Inhaltsverzeichnis
- 01. Warum wird das Umweltmanagement zum Werkzeug des Risikomanagements?
- 02. An welchen Phänomenen lässt sich heute die globale Umweltbelastung festmachen?
- 03. Was versteht man unter dem Begriff „Umweltschutz“?
- 04. Nach welchen Gesichtspunkten lässt sich der Umweltschutz unterteilen?
- 05. Welche Sachgebiete des Umweltschutzes gibt es?
- 06. Welche Prinzipien gelten im Umweltschutz und daraus folgend im Umweltrecht?
- 07. Welche Zielsetzung hat der Umweltschutz?
- 08. Welche Aufgabe verfolgt der Umweltschutz?
- 09. Welche deutschen Rechtsvorschriften sind beim Umweltschutz vom Unternehmer zu beachten?
01. Warum wird das Umweltmanagement zum Werkzeug des Risikomanagements?
Die Revisions-Entwürfe der Normen für Qualitäts- und Umweltmanagement zeigen, dass Unternehmen ihre Managementsysteme anpassen müssen, um die künftigen Forderungen erfüllen zu können. Das Risikomanagement wird zum Basisprinzip aller Managementsysteme. Chancen und Risiken in jedem Bereich (Umwelt, Sicherheit/Arbeitsschutz, Qualität) müssen ermittelt werden. Dazu sollen die Werkzeuge und Mechanismen des Risikomanagements verwendet werden (z. B. FMEA).
Die Revision der Normen 9001 (Qualitätsmanagement) und der ISO 14001 (Umweltschutz) soll die Integration in bestehende Managementsysteme vereinfachen, Kombizertifizierungen erleichtern und Unternehmen insgesamt entlasten.
02. An welchen Phänomenen lässt sich heute die globale Umweltbelastung festmachen?
Heute zeigt sich die Umweltkrise im Wesentlichen in folgenden Phänomenen:
Phänomene der Umweltbelastung | |
Betrachtungsobjekte, z. B. | Beispiele zur Umweltschädigung |
Boden | Bodenverseuchung und -versiegelung, Kontaminierung, Landschaftszersiedelung und -verbrauch; Erosion landwirtschaftlicher Nutzfläche und Vordringen der Wüsten |
Luft, Klima | Verringerung der Ozonschicht, Erwärmung der Erdoberfläche, Treibhauseffekt, Emissionen (z. B. CO2-Ausstoß, Feinstaub); Ansteigen der mittleren globalen Lufttemperatur um 0,3 bis 0,6 Grad Celsius seit Ende des 19. Jahrhunderts |
Wasser, Weltmeere | Gewässerverunreinigung, weltweite Wasserverknappung; Ansteigen des Meeresspiegels um 10 bis 25 Zentimeter in den letzten 100 Jahren (Abschmelzen der Eisschicht an den Polkappen) |
Flora, Fauna | Artenvernichtung, Überfischung der Weltmeere, saurer Regen, Waldsterben |
Ressourcen | Rückgang der weltweiten Ressourcen und Energieträger, insbesondere bei Erdöl und Gas; Abholzen der Tropenwälder |
03. Was versteht man unter dem Begriff „Umweltschutz“?
Der Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Pflanzen und Tieren.
Der Umweltschutz ist in Deutschland ein Staatsziel. Er ist deshalb in Art. 20a des Grundgesetzes festgeschrieben. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzrecht zielt der Begriff nicht nur auf den Schutz von Menschen als Lebewesen, sondern schließt den Schutz von Tieren und Pflanzen sowie den Schutz des Lebensraumes der Bürger ein.
04. Nach welchen Gesichtspunkten lässt sich der Umweltschutz unterteilen?
Unterteilen kann man den Umweltschutz in die Bereiche:
Medialer Umweltschutz:
Schwerpunkt ist der Schutz der Lebenselemente Boden, Wasser und Luft.Kausaler Umweltschutz:
Schwerpunkt ist die Prävention von Gefahren.Vitaler Umweltschutz:
Naturschutz, Landschaftsschutz und Waldschutz zählen zum vitalen Umweltschutz.
05. Welche Sachgebiete des Umweltschutzes gibt es?
Als Sachgebiete des Umweltschutzes gelten:
Immissionsschutz
Strahlenschutz
Gewässerschutz
Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung
Naturschutz
Landschaftspflege
Wasserwirtschaft.
06. Welche Prinzipien gelten im Umweltschutz und daraus folgend im Umweltrecht?
07. Welche Zielsetzung hat der Umweltschutz?
Das Postulat heißt Nachhaltigkeit. Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit bilden eine untrennbare Einheit. Dies ist der wesentliche Kern des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung, auf das sich die Staatengemeinschaft 1992 in Rio verständigt hat. Nachhaltig ist eine Entwicklung, die diese drei Aspekte zusammenführt.
Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen muss mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden. Den Weg zur Nachhaltigkeit muss dabei jede Gesellschaft für sich definieren. Er hängt von den jeweiligen geographischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten ab und sieht für Entwicklungsländer und Industrieländer aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgangslage jeweils anders aus.
Einigkeit besteht in der Staatengemeinschaft darüber, dass umweltgerechtes Leben und Wirtschaften zumindest drei grundlegenden Kriterien genügen muss, die auch als die Managementregeln der Nachhaltigkeit bezeichnet werden:
Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z. B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate – andernfalls ginge diese Ressource zukünftigen Generationen verloren (vgl. als Negativbeispiel die Abholzung der Tropenwälder).
Die Nutzung nicht-erneuerbarer Naturgüter (z. B. fossile Energieträger oder landwirtschaftliche Nutzfläche) darf auf Dauer nicht größer sein als die Substitution ihrer Funktionen (Beispiel: denkbare Substitution fossiler Energieträger durch Wasserstoff aus solarer Elektrolyse).
Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt (Beispiel: Anreicherung von Treibhausgasen in der Atmosphäre oder von säurebildenden Substanzen in Waldböden).
08. Welche Aufgabe verfolgt der Umweltschutz?
Aufgabe des Umweltschutzes im engeren Sinne ist der Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der ökonomischen Aktivitäten des Menschen auf die Umwelt.
Hierbei haben sich
die Maßnahmen zur Bewahrung von Boden und Wasser vor Verunreinigung durch chemische Fremdstoffe und Abwasser
die Reinhaltung der Luft
die Reinhaltung der Nahrungskette
die Lärmbekämpfung
die Müllbeseitigung, die Wiedergewinnung von Abfallstoffen (Recycling) und
mit besonderer Aktualität der Strahlenschutz
herausgebildet.
09. Welche deutschen Rechtsvorschriften sind beim Umweltschutz vom Unternehmer zu beachten?
Umweltschutz – Gesetze, Normen und Regelwerke | |
Abkürzung | Kurzbeschreibung |
BGB | §§ 823 ff. BGB Deliktische, verschuldensunabhängige Haftung §§ 906, 907 BGB Beeinträchtigungen in Form von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Geräusch, Erschütterungen usw. |
StGB | Strafgesetzbuch, 28. Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt |
BImSchG | Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist das bedeutendste Recht auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Es bestimmt den Schutz vor Immissionen und regelt den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie die Pflichten der Betreiber von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Zweck ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sowie vor den Gefahren und Belästigungen von Anlagen. |
TA Luft, TA Lärm, Störfallverordnung | Durchführungsverordnungen zum BImSchG |
BbodSchG | Zielsetzung: Die Beschaffenheit des Bodens nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen. |
KrWG | Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. |
WHG | Vermeidung von Schadstoffeinleitungen in Gewässer |
WRMG | Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln |
ChemG | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen; regelt die Vermarktung umweltgefährdender Stoffe. |
Verpackungsverordnung | Reduzierung der Verpackungsmengen und Rückführung in den Stoffkreislauf (Wieder-/Weiter-/-verwendung/-verwertung). |
Öko-AuditVerordnung EMAS | Die Verordnung geht über die DIN ISO 14001 hinaus. Die Zertifizierung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist im Gegensatz zur DIN ISO 14001 öffentlichrechtlich geregelt. |
DIN ISO 14001 | International gültiger Forderungskatalog für ein systematisches Umweltmanagement (UM). Wird im Rahmen des TQM voll in das Qualitätsmanagement integriert. |
Die Umweltmanagementnormen ISO 14001: 2004 (bzw. EMAS) sind sehr ähnlich strukturiert wie die (ISO 9001) Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Diese können daher vergleichsweise einfach um das Umweltmanagement ergänzt werden. |