Kursangebot | Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation | Berufliche Handlungsfähigkeit

Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Berufliche Handlungsfähigkeit

01. Was bezeichnet man als berufliche Handlungsfähigkeit?

  • Gemäß § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz umfasst die berufliche Handlungsfähigkeit die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

  • Die Kultusministerkonferenz (KMK) definiert die berufliche Handlungsfähigkeit als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Die Handlungskompetenz wird dabei in die Dimensionen Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz unterteilt.

  • In der Literatur wird die berufliche Handlungskompetenz teilweise auch als die Verknüpfung von Fachkompetenz, Sozial- und Methodenkompetenz gesehen (vgl. Abb.):

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Hinweis

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Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in den folgenden Kapiteln: Lernprozesse, Personale und soziale Kompetenzen.

02. Was ist ein Lernziel?

Ein Lernziel enthält die eindeutige Beschreibung der Verhaltensform, die ein Teilnehmer nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme erworben haben soll. Es legt fest, was der Lernende tun oder wissen muss, um zu zeigen, dass er das Ziel erreicht hat.

Man unterscheidet:

Lernziele (Grad der Detaillierung)
ZielartBegriffsbeschreibungBeispiel
Richtzielesind eine allgemeine Orientierung; ihnen sind (meist) mehrere Grobziele untergeordnet.Der Substitut muss die Entscheidungsprozesse in seinem Verantwortungsbereich kennen, analysieren und erklären können.
Grobzielezeigen eine vage Beschreibung des erwünschten Verhaltens ohne Beurteilungsmaßstab; ihnen sind (meist) mehrere Feinziele untergeordnet.Der Substitut ist in der Lage die Personalplanung in seinem Verantwortungsbereich erstellen zu können.
Feinzieleweisen einen hohen Grad an Genauigkeit auf und sind operational (messbar).Der Substitut kann den Personaleinsatz seiner Abteilung für einen Monat im Voraus festlegen. Er setzt dabei die betrieblichen Instrumente ein – wie z. B. Umsatz- und Personalstatistiken. Die Fähigkeit gilt als nachgewiesen, wenn die Istsituation um maximal ± 5 % vom Planwert abweicht.

03. Wann ist ein (Fein-)Lernziel operational formuliert?

Ein (Fein-)Lernziel ist operational formuliert, wenn es drei Kriterien erfüllt:

Lernziele (Operationalisierung)
 KriteriumBeispiel
1.Beschreibung des EndverhaltensDer Mitarbeiter ist in der Lage, den Beurteilungsbogen für Auszubildende mit sechs Merkmalen und fünf Stufen ausfüllen zu können.
2.Festlegen der Bedingungen, unter denen das Endverhalten zu erbringen istHilfsmittel: keine; die Aufgabe muss in 12 Minuten erbracht werden.
3.Bestimmung des Beurteilungsmaßstabs für ein ausreichendes EndverhaltenDer ausgefüllte Bogen darf nicht mehr als eine fehlerhafte Zuordnung enthalten.

04. Welche Lernzielbereiche werden unterschieden?

LernzielbereicheBeispiele
Kognitive Lernzielebetreffen die geistige Wahrnehmung: Kenntnisse, Wissen; z. B.: Kenntnis der Sicherheitsvorschriften, Beherrschen der Zuschlagskalkulation.
Affektive Lernzielebeziehen sich auf die Veränderung des Verhaltens und der Gefühle; z. B.: Einsicht in die Notwendigkeit der Teamarbeit, Respektieren der Meinung anderer sowie seine eigene Meinung überzeugend vertreten.
Psychomotorische Lernzieleumfassen den Bereich der körperlichen Bewegungsabläufe; z. B.: Bedienen eines Verpackungsautomaten; Anfertigen einer Layoutskizze für Werbeaktionen.

05. Was versteht man unter der Lernzieltaxonomie?

Die Lernzieltaxonomie ist ein Klassifikationsschema, das Feinlernziele hierarchisch nach ihrem Schwierigkeitsgrad (Komplexität) ordnet. Ranghöhere Lernziele haben einen größeren Schwierigkeitsgrad als rangniedrigere und können erst erreicht werden, wenn das untergeordnete Ziel erfolgreich bewältigt wurde. Die Rahmenpläne der IHK-Weiterbildung legen folgende Anwendungstaxonomie fest:

Quelle: Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin, Rahmenplan mit Lernzielen, April 2015 Seite V

TaxonomieErklärungZuordnung
Verstehenbeschreibt das Erkennen und Verinnerlichen von Zusammenhängenableiten, analysieren, auswerten, begründen, beurteilen, bewerten …
Anwendenbeschreibt die aus dem Verstehen der Zusammenhänge resultierende Fähigkeit zu sach- und fachgerechtem Handelnabstimmen, anleiten, anwenden, aufbereiten, ausüben, auswählen, beachten, bearbeiten, beherrschen (praktisch) …

Beispiel

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VerstehenDer Handelsfachwirt versteht die Notwendigkeit der Kooperation mit der Berufsschule.
AnwendenDer Handelsfachwirt ist in der Lage, Einstellungsgespräche zu führen.

06. Warum ist es erforderlich, Lernziele zu formulieren?

Die Formulierung exakter Lernziele

  • ermöglicht die Lernzielkontrolle

  • ermöglicht den Lerntransfer in die Praxis

  • objektiviert den Lernprozess (der Lernende kennt die an ihn gestellten Erwartungen)

  • ermöglicht dem Ausbildenden sein Lehrverhalten zu überprüfen

  • erleichtert das Erkennen der notwendigen Eingangsvoraussetzungen bei der Auswahl von Mitarbeitern zu inner- und außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen.

07. Welcher Unterschied besteht zwischen den Begriffen „Kompetenz“ und „Qualifikation“?

  • Kompetenz ist ein doppelwertiger Begriff:

    • Kompetenz ist die Befugnis für ein bestimmtes Handeln, die einem Mitarbeiter im Rahmen der Delegation übertragen wurde, z. B. Entscheidungs-, Weisungskompetenz.

    • Kompetenz im Sinne der Personalentwicklung ist weitgehend identisch mit dem Begriff „Qualifikation“ und beschreibt das individuelle Arbeitsvermögen eines Mitarbeiters – erfasst anhand unterschiedlicher Qualifikationsmerkmale (vgl. nachstehende Abbildung).

  • Qualifikation ist das individuelle Arbeitsvermögen eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Zeitpunkt bezogen auf eine bestimmte Tätigkeit; es wird i. d. R. erfasst durch folgende Merkmale:

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08. Was ist das Modell der vollständigen Handlung?

Das Modell der vollständigen Handlung ist ein Lehr- und Lernmodell des Unterrichts von Auszubildenden. Es soll einer Handlung der Praxis entsprechen und den/n Lernenden helfen, Arbeitsprozesse später selbstständig durchzuführen. Das Modell hat sechs Stufen (Regelkreis):

1.InformierenInformationen beschaffen (selbst oder durch Ausbilder).
2.PlanenDer Arbeitsablauf ist zu erstellen.
3.EntscheidenMit anderen prüfen und entscheiden, welcher Lösungsweg gewählt wird.
4.AusführenDer Auszubildende erledigt die erforderlichen Arbeitsschritte (möglichst im Team).
5.KontrollierenSoll-Ist-Vergleich (selbst oder durch andere).
6.BewertenDas Arbeitsergebnis ist zu bewerten (Merkmale, Reflexion).
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09. Warum ist in der Ausbildung die Anleitung zu ganzheitlichem Handeln gefordert?

Dazu einige Beschreibungen, z. B.:

  • Ganzheitliches Denken und Handeln ist die Fähigkeit, auf der Grundlage eines soliden Wissens alle Aspekte wie z. B. ethische, politische, ästhetische, ökonomische, juristische in die eigenen Entscheidungen einfließen zu lassen.

  • Ganzheitliches Denken und Handeln erlaubt eine umfassende Sichtweise.

  • Ganzheitliches Denken und Handeln ist ein integrierendes, zusammenfügendes Denken, das auf einer breiten Wissensbasis beruht und (möglichst) viele Einflussfaktoren beachtet.

  • Ganzheitliches Denken und Handeln ist gekennzeichnet durch folgende Aspekte:

    • keine linearen Ursache-Wirkungs-Ketten, sondern Vernetzung der Zusammenhänge

    • über die eigene Arbeitsgruppe/das eigene Unternehmen hinausschauen

    • geht mehr als Generalist denn als Spezialist an seine Arbeiten heran.

10. Warum muss der Unterricht für Auszubildende gleichermaßen kompetenz- und projektorientiert sein?

  • Kompetenzorientierung im Unterricht heißt, die Lehrveranstaltung auf klar definierte Qualifikationsziele bzw. zu erwerbende Kompetenzen auszurichten.

  • Projektunterricht ist eine Lehr- und Lernmethode für nachhaltiges Lernen. Projektunterricht ist charakterisiert durch:

    • Situationsbezug (auch Anwendungs- oder Praxisbezug)

    • Interessenorientierung

    • Selbstregulation

    • gesellschaftliche Relevanz (siehe weiter unten)

    • Zielgerichtetheit und offene Aufgaben

    • Produktorientierung

    • Kommunikation und Kooperation

    • Fächer übergreifendes Arbeiten.

Der Erwerb von Kompetenz erfolgt im traditionellen Fachunterricht und wird im Projektunterricht (mit seinen Vorteilen) fortgeführt und gefestigt.

11. Welche Rahmenbedingungen gelten für die Ausbildung im Ausland?

  • Das BBiG (§ 2 Abs. 3, § 76 Abs. 3) schafft die Möglichkeit, einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren. Das Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit nicht unterbrochen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Auslandsaufenthalt. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen dem Ausbildendem und dem Auszubildendem.

  • Maximal ein Viertel der Ausbildung kann im Ausland absolviert werden. Bei einer dreijährigen Berufsausbildung ist also ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt möglich. Er muss in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Wird der Auslandsaufenthalt erst während der Ausbildungszeit vereinbart, muss diese Vertragsänderung der IHK mitgeteilt werden.

  • Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts zahlen. Der aufnehmende Betrieb kann evt. einen Teil davon übernehmen.

  • Die Kosten für Reise und Unterkunft muss der Azubi tragen.

  • Förderprogramme: Leonardo da Vinci, ERASMUS
    (Informationen dazu: eu-bildungsprogramme.info).

  • Der Azubi muss eine Freistellung der Berufsschule beantragen. Er muss den versäumten Stoff nachholen. Das Berichtsheft muss auch im Ausland geführt werden.

  • Europass: Hier werden werden die Inhalte, die Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthalts dokumentiert.

  • Kenntnisse der Sprache des jeweiligen Landes sind meistens Voraussetzung.

Durch einen Aufenthalt im Ausland zeigt der Azubi den künftigen Arbeitgebern, dass er sich gut auf neue Situationen einstellen kann, offen, flexibel, anpassungsfähig und das nötige Durchsetzungsvermögen hat. Außerdem kann man davon ausgehen, dass er die betreffende Sprache gut beherrscht.

11. Wie sollte der Betrieb mit Fehlern der Azubis umgehen?

Fehler sind Bestandteil des Lernvorgangs während der Ausbildung (als Lernender darf man Fehler machen). Daher einige Thesen zum Umgang mit Fehlern:

  • Fehler bei neuen Aufgaben tolerieren. Fehler machen ist nicht dramatisch – wichtig ist nur, den gleichenn Fehler nicht zweimal zu machen.

  • Die richtige Fehlerkultur praktizieren:

    • Jeder Fehler hat etwas Positives.

    • Fehler werden aufgedeckt und Lösungsmöglichkeiten gesucht. Die Bestrafung steht nicht im Vordergrund, sondern die Fehlervermeidung.

    • Es ist von Vorteil, wenn man gelernt hat, mit Fehlern umzugehen.

    • Emotionen beiseite lassen.

    • Fehler nicht zu persönlich nehmen.

  • Der Ausbilder sollte seine fehlertolerante Haltung glaubwürdig vermitteln und damit ein positives Lernklima im Betrieb schaffen.