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Recht und Steuern für Fachwirte - Einführung und Steuerpflicht

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Recht und Steuern für Fachwirte

Einführung und Steuerpflicht

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Inhaltsverzeichnis

Der Körperschaftsteuer unterliegen lediglich juristische Personen. Natürliche Personen werden im Rahmen der Einkommensteuer belastet. Man spricht deshalb bei der Körperschaftsteuer auch von der „Einkommensteuer für juristische Personen“.

Man muss dann die Körperschaftsteuer errechnen.

Hinweis

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LERNZIELE
ERMITTLUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER:

Frage: Wie wird die Körperschaftsteuer ermittelt?

Antwort: Es gilt, folgende Fragen zu klären:

  • persönliche Steuerpflicht.

  • sachliche Steuerpflicht

  • körperschaftsteuerlich relevanter Zeitraum

  • körperschaftsteuerliches Einkommen, d.h. Hinzurechnungen und Kürzungen),

  • Körperschaftsteuertarif,

  • Körperschaftsteuerfestsetzung.

Steuerpflicht

Man muss bei der Körperschaftsteuer zunächst die persönliche Steuerpflicht (wer wird besteuert?) ermitteln, d.h die Frage beantworten, ob eine Unternehmung überhaupt zu dieser Steuer heranzuziehen ist.

Danach gilt es, die sachliche Körperschaftsteuerpflicht (was wird besteuert?) zu ermitteln. Hierbei spielen Fragen wie beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht sowie die körperschaftsteuerliche Organschaft eine Rolle. Wichtig ist außerdem, ab wann (und bis wann) eine Unternehmung körperschaftsteuerpflichtig ist.