Bei einer Kooperation bleiben die rechtliche und die wirtschaftliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen bestehen.
Ziele
Ziele von Kooperationen sind
Verbesserung der Produktionsmöglichkeiten,
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit,
eine Verteilung des Risikos und
eine Minderung des Risikos sowie
eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.
Formen
Es lassen sich nennen
Kartelle,
Konsortien,
Kammern,
Fachverbände und
Syndikate.
Kartelle schließen sich zur Beschränkung des Wettbewerbs zusammen. Kartelle sind grundsätzlich verboten, es existieren allerdings Ausnahmen für Mittelstandskartelle und freigestellte Vereinbarungen.
Ein Fachverband ist ein freiwilliger Unternehmenszusammenschluss zum Zweck der gemeinsamen Interessenvertretung.
Beispiel
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
Bei Kammern besteht, anders als bei Fachverbänden, eine Pflichtmitgliedschaft. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, auch bei ihnen besteht die Aufgabe in einer Interessenvertretung. Zusätzlich hierzu lassen sich nennen die Aus- und Weiterbildung und die Wirtschaftsförderung.
Beispiel
Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern.