Inhaltsverzeichnis
01. Welche Personengruppen sind an der beruflichen Ausbildung beteiligt, bzw. wirken daran mit?
Als Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung kommen folgende Personen und Institutionen infrage:
Auszubildender
Betrieb (Ausbildender)
Ausbilder
Eltern oder Vormund
Berufsschule
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung
Krankenkassen
Kammern (zuständige Stellen).
02. Welche Aufgaben hat der Ausbilder?
„Als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe sind Sie für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe setzen Sie die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um.
Sie wählen die neuen Auszubildenden vor Beginn eines Ausbildungsjahres aus ... Sie überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes.
Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessene Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden.
Zudem melden Sie die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle an.
Nach Abschluss der Ausbildung beraten Sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.
Als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe haben Sie folgende Aufgaben:
Den betrieblichen Teil der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse durchführen:
Ausbildungsverträge mit neuen Auszubildenden im Namen des Ausbildungsbetriebes abschließen oder beim Abschluss mitwirken
betriebliche Ausbildungspläne in Anlehnung an die sachliche und zeitliche Gliederung in Ausbildungsordnungen, gemäß Betriebsverfassungsgesetz und unter Beachtung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates (sofern vorhanden) erstellen
Ausbildung in Anlehnung an die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans konzeptionell gestalten
betrieblichen Ausbildungsplan und Versetzungsplan für die Auszubildenden erstellen und Einhaltung durch Auszubildende und Abteilungen überwachen
regelmäßiges Führen der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) durch Auszubildende inhaltlich und formal kontrollieren
Aus- und Weiterbildung planen und durchführen
Leistungen und Lernfortschritte der Auszubildenden bewerten
Verhalten beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolges und des Betriebsfriedens konzipieren
Probleme zwischen Auszubildenden und Mitarbeitern oder Vorgesetzten von Fachabteilungen bereinigen
Ausbildungsakten führen
anfallenden Schriftverkehr erledigen
Auszubildende in theoretischen und praktischen Unterweisungen unterrichten, insbesondere zeitgemäße berufsnotwendige Kenntnisse und aktuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln und dabei neue Tendenzen, Entwicklungen und Technologien berücksichtigen
gegebenenfalls praxisergänzenden theoretischen Unterricht erteilen und Auszubildende bei Verständnisproblemen und Lernschwierigkeiten individuell fördern
neue zielgruppenspezifische Lernprogramme einsetzen und gegebenenfalls entwickeln
regelmäßigen Berufsschulbesuch der Auszubildenden überwachen
Auszubildende zu Zwischen- und Abschlussprüfung oder Lehrgängen anmelden
Ausbildungszeugnisse am Ende der Ausbildung verfassen oder bei ihrer Erstellung mitwirken
vor Ausbildungsbeginn neue Auszubildende nach einem Auswahlverfahren einstellen
gegebenenfalls in der überbetrieblichen Berufsausbildung in Theorie und Praxis mitwirken
gegebenenfalls Auszubildende in persönlichen Problemsituationen oder bei Lernschwierigkeiten beraten
gegebenenfalls im Prüfungsausschuss oder Berufsbildungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer mitwirken."
Quelle: http://www.ihk-bildungsinstitut.de/files/pdf/ProspektAEVO.pdf