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Buchführung - Außerplanmäßige Abschreibungen

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Buchführung

Außerplanmäßige Abschreibungen

Wenn ein Gegenstand des Anlagevermögens plötzlich und unerwartet, beispielsweise durch eine Katastrophe, einen Unfall etc., einen Wertverlust erleidet, schreibt man diesen Wertverlust als außerplanmäßige Abschreibung auf dem Konto "außerplanmäßige Abschreibungen" ab (nicht mit dem Konto "Abschreibungen" für planmäßige Abschreibungen verwechseln!).

Auch Forderungen die ausfallen, können abgeschrieben werden. Dies geschieht mithilfe des Kontos „Abschreibungen auf Forderungen“. Dabei muss beachtet werden, dass auch die MwSt korrigiert werden muss!