Kursangebot | Beschaffung und Logistik | Beschaffungskonzepte

Beschaffung und Logistik

Beschaffungskonzepte

01.Welche Aufgabengebiete umfasst die Bezugspolitik?

  1. Festlegung der Beschaffungswege:

    • Direktbezug

    • Beschaffung über Beschaffungshelfer

    • Beschaffung über den Großhandel

  2. Wahl des Ortes und der Anzahl der Lieferanten:

    • geografische Anordnung

    • geringere Anzahl ’ geringer Logistikaufwand

    • höhere Anzahl ’ hoher Logistikaufwand

  3. Globalisierung der Beschaffungsvorgänge (Global Sourcing)

  4. Einkauf ganzer Funktionsgruppen statt einzelner Teile (Modular Sourcing).

Die Bezugspolitik wird von Unternehmenszielen, wie z. B. der Versorgungssicherheit, beeinflusst.

Dabei unterscheidet man u. a. folgende Beschaffungskonzepte:

  • Modular Sourcing

    Modul-Einkauf; Begriff aus der Beschaffungswirtschaft der Industrie: Es werden überwiegend vorgefertigte Baugruppen eingekauft. Meist übernimmt ein Hauptlieferant die Vormontage und die Koordination der Unterlieferanten.

  • Single Sourcing

    Ein Artikel wird nur bei einem Lieferanten eingekauft. Vorteile: Mengenrabatt, gleichbleibende Qualität, Verringerung der Transportkosten; Nachteile: Abhängigkeit vom Lieferanten, hohe Mindestbestände erforderlich, keine Anreize bei Lieferanten zur Produktinnovation.

  • Multiple Sourcing

    Ein Artikel/eine Artikelgruppe wird von mehreren Lieferanten bezogen. Vorteile: mehr Flexibilität bei der Beschaffung, gute Verhandlungsposition.

  • Local Sourcing

    Der/die Lieferant/en sind in der Nähe des beschaffenden Unternehmens (vgl. das Einkaufsprinzip bei Netto: Bezug von Waren der Region).

  • Global Sourcing

    Die Beschaffung erfolgt international. Vorteile: keine inlandsbedingten Engpässe, Nutzung der international unterschiedlichen Einkaufspreise (z. B. Indien, Tschechien, Türkei, China). Global Sourcing gewinnt auch für KMU an Bedeutung aufgrund der länderübergreifenden Standardisierung, der Verminderung der Handelsbarrieren und der modernen Kommunikationstechnologie.

Hinweis

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Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln Vertriebsstrategien unter dem Aspekt Kundengewinnung und -bindung und Einkaufskonzeption.

02.Welche Merkmale sind für die Wahl der Beschaffungsart relevant?

  • Relative Wertigkeit einer Materialart → ABC-Analyse

  • Verbrauchsstruktur → XYZ-Analyse

  • Lagerfähigkeit, z. B. Sperrigkeit, Verderblichkeit

  • verfügbare Lagerkapazität

  • Position auf dem Beschaffungsmarkt → Nachfragemacht

  • Autonomieansprüche → Grad der Lieferantenunabhängigkeit

  • erfolgs- und finanzwirtschaftliche Restriktionen, z. B. Liquiditätsabhängigkeit, Kreditlimits, Umsatzrückgang.

03.Was versteht man unter tarifären Handelshemmnissen?

Als tarifäre Handelshemmnisse gilt alles, was den freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Kapital zwischen Volkswirtschaften dadurch beeinträchtigt, dass Importe künstlich verteuert und Exporte künstlich verbilligt werden. Die tarifären Handelshemmnisse lassen sich also in Euro und Cent ausdrücken. Insbesondere zählen Zölle, Verbrauchssteuern und Kontingente zu den Instrumenten, die den internationalen Handel auf tarifäre Weise behindern.

Zölle sind das klassische tarifäre Handelshemmnis. Deshalb setzte sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bei ihrer Gründung 1957 zum Ziel, die Zölle innerhalb der Gemeinschaft allmählich abzubauen. Mit dem im Maastrichter Vertrag vereinbarten und am 01.01.1993 verwirklichten Binnenmarkt hat die Europäische Gemeinschaft dieses Ziel inzwischen erreicht: Innerhalb des EWR gibt es keine Binnenzölle mehr, lediglich gegenüber dem Drittstaatsgebiet wird ein gemeinsamer Außenzoll erhoben, wobei es politisches Ziel bleibt, Zölle generell abzuschaffen.

04.Warum stellen Verbrauchssteuern ein Handelhemmnis dar?

Verbrauchssteuern werden im Inland erhoben. Soweit Produkte einer Verbrauchssteuer unterliegen, betreffen sie sowohl die inländischen Erzeugnisse als auch die importierten Produkte. Die Verbrauchssteuer wird auf den verzollten Warenwert erhoben.

Als Handelshemmnis wirken die Verbrauchssteuern vor allem aus einem Grund: Sie sind in der EU nicht einheitlich. Anders als die Zölle sind die Steuern innerhalb der EU noch nicht harmonisiert, sodass Kaffee in Deutschland der Kaffeesteuer unterliegt, in den Niederlanden jedoch nicht. Kaufen Kunden aus Deutschland Kaffee in den Niederlanden, zahlen sie zwar einen niedrigeren Preis für den Kaffee an sich und müssen ihn auch bei der Verbringung nach Deutschland nicht verzollen – es gibt innerhalb der EU keine Zollschranken mehr – , aber sie müssen die Kaffeesteuer entrichten. Die Finanzbehörden erhalten u. a. durch die vierteljährlichen Meldungen über innergemeinschaftliche Umsätze Kenntnis vom Kaffeekauf und können feststellen, ob ein Kaffeekäufer die Kaffeesteuer ggf. hinterzogen hat.

Nun wird innerhalb der EU kein Kaffee angebaut. Aber Verbrauchssteuern auf Produkte, die auch in der EU erzeugt werden können, sind für Anbieter aus dem Drittstaatsgebiet hinderlich, weil sie ihre Waren auf dem EU-Markt künstlich verteuern.

05.Was sind Kontingente?

Während Zölle die Preise der Waren verteuern, beschränken Kontingente die Warenmenge, die importiert (Importkontingente) bzw. exportiert (Exportkontingente) werden darf. Exportkontingente sind in der EU unüblich; Importkontingente wendet die EU allerdings an. Die Beschränkung kann in Mengeneinheiten (z. B. Einfuhr eines bestimmten Produkts 2019: maximal 2 Mio. Tonnen) oder in Werteinheiten (z. B. Einfuhr eines bestimmten Produkts 2019: maximal 200 Mio. Euro) erfolgen.

06.Inwiefern hemmen Kontingente den freien Handel?

Ob Mengenbeschränkungen den freien Handel tatsächlich hemmen, hängt von der Höhe des Kontingents ab. Liegt die Kontingenthöhe über dem tatsächlich von den Marktteilnehmern gewollten Import- bzw. Exportvolumen, so liegt keine Handelsbeschränkung vor. Kontingente liegen aber normalerweise niedriger als das von Importeuren und Exporteuren gewollte Handelsvolumen, sodass der Handel in dem gewünschten Umfang nicht stattfinden kann.

07.Was sind nicht-tarifäre Handelshemmnisse?

Alle Maßnahmen, die den freien Handel behindern, ohne direkt auf die Preise zu wirken, stellen nicht-tarifäre Handelshemmnisse dar. Hierzu gehören neben den klassischen Fällen eines Import- oder Exportverbots und eines Embargos vor allem Vorschriften, die bei Import bzw. Export eingehalten werden müssen, z. B. Kennzeichnungspflichten und die Vorgabe technischer Normen. Nicht in jedem Fall ist damit allerdings die Absicht verbunden, den freien Handel zu behindern und Importe bzw. Exporte zu erschweren. Was immer auch die Absicht bestimmter Vorschriften sein mag: In der Wirkung sind sie immer handelshemmend.

08.Was sind Embargos?

Ein Embargo richtet sich nicht gegen einzelne Unternehmen, sondern gegen Staaten. Mit einem Land, gegen das ein Embargo verhängt ist, dürfen keine Handelsbeziehungen unterhalten werden. Unternehmen dürfen aus dem Embargoland weder Waren importieren noch dorthin exportieren (Totalembargo) oder nur die Waren beziehen oder liefern, die vom Embargo ausdrücklich ausgenommen sind (Teilembargo).

Welche Waren betroffen sind, ergibt sich aus der Ausfuhrliste im Anhang der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

09.Seit wann ist der freie Handel ein politisches Ziel?

Als politische Ziele traten der freie Handel und der Abbau von Protektionismus ganz nachhaltig nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den Vordergrund. Neben den ökonomischen Vorteil wurden nämlich auch politischen Erwartungen postuliert: Wer miteinander Handel treibt, führt nicht gegeneinander Krieg. So kam es bereits 1948 zum ersten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT). Das unterzeichneten damals zwar nur 48 Staaten, man muss aber auch bedenken, dass es seinerzeit viel weniger Staaten als heute gab. Der afrikanische Kontinent bestand noch zum größten Teil aus Kolonien. Erst seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurden aus Kolonien unabhängige Staaten, die ihrerseits ein Interesse daran haben, international Waren kaufen und verkaufen zu können.

10.Welche Rolle für den freien Handel spielt die Meistbegünstigungsklausel?

War es vorzeiten üblich, dass in bilateralen Handelsabkommen unterschiedliche Bedingungen vereinbart wurden, sodass Produkte, die von Land A aus Land B importiert wurden einem höheren Zoll unterworfen wurden als die gleichen Produkte, die Land A aus Land C bezog, so verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten des GATT, allen ihren Handelspartnern die Bedingungen einzuräumen, die sie dem Partner mit der günstigsten Bedingung gewährt haben. Auf diese Weise wurden wirkungsvoll Diskriminierungen abgebaut.

11.Welche Organisationen und Abkommen bauen Handelshemmnisse ab?

Im Laufe der Zeit haben eine Reihe multistaatlicher Organisationen dazu beigetragen, den freien Handel auszuweiten und Handelshemmnisse abzubauen. Zum Teil kümmerten sich diese Organisationen lediglich um den freien Handel zwischen den ihnen angehörenden Staaten und beließen es gegenüber organisationsfremden Handelspartnern bei Einschränkungen. Beispielhaft seien einige Organisationen bzw. Freihandelsabkommen genannt:

  • European Free Trade Area (EFTA) – inzwischen ohne größere Bedeutung, da die meisten EFTA-Staaten heute der EG angehören; ursprünglich strebten die EFTA-Staaten lediglich eine Freihandelszone an, ohne Europa politisch einigen zu wollen.

  • Europäische Union (EU) – hervorgegangen aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Euratom und seit dem Maastrichter Vertrag mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik zur Europäischen Union geworden.

  • Pakte von Lomé – mehrfach erweiterte Präferenzabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Entwicklungs- bzw. Schwellenländern aus den Regionen Afrika, Karibik und Pazifik, zum bevorzugten Zugang zum Binnenmarkt.

  • Weltbank

  • World Trade Organization (WTO)