Zur Wiederholung:
Nach REFA dient die Arbeits(platz)bewertung – unter Berücksichtigung der Zeitermittlungsdaten und der Nennung von Leistungskriterien –
der betrieblichen Lohnfindung,
der Personalorganisation und
der Arbeitsgestaltung.
Die Arbeitsbewertung (= Anforderungsermittlung und -bewertung) beantwortet zwei Fragen:
Mit welchen Anforderungen wird der Mitarbeiter konfrontiert?
Wie hoch ist der Schwierigkeitsgrad einer Arbeit im Verhältnis zu einer anderen?
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