Inhaltsverzeichnis
01. Wo sind die Dokumenteninkassi geregelt?
Die internationale Handelskammer hat mit den Einheitlichen Richtlinien Inkassi – ERI 522 ein Regelwerk geschaffen, das allgemeine Regeln und Begriffsbestimmungen zu Inkassi, deren Formen und Gliederung, die Form der Vorlegung, Haftung und Verantwortlichkeit, Zahlung, Zinsen, Gebühren und Auslagen enthält und weltweit – zumindest in den Welthandel treibenden Ländern – anerkannt ist. Damit ERI 522 auch als Grundlage eines Dokumenteninkassos gilt, muss sich beim Inkassoauftrag ausdrücklich darauf berufen werden.
02. Wo sind die Akkreditivverfahren geregelt?
Wie ein Akkreditivverfahren erfolgt, wie die Beteiligten bezeichnet werden, welche Fristen zu beachten sind und in welchen Formen Akkreditive gestaltet sein können, ergibt sich aus den von der Bankenkommission der Internationalen Handelskammer erstellten „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive – ERA 600“. Verwenden Exporteur und Importeur die ERA 600, so bietet ihnen das den gleichen Vorteil, den sie auch erlangen, wenn sie bei den Lieferbedingungen die Incoterms anwenden: Klare, eindeutige Regelungen, die von allen Handelspartnern in derselben Weise verstanden werden.
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