondere dann, wenn infolge von Staffelpreisen oder Mengenrabatten nicht mit festen Verkaufspreisen gearbeitet werden kann. Berechnungsgrundlage sind die in der letzten Periode erzielten Handelsspannen je Warengruppe.
04. Wie wird die kurzfristige Erfolgsrechnung im Verkaufswertverfahren durchgeführt?
Das Verkaufswertverfahren der KER kommt vor allem für Betriebe in Frage, die mit festen, ausgezeichneten Verkaufspreisen arbeiten. Das ist die Mehrzahl der Einzelhandelsbetriebe.