Kursangebot | Betriebswirtschaftliches Handeln | Bewertung von Verbesserungsvorschlägen

Betriebswirtschaftliches Handeln

Bewertung von Verbesserungsvorschlägen

01. Wie ist der Ablauf bei der Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen im Rahmen des Betrieblichen Vorschlagswesens?

Die Regelungen des Betrieblichen Vorschlagswesens sind im Allgemeinen in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Das nachfolgende Diagramm zeigt den typischen Verlauf der Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen (VV) und die daran beteiligten Personen/Ausschüsse:

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02. Wie werden Prämien im Rahmen des Betrieblichen Vorschlagswesens honoriert?

Jedes Unternehmen, das ein Betriebliches Vorschlagswesen einführt, wird dies nach seinen speziellen Erfordernissen und unter Beachtung der Mitbestimmung entwickeln. Nachfolgend wird eine mögliche Form der Gestaltung beschrieben (sinngemäßer Auszug aus der Betriebsvereinbarung eines großen Unternehmens):

  • Prämienberechtigt sind alle Belegschaftsmitglieder

  • Nicht prämienberechtigt sind

    • Vorschläge, die in den eigenen Aufgabenbereich fallen

    • Vorschläge, deren Lösungen bereits nachweislich gefunden wurden

    • Vorschläge des BVW-Beauftragten

    • Vorschläge von leitenden Mitarbeitern.

  • Prämienarten:

    1. Geldprämien

    2. Zusatzprämien in Geld (bei Reduzierung der eigenen Leistungsvorgabe)

    3. Vorabprämien (wenn der Nutzen des VV nicht in angemessener Zeit ermittelt werden kann)

    4. Anerkennungsprämien

    5. Anerkennung (z. B. Teilnahme an einer jährlich stattfindenden Verlosung)

  • Arten von Verbesserungsvorschlägen und Ermittlung der Prämie:

    1. Bei VV mit errechenbarem Nutzen wird die Nettoersparnis zu Grunde gelegt:

       

      $$Nettoersparnis = Bruttoersparnis_{(z. B.\; im\; 1.\; Jahr)} – Einführungskosten$$

      Ggf. wird die Nettoersparnis noch mit einem Faktor multipliziert, der die Stellung des Mitarbeiters berücksichtigt, z. B.:

      Faktor 1,0 → für Auszubildende

      Faktor 0,9 → für Tarifangestellte

      Faktor 0,8 → für AT-Angestellte

      Von dem so ermittelten Wert (= korrigierte Nettoersparnis) wird eine Prämie von 25 % ausgezahlt.

    2. Bei VV mit nicht errechenbarem Nutzen wird die Prämie über einen Kriterienkatalog ermittelt (vgl. dazu Beispiel unten):

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  • Kriterienkatalog bei der Ermittlung nicht berechenbarer VV (Beispiel):

    1. Schritt: Jeder VV ist nach folgender Tabelle zu bewerten („Vorschlagswert“):

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    2. Schritt: Für jeden VV ist die Summe der Punkte folgender Merkmale zu ermitteln („Merkmalswert“):

    MerkmalslistePunkteBeispiel
    1. Neuartigkeit:  
    Gedankengut …  
    ► übernommen2 
    ► neuartig4 
    ► völlig neuartig77
    2. Durchführbarkeit:  
    Durchführbar …  
    ► sofort44
    ► mit Änderungen2 
    ► mit erheblichen Änderungen1 
    3. Einführungskosten:  
    ► keine4 
    ► geringe33
    ► beträchtliche2 
    ► sehr hohe1 
    Summe 14

    3. Schritt: Bei jedem VV ist die Stellung des Mitarbeiters zu berücksichtigen (vgl. oben):

    Faktor 1,0 → für Auszubildende 
    Faktor 0,9 → für Tarifangestellte(Beispiel)
    Faktor 0,8 → für AT-Angestellte 

    4. Schritt: Maßgeblich für die Ermittlung des Geldwertes ist der Ecklohn des Mitarbeiters lt. Tarif.

    Im Beispiel wird ein Ecklohn von 12 € pro Stunde angenommen.

    5. Schritt: Berechnung der Prämie:

     

    $$Prämie = [Vorschlagswert] \cdot [Merkmalswert] \cdot [Faktor_{(Stellung)}] \cdot [Ecklohn]$$

     

    $$= 53 \cdot 14 \cdot 0,9 \cdot 12 = 8.013,60 €\; $$