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Recht und Steuern für Fachwirte - Rechtssubjekte

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Recht und Steuern für Fachwirte

Rechtssubjekte

Wir unterscheiden

Natürliche Personen

Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit vollendeter Geburt (= Durchtrennung der Nabelschnur) und endet mit dem Tod.

Diese Rechtsfähigkeit ist wichtig, weil dadurch natürliche Personen zu Trägern von Rechten und Pflichten werden.

Juristische Personen

Auch sog. juristische Personen haben eine Rechtsfähigkeit, sind also Träger von Rechten und Pflichten.

 

Beispiel

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Eine Aktiengesellschaft bzw. eine GmbH sind jeweils juristische Personen. Sie können nicht selbst rechtsgeschäftlich tätig werden und müssen sich also durch ihre Geschäftsführer, die natürliche Personen sind, vertreten lassen.

Wir unterscheiden juristische Personen

  • des Privatrechts

    • Aktiengesellschaft

    • GmbH

    • Unternehmergesellschaft

    • eingetragene Genossenschaften

    • Stiftungen des bürgerlichen Rechts

    • Kommanditgesellschaft auf Aktien

    • eingetragener Verein

  • des öffentlichen Rechts

    • Körperschaften

      • Bund

      • Länder

      • Industrie- und Handelskammern

    • Anstalten des öffentlichen Rechts

      • Hochschulen

      • ZDF

    • Stiftungen des öffentlichen Rechts

      • Stiftung Preußischer Kulturbesitz