Kursangebot | Außenhandel | Internationale Organisationen zum Abbau von Handelshemmnissen

Außenhandel

Internationale Organisationen zum Abbau von Handelshemmnissen

01. Was verhindert Handelshemmnisse am ehesten?

Neben dem politischen Willen, den freien Handel international zu fördern, schützt am besten die gegenseitige Abhängigkeit der Volkswirtschaften davor, dass dauerhaft Handelshemmnisse errichtet werden. Keine Volkswirtschaft ist autark. Globalisierung ist somit nicht nur die Folge freien Handels, sondern garantiert ihn zugleich.

02. Seit wann ist der freie Handel ein politisches Ziel?

Als politische Ziele traten der freie Handel und der Abbau von Protektionismus ganz nachhaltig nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den Vordergrund. Neben den ökonomischen Vorteil wurden nämlich auch politischen Erwartungen postuliert: Wer miteinander Handel treibt, führt nicht gegeneinander Krieg. So kam es bereits 1948 zum ersten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT). Das unterzeichneten damals zwar nur 48 Staaten, man muss aber auch bedenken, dass es seinerzeit viel weniger Staaten als heute gab. Der afrikanische Kontinent bestand noch zum größten Teil aus Kolonien. Erst seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurden aus Kolonien unabhängige Staaten, die ihrerseits ein Interesse daran haben, international Waren kaufen und verkaufen zu können.

03. Welche Rolle für den freien Handel spielt die Meistbegünstigungsklausel?

War es vorzeiten üblich, dass in bilateralen Handelsabkommen unterschiedliche Bedingungen vereinbart wurden, sodass Produkte, die von Land A aus Land B importiert wurden einem höheren Zoll unterworfen wurden als die gleichen Produkte, die Land A aus Land C bezog, so verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten des GATT, allen ihren Handelspartnern die Bedingungen einzuräumen, die sie dem Partner mit der günstigsten Bedingung gewährt haben. Auf diese Weise wurden wirkungsvoll Diskriminierungen abgebaut. Die Meistbegünstigung ist nur bilateral unzulässig, nicht jedoch, wenn Zollunionen (z. B. die EU) manche Staaten durch Präferenzabkommen günstiger stellt als andere (z. B. die AKP-Staaten).

04. Welche Organisationen und Abkommen bauen Handelshemmnisse ab?

Im Laufe der Zeit haben eine Reihe multistaatlicher Organisationen dazu beigetragen, den freien Handel auszuweiten und Handelshemmnisse abzubauen. Zum Teil kümmerten sich diese Organisationen lediglich um den freien Handel zwischen den ihnen angehörenden Staaten und beließen es gegenüber organisationsfremden Handelspartnern bei Einschränkungen. Beispielhaft seien einige Organisationen bzw. Freihandelsabkommen genannt:

  • European Free Trade Association (EFTA) – inzwischen ohne größere Bedeutung, da die meisten ehemaligen EFTA-Staaten heute der EU angehören; ursprünglich strebten die EFTA-Staaten lediglich eine Freihandelszone an, ohne Europa politisch einigen zu wollen.

  • Europäische Union (EU) – hervorgegangen aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Euratom und seit dem Maastrichter Vertrag mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik zur Europäischen Union geworden.

  • Pakte von Lomé – mehrfach erweiterte Präferenzabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Entwicklungs- bzw. Schwellenländer aus den Regionen Afrika, Karibik und Pazifik, zum bevorzugten Zugang zum Binnenmarkt.

  • Weltbank

  • World Trade Organization (WTO).

05. Welche besondere Bedeutung hat die WTO für den Freihandel?

Nachdem dem GATT nahezu 150 Staaten beigetreten sind, kann das politische Ziel des freien Handels als allgemein akzeptiert gelten. Wichtig ist es jetzt, eine Regelung für Handelskonflikte zwischen Unterzeichnerstaaten zu finden und ein Verfahren zu finden, um den freien Handel auch in Zukunft zu sichern und auf künftigen Märkten anzuwenden.

Deshalb gründeten die GATT-Unterzeichner die World Trade Organization (WTO), die Welthandelsorganisation und übertrugen ihr die Befugnis, die Handelspolitik der WTO-Mitgliedsstaaten zu beobachten und zu überwachen, dass sich die Mitgliedsstaaten freihandelsgemäß verhalten und keine protektionistische Marktabschottung betreiben. Darüber hinaus soll die WTO Handelskonflikte zwischen Mitgliedsstaaten zu schlichten. Schließlich wurde eine Ministerkonferenz vereinbart, die im zweijährlichen Rhythmus darüber verhandelt, wie weitere Handelshemmnisse abgebaut werden können.

Konkret hat sich das seit der WTO-Gründung in der Liberalisierung bei der Informationstechnologie und der Telekommunikation sowie bei Finanzdienstleistungen ausgedrückt. Auf der Tagesordnung der WTO bleiben der Subventionsabbau und der freie Dienstleistungsverkehr.

06. Was versteht man unter der Politik „Beggar-my-Neighbour“ und welche Mittel werden im Rahmen dieser Politik eingesetzt?

Die Politik „Beggar-my-Neighbour“ (Schädige den Nachbarn) hat zum Ziel, die eigene Wirtschaft zu Lasten der ausländischen Nachbarn zu schützen, um so z. B. die eigene Konjunktur anzuregen, die inländische Beschäftigung zu stützen und die eigene Zahlungsbilanz zu verbessern.

Bevorzugte Mittel dieser Politik sind:

  • Subventionierung des Exports

  • Beschränkung des Imports

  • Abwertung der eigenen Währung.

Es versteht sich von selbst, dass eine solche Politik mit den Prinzipien des freien Handels nicht vereinbar ist und von der WTO entsprechend sanktioniert wird.