Die wichtigsten Regeln zur Berufsausbildung enthalten das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung, für einige Berufe existieren besondere Regelungen in eigenen Gesetzen. Die betriebliche Ausbildung ist in den Ausbildungsordnungen geregelt. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es keine formalen Voraussetzungen, tatsächlich werden aber ein Schulabschluss oder vergleichbare Qualifikationen erwartet. Je nach Beruf und persönlichen Voraussetzungen dauert die Ausbildung 2 bis 3,5 Jahre.
Die Berufsausbildung wird im Dualen System durchgeführt, d. h. an zwei Lernorten:
- Die Berufsschule soll die Allgemeinbildung fördern und mit einer breit angelegten beruflichen Grundbildung das jeweilige fachtheoretische Wissen sichern. Sie vermittelt die erforderlichen praktischen und theoretischen Qualifikationen und Kompetenzen.
- Die fachpraktischen Kenntnisse werden am Arbeitsplatz in den Unternehmen oder in überbetrieblichen Ausbildungsstätten erworben. Beide arbeiten zusammen, um eine möglichst optimale Qualifikation der Auszubildenden zu sichern.
Merke
Die duale Ausbildung erfolgt parallel im Betrieb und in der Berufsschule. Sie ist durch das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnungen der jeweiligen Berufe geregelt.
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