Kursangebot | Führen und entwickeln von Personal | Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Führen und entwickeln von Personal

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

 

01. Wie können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Personalentwicklung aussehen?

Fort- und Weiterbildung ist als Teil der Personalqualifizierung eine der Aufgaben der Personalentwicklung. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Gruppen von Personalentwicklungsmaßnahmen unterschieden werden:

  • Personalentwicklung into the job: Hier sind alle Maßnahmen zuzuordnen, die dem Erlernen einer neuen Funktion und der Hinführung zu einer neuen Tätigkeit dienen.

  • Personalentwicklung on the job: Diese Gruppe umfasst solche Bildungsmaßnahmen, die direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden.

  • Personalentwicklung along the job: Dabei handelt es sich um laufbahnbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen.

  • Personalentwicklung near the job: Unter diesem Begriff subsumiert man sämtliche arbeitsplatznahen Bildungsaktivitäten.

  • Personalentwicklung off the job: Zu diesem Maßnahmenbündel gehören externe Weiterbildungsveranstaltungen, Inhouse-Qualifizierungen und Corporate Universities.

  • Personalentwicklung out of the job: Diese Aktivitäten stellen die Beschäftigungsfähigkeit von ausscheidenden Mitarbeitern sicher. Auch Ruhestandsregelungen fallen unter diese Gruppe.“

    Vgl. Scholz, a.a.O.; siehe dazu auch: Oechsler 2000

 

02. Wie kann die berufliche Weiterbildung strukturiert werden?

Zur Weiterbildung gehören Umschulungen und Fachwirtekurse ebenso wie ein Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Weiterbildung ist die Fortsetzung jeder Art des Lernens nach Abschluss der Ausbildungsphase.

Unter dem Oberbegriff der Weiterbildung lassen sich drei Bereiche von Bildungsangeboten zusammenfassen:

  • Allgemeine und politische Weiterbildung: Die allgemeine Weiterbildung umfasst alle Weiterbildungsangebote, die nicht direkt berufsbezogen sind.

  • Berufliche Weiterbildung: Die berufliche Weiterbildung ist das klassische Feld für Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Was früher als Fortbildung bezeichnet wurde, wird im Sozialgesetzbuch III heute Weiterbildung genannt. Dies wird in der Praxis auch noch unterschieden in Umschulung, Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung.

  • Weiterbildung an Hochschulen.

Oftmals wird auch der Begriff der beruflichen Fortbildung verwendet. Darunter fallen Maßnahmen zur Feststellung, Erhaltung, Erweiterung oder Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten für Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung verfügen.

Die Fortbildung umfasst alle Maßnahmen der Personalentwicklung zur Verbesserung der Mitarbeiterqualifikation, die auf der Ausbildung aufbauen. Sie wird auch als Weiterbildung bezeichnet. Arten der Fortbildung sind:

  • Erhaltungsfortbildung, mit der fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten ausgeglichen werden sollen, die durch die unterbrochene Ausübung des Berufes entstanden sind.

  • Erweiterungsfortbildung, mit welcher der Erwerb zusätzlicher über die gegenwärtige Arbeitsaufgabe hinausgehender beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten angestrebt wird.

  • Anpassungsfortbildung, die der Angleichung an veränderte Arbeitsbedingungen dient, als Training on the job oder als Training off the job. Sie sind oft durch den technischen Fortschritt bedingt.

  • Aufstiegsfortbildung, die der Förderung der Karriere und damit dem Aufstieg in der Unternehmenshierarchie dient.

 

03. Welche Motive der Fort- und Weiterbildung lassen sich nennen?

Jede Art von Weiterbildung bringt mehr als „nur“ Sachwissen. Mit allem, was man lernt, wird auch die Persönlichkeit entwickelt – und das in vielfacher Hinsicht.

Folgende Motive können Anlass für eine Fort- und Weiterbildung sein:

  • Erschließung neuer Berufsfelder, z. B. durch einen Wechsel in eine Branche mit besseren Perspektiven und somit neuen beruflichen Möglichkeiten

  • Ausgleich von Defiziten zur Sicherung des Arbeitsplatzes

  • persönliche Weiterentwicklung und Karriereplanung

  • Dokumentation von Kenntnissen und Fähigkeiten

  • Überbrückung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, um die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen.

 

04. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden für den Bereich der Fort- und Weiterbildung geschaffen?

Die allgemeine Weiterbildung wird durch die Erwachsenenbildungsgesetze der Länder, die berufliche nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt.

Die AFG-Maßnahmen zielen auf die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, indem der Übergang in eine andere Tätigkeit ermöglicht bzw. die berufliche Mobilität verbessert wird, sowie auf die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Berufsleben. Für den Bereich der beruflichen Fortbildung ist in § 53 BBiG geregelt, dass Fortbildungsordnungen erstellt werden können, die Inhalte und Prüfungen in anerkannten Fortbildungsberufen regeln.

In der betrieblichen Weiterbildung räumt das Betriebsverfassungsrecht den Betriebsräten in den §§ 96 bis 98 BetrVG § 96 BetrVG § 97 BetrVG § 98 BetrVG  weitreichende Handlungsmöglichkeiten ein. Nach § 96 BetrVG werden Arbeitgeber und Betriebsrat zur Förderung der Berufsbildung der Arbeitnehmer verpflichtet. § 97 BetrVG räumt ein Beratungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber hinsichtlich Errichtung und Ausstattung betrieblicher Bildungseinrichtungen, Einführung betrieblicher Fortbildungsmaßnahmen sowie der Teilnahme an externen Bildungsmaßnahmen ein. Die Maßnahmendurchführung unterliegt erzwingbarer Mitbestimmung in Form der Mitentscheidung gemäß § 98 Abs. 1 BetrVG.

§ 98 Abs. 3 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein Vorschlagsrecht bei der Auswahl der Mitarbeiter(gruppen), die an vom Arbeitgeber durchgeführten oder geförderten Bildungsmaßnahmen teilnehmen sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Betriebsrat dabei ein Mitbestimmungsrecht, ggf. entscheidet nach § 98 Abs. 4 BetrVG die Einigungsstelle.

Auch in Tarifverträge werden zunehmend Maßnahmen zur Qualifizierung und Nachwuchsförderung aufgenommen.