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Rechnungswesen (Fachwirte) - Prozesskostenrechnung

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Rechnungswesen (Fachwirte)

Prozesskostenrechnung

Merke

Hier klicken zum AusklappenSie sollen verstehen, wie die Prozesskostenrechnung als Kritik auf die Zuschlagskalkulation entstanden ist und wie sie konkret gerechnet wird. Weiterhin sollten Sie die drei Kennzahlen 
  • Allokationseffekt, 
  • Komplexitätseffekt und
  • Degressionseffekt
berechnen können.

Prozesskostenrechnung und Zuschlagskalkulation

Die Prozesskostenrechnung ist als Kritik an dem Verfahren der Zuschlagskalkulation entstanden. Insbesondere zwei Punkte sind bei dieser zu bemängeln:

  • sehr hohe Zuschlagssätze,
  • die angenommene Kausalität der Einzelkosten für die Gemeinkosten.

Deswegen entstand die Prozesskostenrechnung.

Merke

Hier klicken zum AusklappenGemeinkosten in der Prozesskostenrechnung nicht nach Maßgabe der Einzelkosten, sondern nach Maßgabe von Prozessen zugeordnet.

Insbesondere entstehen bei der Prozesskostenrechnung folgende drei Effekte:

  • Allokationseffekt,
  • Komplexitätseffekt und
  • Degressionseffekt.

Es wird in dieser Darstellung lediglich auf den Allokationseffekt eingegangen.

Funktionsweise

Zum besseren Verständnis rechnen wir die Prinzipien der Prozesskostenrechnung an der folgenden Aufgabe durch.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBeispiel: 
Die Hubert KG stellt die beiden Produkte A und B her. Von Produkt A verkauft sie 800 ME, von Produkt B hingegen viermal soviel. Die Herstellkosten dafür betragen bei A pro Stück 50 €, bei B hingegen 80 €. Insgesamt sind bei der Hubert KG Verwaltungskosten in Höhe von 100.000 € in der abgelaufenen Periode angefallen. Die Verwaltungsstelle ist für beide Produkte tätig. Für Produkt B muss sie jeweils 50 % mehr Zeit aufwenden als für Produkt A. Die maximale Kapazität der Verwaltungsabteilung liegt bei 5.000 verkauften Einheiten von beiden Produkten insgesamt. 

Berechne die Selbstkosten pro Stück
a) nach der traditionelle Zuschlagskalkulation und
b) nach der Prozesskostenrechnung.

Ermittlung der Selbstkosten pro Stück nach der Zuschlagskalkulation

a) An Herstellkosten entstehen insgesamt für Produkt A also $\ 50 \cdot 800 = 40.000\ € $ und für Produkt B dann $\ 80\ € \cdot 3.200 = 256.000\ € $. Damit liegen die Herstellkosten bei insgesamt 296.000 €. 

Der Zuschlagssatz für die Gemeinkosten bei der Zuschlagskalkulation beträgt $$\ ZS_{GK} = {Gemeinkosten \over alle\ Einzelkosten}= {100.000 \over 296.000} = 33,7838\ \% $$ Daher entstehen für Produkt A also $\ 50\ € \cdot 0,3378 = 16,89\ € $ und für Produkt B damit $\ 80\ € \cdot 0.3378 = 27,03\ € $. Damit liegen die Selbstkosten für A bei $\ SK_A = EK_A + GK_A = 50 + 16,89 = 66,89\ € $, für B hingegen bei 107,03 €. Die Zuschlagskalkulation führt nicht zu einer verursachungsgerechten Zuordnung der 100.000 € aus der Verwaltungsstelle. Man rechnet insgesamt 

KostenAB
Einzelkosten5080
Gemeinkosten ($\ = 0,3378 \cdot EK $)16,8927,02
Herstellkosten66,89107,02

Ermittlung der Selbstkosten pro Stück nach der Prozesskostenrechnung


b) Bei der Prozesskostenrechnung schlägt man die 100.000 € Verwaltungskosten nach Maßgabe der entstandenen Prozesse auf. Da für einen Prozess von B schließlich 50 % mehr Kosten verursacht werden als für einen Prozess von A, rechnet man also die Anzahl der Prozesse aus als $\ 800 + 1,5 \cdot 3.200 = 800 + 4.800 = 5.600 $. Man standardisiert also gewissermaßen die Prozesse für B, indem man sie umrechnet als Prozesse für A (ganz analog zur Idee bei der Äquivalenzziffernkalkulation). Verwaltungskosten von 100.000 €, bezogen auf 5.600 Prozesse, liefern daher einen Prozesskostensatz von 

$$\ PK = {100.000\ € \over 5.600\ Prozesse} = 17,86\ €\ pro\ Prozess $$
Man kalkuliert also 

ProduktAB
Herstellkosten pro Stück5080
Prozesskostensatz17,8626,79
Selbstkosten pro Stück67,86106,79

Zur Probe: tatsächlich hat man $\ 17,86 \cdot 800 + 26,79 \cdot 3.200 = 100.000\ € $ an Gemeinkosten zugeschlagen. Man kalkuliert daher die Prozesskostensätze auf die Herstellkosten pro Stück und erhält dadurch die Selbstkosten pro Stück.