Inhaltsverzeichnis
- 01. In welche Teilgebiete wird das Rechnungswesen gegliedert und wie ist die Abgrenzung?
- 02. Wer ist zur Inventur verpflichtet? Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?
- 03. Welche Arten der Inventur sind zu beachten?
- 04. Welche Verfahren der Inventurvereinfachung sind zulässig
- 05. Was ist eine Bilanz?
- 06. In der Bilanz sind vier Arten von Bestandsbewegungen möglich. Wie lassen sich diese mithilfe eines Beispiels verdeutlichen?
- 07. Welchen Inhalt hat die Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft?
- 08. Wie ist die GuV-Rechnung einer Kapitalgesellschaft gegliedert?
- 09. Wie wird auf Erfolgskonten gebucht und wie erfolgt der Abschluss über das Gewinn- und Verlustkonto?
- 10. Welchen Inhalt hat der Anhang zum Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft?
- 11. Welchen Inhalt hat der Lagebericht?
- 12. Was sind Bestandsveränderungen?
- 13. Welche Funktion haben Abschreibungen?
- 14. Welche Methoden werden bei der planmäßigen Abschreibung unterschieden?
- 15. Was ist Leasing?
- 16. Welche Leasingarten unterscheidet man?
- 17. Welche steuerlichen Voraussetzungen müssen beim Finance Leasing gegeben sein, damit der Leasingnehmer nicht Eigentümer wird?
- 18. Welche Vor- und Nachteile hat der Kauf im Vergleich zum Leasing?
01. In welche Teilgebiete wird das Rechnungswesen gegliedert und wie ist die Abgrenzung?
Buchführung
Zeitrechnung
Alle Aufwendungen und Erträge sowie alle Bestände der Vermögens- und Kapitalteile werden für eine bestimmte Periode erfasst (Monat, Quartal, Geschäftsjahr).
Dokumentation
Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle nach Belegen; die Buchführung liefert damit das Datenmaterial für die anderen Teilgebiete des Rechnungswesens.
Rechenschaftslegung
Nach Abschluss einer Periode erfolgt innerhalb der Buchführung ein Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), der die Veränderung des Vermögens und des Kapitals sowie des Unternehmenserfolges darlegt.
Gesetzliche Grundlagen
Buchführungspflicht nach Handelsrecht (§ 238 HGB): „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen …“ Ausnahme: Kleine Einzelkaufleute nach § 241a HGB sowie freiberuflich Tätige.
Buchführungspflicht nach Steuerrecht (§§ 140, 141 AO) für Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte.
Aufbewahrungsfristen:
- 10 Jahre für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege.
- 6 Jahre für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe.
Kostenrechnung (auch: Kosten- und Leistungsrechnung, KLR)
Stück- und Zeitraumrechnung
Erfasst pro Kostenträger (Stückrechnung) und pro Zeitraum (Zeitrechnung) den Werteverzehr (Kosten) und den Wertezuwachs (Leistungen), der mit der Durchführung der betrieblichen Leistungserstellung und Verwertung entstanden ist.
Überwachung der Wirtschaftlichkeit
Die Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen ermöglicht die Ermittlung des Betriebsergebnisses und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit innerhalb einer Abrechnungsperiode.
Statistik
Auswertung
Verdichtet Daten der Buchhaltung und der KLR und bereitet diese auf (Diagramme, Kennzahlen).
Vergleichsrechnung
Über Vergleiche mit zurückliegenden Perioden (innerbetrieblicher Zeitvergleich) oder im Vergleich mit anderen Betrieben der Branche (Betriebsvergleich) wird die betriebliche Tätigkeit überwacht (Daten für das Controlling) bzw. es werden Grundlagen für zukünftige Entscheidungen geschaffen.
Planungsrechnung
Aus den Istdaten der Vergangenheit werden Plandaten (Sollwerte) für die Zukunft entwickelt. Diese Plandaten haben Zielcharakter. Aus dem Vergleich der Sollwerte mit den Ist-Werten der aktuellen Periode können im Wege des Soll-Ist-Vergleichs Rückschlüsse über die Realisierung der Ziele gewonnen werden bzw. es können angemessene Korrekturentscheidungen getroffen werden.
02. Wer ist zur Inventur verpflichtet? Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?
Nach HGB (§ 240) ist jeder Kaufmann verpflichtet, das Vermögen und die Schulden seines Unternehmens festzustellen
bei Gründung oder Übernahme,
für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres und
bei Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens.
Dieses Verzeichnis ist das Inventar. Die hierzu erforderlichen Tätigkeiten nennt man Inventur. Sie ist eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und aller Schulden.
03. Welche Arten der Inventur sind zu beachten?
Körperliche Inventur
Körperliche Vermögensgegenstände werden mengenmäßig erfasst und anschließend in Euro bewertet (z. B. technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestand).
Buch-Inventur
Die Erfassung aller nicht-körperlichen Vermögensgegenstände, Forderungen, Bankguthaben, Arten von Schulden; sie werden wertmäßig aufgrund buchhalterischer Aufzeichnungen und Belege (Kontoauszüge, Saldenbestätigung durch Kunden oder Lieferanten usw.) ermittelt.
04. Welche Verfahren der Inventurvereinfachung sind zulässig
Stichtagsinventur (zeitnahe Inventur)
Mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte, die zeitnah zum Abschlussstichtag in einer Frist zehn Tage vor oder nach dem Abschlussstichtag erfolgen muss (meist der 31.12.).
Verlegte (Stichtags-)Inventur (zeitverschobene Inventur)
- Körperliche Bestandsaufnahme erfolgt innerhalb einer Frist von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag.
- Bestandsaufnahme zunächst mengenmäßig,
Hochrechnung der Bestände erfolgt wertmäßig auf den Abschlussstichtag.
Permanente Inventur
Laufende Inventur anhand von Lagerkarteien.
Es entfällt die körperliche Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag.
Voraussetzung ist, dass mindestens einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Lagerkartei erfolgt.
Stichprobeninventur
mithilfe statistischer Methoden: Sicherheitsgrad 95 %; Schätzfehler nicht größer als 1 %.
Merke
Inventur = Bestandsaufnahme
Inventar = Bestandsverzeichnis
Bilanz = Kurzfassung des Inventars in Kontenform
Inventar | Bilanz | |
|
| |
Vermögensteile und Schulden (untereinander) | Vermögensteile und Schulden (nebeneinander) | |
jeder Artikel wird einzeln dargestellt (unübersichtlich) | die Artikel werden zu Bilanzpositionen zusammengefasst (übersichtlich) | |
Aufbau | ||
A Vermögen – B Schulden | Aktiva: | Passiva: |
= C Reinvermögen (Eigenkapital) | Vermögen | Eigenkapital Schulden |
05. Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammengefasste Gegenüberstellung der Vermögensteile (Aktiva) und der Kapitalien (Passiva) einer Unternehmung.
Die linke Seite der Bilanz (Aktiv- oder Vermögensseite) zeigt, aus welchen Teilen sich das Vermögen zusammensetzt.
Die rechte Seite, (Passiv-, Kapital- oder Schuldenseite) zeigt, aus welchen Quellen die Mittel zur Anschaffung der Vermögenswerte stammen.
Die Gliederungsform der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich festgelegt:
AKTIVSEITE | PASSIVSEITE | ||||
Mittelverwendung | Mittelherkunft | ||||
A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital | ||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände z. B. Konzessionen, Patente, Lizenzen | I. | Gezeichnetes Kapital | ||
II. | Sachanlagen | II. | Kapitalrücklage | ||
z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |||||
III. | Finanzanlagen | III. | Gewinnrücklagen | ||
z. B. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des AV | z. B. gesetzliche, satzungsmäßige andere Gewinnrücklagen | ||||
IV. | Gewinn-/Verlustvortrag | ||||
V. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | ||||
B. | Umlaufvermögen | B. | Rückstellungen | ||
I. | Vorräte | z. B. Pensionsrückstellungen sonstige Rückstellungen Steuerrückstellungen | |||
z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Waren | |||||
II. | Forderungen | ||||
III. | Wertpapiere | ||||
IV. | Zahlungsmittel | ||||
z. B. Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben | |||||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | C. | Verbindlichkeiten | ||
z. B. Anleihen, Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten | |||||
D. | Aktive latente Steuern | D. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||
E. | Passive latente Steuern | ||||
Bilanzsumme | Bilanzsumme |
Bitte prägen Sie sich folgende Kurzfassung der Bilanz ein:
AKTIVA | PASSIVA | ||
Anlagevermögen | Eigenkapital | ||
Umlaufvermögen | Fremdkapital | ||
Gesamtvermögen | Gesamtkapital |
Da sich das Eigenkapital als Differenz zwischen Vermögen und Schulden berechnet, gilt immer folgende Bilanzgleichung:
$$Summe\; aller\; Aktiva = Summe\; aller\; Passiva$$
06. In der Bilanz sind vier Arten von Bestandsbewegungen möglich. Wie lassen sich diese mithilfe eines Beispiels verdeutlichen?
Aktivtausch
An einem Aktivtausch sind zwei oder mehr Aktivkonten beteiligt. Die Bilanzsumme bleibt unverändert.
Bei einer Barabhebung vom Bankkonto nimmt das Bankkonto ab und das Kassenkonto um den entsprechenden Betrag zu.
AKTIVA | Bilanz | PASSIVA | |
Bank | – | ||
Kasse | + |
Buchungssatz:
Kasse | an | Bank |
Passivtausch
Ein Passivtausch erfasst zwei oder mehr Schuldposten. Auch hier ändert sich die Bilanzsumme nicht.
Bei der Umwandlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten in Darlehensschulden nehmen die Verbindlichkeiten um den Betrag ab, um den die Darlehensschulden zunehmen.
AKTIVA | Bilanz | PASSIVA | |
Verbindlichkeiten | – | ||
Darlehen | + |
Buchungssatz:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | an | Darlehensschulden |
Bilanzverlängerung
Aktiv-Passiv-Mehrung
Ein Passivtausch erfasst zwei oder mehr Schuldposten. Auch hier ändert sich die Bilanzsumme nicht.
Bei der Umwandlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten in Darlehensschulden nehmen die Verbindlichkeiten um den Betrag ab, um den die Darlehensschulden zunehmen.
AKTIVA | Bilanz | PASSIVA | |
Rohstoffe | + | Verbindlichkeiten | + |
Buchungssatz:
Rohstoffe | an | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Bilanzverkürzung
Aktiv-Passiv-Minderung
Die Bilanzsumme vermindert sich auf der Aktiv- und auf der Passivseite um den gleichen Betrag.
Bei Bezahlung einer Rechnung per Banküberweisung nimmt das Bankkonto als Aktivkonto ab und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf der Passivseite ebenso.
Buchungssatz: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Bank.
AKTIVA | Bilanz | PASSIVA | |
Bank | – | Verbindlichkeiten | – |
Buchungssatz:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | an | Bank |
07. Welchen Inhalt hat die Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft?
Die GuV-Rechnung ist im Gegensatz zur Bilanz eine Zeitraumrechnung, die für Kapitalgesellschaften in § 275 Abs. 2 HGB gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie zeigt, wie der Unternehmenserfolg zu Stande gekommen ist (Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen).
08. Wie ist die GuV-Rechnung einer Kapitalgesellschaft gegliedert?
Die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren ist nach § 275 Abs. 2 HGB zwingend vorgegeben:
1. | Umsatzerlöse | |
+/– | 2. | Bestandsveränderungen |
+ | 3. | andere aktivierte Eigenleistungen |
+ | 4. | sonstige betriebliche Erträge |
– | 5. | Materialaufwand |
– | 6. | Personalaufwand |
– | 7. | Abschreibungen |
– | 8. | sonstige betriebliche Aufwendungen |
+/– | 9. | Erträge aus Beteiligungen |
+ | 10. | Erträge aus anderem Finanzanlagevermögen |
+ | 11. | sonstige Zinserträge |
– | 12. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens |
– | 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
= | 14. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+ | 15. | außerordentliche Erträge |
– | 16. | außerordentliche Aufwendungen |
= | 17. | außerordentliches Ergebnis |
– | 18. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
– | 19. | sonstige Steuern |
= | 20. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
09. Wie wird auf Erfolgskonten gebucht und wie erfolgt der Abschluss über das Gewinn- und Verlustkonto?
Erfolgskonten sind Unterkonten des Kontos Eigenkapital. Erfolgskonten haben daher keinen Anfangsbestand und verändern sich in gleicher Weise wie das Eigenkapitalkonto. Aufwendungen vermindern das Eigenkapital (Buchung im Soll). Erträge vermehren das Eigenkapital (Buchung im Haben).
Beispiele für Erfolgskonten:
Warenaufwendungen
Gehälter
Löhne
Mietaufwendungen
Zinsaufwendungen
Warenverkauf (Erlöse)
Mieteinnahmen
Zinserträge
Provisionserträge.
Alle Aufwandskonten werden über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) mit folgenden Buchungssätzen abgeschlossen:
GuV-Konto | an | Aufwandskonten |
Ertragskonten | an | GuV-Konto |
Im GuV-Konto werden die Aufwendungen auf der Sollseite und die Erträge auf der Habenseite ausgewiesen. Der Saldo des GuV-Kontos zeigt den Erfolg des Unternehmens (Gewinn: Aufwendungen Erträge):
S | GuV-Konto | H | S | GuV-Konto | H | |||
Aufwendungen | Erträge | Aufwendungen | Erträge | |||||
Gewinn | Verlust |
Das GuV-Konto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen:
bei Gewinn:
GuV-Konto | an | Eigenkapitalkonto |
bei Verlust:
Eigenkapitalkonto | an | GuV-Konto |
S | Eigenkapital | H | S | Eigenkapital | H | |||
Schlusskapital | Anfangskapital | Verlust | Anfangskapital | |||||
Gewinn | Schlusskapital | |||||||
↑ | ↑ | |||||||
Kapitalerhöhung | Kapitalminderung |
10. Welchen Inhalt hat der Anhang zum Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft?
Der Anhang ist ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften (§§ 284 bis 288 HGB). Seine Ausweispflichten werden nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt, wenn damit ein erheblicher Nachteil für das Unternehmen oder für das Wohl der Bundesrepublik verbunden wäre (§ 286 HGB).
Wichtige Einzelangaben werden im Anhang verlangt. Dazu zählen:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Währungsumrechnungsverfahren
die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens
eine Offenlegung wesentlicher Unternehmensverbindungen, Organbezüge und -kredite
der Einfluss steuerlicher Vorschriften auf den Jahresabschluss
finanzielle Verpflichtungen, die im Jahresabschluss noch keine Auswirkung haben.
Die dargestellten Informationen erhöhen die Transparenz des Jahresabschlusses. Damit erfüllt der Anhang für die GuV-Rechnung sowie für die Bilanz eine Entlastungs-, Interpretations- und Ergänzungsfunktion (Zusatzinformation bezüglich der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage).
11. Welchen Inhalt hat der Lagebericht?
Der Lagebericht dient dem Zweck, Aufschlüsse über die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnissen der rechnungslegenden Gesellschaft zu liefern, die dem Jahresabschluss so nicht zu entnehmen sind. Der Lagebericht ist in folgende Punkte gegliedert:
Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft (Wirtschaftsbericht)
soziale Verhältnisse und Leistungen (Sozialbericht)
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht)
voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft
aus dem Bereich Forschung und Entwicklung.
12. Was sind Bestandsveränderungen?
Bestandsveränderungen sind Änderungen in den Beständen des Vorratsvermögens (Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen bzw. halbfertigen Erzeugnissen). Es sind folgende Situationen möglich:
► Wurde mehr hergestellt als verkauft: | Herstellmenge > Absatzmenge | |
SB > AB | → | Mehrbestand im Lager |
► Wurde mehr verkauft als hergestellt: | Herstellmenge | |
SB | → | Minderbestand im Lager |
13. Welche Funktion haben Abschreibungen?
Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Sie spiegeln den Verbrauch an Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wieder. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst und mindern somit den Gewinn. Sie dienen der richtigen Verteilung von Aufwand auf die Perioden, in denen der Wert des angeschafften Wirtschaftsguts verzehrt wurde. Der Wertverlust wird als Absetzung für Abnutzung bezeichnet (AfA). Der um die Abschreibung verminderte Anschaffungswert ist der Buchwert.
14. Welche Methoden werden bei der planmäßigen Abschreibung unterschieden?
Voraussetzungen für die Abschreibungen sind:
abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
die der Abnutzung unterliegen
der Erzielung von Einkünften dienen
deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt.
Methoden der planmäßigen Abschreibung | ||
Lineare AfA § 7 Abs. 1 EStG | gleichmäßige Verteilung der Anschaffung- oder Herstellungskosten nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) | $$Abschreibungsbetrag = \frac{Anschaffungswert}{Nutzungsdauer\; in\; Jahren}$$ |
$$Abschreibungssatz\; in\; \% = \frac{100}{Nutzungsdauer\; in\; Jahren}$$ | ||
Leistungs-AfA § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG nur für bewegliche Wirtschaftsgüter | Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nach der Leistung (Beispiel Maschinen oder Fuhrpark). | $$Abschreibungsbetrag = \frac{Anschaffungskosten * Ist-Leistung\; p. a.}{Soll-Gesamtleistung}$$ |
15. Was ist Leasing?
Leasing (engl.: mieten, pachten) ist die Vermietung bzw. Verpachtung von Anlagen oder Gütern durch Hersteller oder Leasinggesellschaften für eine vereinbarte Zeit gegen Entgelt. Der Leasingnehmer wird Besitzer, aber nicht Eigentümer. Hersteller oder Leasinggesellschaft bleiben Eigentümer.
16. Welche Leasingarten unterscheidet man?
Leasingarten | ||
Unterscheidungsmerkmal | Bezeichnung | Merkmale |
Wer ist Leasinggeber? | Direktes Leasing Indirektes Leasing | Hersteller ist Leasinggeber. Leasinggesellschaft ist Leasinggeber. |
Anzahl der Leasingobjekte? | Equipment-Leasing Plant-Leasing | Leasing einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter. Leasing ortsfester, gesamter Betriebsanlagen. |
Art der Leasingobjekte? | KonsumgüterLeasing InvestitionsgüterLeasing | Leasing von Verbrauchsgütern für Haushalte. Leasing von Anlagegütern für Produktionszwecke. |
Anzahl der Vorbesitzer? | First-Hand-Leasing Second-HandLeasing | Leasing neuer Wirtschaftsgüter. Leasing gebrauchter Wirtschaftsgüter. |
Art des Leasingvertrages? | Operate Leasing | Unechtes Leasing: Kurzfristige Nutzungsverträge mit Kündigungsfrist; von der Laufzeit unabhängige Leasingrate; hohe Kosten. |
Finance Leasing | Echtes Leasing: Längerfristige Nutzungsüberlassung; Leasingrate abhängig von der Anzahlung und der Grundmietzeit; Leasingnehmer trägt die Gefahr des Untergangs des Leasinggegenstandes. |
17. Welche steuerlichen Voraussetzungen müssen beim Finance Leasing gegeben sein, damit der Leasingnehmer nicht Eigentümer wird?
Aufgrund mehrerer Erlasse des Bundesfinanzhofes gilt: Ist die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsüblichen Nutzungsdauer lt. steuerlicher AfA-Tabelle (z. B. bei Pkw = 6 Jahre, bei EDV-Hardware = 3 Jahre) und wurde der Leasing-Vertrag ohne Kauf- oder Verlängerungsoption geschlossen, so ist der Leasing-Gegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen. Für den Leasingnehmer sind die Leasingraten Betriebsausgaben und unterliegen der Umsatzsteuer mit 19 %.
18. Welche Vor- und Nachteile hat der Kauf im Vergleich zum Leasing?
Vorteile | Nachteile | |
Kauf |
|
|
Leasing |
|
|
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