Kursangebot | Handelslogistik | Transportsteuerung

Handelslogistik

Transportsteuerung

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Weitere Informationen finden Sie unter dem Kapitel Transportprozesse.

01. Zur Wiederholung: Welche Begriffe werden im Rahmen der Logistik und der Transportlogistik unterschieden?

Konditionspolitische Strategien

  • Transportieren ist das Verbringen von Gütern außerhalb eines Werksbereichs von A nach B, ohne die Gebrauchseigenschaften zu ändern.

  • Umschlagen ist das Umladen von Transportgütern beim Wechsel der Transportmittel oder bei der Aufnahme aus bzw. bei der Abgabe in einen/m Speicher.

  • Fördern ist das Verbringen von Gütern innerhalb eines Werkbereichs von A nach B. Die eingesetzten Instrumente und Einrichtungen heißen Fördermittel.

  • Speichern ist das Aufbewahren von Stoffen (im Handel: Lagern).

  • Logistik ist die Vernetzung von planerischen und ausführenden Maßnahmen und Instrumenten, um den Material-, Wert- und Informationsfluss im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung zu gewährleisten. Dieser Prozess stellt eine eigene betriebliche Funktion dar.

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02. Zur Wiederholung: Welche Aufgabe hat die Transportlogistik?

Transportlogistik umfasst die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur optimalen Gestaltung des Transports bezogen auf die gesamte logistische Kette.

Schwerpunkte, Einflüsse, z. B.:

  • Auswahl der Verkehrsdienstleister

  • Auswahl der Transportsysteme und der Fördertechniken

  • Auswahl der Transportwege

  • Fragen der Be- und Entladung

  • Regelungen zum Gefahrenübergang (Incoterms)

  • Bündelung von Transportleistungen

  • Gestaltung der Transportverträge (Speditions-, Fracht-, Lager-, Versicherungsverträge).

„Beteiligte“ der Transportlogistik sind daher: Lieferanten, Handelsstufen, Vertriebspartner, Logistikdienstleister/Verkehrsträger.

03. Welche Ziele verfolgt die Transportlogistik?

Bei der Gestaltung der Transportlogistik werden vor allem folgende Ziele verfolgt:

  • optimale Nutzung der Transportsysteme (Transportwege, -mittel)

  • Minimierung der Transportkosten und -zeiten

  • Flexibilität des Transportsystems an veränderte Bedingungen

  • Transparenz (Kennzeichnung, Rückverfolgungssystem u. Ä.)

  • hoher Servicegrad.

04. Welche Funktion hat die Transportsteuerung im Rahmen der Transportlogistik?

Der Gestaltungsprozess der Transportlogistik ist ein Regelkreis, der im Rahmen der gesetzten Ziele (vgl. Frage 03.) folgende Phasen umfasst:

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Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch den dynamischen Zusammenhang von Transportplanung, -durchführung, -überwachung und -steuerung als Regelkreis:

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05. Welche Zielsetzung hat das EUL-Konzept?

Efficient Unit Loads ist ein System zur effizienten Gestaltung logistischer Einheiten. Das System ist dann effizient, wenn alle Komponenten entlang der Transportkette so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ziele der Transportlogistik bestmöglichst erreicht werden können. Die Komponenten der Transportkette sind: Effiziente Gestaltung der

  • Verpackung

  • Transportträger (z. B. Paletten, Regale, Behälter, Container)

  • Lkw-Ladeflächen, Frachtdimensionen der sonstigen Verkehrsträger (Flugzeug, Schiene, Schifffahrt)

  • Laderampen

  • Wareneingangs- und -ausgangstore

  • innerbetriebliche Fördermittel (z. B. Transportbänder, Flurförderfahrzeuge)

  • der Warenumschlags- und Lagereinrichtung.

Durch die Einführung des EUL-Konzepts können die Logistikkosten deutlich gesenkt werden.

06. Welche Vorraussetzungen müssen zur Einführung des EUL-Konzepts geschaffen werden?

Voraussetzung für die Einführung des EUL-Konzepts ist die Standardisierung der logistischen Einheiten (Abmessungen, Ladeflächenverbrauch, Gestaltung von Einweg- und Mehrwegsystemen) sowie die einheitliche Kennzeichnung der Verpackung und der Transporteinheiten.

07. Welche Anforderungen werden an Transportverpackungen generell gestellt?

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) unterscheidet:

  • Verkaufsverpackung

  • Umverpackung

  • Transportverpackung.

  1. Eigenschaften

    Transportverpackungen müssen folgende Eigenschaften erfüllen, z. B.:
    gewichtsreduziert, platzsparend, optimale Dimensionen für Transport und Umschlag (stapel-, handhab-, automatisier-, unterfahrbar, beanspruchungsresistent (Stoß, Druck).

  2. Rücknahmepflicht

    Die Verpackungsverordnung schreibt weiterhin in § 4 die Rücknahmepflichten für Transportverpackungen vor: Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.

  3. Kennzeichnung lt. § 14 VerpackV

    Verpackungen können zur Identifizierung des Materials mit den im Anhang IV festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung anderer Nummern und Abkürzungen zur Identifizierung der gleichen Materialien ist nicht zulässig.

    Beispiel

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    Auszug aus Anhang IV zu § 14 VerpackV:

    Quelle: vgl. ausführlich: www.juris.de
    Nummern und Abkürzungen für Kunststoffe
    StoffAbkürzungNummer
    PolyethylenterephtalatPET1
    Polyethylen hoher DichteHDPE2
    PolyvinylchloridPVC3
    Polyethylen niedriger DichteLDPE4
    PolypropylenPP5
  4. Kennzeichnung lt. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

    „Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach … entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, Verpackung, der Anleitungen für seinen Zusammenbau, der Installation, der Wartung und der Gebrauchsdauer.“

    „Der Hersteller oder Vertreiber … den Namen des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen des Bevollmächtigten oder des Einführers und deren Adressen auf dem Verbraucherprodukt oder auf dessen Verpackung anzubringen.“

    „Es ist verboten, ein Produkt in den Verkehr zu bringen, wenn dieses, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 3 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen und die Voraussetzungen … eingehalten sind.“

    „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Produkt, eine Verpackung oder eine Unterlage in den Verkehr bringt, ohne dass die Voraussetzungen dieses Gesetzes (ProdSG) vorliegen.“

08. Was ist bei der Transportverpackung gefährlicher Güter zu beachten?

Für den Transport sind Gefahrgüter in UN-zertifizierten Behältern zu verpacken.

09. Welche Papiere sind beim Transport gefährlicher Güter mitzuführen?

  • Beförderungspapiere/Gefahrgutdokument (u. a. Gefahrstoffbezeichnung, Menge, UN-Nummer usw.)

  • Unfallmerkblatt (für den Straßenverkehr)

  • ADR-Bescheinigung über die durchgeführte Schulung des Fahrers.