Inhaltsverzeichnis
01. Welche Arten von Ausfuhrkreditversicherungen gibt es?
Zu unterscheiden ist zwischen
privaten Ausfuhrkreditversicherungen
Ausfuhrkreditversicherungen über staatliche Ausfuhrgarantien bzw. -bürgschaften. Sie wurden in dem Kapitel Risikoabsichernde Maßnahmen erläutert.
02. Wozu dienen private Ausfuhrkreditversicherungen
Ausfuhrkreditversicherungen – kurz: Exportversicherungen – haben zunächst einmal den Vorteil, dass sie die Folgen eines Risikoeintritts abfedern. Da diese Abfederung nicht umsonst zu haben ist, muss ein Exporteur die Konditionen verschiedener Versicherer vergleichen. Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Exportversicherung immer, wenn es für ein Exportgeschäft keine staatliche Hermes- (bzw. PwC-) Absicherung gibt, weil die Risiken als nicht so gravierend angesehen werden (z. B. gibt es keine Hermes- (bzw. PwC-) Absicherung für den US-amerikanischen Markt, weil dieser Markt nicht als riskant angesehen wird. Das schließt nicht aus, dass er dennoch für konkrete Unternehmen Risiken birgt. Würde ein Markt – zurzeit z. B. Syrien – als so riskant angesehen, dass die Politik nicht einmal eine Hermes- (bzw. PwC-) Absicherung gewährt, bietet mit Sicherheit allerdings auch kein privater Versicherer hierfür eine Versicherung an.
Eine private Ausfuhrkreditversicherung kommt für Schäden auf, die dem Exporteur durch Forderungsausfall im Ausland entstehen. Politische Risiken und Risiken des internationalen Zahlungsverkehrs werden durch die privaten Versicherer nicht abgedeckt.
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