Wichtig ist, dass ein Vertrag aus zwei
übereinstimmenden
Willenserklärungen
besteht. Der Anbieter muss also anbieten, ein Gut zu verkaufen und das Eigentum hieran abzutreten, der Nachfrager wiederum muss anbieten, das Gut zu kaufen, es muss insbesondere eine Einigung über den Preis herrschen.
Merke
Beachte hierzu insb. die Ausführungen über „invitatio ad offerendum“ in Kapitel 1.1.3.1.1 „Kaufvertrag“ ab der S. 18.
Wir unterscheiden folgende Vertragsarten
Kaufvertrag
Mietvertrag
Pachtvertrag
Werkvertrag
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