Kursangebot | Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation | Beschaffungsinstrumente, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche

Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Beschaffungsinstrumente, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche

01. Welche Beschaffungsinstrumente kommen für Ausbildungsplatzbewerber infrage?

Viele Unternehmen haben immer häufiger Probleme, Auszubildende zu gewinnen. Die bekannten Instrumente wie Anzeige in der Zeitung/im Internet, Teilnahme an Job- und Bildungsmessen usw. greifen nicht mehr wie bisher. Daher einige zusätzliche Beispiele zur Gewinnung potenzieller Auszubildender:

  • Kontakt zur Kammer und zu Schulen halten

  • Einsatz unternehmenseigener Medien (Zeitung, Internet, Intranet; spezieller Blog für Azubis)

  • Nutzen eigener Azubis als Multiplikatoren

  • durch Praktika/Ferienjobs Interesse wecken

  • Betriebsbesichtigungen für Schulen und Tage der Offenen Tür anbieten

  • Teilnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen, die gefördert werden (JobStarter)

  • Beachtung, dass Eltern und Lehrer einen großen Einfluss auf die Entscheidung für den Ausbildungsplatz haben

  • Qualifizierungsmaßnahmen zum Berufseinstieg anbieten

  • Auszubildende gewinnen durch Kooperation mit anderen Betrieben

  • potenzielle Auszubildende gewinnen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (Langzeitpraktikum)

  • Leitfaden des BMWi: „Europäische Jugendliche ausbilden“.

Hinweis

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Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in den folgenden Kapiteln: Personalauswahl, Einstellen von Mitarbeitern, Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.

02. Welche Inhalte sollte ein Ausbildungsmarketing haben?

Potenzielle Auszubildende haben meist keine oder wenig Erfahrung über den Betrieb oder den Ausbildungsplatz. Sie sollten daher umfassend informiert werden über:

  • den Betrieb, die Produkte

  • die Ausbildungsberufe und die damit verbundenen Tätigkeiten

  • den konkreten Arbeitalltag

  • das Betriebsklima

  • die Eignungsvoraussetzungen

  • die Übernahmewahrscheinlichkeit und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten.

03. Was sind Einstiegsqualifizierungen und welche Regelungen gelten?

  • Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) wurde im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entwickelt. Sie ist ein Langzeitpraktikum (berufsvorbereitende Maßnahme) und soll als Türöffner (Brücke) in eine betriebliche Ausbildung dienen für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden.

  • Der Teilnehmer sammelt während des halben oder ganzen Jahres Praxiserfahrung. Im Idealfall erhält er danach einen Ausbildungsplatz.

  • Die EQ sollte dem Berufsbild des zukünftigen Ausbildungsberufes entsprechen (Verkäufer → EQ im Bereich Handel).

    Beispiel

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    EQ:

    • Auftragsbearbeitung im Großhandel

    • Gastgewerbe/z. B. Housekeeping, Service, Speisenvorbereitung

    • Gütertransportbegleitung

    • Handel/Verkaufsvorbereitung

    • Wirtschaft und Verwaltung/Büroassistenz.

  • Die Teilnehmer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. bei der Arbeitsagentur gemeldet, noch keine Berufsausbildung abgeschlossen, unter 25 Jahre alt).

  • Je nach Alter des Teilnehmers und Bundesland (landesspezifisch unterschiedlich) muss die Berufsschule besucht werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu klären, ob der EQ-Teilnehmer berufsschulpflichtig ist und ihn gegebenenfalls bei der Berufsschule anzumelden.

  • Bei einer Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis kann der Betrieb die Zeiten der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit anrechnen (gesetzlich nicht zwingend).

  • Vergütung: Bei einer EQ erhält der Teilnehmer eine Vergütung bis zu einer Höhe von 231 € pro Monat von der BA. Der Betrieb kann freiwillig eine höhere Vergütung zahlen. In manchen Tarifverträgen ist eine höhere Vergütung für die EQ festgelegt. Der Betrieb zahlt 108 € Sozialversicherungsbeiträge.

  • Das EQJ (Einstiegsqualifizierungsjahr) beginnt in der Regel am 01.10. d. J. – also etwas später als eine reguläre Berufsausbildung.

  • Der EQJ-Vertrag muss bei der zuständigen Stelle (z. B. IHK) gemeldet werden. Es finden die Regeln des Arbeitsrechts Anwendung.

  • Am Ende der EQ besteht Anspruch auf ein betriebliches EQ-Zeugnis. Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung erleichtert.

  • Die Ausbildungszeit kann um bis zu sechs Monate verkürzt werden.

04. Welche Auswahlverfahren sind bei potenziellen Auszubildenden zielgruppenspezifisch geeignet?

Bei der Auswahl von Bewerbern für freie Ausbildungsplätze versagen i. d. R. die üblichen Auswahlverfahren (Bewerbungsschreiben, Gespräch). Die Gründe sind in folgenden Aspekten zu sehen, z. B.:

  • Der Bewerber hat i. d. R. keine Berufserfahrung, sodass ein bestimmtes Leistungsverhalten nicht daraus abgeleitet werden kann.

  • Es gibt keine Arbeitszeugnisse, die bei der Auswahl herangezogen werden können.

  • Die Auswahl anhand von Schulzeugnissen ist zwar möglich, lässt jedoch Zweifel an ihrer Eignung.

Um dieses Dilemma zu überwinden, gehen viele Betriebe mittlerweile dreistufig vor:

  1. Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen, z. B.

    • Anschreiben, z. B.:
      ohne Rechtsschreibfehler, Begründung für das Berufsbild, Fähigkeiten für das Berufsbild nach eigener Einschätzung

    • Lebenslauf, z. B.:
      logisch aufgebaut, klar, mit allen Anlagen, Unterschrift

    • Schulzeugnisse, z. B.:
      Notendurchschnitt, Schwerpunkte, Interessen.

    Die Vorauswahl berücksichtigt die vorgelegten Bewerbungsunterlagen und die Zeugnisnoten.

  2. Nach erfolgreicher Vorauswahl erfolgt die Einladung zu einem teilweise mehrstündigen Eignungstest (stichprobenartige Feststellung der Leistungen und Fähigkeiten in Bezug auf das Anforderungsprofil):

    Hier stehen entweder vor Ort oder auch Online (vorher) folgende Themen im Mittelpunkt (je nach Betrieb oder Berufsbild), z. B.:

    • Mathematik, Rechnen

    • Englisch

    • Politik

    • Orthografie (Rechtschreibung) und Interpunktionskenntnisse

    • sprachliches Verständnis und Ausdruck

    • aktives Zuhören

    • Auffassen und Lernen

    • Logik und Genauigkeit

    • Arbeitstempo

    • Texte fehlerfrei formulieren

    • räumliches Denken

    • Wirtschaftskenntnisse.

    Mitunter werden die Eignungstests durch eine Gruppendiskussion (kontroverse Standpunkte) oder ein Referat (z. B. Planen einer Klassenfahrt) abgerundet.

  3. Danach erfolgt ein Einzelgespräch (mitunter auch Gruppengespräch). Neben Fragen zum Lebenslauf, zur persönlichen Situation des Bewerbers wird hier auf folgende Aspekte geachtet, z. B.:

    • saubere und ordentliche Kleidung (kein Lieblings-Schlabber-Shirt)

    • gepflegtes Erscheinungsbild

    • Vorbereitung (potenzieller Arbeitgeber, Ausbildungsberuf, Zeitung lesen)

    • Reflexion: Stärken und Schwächen des Bewerbers

    • Praktika und Neigungen „zur Hand“

    • gute Umgangsformen

    • pünktlich (nicht zu früh und nicht zu spät)

    • Vorstellung mit Namen

    • Augenkontakt

    • Gesprächspartner/in ausreden lassen.

05. Wie sind Einstellungsgespräche mit Ausbildungsplatzbewerbern zu führen?

Bitte beachten Sie, dass die grundsätzlichen Aspekte der Personalauswahl, in angepasster Form auch hier gelten.

Ziel der Vorstellungsgespräche ist es, zusätzliche Informationen zur beruflichen Eignung und einen Eindruck über Persönlichkeit, Motivation und Verhaltensweisen der Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten.