Inhaltsverzeichnis
Wir unterscheiden
natürliche Personen,
Natürliche Personen
Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit vollendeter Geburt (= Durchtrennung der Nabelschnur) und endet mit dem Tod.
Diese Rechtsfähigkeit ist wichtig, weil dadurch natürliche Personen zu Trägern von Rechten und Pflichten werden.
Juristische Personen
Auch sog. juristische Personen haben eine Rechtsfähigkeit, sind also Träger von Rechten und Pflichten.
Beispiel
Eine Aktiengesellschaft bzw. eine GmbH sind jeweils juristische Personen. Sie können nicht selbst rechtsgeschäftlich tätig werden und müssen sich also durch ihre Geschäftsführer, die natürliche Personen sind, vertreten lassen.
Wir unterscheiden juristische Personen
des Privatrechts
Aktiengesellschaft
GmbH
Unternehmergesellschaft
eingetragene Genossenschaften
Stiftungen des bürgerlichen Rechts
Kommanditgesellschaft auf Aktien
eingetragener Verein
des öffentlichen Rechts
Körperschaften
Bund
Länder
Industrie- und Handelskammern
Anstalten des öffentlichen Rechts
Hochschulen
ZDF
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Stiftung Preußischer Kulturbesitz