Kursangebot | Unternehmensführung und -steuerung | Umweltmanagement als Werkzeug des Risikomanagements

Unternehmensführung und -steuerung

Umweltmanagement als Werkzeug des Risikomanagements

01. Warum wird das Umweltmanagement zum Werkzeug des Risikomanagements?

  • Die Revisions-Entwürfe der Normen für Qualitäts- und Umweltmanagement zeigen, dass Unternehmen ihre Managementsysteme anpassen müssen, um die künftigen Forderungen erfüllen zu können. Das Risikomanagement wird zum Basisprinzip aller Managementsysteme. Chancen und Risiken in jedem Bereich (Umwelt, Sicherheit/Arbeitsschutz, Qualität) müssen ermittelt werden. Dazu sollen die Werkzeuge und Mechanismen des Risikomanagements verwendet werden (z. B. FMEA).

  • Die Revision der Normen 9001 (Qualitätsmanagement) und der ISO 14001 (Umweltschutz) soll die Integration in bestehende Managementsysteme vereinfachen, Kombizertifizierungen erleichtern und Unternehmen insgesamt entlasten.

imported

 

02. An welchen Phänomenen lässt sich heute die globale Umweltbelastung festmachen?

Heute zeigt sich die Umweltkrise im Wesentlichen in folgenden Phänomenen:

Phänomene der Umweltbelastung
Betrachtungsobjekte, z. B.Beispiele zur Umweltschädigung
BodenBodenverseuchung und -versiegelung, Kontaminierung, Landschaftszersiedelung und -verbrauch; Erosion landwirtschaftlicher Nutzfläche und Vordringen der Wüsten
Luft, KlimaVerringerung der Ozonschicht, Erwärmung der Erdoberfläche, Treibhauseffekt, Emissionen (z. B. CO2-Ausstoß, Feinstaub); Ansteigen der mittleren globalen Lufttemperatur um 0,3 bis 0,6 Grad Celsius seit Ende des 19. Jahrhunderts
Wasser, WeltmeereGewässerverunreinigung, weltweite Wasserverknappung; Ansteigen des Meeresspiegels um 10 bis 25 Zentimeter in den letzten 100 Jahren (Abschmelzen der Eisschicht an den Polkappen)
Flora, FaunaArtenvernichtung, Überfischung der Weltmeere, saurer Regen, Waldsterben
RessourcenRückgang der weltweiten Ressourcen und Energieträger, insbesondere bei Erdöl und Gas; Abholzen der Tropenwälder

03. Was versteht man unter dem Begriff „Umweltschutz“?

Der Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Pflanzen und Tieren.

Der Umweltschutz ist in Deutschland ein Staatsziel. Er ist deshalb in Art. 20a des Grundgesetzes festgeschrieben. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzrecht zielt der Begriff nicht nur auf den Schutz von Menschen als Lebewesen, sondern schließt den Schutz von Tieren und Pflanzen sowie den Schutz des Lebensraumes der Bürger ein.

04. Nach welchen Gesichtspunkten lässt sich der Umweltschutz unterteilen?

Unterteilen kann man den Umweltschutz in die Bereiche:

  • Medialer Umweltschutz:
    Schwerpunkt ist der Schutz der Lebenselemente Boden, Wasser und Luft.

  • Kausaler Umweltschutz:
    Schwerpunkt ist die Prävention von Gefahren.

  • Vitaler Umweltschutz:
    Naturschutz, Landschaftsschutz und Waldschutz zählen zum vitalen Umweltschutz.

05. Welche Sachgebiete des Umweltschutzes gibt es?

Als Sachgebiete des Umweltschutzes gelten:

  • Immissionsschutz

  • Strahlenschutz

  • Gewässerschutz

  • Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung

  • Naturschutz

  • Landschaftspflege

  • Wasserwirtschaft.

06. Welche Prinzipien gelten im Umweltschutz und daraus folgend im Umweltrecht?

imported

07. Welche Zielsetzung hat der Umweltschutz?

Das Postulat heißt Nachhaltigkeit. Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit bilden eine untrennbare Einheit. Dies ist der wesentliche Kern des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung, auf das sich die Staatengemeinschaft 1992 in Rio verständigt hat. Nachhaltig ist eine Entwicklung, die diese drei Aspekte zusammenführt.

imported

Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen muss mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden. Den Weg zur Nachhaltigkeit muss dabei jede Gesellschaft für sich definieren. Er hängt von den jeweiligen geographischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten ab und sieht für Entwicklungsländer und Industrieländer aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgangslage jeweils anders aus.

Einigkeit besteht in der Staatengemeinschaft darüber, dass umweltgerechtes Leben und Wirtschaften zumindest drei grundlegenden Kriterien genügen muss, die auch als die Managementregeln der Nachhaltigkeit bezeichnet werden:

  • Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z. B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate – andernfalls ginge diese Ressource zukünftigen Generationen verloren (vgl. als Negativbeispiel die Abholzung der Tropenwälder).

  • Die Nutzung nicht-erneuerbarer Naturgüter (z. B. fossile Energieträger oder landwirtschaftliche Nutzfläche) darf auf Dauer nicht größer sein als die Substitution ihrer Funktionen (Beispiel: denkbare Substitution fossiler Energieträger durch Wasserstoff aus solarer Elektrolyse).

  • Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt (Beispiel: Anreicherung von Treibhausgasen in der Atmosphäre oder von säurebildenden Substanzen in Waldböden).

08. Welche Aufgabe verfolgt der Umweltschutz?

Aufgabe des Umweltschutzes im engeren Sinne ist der Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der ökonomischen Aktivitäten des Menschen auf die Umwelt.

Hierbei haben sich

  • die Maßnahmen zur Bewahrung von Boden und Wasser vor Verunreinigung durch chemische Fremdstoffe und Abwasser

  • die Reinhaltung der Luft

  • die Reinhaltung der Nahrungskette

  • die Lärmbekämpfung

  • die Müllbeseitigung, die Wiedergewinnung von Abfallstoffen (Recycling) und

  • mit besonderer Aktualität der Strahlenschutz

herausgebildet.

09. Welche deutschen Rechtsvorschriften sind beim Umweltschutz vom Unternehmer zu beachten?

Umweltschutz – Gesetze, Normen und Regelwerke
AbkürzungKurzbeschreibung
BGB§§ 823 ff. BGB Deliktische, verschuldensunabhängige Haftung §§ 906, 907 BGB Beeinträchtigungen in Form von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Geräusch, Erschütterungen usw.
StGBStrafgesetzbuch, 28. Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt
BImSchGDas Bundesimmissionsschutzgesetz ist das bedeutendste Recht auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Es bestimmt den Schutz vor Immissionen und regelt den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie die Pflichten der Betreiber von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Zweck ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sowie vor den Gefahren und Belästigungen von Anlagen.
TA Luft, TA Lärm, StörfallverordnungDurchführungsverordnungen zum BImSchG
BbodSchGZielsetzung: Die Beschaffenheit des Bodens nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen.
KrWGMit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen.
WHGVermeidung von Schadstoffeinleitungen in Gewässer
WRMGGesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen; regelt die Vermarktung umweltgefährdender Stoffe.
VerpackungsverordnungReduzierung der Verpackungsmengen und Rückführung in den Stoffkreislauf (Wieder-/Weiter-/-verwendung/-verwertung).
Öko-AuditVerordnung EMASDie Verordnung geht über die DIN ISO 14001 hinaus. Die Zertifizierung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist im Gegensatz zur DIN ISO 14001 öffentlichrechtlich geregelt.
DIN ISO 14001International gültiger Forderungskatalog für ein systematisches Umweltmanagement (UM). Wird im Rahmen des TQM voll in das Qualitätsmanagement integriert.
Die Umweltmanagementnormen ISO 14001: 2004 (bzw. EMAS) sind sehr ähnlich strukturiert wie die (ISO 9001) Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Diese können daher vergleichsweise einfach um das Umweltmanagement ergänzt werden.