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Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse - Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext

Kursangebot | Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse | Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext

Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse

Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Sozialstaat seit ca. 70 Jahren ein wesentlicher Garant für individuelle Freiheit, soziale Gerechtigkeit und solidarisches Miteinander und hat sich als außerordentlich belastbar und flexibel in der Lösung sozialer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen gezeigt. Der Sozialstaat sichert den sozialen Frieden und ist ökonomisch ausgewogen gestaltet (vgl. Sozialbericht 2009). Die Grundzüge des Sozialstaatsprinzips und die Systematik der Sozialgesetzbücher wurden bereits aufgezeit (Siehe hierzu: 05. Welches sind die Grundziele und sozialen Aufgaben eines sozialen Rechtsstaates? und 09. Welche Ebenen gibt es im Ordnungsrahmen des sozialen Systems der Bundesrepublik Deutschland? inAufgaben und Verantwortung eines modernen Staatswesens beurteilen). In den Grenzen des Sozialstaatsprinzips wird nachfolgend auf die Sozialpolitik mit ihren Pflichtaufgaben eingegangen, die sich insbesondere in den Zweigen der Sozialversicherung zeigen. Es werden die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen unterschieden. Themen sind beispielsweise der Föderalismus, Subsidiarität und Sicherstellungsaufträge für die soziale Sicherung. Weil die Bundesrepublik Deutschland ein Mitglied der Europäischen Union ist, ist es bedeutsam, die Gesundheits- und Sozialpolitik der Europäischen Union (EU) einzuordnen, die Sachverhalte abzuleiten, die sich durch den europäischen Binnenmarkt auf die gemeinsame europäische Gesundheits- und Sozialpolitik auswirken. Die Funktionen und Bedeutung internationaler Organisationen wird erläutert, indem die UNO, IAO und der EuGH sowie als nichtstaatliche Organisation die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung skizziert werden.