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Finanzbuchhaltung

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Finanzbuchhaltung

Grundlagen

01. Welche Aufgaben hat die Finanzbuchhaltung?

  • Ermittlung

    • des Vermögens und der Schulden,

    • der Veränderungen der Vermögens- und Schuldenwerte und

    • des Erfolges (Gewinn oder Verlust).

  • Bereitstellung von Informationen für alle Funktionsbereiche des Unternehmens und für Dritte (Kreditgeber, Gläubiger, Finanzbehörde)

  • Bereitstellung für Beweismittel im Streitfall (Kunden, Lieferanten, Finanzbehörde, Banken usw.)

  • Sie ist das Hauptinstrument zur Feststellung und Analyse des Unternehmenserfolgs.

  • Sie dient als Grundlage für die Kostenrechnung.

  • Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuern.

02. Wie kann die Abgrenzung zwischen der Finanzbuchhaltung und der Betriebsbuchhaltung (KLR) vorgenommen werden?

Die interne Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens kann beispielsweise folgende Struktur haben: 

Bitte Beschreibung eingeben
Abgrenzung Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
 Finanzbuchhaltung – BeispieleKLR – Beispiele
Aufgaben
  • Veränderung von Vermögen und Kapital
  • Jahresabschluss
  • Erstellung betrieblicher Entscheidungsgrundlagen
  • Kontrolle des Erfolgs
  • Kalkulation der Preise
Gesetzliche Grundlagen
  • HGB
  • Steuerrecht
  • Berechnung der Sozialbeiträge
  • interne Vorgaben
Objekt der Betrachtung
  • Unternehmen
  • externes Rechnungswesen
  • Betrieb
  • internes Rechnungswesen
Ermittlung des Erfolgs
  • Unternehmensergebnis = Aufwand – Erlöse
  • Betriebsergebnis
    = Kosten – Leistungen

Dabei haben die einzelnen Funktionsbereiche folgende Aufgabe:

  • Die Finanzbuchhaltung erfasst zahlenmäßig als langfristige Gesamtabrechnung die gesamte Unternehmenstätigkeit unter Zugrundelegung der Zahlungsvorgänge. Sie ist nach bestimmten Gesetzesvorschriften durchzuführen. Ihr Ziel ist die Erfolgs ermittlung durch Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag bzw. die Gegenüberstellung von Vermögensherkunft und Vermögensverwendung.

  • Die Betriebsbuchhaltung ist eine (kurzfristige) Abrechnung, die den eigentlichen betrieblichen Leistungsprozess zahlenmäßig erfassen will. Ihr Ziel ist (stark vereinfacht) die Feststellung, wer im Betrieb welche Kosten in welcher Höhe und wofür verursacht (hat).

  • Bilanzierung ist die ordnungsgemäße Gegenüberstellung aller Vermögensteile und Schulden einer Unternehmung.

  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge zum Zwecke der Erfolgsermittlung.

  • Die Betriebsabrechnung hat die Aufgabe, die Kosten nach Gruppen getrennt zu sammeln (Kostenartenrechnung) und auf die Kostenstellen zu verteilen (Kostenstellenrechnung).

  • Mit der Kalkulation versucht man, Produkten oder Leistungen ihre Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, um damit eine Grundlage für ihren Wert oder ihren Preis zu erhalten.

  • Die Betriebsergebnisrechnung ist eine kurzfristige Erfolgsrechnung, die die angefallenen Kosten und Leistungen einer Periode gegenüberstellt.

  • Mit Investitionsrechnungen versucht man, die Erfolgsträchtigkeit von Investitionsobjekten zu ermitteln. Sie vergleichen die Kosten und Leistungen oder Aus- und Einzahlungen, die durch ein Investitionsobjekt verursacht werden.

  • Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind mit den Investitionsrechnungen eng verwandt; sie dienen insbesondere dem Vergleich von Verfahren und Projekten.

Merke

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Die Finanzbuchhaltung (Fibu) bildet den Rechnungskreis I (RK I) und ermittelt das Gesamtergebnis.

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bildet den Rechnungskreis II (RK II). Sie erfasst alle Kosten und Leistungen einer Rechnungsperiode und zeigt das Betriebsergebnis.

RK I  RK II

Erfolgsrechnung der Fibu
Klassen 5, 6, 7

Gesamtergebnis

 ↓

KLR

 

Betriebsergebnis

03. Welche „Bücher“ werden in der Finanzbuchhaltung geführt?

Bücher der Finanzbuchhaltung:

  • Grundbuch (Journal): Aufzeichnung aller Buchungen in zeitlicher Reihenfolge

  • Hauptbuch: Übertragung der Buchungen aus dem Grundbuch ins Hauptbuch (= sachliche Ordnung aller Buchungen auf Sachkonten)

  • Nebenbuch: Die Nebenbuchhaltung ist eine Ausgliederung von Teilbereichen der Hauptbuchhaltung. Bestimmte Hauptbuchkonten werden in Nebenbüchern weiter erläutert, z. B. Kontokorrentbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Lagerbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Wechselbuch, Kassenbuch.

 

Jahresabschluss

Inventur, Inventar

01. Wer ist zur Inventur verpflichtet? Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, das Vermögen und die Schulden seines Unternehmens

  • bei Gründung oder Übernahme,

  • für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres,

  • bei Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens

festzustellen. Dieses Verzeichnis ist das Inventar. Die hierzu erforderlichen Tätigkeiten nennt man Inventur. Sie ist eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und aller Schulden.

 

02. Welche Arten der Inventur sind zu unterscheiden?

  • Körperliche Inventur:

    Körperliche Vermögensgegenstände werden mengenmäßig erfasst und anschließend in Euro bewertet (z. B. technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeuge).

  • Buch-Inventur:

    Ist die Erfassung aller nicht körperlichen Vermögensgegenstände, Forderungen, Bankguthaben, Arten von Schulden; sie werden wertmäßig aufgrund buchhalterischer Aufzeichnungen und Belege (Kontoauszüge, Saldenbestätigung durch Kunden oder Lieferanten usw.) ermittelt.

 

03. Welche Verfahren der Inventurvereinfachung sind zulässig?

  1. Stichtagsinventur:

    Mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte, die zeitnah zum Abschlusstag in einer Frist zehn Tage vor oder nach dem Abschlussstichtag erfolgen muss (meist der 31.12.).

    Zu- und Abgänge zwischen Aufnahmetag und Abschlussstichtag werden wert- und mengenmäßig auf den Abschlussstichtag hochgerechnet.

  2. Verlegte (Stichtags-) Inventur:

    Körperliche Bestandsaufnahme erfolgt innerhalb einer Frist von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag.

    • Bestandsaufnahme zunächst mengenmäßig,

    • Hochrechnung der Bestände erfolgt wertmäßig auf den Abschlussstichtag.

  3. Permanente Inventur:

    • laufende Inventur anhand einer Lagerkartei

    • Es entfällt die körperliche Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag.

    • Voraussetzung ist, dass mindestens einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Lagerkartei erfolgt.

  4. Stichprobeninventur mithilfe statistischer Methoden:

    Sicherheitsgrad 95 %; Schätzfehler nicht größer als 1 %.

Merke

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Inventur = Bestandsaufnahme

Inventar = Bestandsverzeichnis

Bilanz = Kurzfassung des Inventars in Kontenform

InventarBilanz
  • einseitig
  • Staffelform
  • ausführlich
  • zweiseitig
  • Kontenform
  • zusammengefasst
Vermögensteile und Schulden
(unter einander)
Vermögensteile und Schulden
(nebeneinander)
Jeder Artikel wird einzeln dargestellt
(unübersichtlich).
Die Artikel werden zu Bilanzpositionen zusammengefasst (übersichtlich).
Aufbau
 A Vermögen Aktiva: Passiva:
B Schulden  
=C Reinvermögen (Eigenkapital)VermögenEigenkapital Schulden

 

Aufbau der Bilanz

01. Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammengefasste Gegenüberstellung der Vermögensteile (Aktiva) und der Kapitalien (Passiva) einer Unternehmung.

  • Die linke Seite der Bilanz (Aktiv- oder Vermögensseite) zeigt, aus welchen Teilen sich das Vermögen zusammensetzt.

  • Die rechte Seite (Passiv-, Kapital- oder Schuldenseite) zeigt, aus welchen Quellen die Mittel zur Anschaffung der Vermögenswerte stammen.

Die Gliederungsform der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich festgelegt:

AKTIVSEITEPASSIVSEITE

Mittelverwendung

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

z. B. Konzessionen, Patente, Lizenzen

II. Sachanlagen

z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 

III.Finanzanlagen

z. B. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des AV 

B. Umlaufvermögen

I.Vorräte

z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Waren

II. Forderungen

III. Wertpapiere

IV. Zahlungsmittel

z.b. Schecks-, Kassenbestand, Bankguthaben 

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

 

Bilanzsumme

Mittelherkunft

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

z. B. gesetzliche, satzungsmäßige, andere Gewinnrücklagen 

IV. Gewinn-/Verlustvortrag 

V. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 

B. Rückstellungen

z.B. Pensionsrückstellungen, sonstige Rückstellungen, Steuerrückstellungen 

C. Verbindlichkeiten

z.B. Anleihen, Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten  

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

 

 Bilanzsumme

 

Merke

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Da sich das Eigenkapital als Differenz zwischen Vermögen und Schulden berechnet, gilt immer folgende Bilanzgleichung:

Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva

  • Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind beim Anlagevermögen nur Gegenstände auszuweisen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, z. B. Fuhrpark, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

  • Daraus lässt sich der Unterschied zum Umlaufvermögen ableiten. Das Umlaufvermögen dient nur einmal dem Geschäftsbetrieb, in dem es verbraucht, verwertet oder veräußert wird, z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Kasse, Bank.

  • Schulden sind die Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten, z. B. Bankkredite, Lieferantenverbindlichkeiten.

 

 

 

02. In der Bilanz sind vier Arten von Bestandsbewegungen möglich. Wie lassen sich diese mithilfe eines Beispiels verdeutlichen?

Aktivtausch

An einem Aktivtausch sind zwei oder mehr Aktivkonten beteiligt. Die Bilanzsumme bleibt unverändert.

Beispiel

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Bei einer Barabhebung vom Bankkonto nimmt das Bankkonto ab und das Kassenkonto um den entsprechenden Betrag zu.

AktivaBilanzPassiva
Bank- 
Kasse+ 

Buchungssatz:

Kasse an Bank

 

Passivtausch

Ein Passivtausch erfasst zwei oder mehr Schuldposten. Auch hier ändert sich die Bilanzsumme nicht.

Beispiel

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Bei der Umwandlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten in Darlehensschulden nehmen die Verbindlichkeiten um den Betrag ab, um den die Darlehensschulden zunehmen.

AktivaBilanzPassiva
 Verbindlichkeiten
Darlehen +

Buchungssatz:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Darlehensschulden

Bilanzverlängerung

Aktiv-Passiv-Mehrung

Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und auf der Passivseite erhöht sich um den gleichen Betrag.

Beispiel

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Beim Kauf von Rohstoffen auf Ziel nehmen die Rohstoffe als Aktivkonto im Soll und die Verbindlichkeiten als Passivkonto im Haben zu.

AktivaBilanzPassiva
Rohstoffe +Verbindlichkeiten +

Buchungssatz:

Rohstoffe an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

Bilanzverkürzung

Aktiv-Passiv-Minderung

Die Bilanzsumme vermindert sich auf der Aktiv- und auf der Passivseite um den gleichen Betrag.

Beispiel

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Bei Bezahlung einer Rechnung per Banküberweisung nimmt das Bankkonto als Aktivkonto ab und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf der Passivseite ebenso.

AktivaBilanzPassiva
BankVerbindlichkeiten

Buchungssatz:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Bank

 

03. Um in der Finanzbuchhaltung eine gewisse Ordnung aufrechtzuerhalten, werden Konten zu Gruppen zusammengefasst. Welche Gruppen gibt es?

Auf den Sachkonten, die sich aus der Bilanz ergeben, werden die Geschäftsfälle nach sachlichen Gesichtspunkten gebucht. So erfasst z. B. das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ alle Ausgangsrechnungen und im Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ alle Eingangsrechnungen. Um eine gewisse Übersicht zu bewahren, werden diese Konten für jeden Kunden und Lieferanten einzeln angelegt (Personenkonten). Leicht verwechselt werden die Debitoren und die Kreditoren, wobei in der Debitorenbuchhaltung die Kunden zu finden sind und in der Kreditorenbuchhaltung entsprechend die Lieferanten.

Bei den Sachkonten unterscheidet man:

  • Bestandskonten

    Sie weisen die Bestände an Vermögen und Kapital aus und erfassen die Veränderung dieser Bestände aufgrund von Geschäftsfällen, z. B. Anlagen, BGA, Fertigerzeugnisse.

    • Aktivkonten:

      Anfangsbestand (AB) auf der Sollseite; befinden sich auf der linken Seite der Bilanz.

    • Passivkonten:

      Anfangsbestand (AB) auf der Habenseite; befinden sich auf der rechten Seite der Bilanz.

 

  • Erfolgskonten

    Es gibt Geschäftsfälle, bei denen neben der Umschichtung der Vermögens- und/oder Schuldenstruktur auch eine betragsmäßige Änderung des Eigenkapitals eintritt. Solche Geschäftsfälle beeinflussen unmittelbar den Erfolg eines Unternehmens. Zum Beispiel Zinsgutschrift, Barzahlung von Löhnen, Verkauf von Waren usw. Aus Gründen der Transparenz der Buchhaltungsvorgänge und zur Erhöhung der Transparenz der Erfolgsquellen eines Unternehmens werden für derartige Buchungen eigene Erfolgskonten als Unterkonten des Eigenkapitalkontos angelegt, z. B. Erlöse, Mietaufwendungen.

    • Aufwandskonten

      Aufwandskonten werden wie Aktivkonten behandelt: Ein Aufwand vermindert das Eigenkapital und muss daher im Soll gebucht werden.

    • Ertragskonten

      Ertragskonten werden wie Passivkonten behandelt: Ein Ertrag vermehrt das Eigenkapital und muss daher im Haben gebucht werden.

 

 

 

Im Überblick:

Bitte Beschreibung eingeben

 

04. Wie gelangt man von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz?

Zu Beginn des Jahres werden aus der Eröffnungsbilanz alle Aktiv- und Passivkonten übernommen. Die Geschäftsfälle während des laufenden Jahres verursachen sowohl auf diesen Konten Bewegungen als auch auf den jeweils zu eröffnenden Aufwands- und Ertragskonten. Am Ende eines jeden Monats bzw. am Jahresende werden alle Aufwands- und Ertragskonten über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen, dieses über das Eigenkapitalkonto und alle Aktiv- und Passivkonten über die Schlussbilanz. Das Schlussbilanzkonto bzw. die Schlussbilanz ergibt sich also aus der Eröffnungsbilanz unter Berücksichtigung aller in der Geschäftsperiode anfallenden Buchungsvorgänge.

1. Schritt:

Erstellung der Eröffnungsbilanz (Beispiel „Handel“).

2. Schritt:

Auflösung der Bilanz in Konten; jede Bilanzposition erhält ein Konto:

  • Bei den Aktivkonten (= linke Seite der Bilanz) steht

    • der Anfangsbestand im Soll,

    • Zunahmen im Soll und

    • Abnahmen im Haben.

  • Bei den Passivkonten (rechte Seite der Bilanz) steht

    • der Anfangsbestand im Haben,

    • Abgänge im Soll und

    • Zugänge im Haben.

3. Schritt: Buchen der Geschäftsfälle (hier ohne USt)

Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränken wir uns auf einige wenige Geschäftsfälle:

(1)Kauf von Waren in bar: 5.000 €  
 Konto „Waren“:+Zunahme im Soll
 Konto „Kasse“:Abnahme im Haben
(2)Kunde bezahlt Rechnung in bar: 20.000 €  
 Konto „Ford. a. LL“:Abnahme im Haben
 Konto „Kasse“:+Zunahme im Soll
(3)Bezahlung einer offenen Eingangsrechnung per Überweisung: 4.000 €  
 Konto „Bank“:Abnahme im Haben
 Konto „Verb. a. LL“Abgang im Soll

 

Bitte Beschreibung eingeben

Überträgt man die o. g. Geschäftsfälle auf die entsprechenden Konten, so ergibt sich folgendes Bild (es werden nur die Konten dargestellt, auf denen sich Veränderungen ergeben haben):

SWarenH
AB125.000,00  
(1)5.000,00  
 
SVerbindl. a. LL.H
(3)4.000,00AB85.000,00
 
SFord. a. LL.H
AB38.000,00(2)20.000,00
 
SKasseH
AB4.000,00(1)5.000,00
(2)20.000,00  
 
SGuthaben/BankenH
AB20.000,00(3)4.000,00

4. Schritt:

Abschluss der Konten (dargestellt am Beispiel des Kontos „Kasse“):

4.1 Addition der wertmäßig größeren Seite (hier Soll: 24.000):

SKasseH
AB4.000,00(1)5.000,00
(2)20.000,00  
 24.000,00  

4.2 Übertragung der Summe (= 24.000) auf die wertmäßig kleinere Seite:

SKasseH
AB4.000,00(1)5.000,00
(2)20.000,00 24.000,00
 24.000,00  

4.3 Ermittlung des Saldos auf der wertmäßig schwächeren Seite; der Saldo = Schlussbestand (SB) wird in die Schlussbilanz übernommen:

SKasseH
AB4.000,00(1)5.000,00
(2)20.000,00SB19.000,00
 24.000,00 24.000,00

 

5. Schritt:

Erstellung der Schlussbilanz:

Nach Abschluss aller Konten wird die Schlussbilanz erstellt, indem die Schlussbestände der Aktivkonten auf der Aktivseite und die Schlussbestände der Passivkonten auf der Passivseite übertragen werden.

Prüfungstipp

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In der Praxis muss allerdings vorher noch der Vergleich der Buchbestände (= SB) mit den Istbeständen (lt. Inventur) durchgeführt werden.

AKTIVASchlussbilanzPASSIVA
  
Grundstücke,, Bauten340.000,00Eigenkapital72.000,00
BGA111.000,00Verbindlichkeiten/Banken670.000,00
Fahrzeuge234.000,00Verbindlichkeiten a. LL81.000,00
Waren130.000,00Sonst. Verbindlichkeiten45.000,00
Forderungen a. LL18.000,00  
Kassenbestand19.000,00  
Guthaben/Banken 16.000,00       
  868.000,00  868.000,00

 

05. Welchen Inhalt hat die Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft?

Die GuV-Rechnung ist im Gegensatz zur Bilanz eine Zeitraumrechnung, die für Kapitalgesellschaften in § 275 Abs. 2 HGB gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie zeigt, wie der Unternehmenserfolg zustande gekommen ist (Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen).

 

06. Wie ist die GuV-Rechnung einer Kapitalgesellschaft gegliedert?

Die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren ist nach BilRUG zwingend vorgegeben:

 1.Umsatzerlöse
+/–2.Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnis
+3.andere aktivierte Eigenleistungen
+4.sonstige betriebliche Erträge
5.Materialaufwand
6.Personalaufwand
7.Abschreibungen
8.sonstige betriebliche Aufwendungen
+/–9.Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
+10.Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
+11.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
12.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
14.Steuern vom Einkommen und vom Ertragt
=

15.

Ergebnis nach Steuern
16.sonstige Steuern
=

17.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Absatz 5 regelt die Darstellung für die Kleinstkapitalgesellschaften, die wie folgt anstelle der Staffelungen ausreicht:

  1. Umsatzerlöse

  2. sonstige Erträge

  3. Materialaufwand

  4. Personalaufwand

  5. Abschreibungen

  6. sonstige Aufwendungen

  7. Steuern

  8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

 

07. Wie wird auf Erfolgskonten gebucht und wie erfolgt der Abschluss über das Gewinn- und Verlustkonto?

Erfolgskonten sind Unterkonten des Kontos Eigenkapital. Erfolgskonten haben daher keinen Anfangsbestand und verändern sich in gleicher Weise wie das Eigenkapitalkonto. Aufwendungen vermindern das Eigenkapital (Buchung im Soll). Erträge vermehren das Eigenkapital (Buchung im Haben).

SGuVH
 MinderungenAnfangsbestand 
 SchlussbestandMehrungen 
  
  Aufwandskonten Ertragskonten 
← Erfolgskonten →
Beispiele für Erfolgskonten:
  • Warenaufwendungen
  • Gehälter
  • Löhne
  • Mietaufwendungen
  • Zinsaufwendungen
  • Warenverkauf (Erlöse)
  • Mieteinnahmen
  • Zinserträge
  • Provisionserträge

Alle Aufwandskonten werden über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) mit folgenden Buchungssätzen abgeschlossen:

GuV-Konto an Aufwandskonten
Ertragskonten an GuV-Konto

Im GuV-Konto werden die Aufwendungen auf der Sollseite und die Erträge auf der Habenseite ausgewiesen. Der Saldo der GuV-Kontos zeigt den Erfolg des Unternehmens (Gewinn: Aufwendungen  Erträge):

SGuV-KontoH SGuV-KontoH
Aufwendungen Erträge  Aufwendungen Erträge 
Gewinn      Verlust 

Das GuV-Konto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen:

bei Gewinn:

GuV-Konto an Eigenkapitalkonto

bei Verlust:

Eigenkapitalkonto an GuV-Konto

 

SEigenkapitalHSEigenkapitalH
 SchlusskapitalAnfangskapital  VerlustAnfangskapital 
  Gewinn  Schlusskapital  
      
  Kapitalerhöhung  Kapitalminderung