Inhaltsverzeichnis
- 01. Welche rechtliche Grundlage für die EU-Gesundheitspolitik gibt es?
- 02. Wie sind die Gesundheitssysteme in den EU Mitgliedsländern finanziert?
- 03. Wie unterscheiden sich diese Modelle und in welchen Ländern werden sie angewendet?
- 04. Wie unterscheiden sich die Finanzierungsstrukturen der Europäischen Gesundheitssysteme?
- 05. Wie werden die Mittel in Gesundheitssystemen verteilt?
- 06. Wie wird die Verteilung der Mittel durch das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG I) und das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verändert?
- 07. Wie verlaufen die Finanzierungströme im Gesundheitswesen?
01. Welche rechtliche Grundlage für die EU-Gesundheitspolitik gibt es?
Das Gesundheitswesen ist nationalstaatliche Aufgabe in der Europäischen Union. Es gibt kein zusammenhängendes Gesundheitssystem in Europa, aber Empfehlungen und Richtlinien zur Leistungsgewährung und Erstattung an EU-Bürger bei Inanspruchnahme innerhalb der EU-Staaten.
Rechtsgrundlage für die Gestaltung europäischer Gesundheitspolitik ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Artikel 168 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Ziel der EU-Gesundheitspolitik ist auch künftig die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei allen Maßnahmen der Union. Erstmals wird dabei neben der „körperlichen“ auch die „geistige Gesundheit“ ausdrücklich erwähnt.
02. Wie sind die Gesundheitssysteme in den EU Mitgliedsländern finanziert?
Es gibt eine (grobe) Unterteilung in zwei Modelle:
beitragsfinanziertes System, das sogenannte Bismarck-Modell
steuerfinanziertes System, das sogenannte Beveridge-Modell.
03. Wie unterscheiden sich diese Modelle und in welchen Ländern werden sie angewendet?
Das Bismarck-Modell
Beitragsfinanziertes System, z. B. gesetzliche Krankenversicherung: In diesem Sozialversicherungssystem sind u. a. das Arbeitsverhältnis und der Familienstand des Beitragszahlers ausschlaggebend für die zu zahlenden Beiträge. Die Leistungen, die von allen aus dem System in Anspruch genommen werden, unterliegen Standards. Es werden Verträge mit Leistungserbringern geschlossen.
Leistungen des Gesundheitssystems können grundsätzlich frei ausgewählt werden (freie Arztwahl, freie Krankenkassenwahl) oder sind an Bedingungen, die für alle gleich sind, geknüpft und Zuzahlungen sind möglich. Dieses Modell wird in Mitteleuropa z. B. in Deutschland, Belgien, Frankreich und Tschechien angewendet.
Beveridge-Modell
Überwiegend steuerfinanziertes System: Staaten finanzieren ein Gesundheitssystem, das sie häufig auch allein aufrechterhalten. Der Leistungsempfänger nimmt Leistungen, die festgelegt sind, von staatlich finanzierten Leistungserbringern ohne Wahlmöglichkeit in Anspruch. Dieses System dient der Mindest-Grundabsicherung.
Es wird in Nordeuropa (Großbritannien, Irland, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark) sowie in Südeuropa (Griechenland, Spanien, Portugal, Italien) angewendet.
Die EU-Mitgliedsländer gestalten diese Modelle mittlerweile als Mischform aus. So findet man auch Elemente aus dem einen oder anderen Modell in den Ländern vor.
Beispielsweise gibt es in steuerfinanzierten Gesundheitssystemen auch private Krankenversicherungen, die als Versicherer eine Aufstockung der Leistungen aus dem System zulassen.
04. Wie unterscheiden sich die Finanzierungsstrukturen der Europäischen Gesundheitssysteme?
05. Wie werden die Mittel in Gesundheitssystemen verteilt?
Dies geschieht im Wesentlichen über Budgets, für die ein Leistungsrahmen bzw. eine bestimmte Leistung und mit einer Gruppe von Leistungserbringern (z. B. Krankenhäuser, caritative Verbände) verhandelt oder festgesetzt werden.
Hauptergebnisse 2017 | |
Sozialleistungen insgesamt: | 965,5 Mrd. € |
(Sozialleistungen in v. H. des Bruttoinlandsproduktes) | 29,6 % |
Das Gesamtsozialbudget für die Sozialversicherung enthält die Aufteilung nach Sicherungszweigen, Instituten, Leistungen und Funktionen.
Siehe Grafik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Sozialbudget 2017 für Deutschland.
Beispiel
Budgetierung
Vermittlungsbudget aus der Arbeitslosenversicherung, regelt den Höchstbetrag, den ein Personaldienstleister für die Vermittlung eines Arbeitssuchenden in den ersten Arbeitsmarkt erhält.
Persönliches Budget aus der Rehabilitation, regelt, welche Mittel und Hilfen für einen behinderten Menschen zur Verfügung stehen, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
06. Wie wird die Verteilung der Mittel durch das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG I) und das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verändert?
07. Wie verlaufen die Finanzierungströme im Gesundheitswesen?
Im Jahr 2015 haben sich die Einnahmen und Leistungsausgaben wie folgt verteilt: