Wir greifen auf das in diesem Abschnitt aufgebaute Beispiel zurück und erarbeiten daraus die notwendigen Buchungssätze.
Beispiel
Bruttogehalt: 3.000 €
Lohnsteuer: 660 €
Kirchensteuer: 52,80 €
Solidaritätszuschlag: 36,30 €
Sozialversicherung: 618 €
Nettogehalt: 1.632,90 €
Dass die Buchung des Bruttolohns das Aufwandskonto "Gehälter" betrifft, wurde im vorangegangenen Abschnitt erwähnt.
Als Ausgangspunkt der Überlegung könnte man daher folgenden Buchungssatz verwenden.
Buchung des Bruttolohns:
Gehälter | 3.000 | an | Bank | 3.000 |
Nun wird aber nicht der gesamte Bruttobetrag über das Bankkonto an den Arbeitnehmer überwiesen, sondern ein Teil wird für das Finanzamt bzw. Krankenkassen einbehalten und an diese Stellen überwiesen.
Buchung in "noch abzuführende Abgaben":
Gehälter | 3.000 | an | Bank | 1.632,90 |
noch abzuführende Abgaben | 1.367,10 |
Auf dem Konto "noch abzuführende Abgaben" warten jetzt 1.367,10 € auf die Weiterleitung an Finanzamt und Krankenkasse. Das Geld reicht aber nicht aus. Denn bisher ist auf dem Konto nur der Arbeitnehmerbeitrag eingegangen. Der Arbeitgeberanteil muss folglich erst hinzugefügt werden. Für den Arbeitgeber stellt sein Teil bei der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung "Soziale Aufwendungen" dar.
Buchung der "Sozialen Aufwendungen":
Soziale Aufwendungen | 559,50 | an | noch abzuführende Abgaben | 559,50 |
Jetzt ist das notwendige Geld zusammengetragen und der Überweisung steht nichts mehr im Weg.
Buchung:
noch abzuführende Abgaben | 1.926,60 | an | Bank | 1.926,60 |
Man kann den Buchungssatz auch stärker differenzieren, indem man zwischen der Überweisung an das Finanzamt und an die Krankenkassen unterscheidet.
Separate Buchung an das Finanzamt und die Krankenkasse:
noch abzuführende Abgaben | 1.926,60 | an | Bank (an Finanzamt) | 749,10 |
Bank (an Krankenkasse) | 1.177,50 |
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