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Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Kooperation

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Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Kooperation

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Inhaltsverzeichnis

Bei einer Kooperation bleiben die rechtliche und die wirtschaftliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen bestehen.

Ziele

Ziele von Kooperationen sind

  • Verbesserung der Produktionsmöglichkeiten,

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit,

  • eine Verteilung des Risikos und

  • eine Minderung des Risikos sowie

  • eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.

Formen

Es lassen sich nennen

  • Kartelle,

  • Konsortien,

  • Kammern,

  • Fachverbände und

  • Syndikate.

Kartelle schließen sich zur Beschränkung des Wettbewerbs zusammen. Kartelle sind grundsätzlich verboten, es existieren allerdings Ausnahmen für Mittelstandskartelle und freigestellte Vereinbarungen.

Ein Fachverband ist ein freiwilliger Unternehmenszusammenschluss zum Zweck der gemeinsamen Interessenvertretung.

Beispiel

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Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Bei Kammern besteht, anders als bei Fachverbänden, eine Pflichtmitgliedschaft. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, auch bei ihnen besteht die Aufgabe in einer Interessenvertretung. Zusätzlich hierzu lassen sich nennen die Aus- und Weiterbildung und die Wirtschaftsförderung.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern.

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