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Zusammenarbeit im Betrieb

Zusammenarbeit und Verhaltensregeln im Unternehmen

01. Welche Verhaltensregeln im Unternehmen sind zu beachten?

Eine geordnete Zusammenarbeit von Menschen im Unternehmen ist nur möglich, wenn Regeln der Zusammenarbeit existieren und den Mitarbeitern bekannt sind. Der Meister muss auf die Einhaltung dieser Bestimmungen einwirken. Je größer ein Unter nehmen ist, desto höher ist die Notwendigkeit, Fragen der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb zu regeln.

In vielen Betrieben sind folgende Sachverhalte geregelt:

  • Vereinbarungen über die Arbeitszeit (z. B. Flexibilisierungsmodelle)

  • Regelung von Überstunden

  • Vorschriften über Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz (z. B. durch zusätzliche Schilder „S-O-S“)

  • Umgang mit Werkzeugen

  • Maßnahmen zum Unfallschutz

  • Unterschriftsregelungen

  • Grundsätze der Führung und Zusammenarbeit

  • Arbeitsordnungen (früher: Betriebsordnung) sind Betriebsvereinbarungen, die Regelungen des Arbeitsschutzes, der Berufsgenossenschaften usw. enthalten. Bei Verstößen kann gegenüber dem Mitarbeiter ein Bußgeld verhängt werden.

 

02. Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Verhaltensregeln im Betrieb kann der Industriemeister anwenden?

Der Industriemeister hat die Aufgabe, seine Mitarbeiter über alle Fragen der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb zu informieren und dabei Einsicht zu erzeugen, warum diese Regelungen existieren. Im Einzelfall kann dazu auch gehören, dass er sich bei der Betriebsleitung dafür einsetzt, dass überholte Regeln abgeschafft oder überarbeitet werden.

Dem Meister stehen gegenüber dem Mitarbeiter folgende disziplinarische und arbeitsrechtliche Instrumente/Maßnahmen zur Verfügung, die er je nach Sachverhalt wirksam einsetzen muss:

  • Unterweisung, Sicherheitsbelehrung

  • Ermahnung

  • Abmahnung

  • schriftliches Festhalten von Arbeitsverstößen

  • sofortige Ablösung am Arbeitsplatz

  • Bußgeld (auf der Basis einer Arbeitsordnung)

  • Versetzung

  • ggf. Lohnabzug

  • Kündigung.

 

03. Welche Prinzipien sollten bei der Umsetzung von Verhaltensregelungen im Betrieb eingehalten werden?

  1. Konsequente Handhabung und Umsetzung! (sonst wird die Ausnahme zur Regel)

  2. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle!

  3. Appell und Einsicht sind wirksamer als Drohungen!

  4. Anwendung einheitlicher Maßstäbe!

  5. Nicht Unmögliches verlangen!