Kursangebot | Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz | Konzepte für Unterweisungen

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Konzepte für Unterweisungen

 

01. Wer muss die Mitarbeiter unterweisen?

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ regelt, dass der Unternehmer/Arbeitgeber die Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung unterweisen muss.

Bei der Unterweisungspflicht handelt es sich also um eine Unternehmerpflicht. Der Unternehmer kann diese Pflicht im Allgemeinen nicht selbst ausüben. Deswegen fällt die Unterweisung der Mitarbeiter im modernen Industriebetrieb normalerweise an den Meister. Ihm wird die Unternehmerpflicht „Unterweisung“ übertragen (siehe auch 6.1.1/10).

Besondere Unterweisungspflichten für die Mitarbeiter regelt darüber hinaus die Gefahrstoffverordnung. Hier werden besondere Gefahren bei der Verwendung von gefährlichen Stoffen vom Gesetzgeber besonders hervorgehoben.

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Die Unterweisung der Mitarbeiter gehört im Allgemeinen zum Tagesgeschäft des Industriemeisters.

 

02. In welchen Einzelphasen wird ein Unterweisungskonzept erstellt und durchgeführt?

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03. Wie oft müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden?

Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter

  • vor Aufnahme der Tätigkeit und

  • mindestens einmal jährlich unterwiesen werden,

so verlangen es die gesetzlichen Regelungen.

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Der Industriemeister sollte aus dieser gesetzlichen Regelung, die lediglich ein unteres Mindestmaß markiert, für seine Tätigkeit keinesfalls ableiten, dass eine Unterweisung im Jahr ausreichend ist.

 

04. Warum ist eine einmalige, lang andauernde Unterweisung im Jahr unvorteilhaft und nicht ausreichend?

  • Überlegen Sie bitte selbst: Die Inhalte – nämlich die wichtigsten Gefahrenmomente bei der Arbeit sind sehr zahlreich. Die Zusammenhänge der einzelnen Gefährdungen im Betrieb sind oft sehr komplex. Der Umfang der Unterweisung müsste demzufolge sehr groß werden.

  • Nun prüfen Sie bitte selbst: Wollen Sie als Vorgesetzter eine Unterweisungsveranstaltung von etwa zwei Stunden Dauer oder länger vorbereiten, durchführen und nachbereiten?

  • Prüfen Sie gedanklich weiter: Würden Sie als Mitarbeiter gern an einer solchen „Mammutveranstaltung“ teilnehmen? Wie viel könnten Sie vom vorgetragenen Stoff behalten?

Erfahrungen der Berufsgenossenschaften belegen sehr eindeutig:

  • Der Verständnis- und Behaltenseffekt ist bei wenigen Unterweisungen mit jeweils längerer Dauer sehr gering.

  • Durch die lange Zeitdauer von bis zu 12 Monaten zwischen den einzelnen Unterweisungen verblasst die Erinnerung an die Inhalte schon nach wenigen Wochen auf ein sehr geringes Maß.

Dies bedeutet:

  • Lange Unterweisungen verbrauchen viel Zeit.

  • Liegt ein großer Zeitraum zwischen den einzelnen Unterweisungen, sind den Mitarbeitern die Inhalte schnell nicht mehr geläufig.

Daraus folgt:

Wenige lang andauernde Unterweisungen kosten viel Zeit und erzielen keinen nachhaltigen Nutzen. Sie sind teuer, aufwändig und nicht effektiv.

Die Erfahrungen der Berufsgenossenschaften zeigen:

  • Zwischen den Unterweisungen sollten nicht mehr als vier Wochen liegen.

  • Die Zeitdauer einer Unterweisung sollte die Zeit von 15 Minuten nicht wesentlich übersteigen.

 

05. Welche Anforderungen stellt die Unterweisung an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Meisters?

Die Unterweisung zielt auf Verhaltensbeeinflussung ab. Die Mitarbeiter sollen Wissen (Informationen, Daten, Regeln) aber auch Können und Fertigkeiten erlangen, um sich am Arbeitsplatz sicher verhalten zu können. Sie sollen aber auch zum sicheren Verhalten motiviert werden. Die Wirkung der Unterweisung zielt also auf das Wollen, Können und Wissen der Mitarbeiter ab. Das verlangt natürlich vom Meister, dass er zentrale Elemente des Lehrens und Lernens anwenden muss. Er sollte sich dazu die wichtigsten Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignen, um erfolgreich unterweisen zu können. Einzelheiten dazu enthält insbesondere die AEVO.

 

06. Wie plant der Industriemeister eine Unterweisung?

Der Planungs- und Organisationsaufwand ist anfangs erheblich. Gut geplante Unterweisungen sind grundsätzlich wirksamer als nicht geplante. Sie bringen Erfolg für den Unterweiser und „Gewinn“ für die Mitarbeiter und das Unternehmen.

Wesentliche Arbeitsschritte bei der Planung einer Unterweisung sind:

  • Festlegung der Themen:

    Ausgangspunkt sind Gefährdungen an Arbeitsplätzen/Arbeitsmitteln, durch Arbeitsstoffe und bestimmte Tätigkeiten (z. B. Gebrauch der PSA, Heben von Lasten, Einhalten von Sicherheitsabständen, elektrotechnische Sicherheitsunterweisung).

  • betroffene Mitarbeiter

  • Erarbeitung des Konzeptes

  • Festlegung des Rahmens (Zeit, Ort/Raum, Bedingungen)

  • Überlegungen zu Methoden, Arbeitshilfen und zur Visualisierung

  • Nachweis organisieren.