Kursangebot | Außenhandel | Zertifizierung der Waren

Außenhandel

Zertifizierung der Waren

01. Was wird zertifiziert?

Eine Zertifizierung ist letztlich nichts anderes als eine Bescheinigung. Im Zusammenhang mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sind Zertifizierungen hinlänglich bekannt. Um Qualitätszertifizierungen geht es bei den Abläufen im Außenhandel nicht. Hierfür sind andere Merkmale zu bescheinigen: Entspricht der in Rechnung gestellte Preis der Realität? Woher stammen die Produkte? usw. Die Antworten auf diese Fragen sind in bestimmten Dokumenten nachweisbar bescheinigt, d. h. die Angaben sind durch und mit diesen Dokumenten zertifiziert.

02. Was bescheinigt eine Zollfaktura?

Beispiel

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Ein kanadisches Unternehmen kauft von einem deutschen Großhändler Waren zur Lieferung nach Kanada.

Die Außenwirtschaftsbestimmungen der USA und der Commonwealth-Staaten (dazu gehört auch Kanada) verlangen die Vorlage der Zollfaktura. Ihr liegt die Handelsrechnung (commercial invoice) des Exporteurs zugrunde. Der Exporteur lässt sich auf einem amtlichen Vordruck von seiner Industrie- und Handelskammer bestätigen, dass der in der commercial invoice genannte Preis marktüblich ist. An dieser Bescheinigung ist der kanadische Zoll interessiert. Da der berechnete Preis die Basis zur Ermittlung des Zollwertes bildet, weiß die kanadische Zollbehörde nun, dass der kanadische Kunde den Zoll nicht betrügen wird. Es hätte ja sein können, dass auf der Rechnung ein viel zu niedriger Preis ausgewiesen wird, sodass der Importeur viel weniger Zoll entrichten müsste. Die Differenz zwischen dem auf der Rechnung ausgewiesenen fiktiven niedrigen Preis und dem tatsächlich vom Kunden zu zahlenden Wert würde dann in einer zweiten Rechnung gestellt werden; als Rechnungsgrund wäre ein Sachverhalt angegeben, der nach kanadischem Recht nicht zollpflichtig ist (z. B. Beratungsdienstleistung o. Ä.).

03. Was bescheinigt eine Konsulatsfaktura?

Im Prinzip zertifiziert die Konsulatsfaktura ebenfalls die Marktüblichkeit in Rechnung gestellter Preise. Anders als bei der Zollfaktura bescheinigt aber nicht die IHK den Sachverhalt, sondern das im Land des Exporteurs residierende Konsulat des Importeurlandes. Ebenso wie die Zollfaktura ist die Konsulatsfaktura nur erforderlich, soweit die Einfuhrbestimmungen des Importlandes das vorsehen. Die Länder, in die importiert wird, sind nicht die USA und nicht die Commonwealth-Staaten, da sie statt auf die Konsulatsfaktura auf die Zollfaktura bestehen. Wie bei der Zollfaktura ist auch bei der Konsulatsfaktura die commercial invoice (Handelsrechnung) zugrunde zu legen.

04. Worüber geben Ursprungszeugnisse Auskunft?

Auf Ursprungszeugnissen wird bezeugt, dass eine gelieferte Ware in einem bestimmten Land hergestellt wurde. Diese Herkunftsbescheinigung ist bei Importen besonders wichtig, weil Produkte, die aus bestimmten Ländern stammen, mit einem anderen Zollsatz belegt werden als die gleichen Produkte, die von anderswo stammen.

05. Welche Arten von Ursprungszeugnissen gibt es?

imported

06. Wer bezeugt beim Certificate of Origin die Herkunft?

Das Certificate of Origin benötigt der Exporteur, wenn es entweder die Zollbehörde des Importlandes verlangt oder weil es der Kunde wünscht (um damit seinen Kunden gegenüber die Herkunft der Produkte dokumentieren zu können). Der Exporteur beantragt es bei der IHK, wenn er die Ware versandbereit hat.

07. Wer benötigt das Certificate of Origin Form A?

Die Form A benötigt ein Importeur, wenn er bestimmte landwirtschaftliche, industrielle oder textile Produkte aus Entwicklungsländern importieren und er für diese Importe Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen möchte. Diese Zollvergünstigungen beruhen auf bi- oder multilateralen Staatsabkommen.

Der Exporteur in dem Entwicklungsland beantragt die Form A bei den Behörden seines Landes. Bescheinigt wird, dass die betreffenden Waren in diesem Land erzeugt bzw. bearbeitet oder verarbeitet wurden.

08. Was sind Präferenznachweise?

Wie das Certificate of Origin bezeugen die Präferenznachweise, dass die Produkte aus einem bestimmten Land stammen, dort erzeugt, be- oder verarbeitet worden sind. Aufgrund ihrer Herkunft werden sie von den Zollbehörden des Importlandes bevorzugt, d. h. präferiert. Die Präferenz, die diese Produkte genießen, indem sie z. B. mit einem geringeren Zoll belegt werden, fußt auf Abkommen, die die Europäische Union mit Drittstaaten abgeschlossen hat.

09. Wann benötigt man die Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1?

Sie ist für den Warenverkehr mit Staaten erforderlich, mit denen die EU

  • Freihandelsabkommen

  • Präferenzabkommen

  • Kooperationsabkommen

  • Assoziierungsabkommen

abgeschlossen hat.

Ausgestellt wird EUR. 1 von der zuständigen Versandzollstelle.

10. Was sind Freihandelsabkommen?

Freihandelszonen führen verschiedene staatliche Territorien zu einem Gebiet (Zone) zusammen, auf dem freier Handel herrscht, also keine Zölle erhoben werden. Neben der Mercosur-Zone in Amerika ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) die größte Freihandelszone. Der EWR wurde 1993 nach der Vollendung des EU-Binnenmarktes geschaffen und umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen der früheren EFTA (European Free Trade Association). Unternehmen aus Island, Liechtenstein und Norwegen werden so behandelt wie die Unternehmen der Europäischen Union.

11. Was sind Präferenzabkommen?

Mit diesen Abkommen wird es Unternehmen aus bestimmten Ländern leichter gemacht, ihre Waren auf dem Europäischen Binnenmarkt anzubieten. Sie stoßen dort auf keine Marktzutrittsschranken und stehen damit günstiger als Unternehmen, denen in Form einer Zollerhebung der Marktzugang erschwert wird. Denn Produkte, auf die Zoll zu entrichten war, können auf dem Markt natürlich nicht so günstig angeboten werden wie Waren, die durch niedrigere Zölle oder sogar völlige Zollfreiheit begünstigt werden.

12. Haben sich Präferenzabkommen bewährt?

Das wohl bekannteste Präferenzabkommen ist das sog. AKP-Abkommen. Staaten aus Afrika, der Karibik und des Pazifiks einerseits und die Europäische Union andererseits vereinbarten erstmals im Pakt von Lomé, dass Unternehmen der AKP-Staaten ihre Waren zollfrei auf dem Europäischen Binnenmarkt anbieten können. Umgekehrt gilt natürlich, dass auch auf Warenlieferungen von Unternehmen aus dem Unionsgebiet von den AKP-Staaten keine Zölle erhoben werden. Dieses erste Abkommen ist inzwischen mit immer mehr Staaten aus dem AKP-Raum durch weitere Abkommen erweitert und ergänzt worden.

Kritiker wenden ein, dass damit die AKP-Staaten dauerhaft in Abhängigkeit von modernen Volkswirtschaften bleiben. Die Unternehmen des AKP-Raumes haben zwar freien Zugang zum Binnenmarkt; da sie im Wesentlichen jedoch Rohprodukte auf dem Europäischen Binnenmarkt anbieten und verkaufen, werden sie zum einen niemals soviel einnehmen, wie sie für den Import von Fertigerzeugnissen ausgeben müssen. Um die Importe bezahlen zu können, müssen sie sich weiter verschulden.

Dieser Sichtweise ist entgegenzuhalten, dass der freie Zugang zum Europäischen Binnenmarkt den Unternehmen aus dem AKP-Raum mehr Umsatz bringt. Sie entrichten dementsprechend mehr Steuern, sodass die AKP-Staaten höhere Steuereinnahmen erzielen. Mit diesen Einnahmen kann die örtliche Infrastruktur verbessert werden, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigert. Präferenzabkommen sind also praktizierte Entwicklungspolitik.

13. Was bewirken Assoziierungsabkommen?

Mit Assoziierungsabkommen werden Drittstaaten mit der Europäischen Union verbunden. Der Drittstaat (und die darin ansässigen Unternehmen und Bürger) wird so behandelt, als sei er kein Drittstaat, sondern Mitglied der Europäischen Union. So besteht z. B. zwischen der Türkei und der EU ein Assoziierungsabkommen. Das hat zur Folge, dass die meisten türkischen Produkte zollfrei auf dem Europäischen Binnenmarkt angeboten werden können, ohne dass es der Türkei möglich ist, Einfluss auf die Politikgestaltung der EU zu nehmen.

14. Wofür wird die Warenverkehrsbescheinigung A. Tr. benötigt?

Der Präferenznachweis EUR. 1 ist sehr viel häufiger zu finden als die Warenverkehrsbescheinigung A. Tr. Sie betrifft industrielle Waren der Kapitel 27 - 97 des gemeinsamen Zolltarifs der EU für Waren, die unmittelbar von der Türkei in die EU oder von der EU in die Türkei befördert werden. Sie gilt nicht für Kohle und Stahl sowie bestimmte landwirtschaftliche Produkte.