Kursangebot | Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse | Funktionen und Bedeutung internationaler Organisationen erläutern

Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse

Funktionen und Bedeutung internationaler Organisationen erläutern

01. Wie können internationale Organisationen definiert und unterschieden werden?

Internationale Organisationen besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenen Organen, sind zweckorientiert und grundsätzlich auf Dauer angelegt. Die ihrem Zweck zugrunde liegenden Aufgaben werden selbstständig wahrgenommen. Internationale Organisationen können aufgrund von staatlichen oder nichtstaatlichen Initiativen auf der Basis von Verträgen gegründet werden.

Internationale Organisationen können in internationale Regierungsorganisationen (IGOs – International Governmental Organizations, z. B. UNO), internationale Nichtregierungsorganisationen (INGOs – International Non-Governmental Organizations, z. B. Greenpeace, Amnesty International, WWF, Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung), internationale Regime (akzeptierte Entscheidungssysteme, z. B. GATT-General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) und internationale Netzwerke (z. B. „G 8“ Weltwirtschaftsgipfel) unterschieden werden (vgl. Duden 2012).

 

02. Erläutern Sie Ziele internationaler Nichtregierungsorganisationen.

Internationale Nichtregierungsorganisationen haben zum Ziel, Einfluss auf Politik und Gesellschaft zu nehmen und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Sie arbeiten überwiegend unabhängig von Regierungen, sind nicht gewinnorientiert und verfolgen soziale, humanitäre, ökologische und entwicklungspolitische Ziele. Im Jahre 2005 betrug die Anzahl der INGOs ca. 10.000. Die Bandbreite reicht von kleinen Expertenteams bis zu großen unabhängigen Organisationen (z. B. Greenpeace); (vgl. Duden 2012).

Als Beispiel für eine Internationale Nichtregierungsorganisation mit humanitären Zielen wird die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung mit Sitz in Genf dargestellt, die nach den Grundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität arbeitet.

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (DRK) mit Sitz in Berlin ist Teil dieser Organisation, für die Bundesrepublik Deutschland zuständig und übernimmt folgende Aufgaben aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben:

  • humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten

  • humanitäre Hilfe nach Naturkatastrophen

  • Verbreitung des humanitären Völkerrechts

  • Koordination des Katastrophenschutzes in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden

  • Koordination des zivilen Rettungsdienstes

  • Wohlfahrtsarbeit

  • Sozialarbeit.

Das DRK ist in der Bundesrepublik Deutschland in 19 Landesverbänden, 538 Kreisverbänden und ca. 5.000 Ortsvereinen gegliedert (vgl. von Troschke/Stößel 2012). Zum DRK gehört der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V., der in 31 DRK-Schwesternschaften unterteilt ist. Das DRK wird durch einen Präsidenten vertreten. Die Bundesversammlung des DRK ist das oberste Beschlussorgan. Das Präsidium arbeitet ehrenamtlich, ist für die verbandspolitischen Ziele verantwortlich, setzt Impulse und ist Aufsichtsgremium für den Vorstand und die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG-Bund).

Das Präsidium wird durch den Präsidialrat beraten. Es handelt sich dabei um das föderative Organ des DRK, bestehend aus den Präsidenten der Landesverbände und der Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften. Neben der Beratung genehmigt der Präsidialrat die DRK-weit umzusetzenden Beschlüsse des Präsidiums.

Der Vorstand des Deutschen Roten Kreuzes e. V. besteht aus dem Vorsitzenden (Generalsekretär) und dem zweiten Vorstandsmitglied und führt die Geschäfte hauptberuflich. Die Geschäfte werden nach den Beschlüssen der Bundesversammlung, des Präsidialrates und des Präsidiums geführt.

Die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG-Bund) koordiniert die Hauptaufgaben zwischen dem Bundesverband und den Mitgliedsverbänden. Der VG-Bund besteht aus dem Vorstand, den Geschäftsführern der 19 Landesverbände und der Verbandsoberin des Verbandes der Schwesternschaften und koordiniert strategische Zielsetzungen des Gesamtverbandes, die ihm der Präsidialrat übertragen hat. Mitarbeiter des DRK sind entweder hauptberuflich oder im wesentlichen Umfang ehrenamtlich tätig (vgl. Deutsches Rotes Kreuz).

 

03. Beschreiben Sie die UNO und erläutern Sie wesentliche Ziele.

Die UNO (United Nations Organizations) hat ihren Sitz in New York und ist die weltweite Staatenorganisation mit 193 Mitgliedern (Stand: 03.01.2018). Ziele der UNO sind:

  • Erhaltung des Weltfriedens

  • Selbstbestimmung der Völker

  • Förderung internationaler Zusammenarbeit

  • Förderung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung

  • Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte.

Hauptorgane der UNO sind:

  • Generalversammlung (GV). Die GV ist die Vollversammlung aller Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat hat eine Stimme, abgestimmt wird mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse der GV sind Empfehlungen.

  • Sicherheitsrat. Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 10, die von der GV mit Zweidrittelmehrheit für zwei Jahre gewählt werden. Die ständigen Mitglieder USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich sind Vetomächte. Jedes Land kann durch seine Verweigerung Beschlüsse des Sicherheitsrates verhindern. Der Sicherheitsrat beschließt über Maßnahmen der UNO (z. B. Einsatz von Friedenstruppen, internationale Tribunale bei Kriegsverbrechen).

  • Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC, Economic and Social Council). Der Wirtschafts- und Sozialrat besteht aus 54 Mitgliedern und ist zuständig für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Maßnahmen.

  • Internationaler Gerichtshof (IGH). Rechtsprechungsorgan der UN mit Sitz in Den Haag und besteht aus 15 Richtern, die von der GV und dem Sicherheitsrat gewählt werden. Der IGH kann tätig werden, wenn sich die Konfliktparteien seiner Gerichtsbarkeit unterwerfen. Die Urteile sind endgültig, können aber nur durch Maßnahmen des Sicherheitsrates exekutiert werden.

  • Generalsekretariat. Der Generalsekretär ist unabhängig und neutral und kann deshalb helfen, internationale Konflikte zu lösen. Der Sicherheitsrat kann den Generalsekretär mit Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens beauftragen. Er wird auf Vorschlag des Sicherheitsrates von der GV für fünf Jahre gewählt.

Die UNO verfügt über eigene Unterorganisationen (vgl. Duden 2012) wie

  • UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund, Kinderhilfswerk)

  • UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees, Hoher Kommissar für Flüchtlinge)

  • UNDP (United Nations Development Programme, Entwicklungsprogramm)

  • UNFPA (United Nations Fund für Population Activities, Beurteilung der bevölkerungspolitischen Lage)

  • WFP (World Food Programme, Welternährungsprogramm)

  • UNDRO (United Nations Disaster Relief Organization, Katastrophenhilfe)

und Kooperationsabkommen und Sonderorganisationen wie Internationaler Währungsfonds, Weltbank, Weltgesundheitsorganisation, Internationale Arbeitsorganisation und Internationale Zivilluftfahrtsorganisation. UNO, Unterorganisationen und Sonderorganisationen stellen das System der Vereinten Nationen dar.

 

04. Beschreiben Sie die IAO und erläutern Sie wesentliche Ziele.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO)/International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, bestehend aus Regierungsvertretern, Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern. Ziele mit weltweiter Perspektive sind:

  • Armutsbekämpfung

  • Bekämpfung von Arbeitslosigkeit

  • sozialer Ausgleich und soziale Gerechtigkeit

  • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  • Realisierung internationaler Arbeits- und Sozialnormen.

Erreicht wurden bisher das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, der Grundsatz geschlechterneutraler Bezahlung bei gleichen Leistungen, Abschlussmöglichkeiten von Kollektivverträgen sowie das Recht auf Gründung von Gewerkschaften. Die Beschlüsse werden nicht durchgängig von allen Staaten befolgt. Der IAO fehlen Instrumente zur Durchsetzung ihrer Beschlüsse (vgl. Boeckh/Huster/Benz 2011 und Duden 2012).

 

05. Beschreiben Sie die WTO und erläutern Sie wesentliche Ziele.

Die Welthandelsorganisation (WTO World Trade Organization) mit Sitz in Genf hat 164 Mitglieder (Stand: Dezember 2018) und baut auf dem Zoll- und Handelsabkommen GATT auf. Ziele sind:

  • Liberalisierung des Welthandels durch Regeln für den Warenhandel (GATT General Agreement on Tariffs and Trade)

  • Liberalisierung des Dienstleistungshandels durch entsprechende Regeln (GATS General Agreement on Trade in Services)

  • Schutz geistigen Eigentumsrechts durch entsprechende Regeln (TRIPS Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Proberty Rights).

Es ist nicht auszuschließen, dass Vereinbarungen im Dienstleistungsbereich Auswirkungen auf die Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn GATS auch auf Bildungs-, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen anzuwenden ist. Über diesbezügliche Schritte wird seit über zehn Jahren ergebnislos verhandelt. Bis 2004 sollten für diverse Dienstleistungen einschließlich Gesundheit Vereinbarungen getroffen werden. Sofern GATS für soziale Dienste und das Gesundheitswesen verbindlich wird, müsste internationale Konkurrenz nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz zugelassen und Markteintrittsbarrieren abgebaut werden. Das könnte sich in der Bundesrepublik Deutschland auf den öffentlichen Finanzierungscharakter, die Marktsteuerungsmechanismen, den Möglichkeiten, Zugang zur Leistungserbringung zu erhalten und der Gewinnerzielung auswirken (vgl. Boeckh/Huster/Benz 2011, Duden 2012, www.wto.org).

 

06. Beschreiben Sie die Weltbank und erläutern Sie wesentliche Ziele.

Der Weltbank mit Sitz in Washington D. C. gehören zurzeit 189 (Stand 31.12.2018) Mitglieder an. Wesentliche Ziele sind die weltweite Bekämpfung der Armut und die Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern (www.worldbank.org).

 

07. Beschreiben Sie den IWF und erläutern Sie wesentliche Ziele.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) mit Sitz in Washington D. C. hat zurzeit 189 (Stand 31.12.2018) Mitglieder. Wesentliche Ziele sind die Förderung der internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit, stabile Wechselkurse, Wachstum des Welthandels und Realisierung ausgewogener Zahlungsbilanzen der Mitglieder Der IWF und die Weltbank und Geschwisterorganisationen (vgl. Duden 2012, www.bundesbank.dewww.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Finanz_und_Waehrungssystem/Internationale_Zusammenarbeit/IWF/iwf.html).

 

08. Beschreiben Sie die WHO und erläutern Sie wesentliche Ziele.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 1948 gegründet und ist eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf, in der alle Staaten Mitglied werden können (zurzeit 194 Mitgliedsstaaten). Nach Artikel 1 ihrer Verfassung soll die WHO dazu beitragen, dass die einzelnen Völker den bestmöglichen Gesundheitszustand erreichen.

Nach der WHO-Verfassung ist der bestmögliche Gesundheitszustand ein Grundrecht, das für jeden Menschen unabhängig der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung besteht und Grundbedingung für den Weltfrieden und die Sicherheit ist. Die Verantwortung für die Erreichung dieser Ziele liegt bei den jeweiligen Regierungen. Sie sollen eng und aufklärerisch zusammenarbeiten, damit die erforderlichen medizinischen und psychologischen sowie sonstige Erkenntnisse bestmöglich umgesetzt werden können.

Die Aufgaben der WHO werden durch die Weltgesundheitsversammlung (Vertreter der Mitgliedsstaaten, Wahl eines eigenen Präsidenten, eigene Geschäftsordnung, Ernennung des Generaldirektors der WHO auf Vorschlag des Exekutivrates), den Exekutivrat (beratendes und ausführendes Organ der Weltgesundheitsversammlung, Wahl eines eigenen Präsidenten, eigene Geschäftsordnung, Vorschlag des Generaldirektors der WHO) und das Sekretariat (Generaldirektor der WHO sowie technisches und administratives Personal der WHO) durchgeführt. Der Generaldirektor der WHO untersteht der Autorität des Exekutivrates und ist Sekretär der Weltgesundheitsversammlung. Die WHO finanziert sich aus Beiträgen und Entgelten für Dienstleistungen. Zu den wesentlichen Zielen/Aufgaben der Weltgesundheitsorganisation gehören:

  • leitende und koordinierende Stelle des internationalen Gesundheitswesens

  • Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, den staatlichen Gesundheitsämtern, Fachkreisen und weiteren Organisationen

  • Beratung bei der Unterdrückung epidemischer, endemischer und anderer Krankheiten und Förderung von Bestrebungen, die der körperlichen und geistigen Gesunderhaltung der Menschen dienen

  • Förderung (ggf. in Zusammenarbeit mit Spezialorganisationen) der Verhütung von Unfallschäden, Verbesserung der Ernährung, Wohnungsbedingungen, sanitären Einrichtungen, Arbeitsbedingungen und sonstige Gebiete der Umgebungshygiene

  • auf Initiative von Regierungen Hilfestellung beim Ausbau der Gesundheitsdienste und in dringenden Fällen Gewährung notwendiger Hilfe

  • Standardisierung der Methoden der Diagnostik sowie Entwicklung internationaler Normen für Lebensmittel, biologische, pharmazeutische und ähnliche Produkte

  • Aufklärung der Völker in gesundheitlichen Fragen (Auskünfte, Ratschläge und Unterstützung)

  • Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen und beruflichen Fachkreisen mit dem Ziel, die Gesundheit zu verbessern (inkl. Verbesserung der Ausbildung relevanter Berufsbilder im Gesundheitswesen)

  • statistische Dienste, z. B. internationale Nomenklatur der Krankheiten (ICD), Todesursachen, Erhebungen und Berichte auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens.

Die Weltgesundheitsversammlung kann Regelungen herbeiführen über

  • sanitäre und Quarantänemaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten zwischen den Ländern

  • der Arbeitsmethoden des öffentlichen Gesundheitsdienstes

  • Nomenklatur der Krankheiten und der Todesursachen

  • Bezeichnung und Ankündigung biologischer, pharmazeutischer und ähnlicher Produkte im internationalen Handel

  • Normierung von diagnostischen Methoden für den internationalen Gebrauch sowie Normen für die Beschaffenheit, Reinheit und Wirksamkeit biologischer, pharmazeutischer und ähnlicher Produkte im internationalen Handel.

Die Regelungen treten für alle Mitgliedstaaten nach Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung und entsprechender Bekanntgabe in Kraft, mit Ausnahme derjenigen Mitgliedstaaten, die die Regelungen ablehnen oder Vorbehalte geltend machen.

Die Weltgesundheitsversammlung

  • kann mit Zweidrittelmehrheit Verträge oder Abkommen über jede Frage in ihrem Zuständigkeitsbereich abschließen (damit abgeschlossene Verträge und Abkommen für einen Mitgliedsstaat verbindlich werden, muss dieser ihn in Übereinstimmung mit seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen genehmigen)

  • kann Empfehlungen gegenüber den Mitgliedsstaaten über jede Frage in ihren Zuständigkeitsbereich geben(vgl. WHO 2009).