Inhaltsverzeichnis
Technischer Arbeitsschutz
Der Begriff „technischer Arbeitsschutz“ beschreibt die Sicherheit am Arbeitsplatz. Hierunter fallen folgende Gesetze:
Arbeitsschutzgesetz
Gewerbeordnung
Arbeitsstättenverordnung
Regeln der Berufsgenossenschaften
z.B. zur Unfallverhütung
Sozialer Arbeitsschutz
Unter dem Stichwort „sozialer Arbeitsschutz“ lassen sich viele Gesetze subsumieren:
Kündigungsschutzgesetz
Bundesurlaubsgesetz
Arbeitszeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Entgeltfortzahlungsgesetz
u.v.m.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen über
die Arbeitszeit
die Berufsschule
die Ruhepausen
die Schichtzeit
die tägliche Freizeit
den spätesten Arbeitsschluss
die Fünftagewoche
die Beschäftigung an Samstagen
die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
den Urlaub.
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz gründet auf den Ideen
Gefahrenschutz,
Kündigungsschutz und
Entgeltschutz.
Gefahrenschutz bedeutet, dass werdende Mütter nicht Arbeiten verrichten dürfen, die Mutter oder Kind gefährden. Deshalb dürfen Frauen nicht beschäftigt werden
sechs Wochen vor der Entbindung (§ 3 MuSchG) und
acht Wochen nach der Entbindung (§ 6 MuSchG).
Der Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 9 MuSchG). Wenn der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigt, die schwangere Arbeitnehmerin allerdings innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung ihm Mitteilung von der Schwangerschaft macht, so ist die Kündigung unwirksam.
Ebenfalls verlängert sich der Kündigungsschutz durch Inanspruchnahme von Elternzeit hinaus.
Entgeltschutz wiederum bedeutet, dass die versicherte Arbeitnehmerin während der Schutzfrist Anspruch auf das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse hat. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zum durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt zu bezahlen hat.