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VWL und BWL für Wirtschaftsfachwirte - Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen

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VWL und BWL für Wirtschaftsfachwirte

Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen

Inhaltsverzeichnis

Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen

Gründungsphasen

 

01. In welchen Schritten erfolgt der Weg zum eigenen Unternehmen?

Der Schritt vom Angestellten zum selbstständigen Unternehmer ist mit Chancen und Risiken verbunden und muss daher planvoll sowie mit der erforderlichen Umsicht und Sachkenntnis erfolgen. Der nachfolgende Wegweiser zeigt die wichtigsten Phasen der Existenzgründung:

  1. Prüfen Sie Ihre Eignung zum Unternehmer!

    • Passt Ihre Berufsausbildung?

    • Sind Sie ein Unternehmertyp?

    • Sind Sie bereit 60 Stunden und mehr in der Woche zu arbeiten?

    • Sind Sie in den letzten drei Jahren überwiegend körperlich fit gewesen?

    • Weiterbildungsbedarf? usw.

    → vgl. außerdem 1.3.2

  2. Was ist das Besondere an meiner Geschäftsidee?

    • Besteht ausreichende Nachfrage?

    • Gibt es Wettbewerber?

    • Gründungskonzept!

    • Businessplan! usw.

    → vgl. außerdem 1.3.2

  3. Welche Art der Gründung wird gewählt?

    • Errichtung?

    • Übernahme?

    • Franchise? usw.

  4. Welche Rechtsform wird gewählt?

    • steuerliche, rechtliche und finanzielle Aspekte

    → vgl. außerdem 1.3.3

  5. Woher kommt das Startkapital?

    • Gründungskosten?

    • Kosten für die Anlaufphase?

    • Anlage-/Umlaufvermögen?

    • Unternehmerlohn?

    • Eigen-/Fremdkapital?

    • Existenzgründungsdarlehen?

    • Beratung!

  6. Welche Genehmigungen und Versicherungen sind erforderlich?

    • Gewerbeerlaubnis?

    • Finanzamt?

    • Steuerberater?

    • Kammer?

    • Handelsregister?

    • Kranken-/Sozialversicherung?

    • Betriebliche und persönliche Absicherung?

  7. Wer berät mich während der Gründungs- und Anlaufphase?

    • Steuerberater?

    • IHK?

    • Gründungscoach?

Voraussetzungen der Existenzgründung

 

01. Welche persönlichen Voraussetzungen sollte ein Existenzgründer/Unternehmer mitbringen?

Bevor man den Schritt in die Selbstständigkeit konkret plant, ist es erforderlich einige Grundvoraussetzungen zu prüfen. Dazu gehört es im Vorfeld zu ermitteln, ob man ein „Unternehmertyp“ ist, d. h. ob man persönlich für eine selbstständige Tätigkeit überhaupt geeignet ist. Wichtige Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • stabile Gesundheit (geistig, körperlich, psychisch)

  • stabiles Umfeld (Ehe, Kinder; emotionale Unterstützung Ihres Vorhabens durch die Familie)

  • stabile Persönlichkeit und Eignung als Unternehmer (kontaktfähig, risikobereit, selbstbewusst, handlungsaktiv, aufgeschlossen für Neues)

  • finanzielle Rücklagen zur Überbrückung der Zeit, in der noch keine Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit entstehen.

Nachfolgend finden Sie eine Checkliste, die hilft, die notwendigen, persönlichen Voraussetzungen für eine Existenzgründung zu prüfen (in Anlehnung an: Existenzgründung, Bundesanstalt für Arbeit):

Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen für eine Existenzgründung!
Passt Ihre Berufsausbildung und Ihre Erfahrung zur Branche, in der Sie sich selbstständig machen wollen? 
Sind Sie bereit in der ersten Zeit 60 Stunden und mehr zu arbeiten? 
Haben Sie ein finanzielles Polster? 
Können Sie für mindestens zwei Jahre auf Urlaub und Freizeit verzichten? 
Sind Sie fit und leistungsfähig? 
Sind Sie stressstabil? Lösen Sie anstehende Probleme oder gehen Sie ihnen aus dem Wege? 
Können Sie noch ruhig schlafen, wenn Sie an alle Unsicherheiten einer selbstständigen Existenz denken? 
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen: Haben Sie Führungserfahrung? 
Haben Sie Erfahrung im Vertrieb? 
Kommen Sie damit zurecht, dass Ihr Einkommen unregelmäßig und schwankend ist? 
Hat Ihr (Ehe-)Partner eine positive Einstellung zu Ihrem Vorhaben und unterstützt er Sie emotional? 
Haben Sie eine fundierte kaufmännische und/oder betriebswirtschaftliche Ausbildung/Erfahrung? 
Gibt es ergänzende Einkommensquellen (Eltern, Ehepartner, Kapitalanlage)? 

 

02. Welche Anmeldungen sind erforderlich? Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden?

Die Mehrzahl der Existenzgründer unterschätzen den Zeitaufwand, der mit Anmeldungen und Genehmigungen verbunden ist. Manche Vorgänge sind „reine Formsache“, andere wiederum Voraussetzung für den Beginn der Geschäftstätigkeit. Verzögerungen können eintreten, wenn Genehmigungen aufeinander aufbauen. Kosten entstehen (fast) immer.

 

Im Überblick:

GewerbeerlaubnisIn Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine Erlaubnis erforderlich. In einigen Branchen ist eine spezielle Erlaubnis notwendig, z. B. Apotheken, Arbeitnehmerüberlassung, Bewachungsgewerbe. Restriktionen gibt die Handwerksordnung vor (z. B. Meisterzwang) sowie z. B. die Steuerberaterprüfung.
GewerbescheinJeder, der ein Gewerbe betreiben will (z. B. Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB), muss dies vorher anmelden: Den Gewerbeschein erhält man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung; mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass und ggf. erforderliche Nachweise/Genehmigungen (vgl.: Besondere Genehmigungen). Der Betrieb eines Gewerbes ist grundsätzlich jedermann gestattet. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung weiter an das Finanzamt, das statistische Landesamt, die Berufsgenossenschaft, die IHK bzw. Handwerkskammer und ggf. an das Handelsregister.
Agentur für ArbeitPflicht zur Anmeldung, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Agentur erteilt eine Betriebsnummer und händigt ein Schlüsselverzeichnis der versicherungspflichtigen Tätigkeiten aus.
FinanzamtBei Gewerbetreibenden erhält das Finanzamt eine Mitteilung über die Existenzgründung vom Gewerbeamt (vgl. oben). Freiberufler müssen sich selbst anmelden. Gewerbetreibende können sich zusätzlich selbst anmelden und so ggf. den Vorgang beschleunigen. Das Finanzamt stellt Fragen (geschätzte Einnahmen/Ausgaben) und erteilt eine Steuernummer.
HandelsregisterDie Pflicht oder die Möglichkeit der Handelsregistereintragung ist abhängig von der Rechtsform. Die IHK prüft und berät.
KrankenkasseDie Anmeldung ist erforderlich, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden und kann nach der Betriebsgründung erfolgen.
BerufsgenossenschaftBei Gründung oder Übernahme besteht Anmeldepflicht. Die BG prüft, ob der Geschäftsbetrieb versicherungspflichtig ist. Gegebenenfalls kann sich eine freiwillige Versicherung lohnen, da die Beiträge niedrig sind.
Besondere GenehmigungenFür einige Geschäftszweige sind Sachkundenachweise erforderlich: Verkauf von Milch, Schusswaffen, frei verkäufliche Arzneimittel; Hotel und Gaststätten: Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz und Teilnahme an einem 1-tägigen Kurs der IHK; Betreiben von Umwelt gefährdenden Anlagen: Genehmigung nach dem BImSchG; Reisegewerbe (ohne feste Betriebsstätte): Erlaubnis beim Gewerbeaufsichtsamt erforderlich. Über weitere, genehmigungspflichtige Gewerbe informiert die zuständige IHK.
Formalitäten in eigenem InteresseAnmeldung des Betriebes bei den Versorgungsbetrieben (Strom, Wasser, Müll); Bankverbindung, ggf. Postfach/Postvollmacht; Telefon-/Telefax-Anschluss; Webseite/Internetadresse; Firmenschild anbringen.

 

03. Welche Qualifikationen sind für eine selbstständige Existenz unerlässlich?

Da in Deutschland die Gewerbefreiheit im Artikel 12 des Grundgesetzes festgelegt ist, benötigt man vom Grundsatz her für die Ausübung eines Gewerbes keine Ausbildung. Nur in einigen Fällen ist die Sachkunde durch Ausbildung oder Prüfung nachzuweisen.

Auch wenn für die meisten Gründungen keine Ausbildung nachgewiesen werden muss, so gilt doch: Neben der persönlichen Eignung gehören Ausbildung und Erfahrung mit zum wichtigsten Startkapital des Existenzgründers. Gefordert sind Fachkenntnisse bezogen auf die Branche, in der man sein Geschäft eröffnen will (Produktkenntnisse, Marktbesonderheiten, Besonderheiten und Usancen der Branche, Detailkenntnisse über Preispolitik usw.). Unerlässlich sind betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse. Der Existenzgründer trifft schließlich auf Mitbewerber, die seit langer Zeit ihr Geschäft erfolgreich führen; gegen diese Erfahrung muss er antreten.

Die Universität Trier hat zusammen mit der Mittelstandsforschung Bonn die häufigsten Know-how-Defizite bei Existenzgründern ermittelt:

Quelle: InMit, Trier und IfM, Bonn

Die Top 20: Defizite bei Existenzgründern
BankgesprächLiquiditätsplanungMarketing/WerbungJuristische Kenntnisse
SteuerrechtVersicherungenFördermittelBuchhaltung
PreisfindungVerhandlungstechnikBilanzanalyseKonfliktmanagement
NachfrageeinschätzungBranchenkenntnisseDelegationKundengespräch
Unternehmenskauf/-verkaufStrategische Unternehmens-führungGründungs-formalitätenBeschaffungs-management

 

04. Wie findet der Existenzgründer geeignete Weiterbildungsmaßnahmen, um fachliche Defizite aufzuarbeiten?

Die Existenzgründung wird von Ministerien, Behörden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen intensiv durch Beratungsangebote, Sonderveröffentlichungen und Internetportale unterstützt. Weiterführend sind z. B. folgende Kontakte bzw. Schriften:

KURS NET

Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit; sie enthält Bildungsangebote von Kammern, Verbänden und anderen Bildungsträgern, die sich speziell an Existenzgründer richten.

BERUFE NET

Datenbank der Bundesagentur für Arbeit; zeigt aktuelle Anforderungen in den Berufen und erläutert Voraussetzungen und Chancen der Existenzgründung.

WIS

Weiterbildungs-Informationssystem des DIHK, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages; WIS informiert über aktuelle Weiterbildungsangebote bundesweit.

Prüfungstipp

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Weitere Informationen liefern die IHKn, die Arbeitsagenturen, die Volkshochschulen und die mehr als 60 Weiterbildungsdatenbanken im Internet. Erfolgreich ist auch die Recherche über eine Suchmaschine (z. B. www.google.de/Existenzgründung).

 

05. Welche Risiken sind mit einer selbstständigen Existenz verbunden?

Risiken einer selbstständigen Existenz (Beispiele)
Fehlende LiquiditätDie Hauptursache von Firmeninsolvenzen in Deutschland ist Illiquidität, d. h. das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Erst an zweiter Stelle kommt der Faktor „fehlende Aufträge bzw. fehlender Umsatz“.
Entscheidungen unter UnsicherheitJede Entscheidung im Geschäftsleben ist eine Entscheidung unter Unsicherheit: Besteht für diese Geschäftsidee eine Nachfrage? Ist der Preis marktgerecht? Lohnt sich der Vertragsabschluss? Welchen Einfluss hat die Witterung auf das Käuferverhalten? usw. Die Unsicherheit kann durch sorgfältige Recherchen und Analyse der gewonnenen Daten verringert werden, ausgeschlossen werden kann sie nicht.
GesundheitNur bei stabiler psychischer, geistiger und körperlicher Verfassung lässt sich ein Geschäft auf Dauer erfolgreich führen.
Instabiles UmfeldJeder Unternehmer ist auf ein stabiles Umfeld angewiesen. Ein Todesfall in der Familie, ständiger Streit, fehlende Unterstützung des Ehepartners, permanente Belastungen in der Kindererziehung und nicht zuletzt ständige finanzielle Sorgen mindern die Kraft, die im Unternehmen dringend benötigt wird.
Instabile PersönlichkeitUnternehmer sein heißt „etwas unternehmen/eine Sache tun/die Dinge anpacken“. Bei Unternehmerpersönlichkeiten sind i. d. R. bestimmte Eigenschaften vorherrschend: selbstbewusst, zupackend, kontaktfreudig, risikobereit, offen für Neues und engagiert. Wer diese Eigenschaften auf Dauer nicht hat oder sie verliert (z. B. aufgrund psychischer Erkrankung) ist deshalb kein „schlechter Mensch“, sondern eben nur kein Unternehmer.
HaftungVom Grundsatz her gilt: Der (Einzel-)Unternehmer haftet jederzeit und uneingeschränkt für sein Handeln. Jede Fehlentscheidung hat er selbst zu vertreten, jedes Risiko muss er allein tragen. Natürlich gibt es Ausnahmen: Haftungsbegrenzung, Verteilung der Haftung auf mehrere Gesellschaften, Abschluss von Versicherungen gegen bestimmte Risiken (freiwillig oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben). Dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit der getroffenen Aussage.
Armut im AlterLeider trifft es auch auf erfolgreiche Unternehmer zu, dass sie in Zeiten des „Wachstums und der Blüte“ zu wenig an die Altersvorsorge denken. Manchmal liegt dies an fehlenden Finanzmitteln, an einem überzogenen Lebensstandard oder einfach an der Verdrängung.

 

06. Wie wird eine erste, vage Geschäftsidee überprüft (Analyse der Ausgangslage)?

Die Idee, sich selbstständig zu machen, kann unterschiedlich motiviert sein (Freiraum, „eigener Chef“, Produktidee, höheres Einkommen u. Ä.). Bei jeder Geschäftsidee muss unabhängig von der Branche grundsätzlich im Vorfeld geprüft werden, wie sich die Ausgangslage für diese Idee darstellt. Dazu gehört vor allem die Beantwortung folgender Schlüsselfragen:

Analyse der Ausgangslage
EignungEigne ich mich persönlich und fachlich zum Unternehmer?
Produkt/LeistungWelches Produkt/welche Leistung kann ich am Markt anbieten?
Was ist das Besondere an diesem Produkt/an dieser Leistung?
KundenGibt es eine Nachfrage nach diesem Produkt/nach dieser Leistung?
Warum werden die Kunden bei mir kaufen und nicht bei anderen?
StandortWo sind meine Kunden?
Wie erreichen mich meine Kunden?
Wo muss meine Firma ihren Standort haben?
WettbewerbWer sind meine Wettbewerber?
Wo haben sie ihren Standort?
Welche Produkte/Leistungen bietet der Wettbewerb an?
Worin unterscheide ich mich vom Wettbewerb?

 

07. Wie lassen sich Erfolg versprechende Geschäftsideen entwickeln? Gibt es „fertige“ Konzepte, die sich nutzen lassen?

Die Basis für ein schlüssiges Unternehmenskonzept (Businessplan) ist eine Erfolg versprechende Geschäftsidee. Man kann auf bestehende Konzepte zurückgreifen (Fremdkonzept) oder selbst entwickeln (Eigenkonzept). Viele erfolgreich umgesetzte Geschäftsideen sind nicht wirklich neu, sondern wurden aus bereits existierenden weiterentwickelt oder auf andere Situationen/Märkte übertragen.

Das heißt: Erfolgreiche Geschäftsideen muss man sich erarbeiten. Eine erste, vage Idee, die dann ungeprüft realisiert wird, ist kein tauglicher Weg, um zu einem schlüssigen Unternehmenskonzept zu gelagen. Die Idee muss geprüft, verfeinert und auf ihre Markttauglichkeit hin „getestet“ werden. Dabei sollte man viele Informationsquellen auswerten:

  • Informationen über allgemeine wirtschaftliche Trends, „boomende“ Branchen

  • Lektüre erfolgreicher Geschäftsideen bzw. Beispiele gelungener Existenzgründungen

  • Auswerten einschlägiger Fachzeitschriften und Medien:

    • Wirtschaftsmagazine (Printmedien und TV-Sendungen)

    • Online-Informationen im Internet

    • Marketingfachzeitschriften

    • Veröffentlichungen von Unternehmensberatungen

    • Internet-Recherche nach Marktstudien (aktuelle Marktstudien von Marktforschungsinstituten stehen häufig kostenlos zum Download im Internet zur Verfügung)

    • Recherchen mit Metasuchmaschinen

    • Fachzeitschriften/-magazine (z. B. „impulse“-Sonderhefte)

    • Gründermessen, Gründerwettbewerbe, Gründerinitiativen.

 

08. Welche Bestandteile hat ein Businessplan? Wie wird er verfasst?

Wer sich beruflich selbstständig machen will, muss wissen, wie er seine Geschäftsidee in ein schlüssiges Unternehmenskonzept umsetzen will. Dieser sogenannte Businessplan ist die Regieanweisung für die Existenzgründerin/den Existenzgründer und enthält alle Faktoren, die für Erfolg oder Misserfolg der Geschäftsidee entscheidend sein können.

Jedes Konzept enthält qualitative Elemente („Soft facts“; weiche Fakten, die schwer messbar sind) und quantitative Elemente („Hard facts“; harte Fakten lassen sich in Daten und Zahlen wiedergeben und haben messbaren Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit).

Der Businessplan ist Voraussetzung für den Erfolg der Geschäftsidee und erforderlich, um Kredite von der Bank sowie Fördermittel von Bund und Ländern zu erhalten. Der Plan sollte vom Existenzgründer selbst geschrieben werden, damit er mit dem Konzept vertraut ist, „dahinter steht“ und es im Bankgespräch überzeugend präsentieren kann.

Form und Inhalt des Businessplans sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Einfach, klar und gegliedert; keine komplizierten Fachbegriffe

  • vorangestellt wird immer eine Zusammenfassung

  • Angebot und Kundennutzen herausarbeiten

  • Konkurrenz und Kunden beschreiben

  • Standortwahl begründen.

Der Businessplan muss überzeugend präsentiert werden – z. B. beim Gespräch mit der Bank, bei der Beantragung von Fördermitteln, beim Gründungscoaching.

Der Umfang des Businessplans hängt von der Geschäftsidee und von der Größe des Unternehmens ab. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie empfiehlt folgende Grobgliederung (Quelle: in Anlehnung an BMWi in: www.existenzgruender.de):

  1. Zusammenfassung

    • Form: Nicht mehr als zwei Seiten, Schriftgröße 12 Punkt, Ränder, Absätze, Zwischenüberschriften

    • Name des zukünftigen Unternehmens?

    • Name/n des/der Gründer/s?

    • Was wird das Unternehmen anbieten?

    • Was ist das Besondere daran?

    • Welche Kunden kommen dafür infrage?

    • Wie soll das Angebot die Kunden erreichen?

    • Welche speziellen Bedürfnisse/Probleme haben Ihre Kunden?

    • Welchen Gesamtkapitalbedarf benötigt das Vorhaben?

    • Welcher Starttermin ist geplant?

    • Welches kurz- und langfristige Umsatzpotenzial ist damit verbunden?

    • Besteht Abhängigkeit von wenigen Großkunden?

  2. Geschäftsidee

    • Was ist die Geschäftsidee (Kurzbeschreibung)?

    • Was ist das Besondere daran? (sog. „Alleinstellungsmerkmal“)

    • Was ist das kurz- und langfristige Unternehmensziel?

  3. Unternehmen

    • Vorstellung des Unternehmens: Gründungsdatum, Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Sitz, Geschäftszweck, strategische Allianzen; ggf. Rechte, Lizenzen, Verträge

    • In welcher Phase befindet sich das Unternehmen (Entwicklung, Gründung, Markteinführung, Wachstum)?

  4. Produkt, Leistungsangebot

    • Welches Produkt/welche Leistung soll angeboten werden?

    • Was ist das Besondere an diesem Angebot/dieser Leistung?

    • Wie ist der Entwicklungsstand des Produktes/der Leistung?

    • Welche Voraussetzungen müssen bis zum Start noch erfüllt werden?

    • Welche gesetzlichen Vorgaben/Formalitäten (Zulassungen, Genehmigungen) sind noch zu erledigen?

  5. Markt, Wettbewerb

    Kunden:

    • Wer sind die Kunden? Wo sind Ihre Kunden?

    • Welche Bedürfnisse/Probleme haben diese Kunden?

    • Wie setzen sich die einzelnen Kundensegmente zusammen (z. B. Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, Einkaufsverhalten, Privat- oder Geschäftskunden)?

    • Gibt es Referenzkunden? Wenn ja, welche?

    • Welches kurz-/langfristige Umsatzpotenzial ist mit den Referenzkunden verbunden?

    • Besteht Abhängigkeit von Großkunden?

    Konkurrenz:

    • Wer sind die Konkurrenten?

    • Was kosten die vergleichbaren Produkte bei der Konkurrenz?

    • Welche Stärken/Schwächen haben die Konkurrenten?

    • Welche Schwächen hat das eigene Unternehmen? Wie können diese Schwächen abgebaut werden?

    Standort:

    • Wo werden die Produkte/Leistungen angeboten?

    • Warum wurde dieser Standort gewählt?

    • Welche Nachteile hat der Standort?

    • Wie wird sich der Standort zukünftig entwickeln?

  6. Marketing

    Angebot:

    • Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für potenzielle Kunden?

    • Was ist besser gegenüber dem Angebot der Konkurrenz?

    Preis:

    • Welche Preisstrategie verfolgen Sie und warum?

    • Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt/Ihre Leistung anbieten?

    • Welche Kalkulation liegt diesem Preis zugrunde?

    Vertrieb:

    • Welche Absatzgrößen steuern Sie in welchen Zeiträumen an?

    • Welche Zielgebiete steuern Sie an?

    • Welche Vertriebspartner werden Sie nutzen?

    • Welche Kosten entstehen durch den Vertrieb?

    Werbung:

    • Wie erfahren Ihre Kunden von Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung?

    • Welche Werbemaßnahmen planen Sie wann?

  7. Unternehmensorganisation

    Unternehmensgründer:

    • Welche Qualifikationen/Berufserfahrungen/Zulassungen hat der Gründer?

    • Welche fachlichen Defizite gibt es? Wie können diese ausgeglichen werden?

    • Rechtsform: Für welche Rechtsform haben Sie sich entschieden? Aus welchen Gründen?

    Mitarbeiter:

    • Wann sollen wie viele Mitarbeiter eingestellt werden?

    • Welche Qualifikationen sind erforderlich?

    • Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind vorgesehen?

  8. Chancen, Risiken

    • Welches sind die drei größten Chancen, die die weitere Entwicklung des Unternehmens positiv beeinflussen könnten?

    • Welches sind die drei größten Risiken, die eine positive Entwicklung des Unternehmens verhindern könnten?

    • Wie kann man diesen Risiken vorbeugend begegnen?

  9. Finanzierung

    Investitionsplan:

    • Wie hoch ist der Gesamtkapitalbedarf für Anschaffungen und Vorlaufkosten für den Unternehmensstart sowie für eine Liquiditätsreserve während der Anlaufphase (sechs Monate nach Gründung)?

    • Liegen Ihnen Kostenvoranschläge vor, um die Investitionsplanung zu belegen?

    Finanzierungsplan:

    • Wie hoch ist das Eigenkapital?

    • Wie hoch ist der Fremdkapitalbedarf?

    • Welche Sicherheiten können eingesetzt werden?

    • Welche Förderprogramme kommen infrage?

    • Welche Beteiligungskapitalgeber kommen ggf. infrage?

    • Können bestimmte Objekte geleast werden? Zu welchen Konditionen?

    Liquiditätsplan:

    • Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen (verteilt auf drei Jahre)?

    • Wie hoch schätzen Sie die monatlichen Ausgaben (Material, Personal, Miete u. a.)?

    • Wie hoch sind die Investitionskosten (verteilt auf die ersten zwölf Monate)?

    • Wie hoch ist der monatliche Kapitaldienst?

    • Mit welchen monatlichen Liquiditätsreserven kann gerechnet werden?

    Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung:

    • Wie hoch ist der Umsatz in den nächsten drei Jahren? (Schätzung)

    • Wie hoch sind die Kosten in den nächsten drei Jahren? (Schätzung)

    • Wie hoch ist der Gewinn in den nächsten drei Jahren? (Schätzung)

  10. Unterlagen (soweit erforderlich)

    • tabellarischer Lebenslauf

    • Gesellschaftervertrag (Entwurf)

    • Pachtvertrag (Entwurf)

    • Kooperationsverträge (Entwurf)

    • Leasingvertrag (Entwurf)

    • Marktanalysen (Branchenkennzahlen, Gutachten)

    • Schutzrechte

    • Übersicht der Sicherheiten

    • Gegebenenfalls Organigramm des Unternehmens (mit Angaben zu den einzelnen Mitarbeitern: Alter, Qualifikation, Ausbildung, besondere Fähigkeiten).

 

09. Was sind qualitative Bestandteile eines Businessplanes?

Jeder Businessplan enthält qualitative Elemente. Es sind die „Soft facts“ (weiche Fakten), die schwer oder nicht messbar sind, aber trotzdem eine hohe Bedeutung für den Unternehmenserfolg haben. Beispiele: Management, Leistungspotenzial, Marketingkonzept, Standort.

 

10. Was sind quantitative Bestandteile eines Businessplanes?

Jeder Businessplan enthält weiterhin quantitative Elemente. Es sind die „Hard facts“ (harte Fakten), die sich in Daten und Zahlen darstellen lassen und messbaren Einfluss auf den Unternehmenserfolg haben. Beispiele: Kapitalbedarf, Finanzierungsformen, Kapitalstruktur, Finanzierungsplan, Planbilanz/Ertragsplanung, Liquiditätsplanung.

 

11. Welche Bedeutung haben die Führungsmerkmale?

Als Führungsmerkmale kann man die Elemente der Unternehmensführung bezeichnen, die vorrangig für die erfolgreiche Steuerung einer Organisation verantwortlich sind. Hier lassen sich u. a. nennen:

  • Die Unternehmensziele

    sind der Maßstab des unternehmerischen Handelns. Sie müssen realistisch und messbar gestaltet sein und leiten sich aus der Analyse der Umwelt und der Potenziale des Unternehmens ab.

  • Die richtige Strategie (strategos = Heerführer)

    haben bedeutet allgemein, proaktiv/vorausschauend zu handeln und dabei die Handlungen anderer zu berücksichtigen. Im Rahmen der Existenzgründung verbergen sich dahinter grundsätzliche Entscheidungen:

    • Wie will ich mich am Markt positionieren?

    • Wer will ich sein/wer nicht? (z. B. Niedrigpreisanbieter, Anbieter für Nischenmarkt)

    • Wie differenziere ich mich vom Wettbewerb?

  • Das Management (die Gründerpersönlichkeit)

    muss über hinreichend persönliche und fachliche Voraussetzungen verfügen, um eine erste, vage Geschäftsidee in eine nachhaltig, erfolgreiche selbstständige Existenz zu überführen; vgl. dazu: 1.3 Gründerpersönlichkeit.

 

12. Welche Bedeutung hat die Wahl der Rechtsform?
→ 1.3.3

Grundsätzlich entscheiden der oder die Unternehmer bzw. die Eigentümer über die Wahl der Rechtsform. Sie müssen sich jedoch vor der endgültigen Festlegung darüber im Klaren sein, dass jede Rechtsform mit Vor- und mit Nachteilen verbunden ist und dass jede spätere Änderung der Rechtsform mit Kosten, veränderten Steuern und auch mit Organisationsproblemen verbunden ist. Deshalb müssen die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen nach betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen, steuerlichen und ggf. erbrechtlichen Gesichtslien sorgfältig abgewogen werden. Der Existenzgründer sollte sich in jedem Fall beraten lassen.

Hinweis

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In welche Kleider Unternehmen schlüpfen

Für die Rechtsbeziehungen zu Lieferanten, Kunden, Banken und Gesellschaftern benötigt jedes Unternehmen ein juristisches Kleid: die Rechtsform. Diese hängt von vielen Merkmalen ab, beispielsweise von der Unternehmensgröße, der Eigentümerstruktur und Fragen der Haftung. Mehr als 80 Prozent der rund 3,2 Millionen deutschen Unternehmen besitzen die Rechtsform der Personengesellschaft. Häufig handelt es sich dabei um eigentümergeführte Kleinstunternehmen, deren Inhaber mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Nur 15 Prozent der Unternehmen hierzulande sind Kapitalgesellschaften, fast überwiegend haben sie die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Quelle: Globus

Bei der Wahl der Rechtsform sind folgende Entscheidungskriterien relevant:

  • die Haftung

  • die Leitungsbefugnis

  • die Gewinn- und Verlustbeteiligung

  • die Finanzierungsmöglichkeiten

  • die Steuerbelastung

  • die Aufwendungen der Rechtsform (Gründungs- und Kapitalerhöhungskosten, besondere Aufwendungen für die Rechnungslegung, wie z. B. Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und Veröffentlichung des Jahresabschlusses).

Prüfungstipp

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Weitere Aussagen zur Rechtsform finden Sie unter 1.3.3 (lt. Rahmenplan).

 

13. Wer kann den Existenzgründer beraten?

Der Existenzgründer sollte seinen Businessplan so sorgfältig wie möglich ausarbeiten und sich dabei am besten von einem Existenzgründungsberater Unterstützung holen.

Der Berufs- bzw. Branchenverband oder auch die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen bieten Zahlenmaterial zu Kundenstrukturen in bestimmten Regionen, zur Wettbewerbssituation und zu Umsätzen nach Branchen gegliedert.

Jede Hausbank und die KfW-Mittelstandsbank berät über Förderprogramme.

Es gibt eine Vielzahl von Businessplan-Wettbewerben in Deutschland. Sie unterstützen Teilnehmer bei der perfekten Ausarbeitung eines Unternehmenskonzepts.

Die Vielzahl der Beratungsmöglichkeiten kann heute schon fast als „Beratungsdschungel“ bezeichnet werden. Nachfolgend sind einige Kontakte und Anlaufstellen zur Existenzgründungsberatung dargestellt:

  • www.ihk.de, www.zdh.de

    Der DIHK, die IHKn sowie die Handwerkskammern sind klassische Anlaufstellen für Existenzgründer. Sie halten eine Fülle von Informationsmaterialien vorrätig und verfügen meist über einen Beraterpool.

  • www.existenzgruender.de

    Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): mehr als 1.000 Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU; Beraterbörsen, Checklisten und Weiterbildungsangebote.

  • www.kfw.de

    Die KfW-Mittelstandsbank berät in Finanzierungsfragen und bietet nützliche Zusatz-Informationen für Selbstständige.

  • Gründernetzwerke

    Es gibt im Internet organisierte Netzwerke nach Branchen, Berufsgruppen und Themen gegliedert. Informationen erhält man über Verbände, IHKn und Recherchen im Internet.

  • Rechtsanwälte, Steuerberater

    Rechtsanwälte sollten bei Vertragsentwürfen konsultiert werden; Steuerberater klären Vor- und Nachteile einer bestimmten Rechtsform und helfen auch bei der Ertragsplanung (DATEV).

 

14. Wie ist der Kapitalbedarf bei einer Existenzgründung zu ermitteln?

Der Kapitalbedarf bei der Existenzgründung ergibt sich aus der Summe der Finanzmittel, die für das Anlage- und das Umlaufvermögen benötigt werden. Hinzu kommen Betriebskosten der Anlaufphase, die vorfinanziert werden müssen, weil das Geschäft noch keine ausreichenden Erträge erwirtschaftet (Kosten für Werbung, Personal, Miete/Pacht usw.). Weiterhin sind Gründungskosten (Beratung, Gebühren/Genehmigungen, Notar usw.) zu erfassen und es müssen für die Anlaufphase die Kosten der persönlichen Lebensführung gesichert sein (Liquiditätssicherung: Der Unternehmer bezieht kein Gehalt mehr aus seiner früheren Angestelltentätigkeit; sein Geschäft erbringt jedoch noch keine ausreichenden Erträge, um die privaten Ausgaben zu begleichen.).

Der Kapitalbedarf kann nach folgendem Muster ermittelt werden:

A. Gründungskosten  B. Anlagevermögen
Beratung Grundstücke 
Anmeldungen Fahrzeuge 
Genehmigungen Betriebs-/Geschäftsausstattung 
Notar  
Handelsregister  
  
    
Gesamt  Gesamt 
 
C. Umlaufvermögen  D. Lebensunterhalt
Material-/Wareneinkauf Private Miete 
Bezugskosten Kleidung 
Betriebskosten in der Anlaufphase (Personal, Pacht, …) Energiekosten 
  
 Versicherungen 
 Sonstiges 
Gesamt  Gesamt 
 
E. Gesamtkapitalbedarf  
A. Gründungskosten 
B. Anlagevermögen 
C. Umlaufvermögen 
D. Lebensunterhalt 
Gesamt 

 

 

15. Welchen Inhalt hat der Finanzierungsplan?

Der Finanzierungsplan zeigt, mit welchen Finanzmitteln der Kapitalbedarf gedeckt werden soll. Er wird im Anschluss an die Kapitalbedarfsermittlung erstellt. Die Existenzgründung kann grundsätzlich über folgende Quellen finanziert werden:

  • Das Eigenkapital sollte im Regelfall 20 % des Kapitalbedarfs der Gründung nicht unterschreiten. Ggf. kann dieser Anteil mit Unterstützung von Freunden oder Verwandten erhöht werden. Möglich ist auch die Kapitalbeschaffung durch Teilhaber. Dabei sind jedoch die Mitspracherechte der Kapitalgeber in Abhängigkeit von der Rechtsform zu berücksichtigen (vgl. 1.10.5).

  • Bei einem Darlehen des Verkäufers im Rahmen einer Firmenübernahme sollten die Kreditkonditionen sowie ggf. die Rückzahlungsmodalitäten genau vereinbart werden.

  • Stille Beteiligung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Venture Capital; Risikokapital ohne bankübliche Sicherheiten).

  • Bund und Länder (öffentliche Mittel/Förderprogramme) helfen Existenzgründern in Form von Darlehen und Beteiligungskapital. Die Konditionen wechseln laufend. Für den Laien ist die Fülle der Möglichkeiten kaum noch transparent. Er sollte sich hier Unterstützung durch die IHK bzw. einen Gründungsberater holen. Am bekanntesten sind:

    • KfW-Mikro-Darlehen

    • KfW-StartGeld

    • Unternehmerkredit

    • ERP-Kapital für Gründung.

  • Kredite von Banken und Sparkassen (fest/variable, mit/ohne Tilgungsstreckung).

Die Finanzierungsplanung sollte ein ausgewogener Mix sein: Eigen-/Fremdkapital, kurzfristige/langfristige Finanzierung, ggf. Festzinsvereinbarung/variable Verzinsung mit Sondertilgungsmöglichkeit, Beachtung der Finanzierungskosten und der Tilgungsleistungen.

 

16. Welche banküblichen Sicherheiten können gestellt werden?

Wer einen Bankkredit aufnimmt, muss i. d. R. bankübliche Sicherheiten bieten, aus denen sich das Geldinstitut befriedigen kann, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Nachfolgend ist eine Liste einzelner Sicherheiten dargestellt. Die aufgeführten Beleihungsgrenzen sind Erfahrungswerte aus der Praxis und verhandelbar:

Sicherheiten
Grundstücke60 % des Beleihungswertes
Bankguthaben100 % des Nennwertes
Lebensversicherungen100 % des Rückkaufswertes
Kundenforderungen50 – 80 % des Forderungsbetrages
Wertpapiere50 – 80 % des Kurswertes
BürgschaftenBürgschaft einer Bank: 100 % des Bürgschaftsbetrages
Bürgschaft von Dritten: Prozentsatz je nach Bonität
Warenlager50 % des Einstandspreises
Ladeneinrichtung40 % des Zeitwertes
Pkw60 % des Zeitwertes

 

17. Welche Aussage liefert eine Planbilanz?

Die Planbilanz wird auf der Basis der Kapitalbedarfsplanung (Mittelverwendung) und der Finanzierungsplanung (Mittelherkunft) erstellt. Sie zeigt, welche Mittel für die Existenzgründung benötigt werden und woher diese Mittel stammen sollen. Im einfachen Fall wird eine Planbilanz folgendes Aussehen haben:

AKTIVAPlanbilanzPASSIVA
    
  
Anlagevermögen20.000,00Eigenkapital10.000,00
Umlaufvermögen40.000,00Fremdkapital, kurzfristig20.000,00
      Fremdkapital, langfristig 30.000,00
  60.000,00  60.000,00

Umfang und Grad der Differenzierung der Planbilanz hängen ab von der Kredithöhe, der Größe des Betriebes und der Rechtsform. Für Einzelunternehmen mit einer kleinen Betriebsgröße wird von den Banken keine Planbilanz gefordert, für Kapitalgesellschaften in jedem Fall.

 

18. Welche Bedeutung hat die Ertragsplanung?

Die Ertragsplanung ist das „A und O“ der unternehmerischen Tätigkeit. Das Geschäft ist kein Selbstzweck oder Zeitvertreib, sondern angelegt, um Überschüsse (Erträge) zu erwirtschaften. Die Ertragsplanung (auch: Gewinnvorschau, Rentabilitätsvorschau) ist eine strukturierte Übersicht von Umsatzerlösen und Kosten sowie dem sich daraus ergebenden Jahresüberschuss. Der geplante Ertrag muss im Vergleich zur Angestelltentätigkeit über dem Nettogehalt liegen, da der Unternehmer die Beiträge für seine persönliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung allein tragen muss und der Gewinn noch zu versteuern ist (Einkommensteuer bei Einzelunternehmen).

Von besonderer Bedeutung im Handel ist der Rohertrag/Rohgewinn (Umsatz Wareneinsatz). Er zeigt, wie viel Umsatz bereits für den Wareneinkauf „verbraucht“ wurde und wie viel zur Verfügung steht, um die übrigen Kosten (Personalkosten, Sachgemeinkosten) zu decken. Gerade im Handel gliedert man zur besseren Übersicht die übrigen Kosten in Personal- und Sachgemeinkosten.

Die nachfolgende Übersicht enthält das Beispiel einer Ertragsplanung; dabei wurden die Begrifflichkeiten nach Datev verwendet (neutrale Erträge wurden nicht berücksichtigt). Diese Bezeichnungen werden dem Existenzgründer wiederbegegnen, wenn er von seinem Steuerberater die erste Monats-BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) erhält:

Ertragsplan
 Geplante Umsatzerlöse… €… %
Material/Wareneinkauf… €… %
= Rohertrag 1 … € … %
  Personalkosten… €… %
Löhne, Gehälter… €… %
AG-Anteil SV… €… %
AG-Anteil VL… €… %
Weihnachtsgeld… €… %
Urlaubsgeld… €… %
= Rohertrag 2 … € … %
  Sachgemeinkosten… €… %
Raumkosten… €… %
Energiekosten… €… %
Betriebliche Steuern… €… %
Versicherungen/Beiträge… €… %
Kfz-Kosten (ohne Steuern)… €… %
Werbe-/Reisekosten… €… %
Kosten der Warenabgabe… €… %
Abschreibungen… €… %
Reparatur/Instandhaltung… €… %
Bürobedarf, Telefon… €… %
Beratungskosten (Steuerberatung, Buchführung)… €… %
= Betriebsergebnis … € … %
Zinsaufwand… €… %
Übrige Steuern… €… %
Sonstige neutrale Aufwendungen… €… %
= Vorläufiges Ergebnis (hier: Planertrag) … € … %

 

 

19. Warum muss ein Liquiditätsplan erstellt werden?

Der kurzfristige Liquiditätsplan (auch: Finanzplan) muss sicherstellen, dass das Unternehmen jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Die Einnahmen und Ausgaben werden wöchentlich bzw. monatlich gegenübergestellt, sodass der Kapitalbedarf und ggf. auftretende Liquiditätsengpässe erkennbar werden.

 

20. Welche Aspekte umfasst die Planung der Gewinnverwendung?

Hinweis

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Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf Einzelunternehmen. Besonderheiten der Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften mit ihren gesetzlichen Vorgaben und steuerlichen Auswirkungen werden nicht behandelt.

Nicht wenige Existenzgründer gehen von der irrigen Annahme aus, dass ihnen der erwirtschaftete Jahresgewinn persönlich in voller Höhe zur Verfügung steht. Diese Auffassung ist falsch: Der Einzelunternehmer muss entscheiden, welchen Betrag er selbst für seine Lebensführung entnehmen kann (Privatentnahmen), welchen Betrag er vorsieht für notwendige Investitionen des kommenden Geschäftsjahres, welche Rückstellungen er bilden muss für ausstehende Steuerzahlungen und in welcher Höhe er ggf. (freiwillige) Rücklagen für kritische Ertragsjahre (Erhöhung des Eigenkapitals) bildet. Dazu ein einfaches Rechenbeispiel (Einzelunternehmen):

Gewinnverwendung (Einzelunternehmen)

 Jahresüberschuss70.000,00 €
Investitionsvorhaben–25.000,00 €
Rückstellungen für noch abzuführende Steuern
(z. B. Einkommen-, Umsatz-, Gewerbesteuer)
–12.000,00 €
(freiwillige) Rücklage/Erhöhung des Eigenkapitals–10.000,00 €
=Privatentnahmen23.000,00 €

Investitionsvorhaben sind meist in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung weniger relevant, da das Anlagevermögen noch nicht abgeschrieben ist.

Zu beachten sind aber die Rückstellungen für noch ausstehende Steuerzahlungen. Gerade in der Anfangsphase schwanken Einnahmen und Ausgaben sowie die damit verbundenen Umsatzsteuervorauszahlungen (z. B. können in den ersten Monaten Vorsteuerüberhänge aufgrund der relativ hohen Anschaffungskosten für Anlage- und Umlaufvermögen entstehen). Weiterhin ist es möglich, dass das Finanzamt im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit keine Einkommensteuervorauszahlung festsetzt, da das zu versteuernde Einkommen (aufgrund eines niedrigen Plangewinns) unterhalb der Progressionsgrenze liegt. Die Überraschung ist dann groß, wenn nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr „plötzlich“ der Bescheid über eine Einkommensteuernachzahlung „auf dem Tisch liegt“.

Manche Selbstständige „überstrapazieren“ den Ertragswert ihres Unternehmens, indem sie zu hohe Privatentnahmen tätigen (überzogener Lebensstil). Selbst bei guter Geschäftslage übersehen sie dabei, dass oft die Eigenkapitaldecke in der Gründungsphase sehr knapp ist, sodass in ertragsreichen Jahren der Eigenkapitalanteil verbessert werden sollte. Damit trifft der Einzelunternehmer nicht nur Vorsorge für ertragskritische Geschäftsjahre, sondern er verbessert die Eigenkapitalquote und damit auch seine Bonität gegenüber der Bank. Aufgrund eines verbesserten Ratings (Basel II) erhöht sich seine Kreditwürdigkeit (Kreditvolumen und -konditionen).

Rechtsformen

Hinweis

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Für die Bearbeitung dieses Themas in der IHK-Klausur sind i. d. R. Gesetzestexte zugelassen. Wir empfehlen daher, unkommentierte Fassungen des BGB, des HGB, des GmbHG sowie des AktG mit in die Klausur zu nehmen. Einzelheiten zur Zulässigkeit von Hilfsmitteln regelt das Merkblatt der IHK zum jeweiligen Prüfungstermin. Weiterhin raten wir, sich mit den einschlägigen Paragrafen vertraut zu machen, das heißt den nachfolgenden Text mit der Lektüre der Gesetzestexte zu verbinden.

 

01. Welche Rechtsformen unterscheidet man?

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02. Was sind die charakteristischen Merkmale des Einzelunternehmens?

Einzelunternehmen – Merkmale
ZweckEin Einzelunternehmen (im weiteren Sinne) ist die selbstständige Betätigung einer natürlichen Person, die uneingeschränkte Verfügungsmacht hat und das volle Risiko der Geschäftstätigkeit trägt (z. B. Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler). Dies gilt unabhängig davon, ob der Einzelunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht.
GründungZur Gründung ist eine Person erforderlich. Die Gründung ist formlos und kostengünstig. Das Unternehmen entsteht durch seine erste rechtsgeschäftliche Handlung.
Firma
  • Ein Einzelunternehmer bzw. Kleingewerbetreibender, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, firmiert i. d. R. unter seinem persönlichen, bürgerlichen Nachnamen des Inhabers und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
  • Einzelunternehmern, die im Handelsregister eingetragen sind, firmieren unter dem Unternehmensnamen mit dem Zusatz „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ (Sachfirma, Fantasiefirma oder gemischte Firma möglich).
VertretungDer Einzelunternehmer führt die Geschäfte unter seinem Namen bzw. seiner Firma auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er kann sie auch durch einen Angestellten führen lassen und dazu Handlungsvollmacht oder Prokura erteilen.
HaftungDer Einzelunternehmer haftet uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für alle Schulden seines Unternehmens.
ErgebnisverteilungDer Gewinn (und auch der Verlust) steht dem Einzelunternehmer allein zu. Er entscheidet über die Aufteilung und Verwendung.
AuflösungDas Einzelunternehmen wird aufgelöst durch: 
  • Tod des Inhabers
  • Insolvenz
  • freiwillige Liquidation
  • Umwandlung in eine andere Rechtsform.

 

 

03. Was sind die charakteristischen Merkmale der BGB-Gesellschaft?

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) – Merkmale
ZweckSie ist eine Personengesellschaft und nicht im Handelsregister eingetragen. Gegenstand ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, die beabsichtigen, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen (kein Handelsgewerbe). Von daher kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck eine BGB-Gesellschaft gegründet werden.
Gründung§§ 705 ff. BGB (bitte lesen)
Entsteht durch Gesellschaftsvertrag von mindestens zwei Gesellschaftern (kein Formzwang); durch Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter
  • die Erreichung des gemeinsamen Zieles zu fördern (z. B. Arbeitsgemeinschaft, sog. „Arge“ bei einem Bauvorhaben) sowie
  • die vereinbarten Beiträge zu leisten (z. B. Mietanteile für ein gemeinsames Büro).
  • Mindestkapital ist nicht erforderlich.
FirmaKann keine Firma führen (Gesellschafter sind keine Kaufleute). Tritt im Geschäftsverkehr unter dem Namen ihrer Gesellschaft auf (oder unter einer anderen Bezeichnung). Der Zusatz GbR ist nicht erforderlich.
Vertretung
  • Geschäftsführung und Vertretung: i. d. R. gemeinschaftlich
  • abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich.
HaftungDie Haftung der GbR ist wie bei der OHG: unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch.
Ergebnisverteilung
  • gleiche Anteile an Gewinn und Verlust
  • abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich.
AuflösungAuflösungsgründe sind u. a.:
  • Auflösungsvertrag
  • Erreichen des vereinbarten Ziels,
  • Tod und die Kündigung eines Gesellschafters
  • Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters.

Ist für die Gesellschaftsdauer eine Zeitdauer bestimmt, kann die Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen. Der Gesellschaftsvertrag kann für den Fall des Todes eines Gesellschafters auch den Fortbestand der GbR regeln.

 

 

04. Was sind die charakteristischen Merkmale der offenen Handelsgesellschaft?

OHG – Offene Handelsgesellschaft – Merkmale
ZweckEine OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Gründung §§ 105 ff. HGB; ergänzend §§ 705 ff. BGB (bitte lesen)
Gründung durch zwei oder mehr Gesellschafter; Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben; wichtige Regeln der Geschäftsführung sollten jedoch schriftlich fixiert werden. Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die OHG entsteht mit der Aufnahme der Geschäfte oder mit der Eintragung der Gesellschaft in das HR. Sie ist nicht rechtsfähig, aber teilrechtsfähig, d. h., sie kann
  • eigene Rechte erwerben
  • Verbindlichkeiten eingehen
  • klagen und verklagt werden.
Firmamuss den Zusatz „offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“ o. Ä. enthalten.
Geschäftsführung/Vertretung
  • gewöhnliche Geschäfte: Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter mit Vetorecht der anderen
  • außergewöhnliche Geschäfte: Gesamtgeschäftsführung
  • Gesellschaftervertrag kann Abweichungen vorsehen
  • grundsätzlich: Einzelvertretung aller Gesellschafter
  • Vertretungsmacht kann (inhaltlich) nicht beschränkt werden
  • Gesamtvertretung (aller/einzelner Gesellschafter) kann vereinbart werden und ist im HR einzutragen.

Die Gesellschafter der OHG haben Wettbewerbsverbot, d. h. ohne Einwilligung des anderen Gesellschafters dürfen im gleichen Handelszweig keine Geschäfte auf eigene Rechnung durchgeführt oder in anderen Unternehmen der Branche Beteiligungen aufgenommen werden. Ansonsten entsteht ein Schadenersatzanspruch und die Ausschlussmöglichkeit.
Haftung
  • OHG selbst: mit Gesellschaftsvermögen
  • jeder Gesellschafter: unbeschränkt, unmittebar, gesamtschuldnerisch.
Ergebnisverteilung
  • Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4% seines Kapitalanteils, der verbleibende Gewinn wird gleichmäßig nach Köpfen verteilt.
  • Der Verlust wird nach Köpfen verteilt.
AuflösungAuflösungsgründe sind u. a.:
  • Ablauf der vereinbarten Zeit
  • Auflösungsbeschluss der Gesellschafter
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Kündigung eines Gesellschafters bei einer 2-Mann-OHG.

Der Tod eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der OHG.

 

 

05. Was sind die charakteristischen Merkmale der Kommanditgesellschaft?

KG – Kommanditgesellschaft – Merkmale
Zweckwie OHG
Gründung§§ 161 ff. HGB; mit vielen Verweisen zur OHG (bitte lesen)
Die KG ist eine Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter teils unbeschränkt (Vollhafter, Komplementär), teils beschränkt (Teilhafter, Kommanditist) haften. Die Kommanditgesellschaft muss mindestens einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten (haftet nur mit seiner Kapitaleinlage) haben. Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. im Übrigen: wie OHG
Firmamuss den Zusatz „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“ o. Ä. enthalten.
Geschäftsführung/Vertretung
  • Komplementär: wie OHG
  • Kommanditist: keine Vertretung/Geschäftsführung, nur Kontrollrechte; nur bei außergewöhnlichen Geschäften besteht ein Widerspruchsrecht (im Außenverhältnis ohne Wirkung); der Gesellschaftsvertrag kann die Kommanditisten an der Geschäftsführung beteiligen.
Haftung
  • KG selbst: mit Gesellschaftsvermögen
  • Komplementär: wie OHG
  • Kommanditist: nur mit Einlage
  • Klagemöglichkeiten: wie OHG.
Ergebnisverteilung
  • Gewinn: 4 % der Einlage, der Rest in angemessenem Verhältnis (z. B. Höhe der Einlage und Arbeitsleistung)
  • Verlust: in angemessenem Verhältnis
  • Gesellschaftsvertrag kann etwas Anderes regeln.
AuflösungAuflösungsgründe sind u. a.:
  • Ablauf der vereinbarten Zeit
  • Auflösungsbeschluss der Gesellschafter
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Kündigung des einzigen Komplementärs/Kommanditisten.

Der Tod eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der KG.

 

06. Was sind die charakteristischen Merkmale der stillen Gesellschaft?

Stille Gesellschaft – Merkmale:

Eine stille Gesellschaft (§§ 230 – 236 HGB; bitte lesen) ist nach außen nicht erkennbar. Sie entsteht, indem sich ein stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes übergeht. Der stille Gesellschafter wird nicht Miteigentümer am Vermögen des anderen. Er erhält vertraglich einen Anteil des Gewinns. Eine Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden oder bis zur Höhe der Einlage vereinbart werden. Wird sie ausgeschlossen, kann der stille Gesellschafter im Insolvenzfall die Einlage als Insolvenzforderung geltend machen.

Der stille Gesellschafter ist an der Geschäftsführungsbefugnis nicht beteiligt, falls nichts anderes vereinbart wird. Ist der stille Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt, liegt der Fall einer atypischen stillen Gesellschaft vor. Der stille Gesellschafter hat Kontrollrechte wie ein Kommanditist. Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst.

Auf die Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter finden die Vorschriften der §§ 132, 134 und 135 HGB entsprechende Anwendung. So kann z. B. die Kündigung durch einen Gesellschafter entweder am Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen, wenn eine Gesellschaft für unbestimmte Zeit eingegangen wurde.

Auflösungsgründe: Auflösungsvertrag, Kündigung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Tod des Geschäftsinhabers (nicht: Tod des stillen Gesellschafters).

 

07. Was sind die charakteristischen Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Merkmale
Zweck
  • ist eine juristische Person (Formkaufmann; wie bei AG)
  • im Unterschied zur AG ist das Stammkapital nicht in Aktien verbrieft
  • kann jeden beliebigen (rechtlich zulässigen) Zweck verfolgen.
Gründung GmbH-Gesetz (GmbHG)
Eine GmbH kann auch durch eine einzige Person gegründet werden. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €. Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so sind im Gesellschaftsvertrag (notarielle Beurkundung) der Gegenstand der Sacheinlage sowie der Betrag der Stammeinlage, auf die sich die Sacheinlage bezieht, festzustellen.
Achtung:
Bitte Vorschriften zur Unternehmergesellschaft (Frage 07) beachten.
  • Mit der Kapitalaufbringung ist die GmbH errichtet, aber noch nicht gegründet (GmbH i. G.). Wer die „werdende GmbH“ im Geschäftsverkehr vertritt, haftet persönlich.
  • Die Gesellschafter müssen einen (oder mehrere) Geschäftsführer bestellen.
  • Der Antrag auf Eintragung in das HR ist zu stellen.
  • Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
HR-EintragungEintragung ist Pflicht (Formkaufmann)
Firmamuss den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „GmbH“ o. Ä. enthalten.
Organe
  • Gesellschafterversammlung ist das Beschlussorgan; Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Änderung des Gesellschaftsvertrages ist eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
    Aufgaben:
    • Bestellung/Abberufung von Geschäftsführern (GF)
    • Weisungsrecht gegenüber GF
    • Beschluss über Ergebnisverwendung
    • Erteilung von Handlungsvollmacht/Prokura.
  • Die Geschäftsführung ist das Leitungsorgan und der gesetzliche Vertreter der GmbH.
  • In einzelnen Fällen ist auch ein Aufsichtsrat vorgesehen und zwar nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei mehr als 500 Arbeitnehmern.
Geschäftsführung/Vertretung
  • Gesamtgeschäftsführung/-vertretung
  • Die Vertretungsmacht ist nach außen unbeschränkbar.
HaftungDen Gläubigern haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Nur im Innenverhältnis kann eine Nachschusspflicht vorgesehen sein.
Ergebnisverwendung
  • Die Verwendung eines Jahresüberschusses (Rücklage, Ausschüttung, Gewinnvortrag) unterliegt dem Beschluss der Gesellschafterversammlung.
  • Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Anteil der Geschäftsanteile.
  • Ein Verlust wird aus den Rücklagen gedeckt oder vorgetragen.
AuflösungAuflösungsgründe sind u. a.:
  • Ablauf der Zeit lt. Gesellschaftsvertrag
  • Auflösungsbeschluss der Gesellschafterversammlung (3/4-Mehrheit)
  • gerichtliches Urteil
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Verfügung des Registergerichts (Mangel im Gesellschaftervertrag, Nichteinhalten von Verpflichtungen).

 

08. Welche Bestimmungen gelten für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kurz UG (haftungsbeschränkt), auch „Mini-GmbH oder „1-Euro-GmbH“ ist keine neue Rechtsform. Das GmbHG bleibt in vielen Punkten bestehen, erlaubt aber eine GmbH-Variante ohne Mindeststammkapital und bietet ein Musterprotokoll für die Standard-GmbH-Gründung. Damit soll die GmbH-Rechtsform attraktiver gemacht und ein Gegengewicht zur englischen Limited Company (Ltd.) geschaffen werden. Entfallen ist die Vorschrift, nach der eine deutsche GmbH ihren Sitz nicht im Ausland haben kann.

Die Gründung der Unternehmergesellschaft (UG) ist also ohne ein Mindeststartkapital möglich: Wird bei der Gründung das Gesellschaftskapital von 25.000 € unterschritten, muss die Firma den Firmenzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ führen. 25% des Jahresüberschusses müssen jährlich in eine Rücklage eingestellt werden bis das volle Haftungskapital der GmbH erreicht ist. Für die GmbH mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer gibt es ein gesetzliches Musterprotokoll mit einer Standardlösung und ein vereinfachtes Gründungsverfahren. Kosten und Zahl der beizubringenden Dokumente sind hierbei reduziert. Um diese Vereinfachungen nutzen zu können, dürfen an der Standardsatzung keine Änderungen vorgenommen werden. Auch dieses Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden.

Die Gesellschafter werden in Zukunft stärker in die Haftung genommen. Dies gilt insbesondere für die Einzahlung und den Erhalt des vollen Einlagekapitals. Die verdeckte Sacheinlage wird zukünftig strenger sanktioniert. Auch die Vorschriften gegen die missbräuchliche „Bestattung“ der GmbH sind verschärft worden: Die Gesellschafter müssen bei „Führungslosigkeit“ selbst Insolvenzantrag stellen. Die Gesellschafter dürfen für die Dauer des Insolvenzverfahrens – höchstens für ein Jahr – nicht ihr Aussonderungsrecht an zum Gebrauch überlassenen Gegenständen geltend machen, wenn diese zur Betriebsfortführung der GmbH von erheblicher Bedeutung sind.

 

09. Was sind die charakteristischen Merkmale der Aktiengesellschaft?

AG – Aktiengesellschaft – Merkmale
ZweckDie AG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien (Urkunden) zerlegtes Grundkapital. Die Aktiengesellschaft ist die typische Rechtsform der Großbetriebe. Für die Kapitalaufbringung ist die Zerlegung in eine Vielzahl kleiner Anteile mit leichter Veräußerung und die Börsenzulassung besonders günstig. Die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, die eindeutige Trennung von Geschäftsführung und Beteiligung sowie die gesetzlich erzwungene Transparenz durch umfangreiche Publizitäts-, Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten sind weitere Gesichtspunkte. Das Mitbestimmungsrecht ist bei der AG am weitesten entwickelt (vgl. §§ 95 ff. AktG, MitbestG, MontanMitbestG).

Aktiengesellschaften als Großbetriebe sind in der Industrie, im Handel, in der Bank- und Versicherungswirtschaft zu finden. Auch bei Holdinggesellschaften und Betrieben der öffentlichen Hand sind sie anzutreffen. Aber auch Familienaktiengesellschaften und die seit dem Jahre 1995 zugelassenen 1-Personen-Aktiengesellschaften (§ 2 AktG) nutzen die Vorteile einer kleinen AG in der Hinsicht, dass die Haftung als „eigener Aktionär“ der Unternehmung beschränkt und überschaubar bleibt sowie die Leitungsbefugnisse unkompliziert sind.
GründungAktiengesetz (AktG)
Das Grundkapital ist das in der Satzung der AG ziffernmäßig festgelegte Geschäftskapital, das durch die Einlagen der Aktionäre aufgebracht wird. Der Mindestnennbetrag ist Gründungsvoraussetzung:
  • Es genügt ein Gründer.
  • Mindestkapital: 50.000 €.
  • notariell beurkundete Satzung
  • Der Gründungsvorgang ist stark reglementiert (vgl. §§ 8 f. AktG).
HR-EintragungEintragung ist Pflicht (Formkaufmann)
Firmamuss den Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ enthalten.
OrganeEine Aktiengesellschaft hat drei Organe:
  • den Vorstand, d. h. die Unternehmensleitung,
  • den Aufsichtsrat als Überwachungsorgan (vier Jahre)
  • die Hauptversammlung (HV) als die Vertretung der Kapitaleigner.

Die Gründer bestellen den Aufsichtsrat, dieser ernennt den Vorstand (notarielle Beurkundung).
Geschäftsführung/VertretungDer Vorstand ist Leitungsorgan und gesetzlicher Vertreter (Amtszeit: fünf Jahre).
Haftung
  • Die AG haftet gegenüber Dritten nur mit dem Gesellschaftsvermögen (Summe der Aktiva; nicht Grundkapital).
  • Die Aktionäre der Gesellschaft haften gegenüber Dritten nur mit dem Nennwert der Aktien (bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien).

Nach § 41 Abs. 1 AktG haftet persönlich, wer vor Eintragung der AG handelt (wie GmbH).
ErgebnisverwendungBei Jahresüberschuss:
  • Ausgleich eines Verlustvortrags
  • Vom verbleibenden Rest sind 5 % in die gesetzliche Rücklage einzustellen (soweit noch erforderlich)
  • Vom dann verbleibenden Betrag: Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen.
  • Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet die HV (z. B. Gewinnrücklage, Dividendenzahlung, Gewinnvortrag).

Bei Jahresfehlbetrag:
  • Ausgleich durch Rücklagen
  • ggf. Verlustvortrag.
AuflösungAuflösungsgründe sind u. a.:
  • Beschluss der Hauptversammlung (3/4-Mehrheit)
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • satzungsmäßige Auflösungsgründe
  • rechtskräftige Verfügung des Registergerichts.

 

 

10. Was ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien?

Eine KGaA ist eine juristische Person, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet, während die Übrigen, die Kommanditaktionäre, nur an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Für die Kommanditgesellschaft auf Aktien gelten weitgehend die Vorschriften des Aktienrechts.

 

11. Was ist eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine Rechtsform der Praxis. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft und somit um eine Personengesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter ist jedoch eine GmbH, die Kommanditisten sind meist natürliche Personen. Die GmbH ist zur Geschäftsführung innerhalb der KG berechtigt. Sowohl die GmbH als auch die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe der Einlagen.

  • Vorteile, z. B.:

    • In der GmbH & Co. KG wird die Aufgabe des persönlich haftenden Gesellschafters von der GmbH übernommen.

    • flexiblere Eigenkapitalbeschaffung über Kommanditeinlagen

    • Kommanditisten sind nicht zur Vertretung berechtigt.

    • Als Personengesellschaft hat sie einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer.

  • Nachteile, z. B.:

    • hoher Aufwand für die Buchführung (für die KG und die GmbH sind die Bücher zu führen)

    • Die Kreditwürdigkeit ist eingeschränkt (nur das Kapital der GmbH und der Kommanditisten).

    • Gründungskapital von 25.000 € muss erbracht werden.

    • GmbH → Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne an Gesellschafter → Kapitalertragsteuer; daher Doppelbesteuerung.

 

12. Was ist eine Doppelgesellschaft?

Eine Doppelgesellschaft entsteht in der Regel dadurch, dass ein in einer einheitlichen Rechtsform geführtes Unternehmen (z. B. GmbH, KG oder OHG) in zwei rechtlich selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird und dabei die wirtschaftliche Einheit beibehalten wird (Betriebsaufspaltung).

  1. GmbH geführter Betrieb:

    Er trägt das unternehmerische Risiko wegen der Haftungsbegrenzung der GmbH.

  2. Die wesentlichen Teile des Vermögens verbleiben bei einer Personengesellschaft: OHG oder KG. Dieser Betrieb trägt nur ein geringes Haftungsrisiko (Abschirmung durch die GmbH).

Typische Gestaltungsformen der Doppelgesellschaft sind:

  1. Wirtschaftliche Einheit
    Besitzpersonengesellschaft+ Betriebskapitalgesellschaft
    • Eigentum am Anlagevermögen
    • finanziert das Anlagevermögen
    • Einnahmen aus Verpachtung des Anlagevermögens
    • Eigentum am Umlaufvermögen
    • Beschaffung Produktion, Absatz
    Hat klar kalkulierbare Aufwendungen (AfA und Zinsen) sowie feste Pachteinnahmen.Trägt das unternehmerische Risiko; die Höhe des Pachtzinses entscheidet darüber, ob der Gewinn überwiegend bei der Personen- oder der Kapitalgesellschaft entsteht.
    EinkommensteuerKörperschaftsteuer
  2. Wirtschaftliche Einheit
    Produktionspersonengesellschaft+ Vertriebskapitalgesellschaft
    • Eigentum am AV, UV
    • Beschaffung Produktion
    • Investition, Finanzierung
    • Lieferung an Vertriebsgesellschaft zu festen Verrechnungspreisen
    • kein Eigentum am AV, UV
    • Absatz und
    • volles Vertriebsrisiko (Preis, Menge, Forderungsausfälle, Gewährleistung)
    EinkommensteuerKörperschaftsteuer
    Bei hohem Verrechnungspreis entsteht der Gewinn überwiegend bei der Produktionspersonengesellschaft und umgekehrt.

 Quelle: in Anlehnung an: Wöhe, 2017, S. 280 f.

13. Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?

Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und kein Gewerbe ausüben (Ingenieure, Ärzte, Unternehmensberater, Anwälte u. Ä.), können sich zu einer Partnerschaft zusammenschließen. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Zweck der Zusammenarbeit kann sein: Nutzung gemeinsamer Büroorganisation, Räume, Kundenbeziehungen, Arbeitsteilung u. Ä. Die Eintragung erfolgt in ein Partnerschaftsregister bei den Amtsgerichten. Der Name der Partnerschaft besteht aus dem Namen mindestens eines Partners und dem Zusatz „Partner“ oder „Partnerschaft“. Außerdem müssen die Berufsbezeichnungen aller Partner aufgeführt werden.

 

14. Was ist das Wesen einer Genossenschaft?

Genossenschaften sind keine Handelsgesellschaften, da sie keine Gewinne erzielen, sondern einem bestimmten Personenkreis wirtschaftliche Vorteile durch gemeinsames Handeln bringen wollen. Sie sind eine Einrichtung der wirtschaftlichen Selbsthilfe und beruhen auf einem freiwilligen Zusammenschluss insbesondere von Kaufleuten, Handwerkern, Landwirten, Mietern, Verbrauchern. Genossenschaften sind im Genossenschaftsregister eingetragen.

 

15. Was ist ein Verein?

Vereine (§§ 21 – 79 BGB) sind Personenvereinigungen, die auf eine gewisse Dauer angelegt sind, eine körperschaftliche Verfassung haben und im Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig sind.

  • Die Bildung eines Vereins unterliegt keinen Beschränkungen, sofern er keinen verbotenen Zweck verfolgt.

  • Rechtsfähigkeit kann ein Verein erlangen, wenn

    1. sein Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist durch staatliche Verleihung (wirtschaftlicher Verein)

    2. durch Eintragung im Vereinsregister (eingetragener Verein).

  • Auf Vereine ohne Rechtsfähigkeit findet weitgehend das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Anwendung.

  • Es muss eine Vereinssatzung geben.

  • Die Mitgliederversammlung muss einen Vorstand wählen.

  • Für die Schulden haftet nur das Vereinsvermögen; die Mitglieder haften nicht persönlich.

 

16. Wie lassen sich die zentralen Unterschiede der Unternehmensformen im Überblick darstellen?

Unterschiede der Unternehmensformen
Rechts-formAnzahl der GründerGrün-dungs-kapitalHaftungGewinn- und VerlustverteilungGeschäftsführungSteuern
Einzel-unter-nehmen1keine Rege-lungunbeschränkt mit Privat- und Geschäfts-vermögenalleinEinkommen-steuer
GbRmind. 2unbeschränkt
Offene Handels-gesell-schaft (OHG)mind. 2unmittelbar unbeschränkt solidarischGewinn nach Vertrag; sonst 4 % der Kapitaleinlage/ Rest nach Köpfen; Verlust solidarischalle in gleicher Weise
KG

mind. 2

(1 Kom-plementär; 1 Kom-manditist)

Komple-mentär: Vollhafter; Komman-ditist: mit Kapital-einlage4 % der Kapitaleinlage/ Rest in angemes-senem Verhältnis oder nach VertragKomplementär allein; Kommanditist nur Einsichts- und Widerspruchsrecht
AGmind. 1

mind.

50.000€

Gesellschaft mit VermögenGewinn-verwendung beschließt die Hauptver-sammlung; Verluste als Vortrag gebucht oder aus Rücklagen gedecktVorstand, der vom Aufsichtsrat bestellt wirdKörperschaft-steuer
GmbH

mind.

25.000€

Gesellschafter-versammlung beschließt über Gewinn-verwendung; Verluste als Vortrag gebucht oder aus Rücklagen gedecktGeschäftsführer, den die Gesellschafter-versammlung einsetzt
Unter-nehmer-gesell-schaft, UG (haftungs-beschränkt)mind. 1

mind.

1 €

Stamm-kapital der UGAus ihren Gewinnen muss die UG jedes Jahr 25 % als Rücklage bilden, solange, bis die 25.000 € Stammkapital erreicht sind. Danach ist eine Umwandlung in die GmbH möglich.1 Geschäftsführer; ggf. mehrere
Genossen-schaftmind. 3Genossen-schaft mit Vermögen; Status kann Haftsumme festlegenGeneral-versammlung beschließt über Gewinn-verwendung; Verluste belasten Geschäfts-guthaben der MitgliederVorstand, von der Generalver-sammlung gewählt
Stille Gesell-schaftmind. 2stiller Gesell-schafter: nur mit Einlageangemessene Anteilenur Geschäfts-inhaberEinkommen-steuer